Fachbeiträge & Kommentare zu Grundfreibetrag

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 3. § 1 Abs. 3 EStG

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 3 EStG werden auf Antrag auch solche natürlichen Personen mit Einkünften i.S.d. § 49 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, soweit ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen ESt unterliegen oder die nicht der deutschen ESt unterliegenden Einkün...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Lohnsteuerabzugsverfahren

Rz. 1061 Bei Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit wird gem. § 38 Abs. 1 EStG die ESt durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, soweit der Arbeitslohnmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.4.2 Typisierung und Pauschalierung

Rz. 57 Steuergesetze betreffen regelmäßig Massenvorgänge des Wirtschaftslebens. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität bedienen sich zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften einer Typisierung bzw. Pauschalierung. Typisierende Gesetzesvorschriften[1] richten ihren Regelungsgehalt vergröbernd an typischen Normalfällen aus und lassen individuelle Besonderheiten unberücksich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick

Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Aufwendungen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.5.1 Höchstbetrag

Rz. 46 Sind die Voraussetzungen des § 33a Abs. 1 EStG erfüllt, können Unterhaltszahlungen des Stpfl. auf Antrag bis zur Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG ab Vz 2022 in Höhe von 10.347 (in Vz 2023: 10.908 EUR)[1] vom Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 4 EStG abgezogen werden. Der Betrag entspricht dem Existenzminimum in § 32a Abs. 1 EStG un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Aufwand

Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand als bewusst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 4 Zeitanteilige Kürzung, Abs. 3

Rz. 67 § 33a Abs. 3 S. 1 EStG normiert das sog. Monatsprinzip für die Gewährung der in § 33a Abs. 1 und 2 EStG geregelten außergewöhnlichen Belastungen. Die Steuerermäßigungen werden entsprechend nur zeitanteilig zu je 1/12 für die Monate gewährt, in denen die Voraussetzungen gem. § 33a Abs. 1 und 2 EStG vorliegen. Eine lediglich teilweise Gewährung des Abzugs ist z. B. auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.1 Abgeltung des Sonderbedarfs

Rz. 56 Die Regelung des § 33a Abs. 2 EStG ist ein Ergänzungs- bzw. Erweiterungstatbestand zu § 32 Abs. 6 S. 1 EStG (§ 32 EStG Rz. 104ff.). Während gem. § 32 Abs. 6 EStG ein Freibetrag für den existenziellen Mehrbedarf einer Ausbildung minderjähriger Kinder gewährt wird, wird in § 33a Abs. 2 EStG der als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigende Mehrbedarf bei der auswä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.4 Zahlungsempfänger im Ausland

Rz. 41 Sind die unterhaltsberechtigten Personen im Ausland ansässig, folgt hieraus, dass gem. § 33a Abs. 1 S. 6 EStG eine zusätzliche Abzugsbeschränkung der Höhe nach in Form der sog. Ländergruppeneinteilung besteht.[1] Aufwendungen für den Unterhalt sollen nur abgezogen werden können, soweit diese nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates "notwendig und angemessen" sind.[2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Freibeträge und Pauschbeträge im LSt-Abzugsverfahren

Rn. 70 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei den verschiedenen LSt-Klassen sind für 2023 (in Klammern für 2024 lt Art 3 Nr 2 Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG) vom 08.12.2022, BGBl I 2022, 2230) folgende Freibeträge und Pauschbeträge zu berücksichtigen: Freibeträge und Pauschbeträge im LSt-Abzugsverfahrenmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verteilung auf mehrere VZ

Rn. 2010 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, auch wenn sich der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn auf mehr als einen VZ verteilt (Jacobsen in Fuhrmann/Kraeusel/Schiffers, § 16 EStG Rz 296 (01.11.2017); BMF v 20.12.2005, BStBl I 2006, 7, unter I.). Führt der Gewinn im zweiten oder darauffolgenden VZ dazu, dass aufgrund der Obergrenze nach S 3 kei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1529) in das EStG eingefügt. Die Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von je 200 DM auf 220 DM ist durch das JStG 1997, BGBl I 1996, 2049 erfolgt. Die weitere Anhebung auf 250 DM vom 01.01.1999 an beruht auf dem StEntlG 1999, BGBl I 1998, 3779. Die Anhebung auf 270 DM fü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerklasse IV (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl IV gehören verheiratete ArbN, wenn beide Ehegatten (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23) unbeschränkt estpfl sind und nicht dauernd getrennt leben (zur Frage des Dauernd-getrennt-Lebens s Rn 24) und (mindestens) einer von ihnen Arbeitslohn bezieht. Für die Einreihung in StKl IV ist seit dem S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Steuerklasse III (§ 38b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In die StKl III fallen gemäß § 38b Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG in erster Linie verheiratete ArbN (zur zivilrechtlich zu beurteilenden Frage des Vorliegens einer Ehe s Rn 23, zur Anwendung der Vorschrift auf eingetragene Lebenspartner und gleichgeschlechtliche Ehepartner s Rn 25), die mit ihrem Ehegatten zusammen unbeschränkt estpfl sind und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Inhalt und Zweck

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die §§ 49ff EStG knüpfen an die dem deutschen ESt-Recht immanente Unterscheidung zwischen unbeschränkter und beschränkter StPfl (vgl § 1 Abs 1–3 und § 1 Abs 4 EStG) an und regeln die Einzelheiten der beschränkt StPfl. § 49 Abs 1 EStG enthält als Ausgangsvorschrift eine abschließende Aufzählung der einzelnen beschränkt stpfl inländischen Einkün...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Beispiele

Rn. 60 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 vorläufig frei Rn. 61 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beispiel 1: 520 EUR Lohn A ist seit Januar 2023 in einer Werkstatt als Aushilfskraft beschäftigt. Sein Monatslohn beträgt anfangs EUR 520. Lösung: Der ArbG kann das stpfl Arbeitsentgelt unter Verzicht auf den Abruf der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale pauschal mit 2 % besteuern (§ 40a Abs 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 2001 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 § 16 Abs 4 EStG hat eine bewegte Entwicklung hinter sich, die für den StPfl unterschiedlich vorteilhaft verlaufen ist. Zum 01.01.1996 wurde die Rechtslage durch das JStG 1996 in folgenden Punkten geändert (vgl hierzu Bering, DStR 1995, 1820): der Grundfreibetrag, der unabhängig von Alter und dauernder Berufsunfähigkeit gewährt wurde, entfie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Pauschalierung mit 2 %

Rn. 44b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung von 2 % nach § 40a Abs 2 EStG kann nur erfolgen, wenn der ArbG den pauschalen Beitrag zu der gesetzlichen Rentenversicherung von 15 % entrichtet (R 40a.2 S 1 LStR 2023). Wird eine geringfügige Beschäftigung ausschließlich in privaten Haushalten ausgeübt, kann die Pauschbesteuerung ebenfalls durchgeführt werden, wenn der pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen aus einer in den Niederlanden ausgeübten freiberuflichen Tätigkeit

Leitsatz 1. Die Sonderregelung zur Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes gilt aufgrund der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) auch für Vorsorgeaufwendungen, die in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus einer in den N...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Definition und Abgrenzung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerbefreiungen sind Rechtsnormen, die > Einnahmen, die zu einer der sieben Einkunftsarten des ESt (> Einkünfte) gehören und damit grundsätzlich zu besteuern sind, von der Besteuerung freistellen. Solche Steuerbefreiungen finden sich hauptsächlich im EStG, aber auch in anderen Gesetzen, in völkerrechtlichen Verträgen und sogar im Völkerrech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Steuerklassenwahl

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind[1] Stand: EL 134 – ET: 06/2023 (aktualisierte Fassung vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022) Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können bekanntlich für den Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Verteilung der Steuerlast

Rz. 9 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Verteilung der Einkünfte und der Steuerlast zeigt, dass das Aufkommen aus der Einkommensteuer ganz wesentlich von den Besserverdienenden getragen wird. Für das Jahr 2022 stellt sich das von oben und unten wie folgt dar (BMF, Datensammlung zur Steuerpolitik 2022 mit weiteren Hin- und Nachweisen):mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerberatungskosten

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Zu WK/BA führt nur der Teil der Aufwendungen, die auf die Ermittlung der > Einkünfte entfallen; das gilt auch für die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (BFH 82, 455, 458, 459 = BStBl 1965 III, 412, 413, 414). Im Übrigen gehören Steuerberatungskosten zu den Aufwendungen für die private > Lebensführung, die grundsätzlich über den > Grundf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 99 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Soweit die Pauschalbesteuerung antragsabhängig ist, darf das FA sie dem ArbG nicht verweigern, wenn die Voraussetzungen des § 40 EStG erfüllt sind und – besonders bei der Nacherhebung von LSt nach § 40 Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG – sachliche Gründe nicht entgegenstehen (wie zB > Rz 88, 100). Das FA entscheidet im Rahmen pflichtgemäßer Ermessensau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlast...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.1 Systematik

Rz. 1 Die GewSt ist eine Steuer auf die von einem inländischen Gewerbebetrieb erzielten Einkünfte. Sie tritt bei gewerblich tätigen Steuerpflichtigen neben die ESt bzw. KSt. Die GewSt ist eine rechtsformunabhängige Steuer, der sowohl natürliche Personen als auch Personenvereinigungen unterliegen können. Sie knüpft nicht an die Rechtsform des Steuerpflichtigen an, sondern an ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen, insbes. im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insb. den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese wurde im Steuerentlastungsgesetz 2022 umges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 12... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Überblick

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1 Hintergrund

Rz. 1 Als Auswirkung auf den Krieg in der Ukraine stiegen die Verbraucherpreise im Frühjahr 2022 erheblich. Diese Preissteigerungen betrafen insbesondere den Energiesektor (Öl, Benzin, Gas, Strom). Angesichts dieser erheblichen Preiserhöhungen im Energiebereich, sah die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Dieser wurde im Steuerentlastungsgesetz 20...mehr

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Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.2 Unentgeltlich bestellter Nießbrauch

Die i. d. R. zwischen nahen Angehörigen anzutreffende unentgeltliche Nießbrauchsbestellung führt zum Übergang der Nutzungsbefugnis auf den Nießbraucher. Bei einem vermieteten Grundstück tritt der Nießbraucher in die Rechtsstellung des Eigentümers als Vermieter ein.[1] Dies hat zur Folge, dass die Einkunftserzielung und damit auch die Möglichkeit des Werbungskostenabzugs al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage und Höhe der Mobilitätsprämie

Rn. 10 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Mobilitätsprämie bemisst sich anhand der ab dem 21. Entfernungskilometer erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent (VZ 2021) bzw 38 Cent (VZ 2022–2026). Sie greift gemäß § 101 S 3 EStG bei ArbN ausschließlich, soweit der ArbN-Pauschbetrag (§ 9a S 1 Nr 1 Buchst a EStG) durch die erhöhte Entfernungspauschale zusammen mit den übrigen WK bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 StPfl, bei denen sich ein höherer WK- oder BA-Abzug infolge der erhöhten Entfernungspauschale steuerlich nicht auswirkt, weil ihr zvE innerhalb des Grundfreibetrags (VZ 2021 9 744 EUR, VZ 2022 10 347 EUR, VZ 2023 10 909 EUR) liegt und sie daher keine ESt zahlen (geringverdienende Fernpendler), haben ab dem VZ 2021 mit der Mobilitätsprämie die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Umsetzungsmaßnahmen

Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Einen besonderen Stellenwert hat in diesem Zusammenhang die Reduzierung des CO 2-Austoßes im Verkehrssektor. Zur Stärkung von alternativen Mobilitätsformen und zur Erreichung von Verhaltensanpassungen sieht das Klimaschutzprogramm unter anderem eine vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für StPfl mit ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abzugsbeträge

Rn. 121 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Rechtsfolge des § 34 Abs 1 EStG (Progressionsglättung) erfordert, dass alle im zvE enthaltenen außerordentlichen Einkünfte von den übrigen (nicht begünstigten) Einkünfte abzugrenzen und auch getrennt zu ermitteln sind, vgl BFH v 29.10.1998, BStBl II 1999, 588. Der sachliche Umfang der außerordentlichen Einkünfte ist daher für sich gesond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berechnung der ESt bei positivem verbleibendem zvE (§ 34 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 132 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuer auf die außerordentlichen Einkünfte berechnet sich nach § 34 Abs 1 S 2 EStG in sechs Schritten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Berechnung der ESt bei einem negativen verbleibenden zvE (§ 34 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 135 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Ist das gesamte zvE positiv, aber nach Abzug der darin enthaltenen außerordentlichen Einkünfte negativ, so betrifft das gesamte zvE nur die außerordentlichen Einkünfte. Die ESt beträgt dann das Fünffache der sich für ein Fünftel des zvE ergebenden ESt nach dem Regeltarif, § 34 Abs 1 S 3 EStG. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Festsetzung und Auszahlung der Mobilitätsprämie (§ 105 EStG)

Rn. 24 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die ursprünglich vorgesehene Fassung des § 105 EStG wurde durch Art 2 Nr 16 JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) und damit noch vor ihrem Inkrafttreten zum 01.01.2021 umfassend geändert. Das FA setzt die Mobilitätsprämie nach Ablauf des Kj nun nicht – wie zunächst vorgesehen – in einem gesonderten Prämienbescheid, sondern im Rahmen de...mehr

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Befristete Gas- & Wärmeprei... / 1. Allgemeines

Die Bewältigung der Energiekrise ist wichtig: für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land, für die Stabilität unserer Volkswirtschaft und für die Bekämpfung der Inflation. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund die ExpertInnen Kommission Gas und Wärme eingesetzt und diese gebeten, Vorschläge zur Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelösten G...mehr

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§ 4 Kontenpfändung / 1. Pfändungsschutz: Grundfreibetrag

Rz. 81 Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrags nach § 850c ZPO (ab dem 1.7.2022 monatlich 1.330,16 EUR) wird nicht von einer Pfändung erfasst ("Basispfändungsschutz"). Hierbei handelt es sich ausdrücklich nur um den Grundfreibetrag nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO. Das bedeutet, dass aus diesem Betrag Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge etc. getä...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / d) Höhe des Einkommens bei voller oder teilweiser Nichtberücksichtigung

Rz. 136 Anhaltspunkt für eine gänzliche Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten ist entweder der unpfändbare Grundbetrag nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder der Sozialhilfebedarf. Rz. 137 Eine Orientierung am Grundfreibetrag nach § 850c ZPO kommt z.B. nicht in Betracht, wenn der Unterhaltspflichtige mit dem Schuldner in einem Haushalt lebt, weil im Grundfr...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Antrag

Rz. 230 Der Antrag auf Zusammenrechnung mehrerer Einkommen muss nicht gleichzeitig mit dem Pfändungsantrag gestellt werden. Ist jedoch bereits ein Einkommen durch einen Gläubiger gepfändet und stellt dann ein weiterer Gläubiger den Antrag auf Zusammenrechnung aller Einkommen, können die Rechte des erstpfändenden Gläubigers auch nach der Zusammenrechnung nicht mehr beeinträch...mehr