Fachbeiträge & Kommentare zu IDW

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 6.1 Gesetzgebungsverfahren und Zielsetzung

Rz. 54 Infographic Nachdem die alte Bundesregierung einen erfolglosen Anlauf für die Umsetzung der CSRD unternommen hatte, ist das Gesetzgebungsverfahren mit Ende der 20. Legislaturperiode verfallen.[1] Erst am 10.7.2025 wurde dann mit der Vorlage eines neuen Referentenentwurfs (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 2651 [Autor/Stand] Methoden zur Ableitung des Verrechnungspreises bei immateriellen Werten. Für die Ableitung einer angemessenen Lizenzgebühr werden weder im nationalen Recht noch in den OECD-Leitlinien spezifische Verrechnungspreismethoden genannt. Auch § 1 Abs. 3c enthält zwar spezielle Vorschriften im Hinblick auf die Bepreisung von Geschäftsbeziehungen, die immaterie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewertung eines immateriellen Werts im Rahmen der Übertragung

Rz. 2672 [Autor/Stand] Besonderheiten bei Übertragung statt Überlassung immaterieller Werte. In den vorstehenden Abschnitten wurde erörtert, wie eine angemessene Lizenzgebühr bei Überlassung eines immateriellen Werts ermittelt werden kann. Wird nun ein immaterieller Wert nicht nur zur Nutzung überlassen, sondern übertragen (Übergang des wirtschaftlichen Eigentums, vgl. Rz. 2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestimmung der finanziellen Überschüsse für das Transferpaket

Rz. 1263 [Autor/Stand] Bestimmung der finanziellen Überschüsse aus der Sicht der beteiligten Unternehmen. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs sind zunächst die auf das Transferpaket entfallenden finanziellen Überschüsse zu bestimmen. Hierzu ist die Perspektive sowohl des übertragenden als auch des übernehmenden Unternehmens einzunehmen, wobei auf den Zeitpunkt der Verlageru...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Standortvorteile, Synergieeffekte und alternative Handlungsmöglichkeiten

Rz. 919 [Autor/Stand] Standortvorteile. Unter Standortvorteilen versteht man gemeinhin diejenigen Vorteile, die sich aus der Ausübung unternehmerischer Aktivitäten an bestimmten Standorten ergeben, wobei die alternativen Standorte die jeweilige Referenz darstellen. Hierbei sind es insbesondere die gestaltbaren Standortfaktoren, über die der internationale Standortwettbewerb ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Periodische Besteuerungseffekte

Rz. 922 [Autor/Stand] Regelungen für Funktionsverlagerungen maßgeblich. Neben Standortvorteilen, Synergieeffekten und alternativen Handlungsmöglichkeiten bestimmen Steuereffekte die Grenzpreise der Kontrahenten und damit die Einigungsbereichsgrenzen. Entscheidungsrelevant sind jeweils nur die Nettozuflüsse nach Ertragsteuern. Die Berücksichtigung von Steuereffekten bei der E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Ableitung eines angemessenen Kapitalisierungszinssatzes

Rz. 1280 [Autor/Stand] Allgemeine Grundsätze zur Bestimmung eines Kapitalisierungszinssatzes. Zur Ermittlung des Einigungsbereichs ist zu klären, mit welchem Zinssatz die aus dem Transferpaket zu erwartenden Gewinne zu diskontieren sind.[2] Der Gesetzgeber hat diese Frage in § 1 Abs. 3b nicht geregelt. Eine Aussage dazu findet sich jedoch in § 4 FVerlV 2022 (bisher: § 5 Satz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

Rz. 1260 [Autor/Stand] Notwendigkeit der Ermittlung eines Einigungsbereichs für das Transferpaket. Erfolgt die Bewertung des Transferpakets auf Grundlage eines hypothetischen Fremdvergleichs, muss im ersten Schritt ein Einigungsbereich ermittelt werden. Hierzu bestimmt § 1 Abs. 3 Satz 7 Folgendes: "Können keine Vergleichswerte festgestellt werden, ist für die Bestimmung des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (b) Methoden der Gewinnaufteilung

Rz. 2666 [Autor/Stand] Pauschale Gewinnaufteilungsmaßstäbe – Knoppe-Formel. Das Hauptproblem bei Anwendung der PSM liegt in der Ermittlung eines möglichst objektivierten Gewinnaufteilungsmaßstabs. Die wohl bekannteste Methode zur Gewinnaufteilung bildet die sog. Knoppe-Formel.[2] Wenngleich sie konzeptionell angreifbar ist[3], insbesondere weil es sich um eine pauschale Auft...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Preisvergleichsmethode

Rz. 2652 [Autor/Stand] Preisvergleichsmethode – Überblick. Die Preisvergleichsmethode (vgl. Rz. 661 ff.) orientiert sich an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden vereinbart werden. Der Preisvergleichsmethode liegt insofern die Überlegung zugrunde, dass der Wert eines immateriellen Werts aus den bei anderen Transaktionen gezahlten Preisen für vergleichba...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Aperiodische Besteuerungseffekte

Rz. 924 [Autor/Stand] Auffassung der Finanzverwaltung in den VWG-Funktionsverlagerung. Neben periodischen Besteuerungseffekten will die Finanzverwaltung auch aperiodische Besteuerungseffekte in die Ermittlung des jeweiligen Grenzpreises des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers einbeziehen. Die Finanzverwaltung macht sich hierbei eine vereinzelt im Schrifttum vertr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Hypothetischer Fremdvergleich als Regelfall

Rz. 1257 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets nach den allgemeinen Grundsätzen. Wie sich aus § 1 Abs. 3b Satz 1 ergibt, ist bei einer Funktionsverlagerung grundsätzlich eine Gesamtbewertung des übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Transferpakets vorzunehmen. Eine Einzelbewertung der materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, aus denen sich das Transfer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Methode der Interquartilsbandbreite als gesetzliche Regelmethode

..., so bleiben aus dieser Bandbreite das Viertel der kleinsten und das Viertel der größten Werte unberücksichtigt. ... Rz. 1024 [Autor/Stand] Gesetzliche Festlegung auf die Methode der Interquartilsbandbreite in § 1 Abs. 3a Satz 3. Für den praktischen Regelfall wird man davon ausgehen müssen, dass Fremdvergleichsbandbreiten nach der gesetzlich vorgegebenen Methode der "Inter...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verlagerung auf einen Eigenproduzenten

Rz. 1220 [Autor/Stand] Ausgangssachverhalt. Der Sachverhalt entspricht dem in Rz. 1214 dargestellten Sachverhalt. Allerdings beschließt die Geschäftsführung der A GmbH, auch die mit der Produktion der Kühlaggregate zusammenhängenden Patente auf die B Kft. zu übertragen. Zukünftig soll die B Kft. die Kühlaggregate selbständig weiterentwickeln. Darüber hinaus soll die B Kft. d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Nationale Preisanpassungsregel des § 1a

Rz. 2676 [Autor/Stand] Preisanpassung im Zeitablauf – Gesetzliche Fiktion. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008[2] wurde erstmals eine gesetzliche Preisanpassungsklausel in § 1 implementiert, die den Stpfl. in Einzelfällen zu nachträglichen Preisanpassungen verpflichtete. So hieß es in § 1 Abs. 3 Satz 11 a.F.: "Sind in den Fällen der Sätze 5 und 9 wesentliche immaterie...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Keine zumindest eingeschränkt vergleichbaren Fremdvergleichswerte vorhanden

... und ist auf die verlagerte Funktion Absatz 3 Satz 7 anzuwenden, weil für die Verlagerung der Funktion als Ganzes (Transferpaket) keine Vergleichsdaten festgestellt werden können, ... Rz. 1177 [Autor/Stand] Gesamtbewertung des Transferpakets nach den allgemeinen Grundsätzen. Die Gesamtbewertung des Transferpakets erfolgt nach den allgemeinen Verrechnungspreisgrundsätzen. K...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Lizenzierung des Firmennamens und Markenüberlassung

Rz. 2628 [Autor/Stand] Recht auf Führen des Firmennamens. Die Finanzverwaltung lehnt die Zahlung eines Entgelts für das Recht, einen Firmennamen zu führen, ab. So heißt es in Tz. 3.55 der VWG VP 2023: "Die bloße Nutzung eines Unternehmenskennzeichens innerhalb einer multinationalen Unternehmensgruppe ohne die Überlassung von Markenrechten oder anderen immateriellen Werten is...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Quantitative Ermittlung

Rz. 830 [Autor/Stand] Mehrjahresanalysen. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode finden sich in der Praxis meist Mehrjahresanalysen bei der Ableitung vergleichbarer Nettomargen. Allerdings werden solche Mehrjahresanalysen weder von den OECD-Leitlinien noch den VWG-VP zwingend vorgeschrieben. Vielmehr wird mit den Formulierungen "ist es häufig nützlich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Arbeitskreis der Verrechnungspreise der Schmalenbach-Gesellschaft, Immaterielle Vermögenswerte – ausgewählte Fragestellungen aus Sicht der unternehmerischen Praxis und der Wissenschaft, Ubg 2017, 537; Bärsch/Luckhaupt/Schulz, Bestimmung Verrechnungspreise im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten, Ubg 2014, 37; Bärsch/Quilitzsch/Schulz, Steuerliche Implikationen des ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Keine Verlagerung wesentlicher immaterieller Wirtschaftsgüter und sonstiger Vorteile (Abs. 3b Satz 2)

..., wenn der Steuerpflichtige glaubhaft macht, dass weder wesentliche immaterielle Wirtschaftsgüter noch sonstige Vorteile Gegenstand der Funktionsverlagerung waren. ... Rz. 1292 [Autor/Stand] Keine immateriellen Wirtschaftsgüter als Gegenstand der Funktionsverlagerung. Nach § 1 Abs. 3b Satz 2 kommt eine Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter nur dann in Betracht, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorbemerkungen

... aus Sicht des Leistenden und des jeweiligen Leistungsempfängers anhand ökonomisch anerkannter Bewertungsmethoden ... Rz. 911 [Autor/Stand] Gesetzliche Beschränkung auf eine ertragswertbasierte Bewertung. Der hypothetische Fremdvergleich ist von seiner Grundkonzeption ein Denkmodell, bei dem gemessen am Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters auf S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile

Rz. 520 [Autor/Stand] Gemeiner Wert als Bezugsgröße. Den Tatbeständen i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 ist immanent, dass es sich nicht um eine entgeltliche Transaktion handelt, ein "Veräußerungspreis" i.S.v. § 17 Abs. 2 EStG daher nicht aus einer Gegenleistung abgeleitet werden kann. Entsprechend wäre ein uneingeschränkter Verweis auf § 17 EStG, insbesondere den "Veräußerungspreis"...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / l) Verhältnis zu Art. 9 OECD-MA

Rz. 40 [Autor/Stand] Fremdvergleichsgrundsatz gem. Art. 9 Abs. 1 OECD-MA . Art. 9 OECD-MA regelt die internationale Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen, die, ebenso wie die damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Thematik der internationalen Verrechnungspreise, immer mehr im Fokus der deutschen und internationalen Finanzbehörden steht. Eine wesentlich...mehr

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Jansen, SGB IV § 84 Beleihu... / 3 Literatur

Rz. 4 Borrmann, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand: 1. EL 2025. Brandt, in: Kreikebohm/Dünn, SGB IV, 4. Aufl. 2022. Breitkreuz, in: Winkler, LPK-SGB IV, 3. Aufl. 2020. Dahm/Eichenhofer, in: v. Koppenfels-Spies/Wenner, Kommentar zum SGB IV, 3. Aufl. 2022. Engelhard/Bockholdt in: juris-PK SGB IV, 4. Aufl. 2021, Stand: 1.8.2021. Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 8. Aufl....mehr

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Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva E 6

Rz. 1 Passive latente Steuern Passive latente Steuern sind als gesonderter Posten auf der Passivseite auszuweisen. Eine Verrechnung mit aktiven latenten Steuern ist zulässig.[1] Rz. 2 Kleine Unternehmen sind nach § 274a Nr. 4 HGB von der Anwendung des § 274 HGB befreit. Mittelgroße und große Unternehmen haben über den Ausweis hinaus Angaben im Anhang zu machen (§ 285 Nr. 29 und ...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva E

Rz. 1 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Deckungsvermögen), sind mit diesen Schulden zu verrechnen (§ 246 Abs. 2 HGB). Übersteigt der ...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.2 Zielsetzungen

Rz. 4 Der Initiator kann mit der Gründung von Zweckgesellschaften verschiedene Ziele durch Ausnutzung bilanzpolitischer Spielräume "mehrheitlich aufgrund legitimer wirtschaftlicher Überlegungen"[1] verfolgen. In erster Linie bewirkt die Auslagerung von Vermögensgegenständen und Schulden aus der Bilanz des Initiators in die Zweckgesellschaft auf Einzelabschlussebene, dass die...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.2 Gesellschaft zur Verbriefung von Finanzdienstleistungen (ABS-Modelle)

Rz. 8 Im Rahmen sog. Asset-Backed-Securities-Transaktionen (ABS) werden Vermögensgegenstände – zumeist ein Portfolio von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Initiators – an eine Zweckgesellschaft verkauft und sachenrechtlich übertragen. Die speziell hierfür gegründete Gesellschaft emittiert festverzinsliche kurzfristige Wertpapiere (securities), die durch diese Fo...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva B 1

Rz. 1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Hierunter sind insbesondere Rückstellungen für laufende Pensionen und für Anwartschaften auf Pensionen auszuweisen. Rz. 2 Für Pensionsverpflichtungen aufgrund unmittelbarer Zusagen besteht eine Passivierungspflicht, soweit die Pensionszusage nach dem 31.12.1986 neu erteilt wurde. Für Pensionsverpflichtungen aus vo...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.3 Spezialfonds

Rz. 9 Die Geschäftstätigkeit von Kapitalverwaltungsgesellschaften ist gem. § 17 Abs. 1 KAGB darauf ausgerichtet, Sondervermögen für Rechnung der Anleger i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 KAGB zu verwalten. Die Anteile am Sondervermögen werden dabei in Anteilsscheinen verbrieft. Sondervermögen sind grundsätzlich Investmentfonds, die jedoch im Hinblick auf Anzahl und Person der Ante...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.2 Die Besonderheiten für Zweckgesellschaften

Rz. 16 Zweckgesellschaften bildeten nach diesem Gesetzesstand ein konsolidierungspflichtiges Tochterunternehmen, wenn zwischen diesen und dem Initiator ein Mutter-Tochter-Verhältnis i. S. d. § 290 HGB bestand.[1] Allerdings war es nur selten möglich, Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis einzubeziehen, da sie regelmäßig weder einen Anwendungsfall des Konzepts der e...mehr

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Teil C: Erläuterungen zum J... /   Aktiva A II 1

Rz. 1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten Hierunter gehören die fertiggestellten, der Nutzung/Vermietung zugeführten Wohngebäude des Unternehmens einschließlich Wohnheime. Garagen, Abstellplätze und Privatstraßen, die nach der Verkehrsanschauung als Teile einer Wohnanlage anzusehen sind, sind ebenfalls hier auszuweisen. Rz. 2 Bei gemischter Nutzung eines G...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.1 Grundsätzlicher Aufbau einer Zweckgesellschaft

Rz. 1 Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] Sie werden häufig als Special Purpose Entities (SPE) bezeichnet, jedoch g...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.2 Darstellung der IDW-Stellungnahme HFA 1/1984

Rz. 14 Mit seiner im Oktober 1984 erlassenen und 1990 überarbeiteten Stellungnahme zur Bilanzierung öffentlicher Zuwendungen lehnt sich das IDW inhaltlich an den unten näher erläuterten IAS 20 an. Gegenstand der Stellungnahme ist die Bilanzierung von verlorenen und bedingt rückzahlbaren Zuwendungen der öffentlichen Hand beim Zuwendungsempfänger. Im Überblick trifft der HFA d...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.3 Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung

Rz. 18 Sofern beim Empfänger ein Anspruch auf die Zuwendung besteht, ist dieser als Forderung unter dem Sammelposten "Sonstige Vermögensgegenstände" gem. § 266 Abs. 2 B. II. 4. HGB auszuweisen.[1] Zu welchem Zeitpunkt der Anspruch auf eine Zuwendung entsteht und dieser als Forderung zu erfassen ist, hängt davon ab, ob der Empfänger einen Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwen...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.1 Vorbemerkung

Rz. 41 Wie oben bereits erwähnt, beruhen private Zuwendungen im Gegensatz zu öffentlichen Zuwendungen regelmäßig auf einem ökonomischen Austauschverhältnis und begründen daher eine Gegenleistungsverpflichtung des Zuwendungsnehmers. Ihre bilanzielle Abbildung im Jahresabschluss des Zuwendungsempfängers unterscheidet sich folglich auch von der öffentlicher Zuwendungen. Die erf...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.3.1 Aktivierung einer Zuwendung als immaterielles Anlagegut

Rz. 49 Die Aktivierung von Zuwendungen als Anschaffungskosten eines immateriellen Anlageguts kommt immer dann infrage, wenn die Zuwendungen aus der Perspektive des Zuwendungsgebers einen Vermögensgegenstand verkörpern. Der Zuwendungsgeber muss mit der Hingabe der Zuwendung folglich ein bestimmtes Recht entgeltlich erworben haben, welches dann in seiner Bilanz als immateriell...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.2.3 Öffentliche und private Zuwendungen

Rz. 8 In Abhängigkeit davon, ob die öffentliche Hand oder eine Person des Privatrechts als Zuwendungsgeber auftritt, kann zwischen öffentlichen und privaten Zuwendungen differenziert werden.[1] Die öffentliche Hand verfolgt mit der Hingabe von Zuwendungen letzten Endes regelmäßig eine Steigerung des Allgemeinwohls (Sekundärzweck). Zur Erreichung dieses Ziels wird die Gewähru...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.3 Bilanzierung privater Erfolgszuwendungen

Rz. 45 Bei privaten Ertrags- oder Aufwandszuwendungen besteht die Gegenleistung des Zuschussempfängers regelmäßig in der Durchführung einer geförderten Maßnahme (z. B. Marketingaktion oder Forschungs- und Entwicklungsmaßnahme) oder in der Übernahme einer Verpflichtung (bspw. Eingehen eines Wettbewerbsverbots oder einer Nutzungsüberlassung). Wie bei privaten Investitionszuwen...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.1 Zuwendungen/Zuschüsse: Begriffsabgrenzung

Rz. 1 Die Ableitung einer exakten und allgemeingültigen Definition des Begriffs "Zuwendung" bereitet insbesondere dadurch Schwierigkeiten, dass Zuwendungen sowohl hinsichtlich ihrer Art als auch bezüglich der an ihre Gewährung gebundenen Bedingungen erheblich variieren können. Hinzu kommt, dass der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht eindeutig festgelegt ist. So werd...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.2.2 Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab "reasonable assurance" im Konkreten

Rz. 66 Die Aktivierung eines Zuwendungsanspruchs ist an das notwendige, aber nicht hinreichende Kriterium der angemessen sicheren Erfüllung der Zuwendungsbedingungen geknüpft. Sofern während der Aufstellung des IFRS-Abschlusses der Nachweis geführt werden kann, dass die Zuwendungsbedingungen eingehalten wurden, steht der Aktivierung des Anspruchs auf die Zuwendung nichts ent...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.1 Vorbemerkung

Rz. 13 Die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen wird seit langem aufgrund des Fehlens expliziter handelsrechtlicher Normen kontrovers diskutiert.[1] Bevor im Einzelnen auf die Bilanzierungsproblematik öffentlicher Zuwendungen eingegangen wird, gibt das nächste Kapitel zunächst einen Einblick in die Stellungnahme des Hauptfachausschusses (HFA) des IDW zu Bilanzierungsfragen...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.5.2 Passivierungspflicht bei aufschiebend bedingter Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 30 Die Entstehung einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung ist an den Eintritt eines bestimmten, in den Zuwendungsbedingungen konkretisierten Ereignisses geknüpft. Handelt es sich dabei um ein gewinnabhängiges Ereignis, d. h., ist der Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung abhängig von dem Erreichen bestimmter globaler Ergebnisziele, muss die Verpflichtung ...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.2 Bilanzierung privater Investitionszuwendungen

Rz. 42 Sofern der private Zuwendungsgeber die Zuwendung zur Anschaffung oder Herstellung eines bestimmten Vermögensgegenstands gewährt, ist der Zuwendungsnehmer regelmäßig verpflichtet, den bezuschussten Vermögensgegenstand für Zwecke des Zuwendungsgebers einzusetzen. Die Gegenleistung des Zuwendungsempfängers besteht somit in der Regel aus zwei Komponenten, nämlich der Ansc...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 1.2.4 Verlorene, bedingt rückzahlbare und verrechenbare Zuwendungen

Rz. 10 Hinsichtlich ihrer Rückforderbarkeit durch den Zuwendungsgeber besteht die Möglichkeit, Zuwendungen in verlorene (nicht rückzahlbare), bedingt rückzahlbare und verrechenbare Zuwendungen zu klassifizieren. Investitionszulagen und öffentliche Ertragszuschüsse sind dabei in der Regel als verlorene Zuwendungen ausgestaltet.[1] Zwar sehen die Zuwendungsbedingungen häufig e...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr