Fachbeiträge & Kommentare zu Gewinn- und Verlustrechnung

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Erläuterungen zu Zinsanteilen im Handelsbestand gem. § 340c

Rz. 135 [Autor/Zitation] Als Ertrag oder Aufwand des Handelsbestands ist gem. § 340c Abs. 1 (vgl. § 340c Rz. 10 ff.) der Unterschiedsbetrag aller Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und dem Handel mit Edelmetallen sowie der zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen auszuweisen. In die Verrechnung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung zusammengefasster Posten gem. § 2 Abs. 2 RechKredV

Rz. 99 [Autor/Zitation] Macht ein Institut vom Wahlrecht des § 2 Abs. 2 RechKredV Gebrauch, die mit kleinen Buchstaben versehenen Posten der Bilanz und der GuV zusammengefasst auszuweisen, sind diese gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV im Anhang gesondert auszuweisen.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu Leasinggeschäften gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV

Rz. 103 [Autor/Zitation] Enthalten Posten der Bilanz oder der GuV Anteile aus Leasinggeschäften, sind diese gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 RechKredV für jeden Posten im Anhang eines Instituts anzugeben. Gleiches gilt explizit für die im Posten "Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen" (Formblatt 2, Aufwendungen Nr. 5; Formblatt 3 Nr. 11) ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung nach geographischen Märkten gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 133 [Autor/Zitation] Für den Fall, dass sich die geographischen Märkte, auf denen das Institut tätig ist, aus seiner Managementsicht wesentlich voneinander unterscheiden, sind bestimmte Posten der GuV nach diesen aufzugliedern (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 RechKredV): Zinserträge (Formblatt 2 Erträge Nr. 1, Formblatt 3 Nr. 1), laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinsl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Die Pflichtangaben im Einzelnen

aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1) Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern aus...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen (Abs. 5 Satz 3 Nr. 4)

(1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rz. 306 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 sind die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen anzugeben. Der Begriff entstammt noch § 160 Abs. 2 AktG 1965, wonach eine Aktiengesellschaft in ihrem Geschäftsbericht die "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden" anzugeben hatte. Abweichend von § 5 Abs. 4 Satz 3 Nr. 4 beschränkte § 160 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung (Abs. 5 Satz 3 Nr. 3)

Rz. 302 [Autor/Zitation] Die Angabe nach § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 entspricht inhaltlich dem GuV-Posten "Personalaufwand", der bei Anwendung des GKV nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB in der GuV auszuweisen ist bzw. bei Anwendung des UKV nach § 285 Nr. 8 Buchst. b HGB im Anhang anzugeben ist. Anhaltspunkte für eine abweichende Auslegung bestehen nicht (so bereits Castan, DB 1980, 409,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Freiwillige Angaben

Rz. 320 [Autor/Zitation] Dem Unternehmen steht es grds. frei, in die Anlage zur Bilanz weitere Angaben aufzunehmen, sofern diese den GoB entsprechen und der Klarheit und Übersichtlichkeit der Anlage nicht entgegenstehen. Rz. 321–324 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Erläuterungen zu außerordentlichen Aufwendungen gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 137 [Autor/Zitation] Die im Posten "Außerordentliche Aufwendungen" (Formblatt 2 Aufwendungen Nr. 11, Formblatt 3 Nr. 21) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind. Für Zahlungsinstitute bzw. E-Geld-Institute sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Umsatzerlöse (Abs. 5 Satz 3 Nr. 1)

Rz. 293 [Autor/Zitation] Umfang und Inhalt der anzugebenden Umsatzerlöse ergibt sich aus § 277 Abs. 1 HGB . Demnach sind als Umsatzerlöse die Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen (weiterführend zu den Umsatze...mehr

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Ehegattenunterhalt / 3.3 Belegbeibringungsverpflichtung

Neben der Auskunftsverpflichtung besteht für alle Beteiligten auch die Verpflichtung, über die Höhe der Einkünfte auf Verlangen Belege vorzulegen, aus denen sich die Höhe der Einkünfte ergibt. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit Bei Nicht-Selbstständigen bezieht sich diese Belegbeibringungsverpflichtung regelmäßig auf die letzten 12 Gehaltsnachweise und den letzten St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu sonstigen betrieblichen Erträgen und außerordentlichen Erträgen gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 136 [Autor/Zitation] Die in den Posten "Sonstige betriebliche Erträge" (Formblatt 2 Erträge Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 8) sowie "Außerordentliche Erträge" (Formblatt 2 Erträge Nr. 10, Formblatt 3 Nr. 20) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (3) Form der Berichterstattung

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den "Bewertungs- und Abschreibungsmethoden einschließlich wesentlicher Änderungen" hat in verbaler Form zu erfolgen. Betragsmäßige Angaben sind nicht erforderlich. Die Darstellung muss in geschlossener Form erfolgen, um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Berichterstattung zu gewährleisten. Eine Aufteilung der Angabepflichten auf die...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Vereinfachte Gliederung

Rz. 73 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 PublG dürfen Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute in ihrem JA die GuV nach den für ihr Unternehmen geltenden Bestimmungen aufstellen (s. ausführlich hierzu § 5 Rz. 253). Die Erleichterung darf über die Verweisung in § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG entsprechend in deren KA angewendet werden. Das Wahlrecht beschränkt...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenlegung der Gu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Materielle und formelle Anforderungen an die Anlage zur Bilanz

Rz. 285 [Autor/Zitation] Die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens sind für die Aufstellung der Anlage zur Bilanz verantwortlich (s. Rz. 20 ff.). Da die Anlage nicht Bestandteil des JA ist (s. Rz. 34), muss sie nicht festgestellt werden (s. weiterführend zur Feststellung Rz. 37). Rz. 286 [Autor/Zitation] Auf die Anlage zur Bilanz sind die Grundsätze zur Aufstellung des JA ent...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Wesentliche Änderungen

Rz. 309 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 verlangt darüber hinaus, dass wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben sind. Inhaltlich geht die Anforderung weniger weit als § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB, wonach zusätzlich die Änderungen zu begründen sind und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gesondert darzustellen ist (s. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ausweis Steueraufwendungen

Rz. 75 [Autor/Zitation] Sofern die GuV dem Gliederungsschema des § 275 HGB entspricht, erlaubt § 5 Abs. 5 Satz 2 PublG, dass der Steueraufwand der Personenhandelsgesellschaft bzw. des Einzelkaufmanns unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird (s. § 5 Rz. 270). Aus der sinngemäßen Anwendung nach § 13 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 1 PublG ergibt sich, dass in der Ko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vorschriften über die Gliederung von Bilanz und GuV (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d)

Rz. 12 [Autor/Zitation] Die Vorschrift entspricht § 334 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c HGB. Sie erfasst Verstöße gegen Vorschriften über die Gliederung, die über § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG gelten. Auch hier ist anders als bei § 17 PublG kein erheblicher Verstoß erforderlich und legt ein nur geringfügiger Verstoß ein Absehen von der Verfolgung nach § 47 OWiG nahe.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 43 [Autor/Zitation] Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute haben – unabhängig von Rechtsform und Größe – die VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) zu beachten. § 2 Abs. 1 RechKredV sieht für die Gliederung von Bilanz und GuV drei verschiedene Formblätter vor, die an Stelle der §§ 266, 275 anzuwenden sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / s) Erläuterungen zur Zurechnung nicht realisierter Reserven gem. § 340c

Rz. 128 [Autor/Zitation] Kreditinstitute, die dem haftenden Eigenkapital nicht realisierte Reserven nach § 10 Abs. 2b Satz 1 Nr. 6 oder 7 des Gesetzes über das Kreditwesen in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung zurechnen, haben gem. § 340c Abs. 3 (vgl. auch § 340c Rz. 78) den Betrag, mit dem diese Reserven dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden, im Anhang zur Bila...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Personenhandelsgesellschaften oder Einzelkaufleute, die unter § 1 PublG fallen

Rz. 50 [Autor/Zitation] Nach § 1 PublG bereits zur Rechnungslegung für den JA verpflichtete MU in der Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft oder eines Einzelkaufmanns dürfen für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung Erleichterungen gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 bzw. 2 PublG in Anspruch nehmen (s. § 5 Rz. 253 ff.), nicht indes für die Gliederung der Bilanz. So darf di...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Literatur:

Biener, Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz), BB 1969, 1097; Hellner, Das Publizitätsgesetz, Bank-Betrieb 1969, 338; Hellner, Das Publizitätsgesetz, ZfgK 1969, 718; Prühs, Die Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz, AG 1969, 375; Huber, Vermögensanteil, Kapitalanteil und Gesellschaftsanteil an Personengesellschaften...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Weitere allgemeine Regelungen

a) Erläuterungen zu Termingeschäften gem. § 36 RechKredV bzw. § 30 RechZahlV Rz. 139 [Autor/Zitation] In den Anhang ist gem. § 36 RechKredV bzw. § 30 RechZahlV eine Aufstellung über die Arten von am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten fremdwährungs-, zinsabhängigen und sonstigen Termingeschäften, die lediglich ein Erfüllungsrisiko sowie Währungs-, Zins- und/oder sonstige M...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Weitere Regelungen nach Institutsart

a) Bausparkassen Rz. 143 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Bausparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3) und Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4): Angabe der rückständigen Zins- und Tilgungsbeträge für Baudarlehen in einem Betrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 8a RechKredV, Angabe der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Fristengliederung gem. § 9 RechKredV bzw. § 7 RechZahlV

Rz. 100 [Autor/Zitation] § 9 RechKredV und § 7 RechZahlV sehen für die jeweils angesprochenen Institute eine Aufgliederung der nachstehenden Posten nach Restlaufzeiten vor. andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 Buchst. b, Formblatt 1 RechKredV), Forderungen an Kunden (Akti...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Postenbezogene Regelungen zur Bilanz

a) Aufgliederung der Forderungen an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen gem. § 3 RechKredV bzw. § 3 RechZahlV Rz. 104 [Autor/Zitation] Die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundenen Unternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 1 RechKredV) wie auch solche an Beteiligungsunternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 2 RechKredV) zu den Posten Forderungen an Kreditinstitute (Aktivpost...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (Abs. 5 Satz 3 Nr. 5)

Rz. 315 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG hat der Gesetzgeber die Angabepflicht zur durchschnittlichen Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer präzisiert. Nach dem vorigen Wortlaut war die "Zahl der Beschäftigten" anzugeben, was Unsicherheiten bezüglich deren Berechnung nach sich gezogen hatte. Nach der Neufassung ist in der Anlage zur Bilanz die "durchschnittliche Anzahl der in de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtete Mutterunternehmen

Rz. 46 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB sind für den JA des MU zum einen dann nicht bindend, wenn das MU nur nach allgemeinen handelsrechtlichen Grundsätzen (§§ 238–263 HGB) Rechnung zu legen hat, mithin also ein Unternehmen vorliegt, das nicht nach § 1 PublG zur Rechnungslegung verpflichtet ist (bspw. nicht haftungsbeschränkte Personenhandelsg...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Vorjahreszahlen

Rz. 80 [Autor/Zitation] Gemäß § 265 Abs. 2 sind in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorhergehenden GJ anzugeben. Die Vorjahreszahlen werden dadurch zu einem Bestandteil des JA (IDW RS HFA 39 Rz. 1). Rz. 81 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes erstreckt sich die Angabepflicht nicht auf originäre Anhangangaben (hM,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Ausweis der Steuern (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 270 [Autor/Zitation] Nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen "bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB … die Steuern, die Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute als Steuerschuldner zu entrichten haben, unter den sonstigen Aufwendungen" ausgewiesen werden. Rz. 271 [Autor/Zitation] Über den Wortlaut des Gesetzes hinaus bestehen keine Bedenken, das Ausweiswahlrec...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / p) Erläuterungen zu passiven Rechnungsabgrenzungen gem. § 340e Abs. 2

Rz. 125 [Autor/Zitation] Werden Hypothekendarlehen oder andere Forderungen mit ihrem Nennbetrag angesetzt und ist der Nennbetrag höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, so ist der Unterschiedsbetrag gem. § 340e Abs. 2 (vgl. § 340e Rz. 86 ff.) in den RAP auf der Passivseite aufzunehmen. Dieser ist planmäßig aufzulösen und in seiner jeweiligen Höhe im Anhan...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.3 Das Einkommen Selbständiger

Die Einkommensermittlung bereitet regelmäßig besondere Schwierigkeiten, wenn Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit vorhanden sind. Bei derartigen Einkünften ist der Gewinn gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG im Wege der Bilanzierung oder durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Für die Einkommensermittlung sollten jedenfalls folgende Unterlagen herangezogen werden: Einn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / t) Erläuterungen zur Fremdwährungsschulden nach § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 129 [Autor/Zitation] Institute haben in ihrem Anhang die Gesamtbeträge der Schulden, die auf Fremdwährung lauten, jeweils in Euro anzugeben (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV bzw. § 29 Abs. 1 Nr. 5 RechZahlV).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Erläuterungen zu Termingeschäften gem. § 36 RechKredV bzw. § 30 RechZahlV

Rz. 139 [Autor/Zitation] In den Anhang ist gem. § 36 RechKredV bzw. § 30 RechZahlV eine Aufstellung über die Arten von am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten fremdwährungs-, zinsabhängigen und sonstigen Termingeschäften, die lediglich ein Erfüllungsrisiko sowie Währungs-, Zins- und/oder sonstige Marktpreisänderungsrisiken aus offenen und im Falle eines Adressenausfalls au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Erläuterungen zu Vorschüssen und Krediten an Organmitglieder gem. § 34 RechKredV bzw. § 28 RechZahlV

Rz. 142 [Autor/Zitation] Institute haben gem. § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 2 RechZahlV den Gesamtbetrag der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans, eines AR, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung gewährten Vorschüsse und Kredite sowie der zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse jeweils für jede Personengruppe getrennt anz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Genossenschaftsbanken

Rz. 144 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3): Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an die zuständige genossenschaftliche Zentralbank gem. § 35 Abs. 1 Nr. 11 RechKredV; Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Sparkassen

Rz. 146 [Autor/Zitation] Für Institute in der Rechtsform der Sparkasse sind folgende postenabhängige Erläuterungen im Anhang zu geben: Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3): Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an die eigene Girozentrale gem. § 35 Abs. 1 Nr. 9 RechKredV; Angabe der im Gesamtbetrag enthaltenen Forderungen an angeschlossene Sparkassen ge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Aufgliederung und Erläuterung des Handelsbestands gem. § 35 RechKredV

Rz. 106 [Autor/Zitation] Gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1a RechKredV ist der Bilanzposten "Handelsbestand" (Aktivposten Nr. 6a) im Anhang in derivative Finanzinstrumente, Forderungen, Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie sonstige VG aufzugliedern. Auf der Passivseite ist hinsichtlich des Bilanzpostens...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Zusätzliche Erläuterungen für Zahlungsinstitute bzw. E-Geld-Institute iSd. ZAG

Rz. 147 [Autor/Zitation] Zahlungsinstitute bzw. E-Geld-Institute haben gem. § 29 Abs. 4 RechZahlV zusätzlich die Anzahl der ausgeführten Zahlungsvorgänge (Stückzahl) sowie das Zahlungsvolumen (Betrag in Euro) anzugeben. Zur ggf. notwendigen Anhangangabe in Bezug auf die verwendeten Formblätter s. Rz. 9.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Erläuterungen zu Treuhandvermögen gem. § 6 RechKredV

Rz. 108 [Autor/Zitation] Treuhandvermögen (Aktivposten Nr. 9) – also VG, die in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehalten werden – sind im Anhang nach den Aktivposten des Formblatts aufzugliedern. Eventuelle Unterposten iSv. Davon-Angaben werden dabei in Bezug auf die Anhangangabe als Hauptposten behandelt (Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, § 6 RechKre...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Aufgliederung der Forderungen an verbundene Unternehmen bzw. Beteiligungsunternehmen gem. § 3 RechKredV bzw. § 3 RechZahlV

Rz. 104 [Autor/Zitation] Die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundenen Unternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 1 RechKredV) wie auch solche an Beteiligungsunternehmen (§ 3 Satz 1 Nr. 2 RechKredV) zu den Posten Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten Nr. 3), Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) sowie Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktiv...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Erläuterungen zu sonstigen Vermögensgegenständen gem. § 35 RechKredV

Rz. 115 [Autor/Zitation] Die im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" (Aktivposten Nr. 14) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / i) Erläuterungen zu echten Pensionsgeschäften gem. § 340b

Rz. 117 [Autor/Zitation] Der Pensionsgeber hat den Buchwert der in Pension gegebenen VG gem. § 340b Abs. 4 Satz 4 (vgl. § 340b Rz. 69 ff.) im Anhang anzugeben.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / m) Erläuterungen zu übertragenen Sicherheiten gem. § 35 RechKredV

Rz. 121 [Autor/Zitation] Zu jedem Posten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und der unter dem Strich vermerkten Eventualverbindlichkeiten ist gem. § 35 Abs. 5 RechKredV im Anhang jeweils der Gesamtbetrag der als Sicherheit übertragenen VG anzugeben.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / n) Erläuterungen zu Treuhandverbindlichkeiten gem. § 6 RechKredV

Rz. 122 [Autor/Zitation] Treuhandverbindlichkeiten (Passivposten Nr. 4) – also Schulden, die in eigenem Namen, aber auf fremde Rechnung gehalten werden – sind im Anhang nach den Passivposten des Formblatts aufzugliedern. Eventuelle Unterposten iSv. Davon-Angaben werden dabei in Bezug auf die Anhangangabe als Hauptposten behandelt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Krediti...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / k) Erläuterungen zu Fremdwährungsaktiva gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 119 [Autor/Zitation] Institute haben in ihrem Anhang die Gesamtbeträge der VG, die auf Fremdwährung lauten, jeweils in Euro anzugeben (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 RechKredV bzw. § 29 Abs. 1 Nr. 5 RechZahlV).mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / o) Erläuterungen zu sonstigen Verbindlichkeiten gem. § 35 RechKredV

Rz. 123 [Autor/Zitation] Die im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 5) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind. Rz. 124 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / q) Erläuterungen zu nachrangigen Verbindlichkeiten gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 126 [Autor/Zitation] Zum Posten der Bilanz "Nachrangige Verbindlichkeiten" (Passivposten Nr. 9) ist gem. § 35 Abs. 3 RechKredV bzw. § 29 Abs. 3 RechZahlV im Anhang der Betrag der für nachrangige Verbindlichkeiten angefallenen Aufwendungen anzugeben. Darüber hinaus sind für jede Mittelaufnahme, die 10 % des Gesamtbetrags der nachrangigen Verbindlichkeiten übersteigt, folge...mehr