Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzleimarketing

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Burandt/Rojahn Erbrecht BGB, FamFG, ZPO, BeurkG, GBO, EGBGB, EStG, ErbStG, EuErbVO Kommentar 4. Auflage, 2022 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77039-5, 279 EU...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2021, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2020 in Bad Schandau

Die Jahrestagung 2020 des VorsorgeAnwalt e.V. fand dieses Mal in Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz statt. Coronabedingt wurde die eigentlich für Mai geplante Veranstaltung verschoben und konnte glücklicherweise vom 3. bis 5. September stattfinden. Begonnen wurde dieses Mal schon einen Tag früher am Donnerstag mit einem insgesamt fünfstündigen Vortrag von Frau Rechtsanwä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B2B-Marketing für Steuerkan... / Steuerkanzleien können mit gezieltem Marketing auf sich aufmerksam machen

Noch nie war es einfacher als heute, andere Unternehmen über die Fähigkeiten der eigenen Steuerkanzlei zu informieren: Modernes B2B Marketing ist digital. Insbesondere die sozialen Medien erlauben es Steuerberatern, Informationen zu ihrer Kanzlei in Eigenregie zu verbreiten. Somit ist das moderne B2B-Kanzleimarketing im Wesentlichen ein Content-Marketing über soziale Kanäle....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 23/2018, Buchreport / 10.1 Kilian/Offermann-Burckhardt/vom Stein (Hrsg.), Praxishandbuch Anwaltsrecht, 3. Aufl. 2018, 750 S., Deutscher Anwaltverlag, 84 EUR

Dieses Praxishandbuch beschreibt – wahrlich eine Mammutaufgabe – die umfangreichen Rahmenbedingungen der anwaltlichen Tätigkeit. Das Werk ist in fünf Teile gegliedert: Berufsbild und Stellung des Rechtsanwalts, Organisation der Berufsausübung (hier fehlt auch das Thema elektronischer Rechtsverkehr/beA nicht, aber auch wer über eine neue Kanzleistrategie und Kanzleimarketing ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberatungsmarketing: S... / Wie sich die Mandantenakquise für Steuerberater verändert

Vorbei sind die Zeiten, in denen sich Steuerkanzleien allein auf Mund-zu-Mund-Propaganda verlassen konnten, um neue Mandanten zu gewinnen. Auch wenn das Empfehlungsmanagement nach wie vor die Königsdisziplin ist, haben sich die Bedingungen der erfolgreichen Mandantengewinnung für Steuerberater verändert. Proaktives Kanzleimarketing ist heutzutage unverzichtbar. Denn wer im We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
B2B-Marketing für Steuerkan... / Kompetenz und Problemlösung für B2B-Zuschauer

Während es auf Xing und LinkedIn in erster Linie um Branding, Reichweite und Aufmerksamkeit geht, lassen sich auch andere, vermeintliche B2C-Kanäle, für das B2B-Kanzleimarketing einsetzen. So kann sich eine Kanzlei zum Beispiel mit Hilfe von YouTube-Videos als kompetenter Ansprechpartner und Problemlöser zu steuerlichen Fragestellungen positionieren. Dabei ist die Videoplattf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 14/2017, Rechtsanwalts-... / 2. Geschäftsführung und Vertretung

Das Gesetz sieht für die GbR eine Gesamtgeschäftsführung und -vertretung aller Gesellschafter vor (§§ 709 Abs. 1, 714 BGB). Im Ausgangspunkt dürfen dementsprechend nur alle Gesellschafter gemeinsam die Geschäfte der GbR führen und sie nach außen vertreten, was die Steuerungsfähigkeit der Gesellschaft erheblich einschränkt. Deshalb ist auch kleineren Gesellschaften unbedingt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2023, Internetreport / 13 Inhalt eines Wayback-Machine-Archivs löst keine Vertragsstrafe aus

Ein im Online-Marketing tätiges Unternehmen hatte gegenüber einem Mitbewerber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung dahingehend abgegeben, „es zukünftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit "12 Jahre Erfahrung im Kanzleimarketing‘ zu werben", solange das Unternehmen der Unterlassungsschuldnerin „weniger als 12 Jahre ...mehr