Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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bAV: Insolvenzschutz / Zusammenfassung

Überblick Die betriebliche Altersversorgung ist bei Insolvenz des Arbeitgebers gesetzlich über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert. Die Ansprüche der Arbeitnehmer gehen nicht verloren. Ergänzend können durch privatrechtliche Maßnahmen die Rechte der Arbeitnehmer über den gesetzlichen Insolvenzschutz hinaus geschützt werden. Der Insolvenzschutz der betrieblichen Alters...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.55 Insolvenzrechnungslegung

Mujkanovic, Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement nach § 1 StaRUG – Entwurf einer Verlautbarung IDW ES 16, StuB 12/2025, S. 441; Währisch, IDW ES 16 zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements – Eine Handreichung für die Unternehmensplanung zur Krisenfrüherkennung in der Praxis?, WP-Praxis 5/2025, S. 165; Dißars, Externe Rechnungslegung in der Inso...mehr

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bAV: Insolvenzschutz / 4 Übertragung einer Rückdeckungsversicherung im Insolvenzfall

Ein Arbeitnehmer kann bei Insolvenz des Arbeitgebers eine auf sein Leben abgeschlossene Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortsetzen. Er tritt im Insolvenzfall als Versicherungsnehmer in die Versicherung ein und entscheidet, ob er die Versicherung mit eigenen Beiträgen weiter aufbauen möchte.[1] Hinweis Rückdeckungsversicherung Eine Rückdeckungsversicherung ist eine Lebe...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.75 Konzernanhang

Busch/Zwirner, ED/2024/5 – vorgeschlagene Ergänzungen des neuen Standards IFRS 19 mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten, IRZ 12/2024, S. 517; Mantke, Krise und Insolvenz von Tochterunternehmen: Abbildung im Konzern- und Einzelabschluss nach IFRS, WPg 18/2024, S. 936; Busch/Zwirner, ED/2024/1 – vorgeschlagene Änderungen für verbesserte Informationen über Akquisi...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 § 2 Abs. 1 und 2 UmwStG ist nahezu unverändert aus dem UmwStG 2002 übernommen worden. Neu eingefügt wurde zunächst nur Abs. 3, um Besteuerungslücken bei grenzüberschreitenden Umwandlungen zu vermeiden. Rz. 6 Durch Gesetz v. 19.12.2008[1] wurde Abs. 4 S. 1, 2 angefügt, um eine Ausweitung der Nutzung der Verluste des übertragenden Rechtsträgers mittels Rückwirkungsfiktion...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.91 Rechnungslegung nach IFRS

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

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Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Kupper, Reverse Acquisitions und SPAC-Transaktionen: zwei Wege des Börsengangs – ein gemeinsames Bilanzierungsproblem?, DK 6/2025, S. 248; Mengen/Leis, Value Accrual – Wertbrücke zwischen Locked Box und Closing Accounts in M&A-Transaktionen, BB 25/2025, S. 1452; Geisler/Dänzer, Bilanzielle Herausforderungen bei der Erstellung von Closing Accounts zur finalen Kaufpreisbestimm...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.88 Prüfung des Jahresabschlusses

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§ 16 Franchiserecht / i) Insolvenz

Rz. 56 Auch Franchise-Verträge können naturgemäß von der Insolvenz betroffen sein. Sind das Vermögen des Franchisegebers oder des Franchisenehmers von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bedroht, sind die möglichen Auswirkungen auf den Fortbestand des Franchise-Vertrages im Auge zu behalten.[134]mehr

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§ 48 Vereine / 4. Insolvenz

Rz. 35 Der Vorstand ist bei Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verpflichtet, unverzüglich den Insolvenzantrag zu stellen (§ 42 Abs. 2 BGB). Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst, wenn nicht durch Satzungsbestimmung das Fortbestehen als nicht rechtsfähiger Verein geregelt wird (§ 42 Abs. 1 BGB).mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 14. Prozessuale Fragen, Insolvenz

Rz. 64 Ansprüche aus Handelsverträgen gehören innerhalb der Landgerichte nach Maßgabe der §§ 93 ff. GVG vor die Kammern für Handelssachen. Die Arbeitsgerichte sind nach Auffassung der Literatur gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG für Firmenvertreter i.S.d. § 92a HGB zuständig, die während der letzten Monate ihrer Tätigkeit durchschnittlich eine Vergütung von nicht mehr als 1.000 EUR...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / B. Beratung von Gläubigern im Vorfeld der Insolvenz

I. Lieferant 1. Typischer Sachverhalt Rz. 50 Mandant M ist Geschäftsführer des Lieferantenbetriebes, der die Firma A-GmbH seit Jahren mit Ersatzteilen beliefert. Da die Lieferungen seit Monaten zunächst schleppend und nunmehr gar nicht bezahlt werden, möchte M wissen, welche Möglichkeiten er hat, um nicht länger durch den Geschäftsführer der A-GmbH vertröstet zu werden. Gerich...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 7. Änderungen, Insolvenz

Rz. 68 Gem. § 13e Abs. 3 HGB haben der bzw. die ständigen Vertreter der Zweigniederlassung alle Änderungen der Vertretungsberechtigten oder deren Vertretungsbefugnis zum Handelsregister anzumelden. Gem. § 13e Abs. 4 HGB unterliegen sie auch der Anmeldepflicht für die Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über das Gesellschaftsvermögen.mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 11 Ein weiterer Insolvenzgrund ist die drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 InsO, die den Schuldner (nicht den Gläubiger) zu einem Insolvenzantrag berechtigt, nicht jedoch verpflichtet. Dadurch soll bereits im Vorfeld einer akuten Krise die rechtzeitige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ermöglicht werden. Um weitere Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu setzen, ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Einberufung der Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit

Rz. 91 Gem. § 5a Abs. 4 GmbHG müssen die Geschäftsführer bei drohender Zahlungsunfähigkeit (Legaldefinition in § 18 Abs. 2 InsO) unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen; die Einberufungspflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals nach § 49 Abs. 3 GmbHG soll nicht eingreifen.[306] Ggf. müssen die Geschäftsführer die Versammlung schon weit vor einer drohend...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit

Rz. 10 Der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 Abs. 2 S. 1 InsO gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, 10 % oder mehr seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu tilgen.[1...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 21 Insolvenzrecht / Literaturtipps

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§ 24 IT-Recht / b) Insolvenzfestigkeit der Hinterlegungsabrede

Rz. 19 Das zentrale Problem bei der Gestaltung von Hinterlegungsvereinbarungen ist die Frage der Insolvenzfestigkeit solcher Abreden,[42] obwohl gerade die Herstellerinsolvenz vielfach wesentlicher Antriebsfaktor für den Abschluss einer Hinterlegungsvereinbarung ist. Um Probleme mit der Insolvenzfestigkeit von vornherein auszuschließen, sollte jeweils überlegt werden, ob Her...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Insolvenzrisiko

Rz. 74 In Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten machen Insolvenzen auch vor Planungsbüros nicht halt. Die Insolvenz hat häufig Vorzeichen. Mitarbeiter wechseln mit hoher Frequenz. Die Qualität der Leistungen wird schlechter. Der Generalplaner kann die Qualität der Leistungen jedoch nicht ausreichend prüfen. Hierfür fehlt ihm die Fachkunde. Die Insolvenz ist also meist mit ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Grundlegende Änderung durch das MoMiG: Gesellschafterdarlehen

Rz. 298 Seit dem MoMiG steht die Finanzierung dem Eigenkapital nicht mehr gleich, Gesellschafterleistungen sind gem. § 30 Abs. 1 S. 3 GmbHG nicht mehr materielles Eigenkapital.[1191] Es gibt keine eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen mehr. Vielmehr bleiben sie entsprechend ihrer Rechtsform Verbindlichkeit der GmbH. Sie sind aber gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO nur nach...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Zulässiger Insolvenzantrag

Rz. 51 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei den Eröffnungsgründen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste: Richtige Verfahrensart und gedankliche Vorabprüfung

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Haftung und Honoraranspruch des anwaltlichen Beraters

Rz. 45 Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass Zahlungen des Schuldners auf rückständige Honoraransprüche im Zeitraum bis zu drei Monate vor dem Insolvenzantrag nach §§ 129, 130 (131) InsO sowohl als kongruente als auch inkongruente Zahlungen anfechtbar sein können. Bei diesen Ansprüchen liegt regelmäßig die anspruchsbegründende Kenntnis von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Besonderheiten für Kapitalerhöhungen in der Gesellschaftsinsolvenz

Rz. 262 Das ESUG normierte 2012 den § 225a InsO; im gestaltenden Teil des Plans kann nach Abs. 2 vorgesehen werden, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln ("Debt to Equity Swap") – und zwar im Wege einer Sacheinlage, für die § 254 Abs. 4 InsO die Differenzhaftung für Überbewertungen der in die Beteiligung umgewandelten Ford...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragsrücknahme nach Zahlung oder Stehenlassen des Insolvenzantrags, § 14 InsO

Rz. 52 Wird der zulässige Antrag des Gläubigers nach Zahlung durch den Schuldner mangels Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung als unbegründet abgewiesen, hat der Schuldner gem. § 14 Abs. 3 InsO die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. Alternativ kann der Gläubiger den Antrag zurücknehmen oder für erledigt erklären. Die Kostenfolge dazu richtet sich hierzu grundsätzlich n...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Grundsatz

Rz. 29 Ein erhebliches und häufig unterschätztes Haftungsrisiko für Geschäftsführer/Vorstände einer juristischen Person stellen die ab Insolvenzreife zu beachtenden Zahlungsverbote dar. Gem. § 15b Abs. 4 S. 1 InsO haben die gem. § 15a InsO antragspflichtigen Personen im Rahmen der Innenhaftung die Zahlungen zu erstatten, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Übersch...mehr

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§ 35 Reiserecht / 5. Rechtsfolgen der Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Rz. 169 Erste Konsequenz aus dem Bestehen einer verbundenen Reiseleistung sind umfangreiche Informationspflichten, vgl. Art. 251 EGBGB. Hierzu gehören die vorvertraglichen Informationen. Art. 251 § 2 EGBGB sieht vier verschiedene Formblätter vor, abhängig von der konkreten Buchungssituation und den handelnden Personen. Weitere Rechtsfolge ist die ggf. notwendige Insolvenzabs...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / II. Vermieter und Leasinggeber

1. Typischer Sachverhalt Rz. 56 Mandant V ist Vermieter der Geschäftsräume der Fa. A-GmbH. Seit drei Monaten wird die Miete nicht gezahlt. V möchte wissen, welche Möglichkeit er hat, eine Befriedigung seiner Zahlungsansprüche zu erreichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann. Variante: Die Miete wurde weiterhin nicht gezahlt. Auf d...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Arbeitnehmer

1. Typischer Sachverhalt Rz. 61 Mandant M ist seit sieben Jahren bei der Fa. A-GmbH angestellt. Er hat vergeblich und zum dritten Mal seinen seit zwei Monaten rückständigen Arbeitslohn bei dem Arbeitgeber angemahnt. Gerade einen halben Monatslohn hat er kürzlich erhalten. M hat von Zahlungsschwierigkeiten seines Arbeitgebers gehört. Er überlegt nun, einen Insolvenzantrag zu s...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Eigentumsvorbehalte

Rz. 114 Bei der Geltendmachung von Eigentumsvorbehalten ist zu unterscheiden, ob über das Vermögen des Käufers oder des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde: Wählt der Insolvenzverwalter in der Insolvenz des Käufers Erfüllung des Vertrages gem. § 103 InsO, wandeln sich die noch verbliebenen Kaufpreisraten in Masseschulden um, die der Verwalter zu erfüllen hat. In ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (3) Persönliche Stundungsansprüche

Rz. 63 Im Hinblick auf die Geltendmachung persönlicher Stundungsgründe differenziert die Praxis der Finanzämter erheblich. Dies beruht letztlich darauf, dass die Entscheidung über die Stundung eine mit einem unbestimmten Rechtsbegriff ("erhebliche Härte") gekoppelte Ermessensentscheidung darstellt. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn die Steuerzahlung bei dem Steuerpflicht...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (3) Sicherungsübereignung

Rz. 117 Bei Insolvenz des Sicherungsnehmers ist der Sicherungsgeber berechtigt, bei vollständiger Befriedigung des Sicherungsnehmers die Aussonderung des Sicherungsgutes zu verlangen, soweit der Sicherungsnehmer unmittelbar im Besitz der Sache ist.[79] Fällt der Sicherungsgeber in die Insolvenz, steht dem Sicherungsnehmer ein Absonderungsrecht gem. § 51 Nr. 1 InsO zu.[80] Si...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Vinkulierung

Rz. 188 § 15 Abs. 5 GmbHG lässt zu, die Abtretung der Geschäftsanteile an Voraussetzungen zu knüpfen. Sie kann insb. von der Genehmigung der Gesellschaft abhängen. Diese Möglichkeit nutzt die Praxis zu Recht in großem Maße. Denn regelmäßig ist die GmbH mit meist wenigen Gesellschaftern und deren starkem Einfluss auf die Geschäftsführung (§ 45 GmbHG, vgl. Rdn 153) personenbez...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Lieferant

1. Typischer Sachverhalt Rz. 50 Mandant M ist Geschäftsführer des Lieferantenbetriebes, der die Firma A-GmbH seit Jahren mit Ersatzteilen beliefert. Da die Lieferungen seit Monaten zunächst schleppend und nunmehr gar nicht bezahlt werden, möchte M wissen, welche Möglichkeiten er hat, um nicht länger durch den Geschäftsführer der A-GmbH vertröstet zu werden. Gerichtliche Hilfe...mehr

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§ 24 IT-Recht / Literaturtipps

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§ 17 GmbH-Recht / d) Pflicht zur Insolvenzantragstellung

Rz. 113 Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung regelt § 15a Abs. 1 S. 1 und S. 2 InsO. Danach hat der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen, wenn eine juristische Person (wie die GmbH) zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Übe...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / VIII. Muster: Ombudsmannbeschwerde

Rz. 19 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 25.3: Ombudsmannbeschwerde Vorab per Telefax Bundesverband deutscher Banken e.V. Kundenbeschwerdestelle – Ombudsfrau/Ombudsmann – Burgstraße 28 10178 Berlin Telefax-Nr.: 030 1663–3169 Anzahl der Seiten: _________________________ Beschwerde der Frau _________________________, – Beschwerdeführerin – Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 57 Für das Eröffnungsverfahren ordnet § 112 InsO an, dass eine Kündigung durch den Vermieter/Verpächter wegen eines Zahlungsverzugs, der vor Insolvenzantragstellung eingetreten ist, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Pächters nicht möglich ist. Das Kündigungsverbot dient dem Zweck, die für die evtl. Betriebsfortführung erforderlic...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Der Gewerbetreibende W. Schulz muss für 2025 Umsatzsteuer i.H.v. 10.000 EUR nachzahlen. Zeitgleich mit der Umsatzsteuerjahresanmeldung reicht er seine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ein, nach der sich für 2025 ein Steuerguthaben i.H.v. 4.000 EUR ergibt. Der Gewerbebetrieb des Schulz befindet sich wegen eines Forderungsausfalls aufgrund der Insolvenz eines Gro...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 263 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [480] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Zulässiger Insolvenzantrag Rz. 51 Gem. § 13 Abs. 1 InsO kann jeder Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Ein Gläubigerantrag ist nur bei den Eröffnungsgründen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zulässig, nicht hingegen wegen drohender Zahlungsunfähigkeit. Ein Eröffnungsantrag ist nach § 14 Abs. 1 InsO nur dann zulässig, wenn der Gläubiger...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 56 Mandant V ist Vermieter der Geschäftsräume der Fa. A-GmbH. Seit drei Monaten wird die Miete nicht gezahlt. V möchte wissen, welche Möglichkeit er hat, eine Befriedigung seiner Zahlungsansprüche zu erreichen, ob er einen Insolvenzantrag stellen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann. Variante: Die Miete wurde weiterhin nicht gezahlt. Auf den von V gestellten Inso...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 61 Mandant M ist seit sieben Jahren bei der Fa. A-GmbH angestellt. Er hat vergeblich und zum dritten Mal seinen seit zwei Monaten rückständigen Arbeitslohn bei dem Arbeitgeber angemahnt. Gerade einen halben Monatslohn hat er kürzlich erhalten. M hat von Zahlungsschwierigkeiten seines Arbeitgebers gehört. Er überlegt nun, einen Insolvenzantrag zu stellen. Er fragt, ob er ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / d) Muster: Anfechtungsklage

Rz. 187 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 21.32: Anfechtungsklage Klage der Rechtsanwältin _________________________ in ihrer Eigenschaft als Insolvenzverwalterin über das Vermögen der A-GmbH, _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen G-GmbH, _________________________, vertr. d. d. Geschäftsführer Hans Me...mehr