Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalertragsteuer

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Kapitalertragsteuer / Zusammenfassung

Überblick Die Kapitalertragsteuer ist, wie die Lohnsteuer, eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird auf die Einkommensteuerschuld des Gläubigers angerechnet (§ 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Durch die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt grundsätzlich Abgeltungswirkung ein (§ 43 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 32d EStG). Somit müssen Erträge, die dem Steuerabzug unterlege...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.1 Überblick

Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländische Banken, son...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.4 Ausländische Steuern beim Kapitalertragsteuerabzug

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, berücksichtigen diese bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer auch die anrechenbare ausländische Steuer. Voraussetzung ist, dass der Anleger keinen Erstattungsanspruch im Quellenstaat hat. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Die Anrechnung fiktiver Q...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.2 Natürliche Personen

Ehegatten, die die Voraussetzungen der Ehegattenbesteuerung erfüllen, können entweder einen gemeinsamen Freistellungsauftrag oder Einzel-Freistellungsaufträge erteilen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Gemeinschafts- als auch für Einzelkonten der Ehegatten.[1] Wichtig Verlustverrechnung bei Ehegatten Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ist Voraussetzung für...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.1 Korrektur der Bemessungsgrundlage

Erfährt die inländische Bank nach Ablauf des Kalenderjahres von einer Veränderung der Bemessungsgrundlage bzw. einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die Korrektur nicht für das abgelaufene Jahr, sondern erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen.[1] Ohne diese Sonderregelung müsste eine rückwirkende Fehlerkorrektur durchgeführt werden, was eine Vielzahl von...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.2 Einschränkung der Anrechnung

Seit 2016 ist die Anrechnung von inländischer Kapitalertragsteuer auf Dividenden und Genussrechtserträge ­inländischer börsennotierter Aktiengesellschaften eingeschränkt. Die volle Anrechnung/Erstattung der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge erfolgt nur noch, wenn der Aktionär/Inhaber während der Mindesthaltedauer (= 45 Tage um den Zahlungstag) ununterbrochen wirtschaftlic...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.1 Grundsätzliches

Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags. Auch die Kirchensteuer wird i. d. R. bereits beim Steuerabzug berücksichtigt.[1] Im Fall einer Kirchensteuerabzugspflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[2] § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf § 32d Abs. 1 Satz ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 1 Übersicht

Die Finanzverwaltung hat in einem umfangreichen Schreiben Einzelfragen rund um die Abgeltungsteuer und zum Steuerabzug beantwortet.[1] Für den Steuerabzug gilt folgende (vereinfachte) Übersicht:mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.2 Berechnung des Steuerabzugs

Bei kirchensteuerpflichtigen Kapitalanlegern wird die Kirchensteuer auf Grundlage des Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet. Da Kapitalerträge möglichst nicht mehr in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden sollen, wurde der Sonderausgabenabzug auf Kirchensteuer – soweit dieser auf mit dem Abgeltungsteuersatz besteuerte Kapitalerträge entfällt – eingeschränkt.[...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.3 Übertragung von Kapitalanlagen mit Gläubigerwechsel

Werden einzelne Kapitalanlagen oder das gesamte Depot auf einen anderen Gläubiger übertragen, unterstellt das Gesetz (lediglich) für Zwecke der Kapitalertragsteuer eine entgeltliche Übertragung.[1] Der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Übertragung gilt als Einnahme aus der Veräußerung; ggf. bemisst sich die Steuer nach der sog. Ersatzbemessungsgrundlage, die 30 % der Anschaffung...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.2 Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung

Neben der Erteilung von Freistellungsaufträgen sieht das EStG in bestimmten Fallgestaltungen die Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw. die Erstattung der Kapitalertragsteuer unabhängig von der Höhe der Kapitalerträge vor. Eine NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG wird (auf Antrag) Personen ausgestellt, wenn anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Güns...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8 Steuerbescheinigung

8.1 Rechtsgrundlagen Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6 Korrektur des Kapitalertragsteuerabzugs

6.1 Korrektur der Bemessungsgrundlage Erfährt die inländische Bank nach Ablauf des Kalenderjahres von einer Veränderung der Bemessungsgrundlage bzw. einer zu erhebenden Kapitalertragsteuer, hat sie die Korrektur nicht für das abgelaufene Jahr, sondern erst zum Zeitpunkt ihrer Kenntnisnahme vorzunehmen.[1] Ohne diese Sonderregelung müsste eine rückwirkende Fehlerkorrektur durch...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1 Kirchensteuerabzugsverfahren

7.1.1 Überblick Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren gilt damit nicht nur für inländis...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1 Freistellungsauftrag

5.1.1 Allgemeines Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert werden.[3] Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Vers...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1 Ausnahmen vom Steuerabzug

2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapi...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7 Kirchensteuerabzug

7.1 Kirchensteuerabzugsverfahren 7.1.1 Überblick Inländische Banken, Versicherungsunternehmen und andere abzugspflichtige Institutionen bzw. Personen müssen neben der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer einbehalten. All diejenigen, die Kapitalertragsteuer einbehalten müssen, sind auch zum Kirchensteuerabzug verpflichtet. Das Abzugsverfahren g...mehr

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Kapitalertragsteuer / 4.2 Ausländische Steuer

Wird der Steuerabzug von inländischen Kreditinstituten/Finanzdienstleistungsinstituten vorgenommen, wird beim Steuerabzug auch die ausländische Steuer berücksichtigt. Die Regelungen des § 32d Abs. 5 EStG gelten entsprechend.[1] Beim Steuerabzug ist bei jedem einzelnen ausländischen Kapitalertrag die jeweilige ausländische Steuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anzurechnen, w...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.1 Rechtsgrundlagen

Der Anleger benötigt eine Steuerbescheinigung, wenn die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag bzw. die Kirchensteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angerechnet werden sollen. Ohne diese Bescheinigung ist keine Anrechnung möglich.[1] Dies gilt auch bei Zinserträgen aus Spareinlagen; hier reicht zur Anrechnung der Steuerabzugsbeträge deren Eintragung im Sparb...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.2 Gesetzliche Regelungen

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Kapitalertragsteuer / 2.2 Steuerausländer

Ist ein Anleger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können die Einkünfte nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG vorliegen. Bei Kapitaleinkünften[1] handelt es sich hierbei insbesondere um Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG Nr. 1 (Gewinnausschüttungen), Nr. 2 (Liquidationserlöse), Nr. 4 (laufende Erträge aus st...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.1 Grundsätzliches

Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvStG unterliegen, wird...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.6 Einzelfragen

Bei Gemeinschaftskonten ist nur dann nach den o. g. Grundsätzen Kirchensteuer einzubehalten, wenn ausschließlich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner an den Kapitalerträgen beteiligt sind. Nach § 51a Abs. 2c Satz 7 EStG wird hier der Anteil an der Kapitalertragsteuer hälftig ermittelt. Andere Personenmehrheiten werden von dem automatisierten Verfahren nicht erfasst. Bei...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.1 Berechnungsschema

Bei Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG bildet der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 4 EStG die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Erwerb, die Veräußerung und die Verwahrung durch die auszahlende Stelle erfolgen.[1] Beim Verkauf/der Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen gilt folgendes Berechnungsschema: Ve...mehr

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Kapitalertragsteuer / 9.3 Nachträgliche Vorlage der Steuerbescheinigung

Werden die Kapitalerträge unter Vorlage der Steuerbescheinigung erst nach Ergehen des Einkommensteuerbescheids erklärt, kommt wegen "groben Verschuldens" keine Änderung nach § 173 AO in Betracht.[1] In die Berechnung, ob § 173 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 AO anzuwenden ist, sind nicht nur inländische, sondern auch ausländische Steuern einzubeziehen.[2]mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.3 Anrechnung ausländischer Steuern in der Veranlagung

Die ausländische Steuer wird nach § 32d Abs. 5 EStG entsprechend den vorgenannten Grundsätzen bei der Einkommensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt. Hierbei gilt die Berechnungsformel des § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG.[1] Grundlage für die Anrechnung der ausländischen Steuern in der Veranlagung sind die Eintragungen in den Zeilen 40-42 der Anlage KAP 2025.[2] Wichtig Quellenste...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.3 Muster der Steuerbescheinigung

Die Muster I bis III der Steuerbescheinigung (Bankbescheinigung für natürliche Personen; Bescheinigung ausschüttender Körperschaften, Bescheinigung für betriebliche Anleger/Steuerausländer) sind vom BMF[1] veröffentlicht worden. Von diesen Mustern darf nach Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden. Hierbei wird es nicht beanstandet, wenn in Fällen, i...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2 Veräußerungsgewinne

3.2.1 Berechnungsschema Bei Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG bildet der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 4 EStG die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Erwerb, die Veräußerung und die Verwahrung durch die auszahlende Stelle erfolgen.[1] Beim Verkauf/der Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen gilt folgend...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4 Verlustverrechnung

3.4.1 Laufendes Kalenderjahr Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiv...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5 Abstandnahme vom Steuerabzug

Die Abstandnahme vom Steuerabzug regelt § 44a EStG. Abstandnahme bedeutet, dass der zum Steuerabzug Verpflichtete keinen Abzug vornehmen muss. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug ist regelmäßig aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer besonderen Bescheinigung des Finanzamts (Nichtveranlagungsbescheinigung/NV-Bescheinigung) zulässig. 5.1 Freistellungsauftrag 5.1.1 Allgemein...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.5 Kontrolle der Freistellungsaufträge

Die Schuldner der Kapitalerträge bzw. die Kreditinstitute sind verpflichtet, bestimmte Daten der Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern mitzuteilen.[1] Die Daten werden gesammelt und durch die Finanzämter ausgewertet.mehr

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Kapitalertragsteuer / 4 Steuerberechnung

4.1 Grundsätzliches Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 % des Kapitalertrags. Auch die Kirchensteuer wird i. d. R. bereits beim Steuerabzug berücksichtigt.[1] Im Fall einer Kirchensteuerabzugspflicht ermäßigt sich die Kapitalertragsteuer um 25 % der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer.[2] § 43a Abs. 1 Satz 3 EStG verweist zur Berechnung der Kapitalertragsteuer auf...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3 Bemessungsgrundlage

3.1 Grundsätzliches Dem Steuerabzug unterliegen grundsätzlich die vollen Kapitalerträge ohne jeden Abzug.[1] Lebensversicherungserträge unterliegen auch dann in voller Höhe der Steuerpflicht, wenn nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG die Erträge nur hälftig als Kapitaleinnahmen anzusetzen sind.[2] Soweit allerdings Erträge aus Investmentfonds der Teilfreistellung nach § 20 InvSt...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert werden.[3] Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2025 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.1 Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen vor, wenn der Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausländischen Staat hat oder das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.[1] Bezieht der Anleger ausländische Kapitalerträge, sind diese häufig mit ausländischer Steuer belastet (Quellenbesteuerungsprinzip). Das Besteuerungsrecht steht...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.4.1 Laufendes Kalenderjahr

Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Erträgen verrechnet. Eine...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.5 Steuerbescheinigung

Der Kirchensteuerabzugsverpflichtete hat dem Gläubiger der Kapitalerträge nach den Grundsätzen des § 45a Abs. 2 EStG auf Verlangen eine Bescheinigung über den Kirchensteuerabzug (einschließlich der Angabe der kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft) zu erteilen.[1] Die einbehaltene Kirchensteuer ergibt sich somit aus der "allgemeinen" Steuerbescheinigung.mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.4 Investmentanteile

Für die Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen galt für die Jahre 2009 bis 2017 die besondere Gewinn­ermittlungsvorschrift des § 8 Abs. 5 InvStG a. F. Für die Berechnung der Veräußerungsgewinne durch die Kreditinstitute wurde das vom BMF[1] veröffentlichte Berechnungsschema zugrunde gelegt.[2] Ab 2018 ist der Veräußerungsgewinn nach § 19 InvStG zu berechnen. Hierbei gelt...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.3 Personengesellschaften

Die einer Personengesellschaft zufließenden Kapitalerträge unterliegen den allgemeinen Grundsätzen. Ein Freistellungsauftrag darf nicht erteilt werden.[1] Die Einnahmen aus § 20 EStG und die Steuerabzugsbeträge sind grundsätzlich nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO einheitlich und gesondert festzustellen. Die Besteuerungsgrundlagen werden bei den einzelnen Gesellschaftern berücksich...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.4 Fehlerberichtigung in der Veranlagung

Anstelle der Korrektur auf Bankenebene hat auch der Anleger die Möglichkeit, den Fehler im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu korrigieren. Damit eine Doppelkorrektur ausgeschlossen wird, verlangt der Gesetzgeber[1] für diese Fälle eine Bescheinigung der Bank, dass diese den Fehler nicht korrigiert hat bzw. korrigieren wird.[2]mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten

Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalforderungen werden zur Vermeidung von Liqu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 7.1.4 Sperrvermerk

Der Steuerpflichtige kann zur Vermeidung des Kirchensteuerabzugs der Datenübermittlung an den Abzugsverpflichteten bis auf Widerruf widersprechen. Das ist der sog. Sperrvermerk.[1] Diese Regelung wurde aus datenschutzrechtlichen Erwägungen eingeführt. Der Steuerpflichtige muss die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.6. eines Jahres beim BZSt nach amtlich vorgeschriebenem V...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.3 Fremdwährungsgeschäfte

Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Anschaffungs- und Veräußerungspreise in EUR umzurechnen. Damit werden alle Währungsgewinne steuerlich erfasst. Die Anschaffungsdaten bei sog. Finanzinnovationen[1] wurden von den Kreditinstituten entsprechend der bis 2008 geltenden Regelungen bei einer Anschaffung vor dem 1.1.2009 i. d. R. nur in EUR und auch ohne Anschaffungsnebenkosten ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.2 Steuerbescheinigung nur auf Antrag

Nach § 45a EStG hat der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlende Stelle dem Gläubiger der Kapitalerträge auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Wichtig Antragstellung Nach dem Gesetzeswortlaut ist die Steuerbescheinigung nur auf Antrag auszustellen. Dieser Antrag sollte regelmäßig gestellt werden. Denn nur so kann rel...mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.4 Nicht steuerbefreite Körperschaften

Unbeschränkt steuerpflichtigen und nicht steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen steht, wenn sie Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen, nach § 8 Abs. 1 KStG der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR[1] zu. Um eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug zu erreichen, haben unbeschränkt steuerpflichtige und nicht steuerbefreite Körperschaften,...mehr

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Kapitalertragsteuer / 6.3 Änderung für die Vergangenheit

Abweichend von den oben dargestellten Verfahren können die auszahlenden Stellen einheitlich für alle Anleger bis zum 31. Januar Korrekturen für das vorangegangene Kalenderjahr vornehmen. Sind die Fehler von der inländischen Bank offensichtlich selbst zu vertreten, darf eine Korrektur für die Vergangenheit durchgeführt werden.[1] In diesem Fall muss ggf. eine bereits erteilte ...mehr