Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsscheck

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haushaltsscheck

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Geringfügige Beschäftigung Rz 1, 15 ff, 45 ff; > Haushaltshilfe Rz 26 ff; ergänzend > Digitalisierung Rz 1.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 118 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

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Haushaltsscheck / 7 Das Haushaltsscheckverfahren

7.1 Form und Inhalt des Haushaltsschecks Der Haushaltsscheck ist der Vordruck zur An- und Abmeldung des im Privathaushalt Beschäftigten bei der Minijob-Zentrale. Er umfasst auch das SEPA-Basislastschriftmandat für die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, Umlagen nach dem AAG, die Beiträge zur Unfallversicherung und die einheitliche Pauschsteuer. Der Haushaltsscheck[1] wird von ...mehr

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Haushaltsscheck / Sozialversicherung

1 Beschäftigung im Privathaushalt Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeiten sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Bei den ausgeübten Tätigkeiten muss es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten...mehr

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Haushaltsscheck / 7.3 Verfahren beim Arbeitgeber (Privathaushalt)

7.3.1 Monatliches Verfahren oder Dauerscheck Der Haushaltsscheck ist bei jeder Lohn- oder Gehaltszahlung auszufüllen. Abweichend hiervon reicht es aus, wenn bei gleichbleibender Lohn- oder Gehaltszahlung der erstmalige Beginn und das monatliche Arbeitsentgelt angegeben werden (Dauerscheck). Ein neuer Haushaltsscheck ist erst bei einer Änderung im Beschäftigungsverhältnis, z. ...mehr

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Haushaltsscheck / 6 Minijob-Zentrale

6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfah...mehr

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Haushaltsscheck / 4.2 Unfallversicherung

Für Minijobber im Haushaltsscheckverfahren zahlt der Arbeitgeber auch den Beitrag für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz an die Minijob-Zentrale. Der pauschale Beitragssatz zur Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 %.[1]mehr

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Haushaltsscheck / 2 Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Die einheitliche Pauschsteuer von 2 % wird zusammen mit den pauschalen Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale gemeldet und abgeführt. Wird die Lohnsteuer mit 20 % pauschaliert oder nach den individuellen ELStAM berechnet, ist diese mit der Lohnsteuer-Anmeldung an das Betriebsstättenfinanzamt zu melden.mehr

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Haushaltsscheck / 4.4 Insolvenzgeldumlage

Die Insolvenzgeldumlage muss von Privathaushalten nicht gezahlt werden.[1]mehr

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Haushaltsscheck / 9 Bescheinigungen

9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Bei...mehr

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Haushaltsscheck / Lohnsteuer

1 Pauschale Lohnsteuer Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaush...mehr

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Haushaltsscheck / 4 Beitragspflicht

4.1 Kranken- und Rentenversicherung Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber pauschale Krankenversicherungsbeiträge i. H. v. 5 % zu zahlen, wenn der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt ebenfall...mehr

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Haushaltsscheck / 7.1.1 Manuelles Verfahren

Der Haushaltsscheck im manuellen Meldeverfahren besteht aus 3 Belegen bzw. Seiten, einem Originalbeleg für die Minijob-Zentrale und jeweils einer Durchschrift für den Arbeitgeber und die Haushaltshilfe. Folgende Angaben sind auf dem Formular enthalten: Familienname, Vorname und Kontaktdaten des Arbeitgebers, Betriebsnummer und Steuernummer des Arbeitgebers, Familienname, Vornam...mehr

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Haushaltsscheck / 7.1.2 Automatisiertes Verfahren

Die Meldungen im Haushaltsscheckverfahren können mittels systemgeprüfter Programme oder programmierter Ausfüllhilfen erstellt und übermittelt werden. Dieses Verfahren setzt voraus, dass die geltenden Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung eingehalten werden. Es sind die fachlichen Datensätze "Elektronischer Haushaltsscheck" (DSHA) mit den zugehörenden Datenbausteinen zu...mehr

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Haushaltsscheck / 5 Übergangsregelungen zum 1.1.2013

Bis 31.12.2012 versicherungsfreie Beschäftigungen Beschäftige, die vor dem 1.1.2013 bereits ein Arbeitsverhältnis hatten und in diesem sozialversicherungsfrei waren, behalten diesen Status in allen Versicherungszweigen weiterhin bei, solange die alte Entgeltgrenze von 400 EUR nicht überschritten wird. Sie können jederzeit den Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit erklä...mehr

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Haushaltsscheck / 7.3.3 Änderungsscheck

Falls im Laufe eines Beschäftigungsverhältnisses Änderungen an den ursprünglich auf dem Haushaltsscheck gemachten Angaben eintreten, kann hierfür der von der Minijob-Zentrale angebotene Änderungsscheck genutzt werden. Außer den standardmäßig einzutragenden Personalien des Arbeitgebers sowie der Haushaltshilfe und der Betriebsnummer, sind die zu ändernden Daten einzutragen. D...mehr

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Haushaltsscheck / 7.3.2 Halbjahresscheck

Meldet ein Privathaushalt der Minijob-Zentrale auf dem Haushaltsscheck, dass er seinem Arbeitnehmer monatlich schwankende Arbeitsentgelte zahlt, stellt die Minijob-Zentrale dem meldenden Privathaushalt automatisch einen sog. Halbjahresscheck mit einem entsprechenden Merkblatt zur Verfügung. In diesem sind bereits die Personalien und die Betriebsnummer des Arbeitgebers sowie ...mehr

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Haushaltsscheck / 6.1 Beitragseinzug durch die Minijob-Zentrale

Alle vom Privathaushalt ausgestellten Haushaltsschecks sind zentral an die Minijob-Zentrale zu senden. Bei welcher Krankenkasse der im Privathaushalt Beschäftigte versichert ist, spielt hierbei keine Rolle. Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben für den Privathaushalt (Arbeitgeber) und zieht diese im Wege des Lastschriftverfahrens ein. Dazu zählen: die Pauschalbeiträge zu...mehr

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Haushaltsscheck / 7.2 SEPA-Basislastschriftmandat

Wenn die Voraussetzungen für die Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens erfüllt sind, muss der Privathaushalt der Minijob-Zentrale ein Lastschriftmandat für die Abbuchung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge (einschließlich der Aufstockungsbeiträge bei Rentenversicherungspflicht), Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) sowie Beiträge zur gesetzlichen Unfallversich...mehr

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Haushaltsscheck / 1 Beschäftigung im Privathaushalt

Eine Beschäftigung im Privathaushalt liegt vor, wenn diese durch einen privaten Haushalt begründet ist und die Tätigkeiten sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Bei den ausgeübten Tätigkeiten muss es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen handeln. Hierzu gehören u. a. Tätigkeiten wie Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung der Wohnu...mehr

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Haushaltsscheck / 4.1 Kranken- und Rentenversicherung

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte im Privathaushalt, die in dieser Beschäftigung versicherungsfrei oder nicht versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber pauschale Krankenversicherungsbeiträge i. H. v. 5 % zu zahlen, wenn der Beschäftigte gesetzlich krankenversichert ist. Der Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung beträgt ebenfalls 5 % und ist zu zahlen, sofern der...mehr

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Haushaltsscheck / 4.3 Umlagen nach dem AAG

Die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), für die auch vom privaten Arbeitgeber zu leistende Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Mutterschaft berechnen sich nach den bei der Minijob-Zentrale geltenden Umlagesätzen. Der Umlagebeitrag als Ausgleich für Aufwendungen bei Krankheit/U1 beträgt in 2026 0,8 % (2025: 1,1 %) u...mehr

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Haushaltsscheck / 3 Steuerermäßigung für Arbeitgeber

Arbeitgeber erhalten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis eine Einkommensteuerermäßigung i. H. v. 20 % der im Kalenderjahr geleisteten Löhne und Beiträge, maximal bis zu 510 EUR pro Jahr [1]. Bei haushaltsnahen Minijobs erhalten Arbeitgeber nach Ablauf des Kalenderjahres automatisch von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die im abgelaufenen Jahr geleistet...mehr

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Haushaltsscheck / 8 Beitragsfälligkeit

Abgaben und Beiträge im Haushaltsscheckverfahren werden zu 2 Zeitpunkten im Kalenderjahr fällig: Für das in den Monaten Januar bis Juni erzielte Arbeitsentgelt sind die Beiträge am 31.7. des laufenden Jahres und für das in den Monaten Juli bis Dezember erzielte Arbeitsentgelt am 31.1. des folgenden Jahres zu zahlen.[1] Das gilt ebenfalls für die Umlagen nach dem AAG sowie die Be...mehr

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Haushaltsscheck / 9.2 Bescheinigungen für Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer erhält von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung über die an die Rentenversicherung gemeldeten Zeiten und Arbeitsentgelte. Die Bescheinigung wird mindestens einmal jährlich bis zum 30.4. eines jeden Jahres für alle im Vorjahr gemeldeten Daten ausgestellt. Der Arbeitnehmer erhält diese Bescheinigung ebenfalls nach Beschäftigungsende.[1]mehr

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Haushaltsscheck / 10 Minijob-Manager

Der Minijob-Manager ist das kostenfreie Online-Portal der Minijob-Zentrale für Arbeitgeber, die geringfügige Arbeitnehmer beschäftigen. Mit dem Minijob-Manager können private Arbeitgeber ihre persönlichen Daten einsehen und ändern, ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen oder eine vorhandene Bankverbindung ändern, den Saldo ihres Beitragskontos im Blick behalten, alle Meldungen ...mehr

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Haushaltsscheck / 9.1 Bescheinigung für den Arbeitgeber

Der Privathaushalt erhält von der Minijob-Zentrale jeweils vor den Fälligkeitsterminen einen Bescheid der Minijob-Zentrale über die Höhe der im Haushaltsscheckverfahren zu zahlenden Abgaben und Beiträge. Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Privathaushalt eine Bescheinigung der Minijob-Zentrale über den Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt ...mehr

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Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

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Haushaltsscheck / 3.2 Die Geringfügigkeitsgrenze

Das Haushaltsscheckverfahren darf nur angewendet werden, wenn das Arbeitsentgelt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze i. H. v. 603 EUR nicht übersteigt. Dabei ist zu beachten, dass als Arbeitsentgelt im Haushaltsscheckverfahren solche Zuwendungen unberücksichtigt bleiben, die nicht in Geld gewährt worden sind. Sachbezüge, wie z. B. kostenlose Verpflegung oder Unterkunft, si...mehr

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Haushaltsscheck / 3 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für geringfügige Beschäftigungen, die ausschließlich im Privathaushalt ausgeübt werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von privaten Haushalten.[1] 3.1 Mehrere Beschäftigungen Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrecht...mehr

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Haushaltsscheck / 7.3.4 Weniger Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss im Haushaltsscheckverfahren keine Lohnunterlagen führen oder einen Beitragsnachweis einreichen.[1] Privathaushalte, die ausschließlich geringfügig Beschäftigte im Haushaltsscheckverfahren beschäftigen, werden von den Trägern der Rentenversicherung nicht geprüft.mehr

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Haushaltsscheck / 6.2 Prüfungen durch die Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale prüft, ob die Arbeitsentgeltgrenze für eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt eingehalten wird. Stellt sie fest, dass das Haushaltsscheckverfahren nicht mehr angewendet werden kann, informiert sie den Arbeitgeber und bittet ihn, sich umgehend mit der für den Beschäftigten zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Die Minijob-Zentrale ve...mehr

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Haushaltsscheck / 4.5 Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung – Aufstockung durch Arbeitnehmer

Ist der im Privathaushalt Beschäftigte rentenversicherungspflichtig, muss der volle Rentenversicherungsbeitrag gezahlt werden. Dies gilt gleichermaßen für Beschäftigte, die kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtig sind, als auch bei Rentenversicherungspflicht durch Ausübung des Wahlrechts in bestandsgeschützten Fällen. Die Rentenversicherungsbeiträge sind mindestens von 1...mehr

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Haushaltsscheck / 3.1 Mehrere Beschäftigungen

Üben Personen mehrere Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern aus, muss geprüft werden, ob die einzelnen Beschäftigungen sozialversicherungsrechtlich zusammenzurechnen sind. Infolge von Zusammenrechnung kann auch für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten Versicherungspflicht eintreten.[1] Wichtig Keine Zusammenrechnung einer geringfügigen mit einer mehr als ...mehr

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Haushaltsscheck / Zusammenfassung

Begriff Beim Haushaltsscheckverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung. Es darf ausschließlich von Privathaushalten genutzt werden, die Haushaltshilfen in geringfügig entlohntem Umfang beschäftigen. Als Kommunikationsmittel zwischen dem Privathaushalt als Arbeitgeber und der Einzugsstelle, der Minijob-Zentrale, dient de...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 2.1 Arbeitnehmeranzahl teilnehmender Betriebe

Betriebe nehmen am Umlageverfahren teil, wenn sie in der Regel nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.[1] Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Grenze. Als Arbeitgeber im Sinne des AAG gilt auch, wer in seinem Privathaushalt Arbeitnehmer[2] beschäftigt. Hat ein Arbeitgeber mehrere Betriebe oder Betriebsteile, ist die Zahl der in den verschiedenen Betrieb...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.3 Anmeldung und Abführung der Pauschalsteuer

Für den Einzug und die Verwaltung der einheitlichen Pauschalsteuer von 2 % ist – wie für die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung – die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Minijob-Zentrale) zuständig.[1] Der Arbeitgeber hat die einheitliche Pauschalsteuer zu berechnen und den Betrag mit dem Beitragsnachweis der Minijob-Zentrale mitzuteilen. In der Lohnsteuer...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 1.2.3 Beitragsnachweis-Datensatz

Die DEÜV sieht die Verwendung eines bundeseinheitlichen Beitragsnachweis-Datensatzes vor, der von den Spitzenorganisationen der Sozialversicherung vorgegeben wird und Bestandteil eines jeden Entgeltabrechnungsprogramms sein muss. Für die Beschäftigten in privaten Haushalten ist weiterhin der von der Minijob-Zentrale herausgegebene Haushaltsscheck zu verwenden, dieser wird wei...mehr

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Schwarzarbeit / 3 Ergänzung von Straftatbeständen

Melde-, Beitrags- und Aufzeichnungspflichten Mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe können Arbeitgeber bestraft werden, die der für den Einzug der Beiträge zuständigen Stelle über sozialversicherungsrechtlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder die für den Einzug der Beiträge zuständige Stelle pflichtwidrig über sozialv...mehr

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Aufbewahrungspflicht / 3 Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden und wie lange?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entgeltunterlagen, die Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie die Bescheinigungen für den Arbeitnehmer[1] bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht einen Bevollmächtigten, der seinen ...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 5 Geringfügigkeitsgrenze ab 2026

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschsteuer) für das Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (sog. Minijob) mit 2 % pauschalieren.[1] Voraussetzung ist, dass eine abhängige Beschäftigung i. S. d. Sozialversicherungsrechts vorliegt[2], das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im M...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 1 Vorteile des Haushaltsschecks nicht immer nutzbar

Soweit der Haushaltsscheck verwendet wird, muss der Privathaushalt weder die Sozialversicherungsbeiträge selbst berechnen noch muss er Meldungen zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung erstatten. Dies, die vergleichsweise günstigen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und der steuerliche Vorteil, machen das Haushaltsscheckverfahren attraktiv. Alle...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen Fällen darf er genutzt werden?

Zusammenfassung Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es s...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 3 Pflegende Personen im Privathaushalt

3.1 Nichterwerbsmäßige Pflege Pflegende Personen im Privathaushalt sind nicht zwangsläufig als Beschäftigte mit einem Haushaltsscheck anzumelden. Wer dauerhaft erheblich in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält unter Umständen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Weitergabe eines Pflegegeldes an eine Betreuungsperson begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Si...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 3.1 Nichterwerbsmäßige Pflege

Pflegende Personen im Privathaushalt sind nicht zwangsläufig als Beschäftigte mit einem Haushaltsscheck anzumelden. Wer dauerhaft erheblich in seiner Alltagskompetenz eingeschränkt ist, erhält unter Umständen Leistungen der Pflegeversicherung. Die Weitergabe eines Pflegegeldes an eine Betreuungsperson begründet kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung. D...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / Sozialversicherung

1 Vorteile des Haushaltsschecks nicht immer nutzbar Soweit der Haushaltsscheck verwendet wird, muss der Privathaushalt weder die Sozialversicherungsbeiträge selbst berechnen noch muss er Meldungen zur Sozialversicherung sowie zur Unfallversicherung erstatten. Dies, die vergleichsweise günstigen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung und der steuerliche Vorteil, ...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2 Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen

2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haush...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 4 Beschäftigung Familienangehöriger

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass jemand für einen nahen Verwandten oder Familienangehörigen im Haushalt tätig ist. Allerdings muss hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die "Arbeitnehmereigenschaft" geprüft werden. Dazu gehören insbesondere die Feststellungen, ob es sich bei der Tätigkeit um ...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine WEG für einen Minijobber nicht dieselben Vorteile beanspruchen kann, wie ein privater Haushalt. Der Streitsache lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche beschäftigte. Hier liege keine durch einen privaten Haushalt beg...mehr