Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbesteuer

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Norwegen / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 183 Die AS ist körperschaftsteuerpflichtig, nicht aber vermögensteuerpflichtig, weil die Vermögensteuer nur von natürlichen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 22 %. Eine Gewerbesteuer wird in Norwegen nicht erhoben. Wenn die AS in Norwegen Umsätze von mehr als 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten tätigt, unterliegen die Umsätze der...mehr

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Ungarn / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 271 Juristische Personen und damit auch die ungarische Kft. unterliegen der Körperschaftsteuer nach dem Gesetz Nr. 1996/LXXXI. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 %. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn gemäß den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes. Rz. 272 Des Weiteren bestehen diverse Sonder...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / 4. Veräußerung der Beteiligung

Rz. 253 Der Gewinn aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch ein anderes Körperschaftsteuersubjekt ist gem. § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei.[247] Es werden lediglich 5 % des Veräußerungsgewinns als nicht abziehbare Betriebsausgabe behandelt (§ 8b Abs. 3 KStG), so dass sich im Ergebnis nur eine Steuerfreiheit zu 95 % ergibt.[248] Das g...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / I. Überblick

Rz. 177 Das US-Bundeseinkommensteuerrecht ist im Wesentlichen im Internal Revenue Code in der Neufassung von 1986 (IRC) geregelt. Seither wurden Änderungen und Zusätze zu den Bestimmungen vorgenommen, zuletzt durch den Tax Cuts and Jobs Act von 2017. Zuständige Bundesbehörde für die Durchführung der Steuergesetze ist der Internal Revenue Service (IRS). Der IRS gibt eine Reih...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / b) Vorliegen eines DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Betriebsstättenstaat

Rz. 159 Ein DBA ändert an der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der GmbH grundsätzlich nichts. DBA regeln lediglich, welchem Staat das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus der Betriebsstätte zusteht. Die Bundesrepublik Deutschland hat in ihren DBA regelmäßig entsprechend Art. 7 Abs. 1 Satz 1 OECD-MA vereinbart, dass Unternehmensgewinne, die eine in einem V...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Verzinsungsregelungen der AO verfassungswidrig

Frage: Das BVerfG hat im Juli dieses Jahres entschieden, dass die Vollverzinsung in fixer Höhe von 0,5 % pro Monat (6 % p. a.) mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist. Bedeutet dies, dass damit alle in der AO normierten Verzinsungsregelungen vom BVerfG "gekippt" wurden und welche Folgerungen ergeben sich für den Gesetzgeber, die Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit – mithi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 3.2.2 Einzelsteuern

Rz. 26 Bei der Einkommensteuer endet mit dem Tod des Erblassers dessen subjektive Steuerpflicht. Entsprechendes gilt bei der Körperschaftsteuer mit dem Untergang des Steuersubjekts. Da die ESt und die veranlagte KSt erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entstehen[1], ist die Steuer für den letzten Veranlagungszeitraum nach dem von dem Rechtsvorgänger bis zum Wegfall der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Gewerbesteuer

Rz. 64 [Autor/Stand] Ausschlussverhältnis. § 4j EStG findet über den Generalverweis in § 7 GewStG auch im Gewerbesteuerrecht Anwendung. So erhöht eine nach § 4j EStG (teilweise) nicht abziehbare Betriebsausgabe über § 7 GewStG auch den Gewerbeertrag.[2] Unter Zugrundelegung dessen besteht zwischen dem (Teil-)Abzugsverbot nach § 4j EStG und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Europarecht

Rz. 40 [Autor/Stand] Maßstab der Dienstleistungs- sowie Niederlassungsfreiheit i.S.d. Art. 56, 49 AEUV . Die Regelung des § 4j EStG stellt einen Verstoß gegen Europäisches Primärrecht in Form der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)[2] dar.[3] Rz. 41 [Autor/Stand] Versteckte (mittelbare) Diskriminierung. Zwar begrenzt der Geset...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Niedrigbesteuerungskriterium (§ 4j Abs. 2 Satz 1 EStG)

"Eine niedrige Besteuerung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn die von der Regelbesteuerung abweichende Besteuerung der Einnahmen des Gläubigers oder des weiteren Gläubigers zu einer Belastung durch Ertragsteuern von weniger als 25 Prozent führt; maßgeblich ist bei mehreren Gläubigern die niedrigste Belastung." a) Überblick Rz. 184 [Autor/Stand] 25 %-Grenze. § 4j Abs. 2 Sä...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sachlicher und zeitlicher Umfang der Selbstanzeige (Vollständigkeitsgebot)

Rz. 110 [Autor/Stand] Vor Erstattung einer Selbstanzeige ist Folgendes zu bedenken: a) Gegenstand: Vorliegen einer Steuerhinterziehung Rz. 111 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige wirkt nur strafbefreiend für eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder vergleichbare Vergehen (s. Rz. 59 ff.); gem. § 378 Abs. 3 AO auch bußgeldbefreiend hinsichtlich einer leichtfertigen Steuerverkürzung ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Vorschriften des KStG und GewStG

Rz. 22 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (Verdeckte Gewinnausschüttung). Vergleichbar zu § 1 AStG kann eine Einkünftekorrektur im Wege der verdeckten Gewinnausschüttung gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erst dann in Betracht kommen, wenn nach Anwendung des Abzugsverbots gemäß § 4k EStG noch abziehbare Aufwendungen vorhanden sind.[2] Rz. 23 [Autor/Stand] Verhältnis...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Sachlicher Umfang bei Außenprüfung

Rz. 494 [Autor/Stand] Im Falle einer Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) wird die sachliche Reichweite der Sperrwirkung für die Selbstanzeige durch den Inhalt der dem Betroffenen gem. § 197 AO bekannt zu gebenden Prüfungsanordnung (§ 196 AO) festgelegt. Das Erscheinen des Prüfers kann demnach nur bzgl. der von der Prüfungsanordnung umfassten Steuerarten eine Sperrwirkung begründen....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Erscheinen eines Amtsträgers zur Nachschau (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO)

Rz. 542 [Autor/Stand] Durch das AOÄndG 2015[2] wurde der neue Sperrgrund der Nr. 1 Buchst. e in § 371 Abs. 2 Satz 1 AO eingeführt. Danach kann eine wirksame Selbstanzeige nicht mehr abgegeben werden, wenn bei einer der zur Selbstanzeige gebrachten unverjährten Steuerstraftaten ein Amtsträger der FinB zu einer Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, einer Lohnsteuer-Nachschau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Bekanntgabeadressat

Rz. 435 [Autor/Stand] Durch § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO n.F. wurde zum 1.1.2015 der Begriff des "Täters" durch den Begriff des "an der Tat Beteiligten" ersetzt und somit der Adressatenkreis der zur Sperrwirkung führenden Prüfungsanordnung erweitert. Damit ist nunmehr gesetzlich kodifiziert, dass neben dem Täter nun auch Anstifter und Gehilfen erfasst sind[2]. Wurd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ansicht des BGH

Rz. 149 [Autor/Stand] Nach überwiegender Auffassung zu § 371 AO a.F. (i.d.F. vor 2011) konnte eine Berichtigungserklärung auch aus mehreren, zeitlich auseinanderliegenden Erklärungen bestehen, die erst als Einheit die Anforderungen des § 371 Abs. 1 AO a.F. erfüllten[2], sog. "gestufte Selbstanzeige". Beispiel 18 A und B hatten 1947–1950 Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Gew...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO)

Rz. 530 [Autor/Stand] Der Sperrgrund des Erscheinens eines Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit ist nunmehr eigenständig in § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. d AO geregelt. Anders als bei den "prüfungsbedingten"[2] Sperrgründen der Nr. 1 Buchst. a und c des § 371 Abs. 2 Satz 1 AO gilt insoweit keine Beschränkung der Sperrwirkung auf d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie

Rz. 46 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Auf europäischer Ebene stellt sich die Frage der Vereinbarkeit einer Abzugsbeschränkung von Lizenzgebühren beim Vergütungsschuldner mit der Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie.[2] Rz. 47 [Autor/Stand] Inhalt der Zins- und Lizenzgebührenrichtlinie. Nach Art. 1 der Zins- und Lizenzgebühren Richtlinie werden Lizenzgebühren zwischen verbunden...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Nachzuzahlender Betrag

Rz. 320 [Autor/Stand] Auf Art und Höhe des Betrags, den der Täter im Rahmen des § 371 AO nachentrichten muss, enthält das Gesetz an mehreren Stellen Hinweise. a) "Hinterzogene Steuern" und Hinterziehungszinsen Rz. 321 [Autor/Stand] Mit den Worten "die [...] hinterzogenen Steuern" stellt § 371 AO klar, dass sich die Nachzahlungspflicht im Sinne dieser Vorschrift auf den Betrag ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4.1.1 Ermächtigung zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts i. S. v. § 112 BGB

Rz. 21 Nach § 112 BGB gilt der beschränkt Geschäftsfähige, der von seinem gesetzlichen Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt worden ist, für solche Rechtsgeschäfte, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt, als unbeschränkt geschäftsfähig. Ausgenommen sind nur solche Rechtsgeschäfte, für die nach § 112 Ab...mehr

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Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Eintritt einer Befreiung

Rz. 20 [Autor/Stand] § 20 Abs. 1 Nr. 2 GrStG nennt zwei Konstellationen, in denen die Aufhebung von Amts wegen erfolgt, wenn dem Finanzamt bestimmte Gründe bekannt werden. Liegt für den ganzen Steuertatbestand ein grundsteuerlicher Befreiungsgrund vor, ist der Steuermessbetrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a GrStG aufzuheben. Auch ohne Wegfall der wirtschaftlichen Einheit k...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgütermehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Umfang der Gewerbesteuerbefreiung für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeeinrichtungen

Leitsatz 1. Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG erfasst nur die Gewinne, die aus dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung selbst erzielt werden. Übt der Träger der Einrichtung daneben Tätigkeiten aus, die nicht vom Zweck der Steuerprivilegierung gedeckt sind, unterfällt der daraus erzielte Gewinn der Gewerbesteuer. 2. Die Annahme einer nicht von de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 ErbStG um die Nr. 4 ergänzt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer[3] auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser steuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 15, 16 Buchst. ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff. und 146 ff.)...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / 5.2 Gewerbesteuer

Der Verein selbst unterliegt mit allen seinen steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Gewerbesteuer. Hierzu gehören auch Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer GbR. Sämtliche Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, einschließlich der Gewinnanteile aus Beteiligungen, werden zusammengerechnet. Durch die Hinzurechnung der Gewinnanteile aus der Bete...mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / 3.1 Die Gewerbesteuer

Achtung Die GbR wird gewerbesteuerlich als eigenständiges Unternehmen behandelt. Übt eine Vereinsgemeinschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, so unterliegen diese Einkünfte der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Der nach Kürzungen und Hinzurechnungen nach dem Gewerbesteuergesetz verbleibende Betrag wird bei natürlichen Personen und Personengesellschaften um einen allgemeinen Freibet...mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / 5.1 Körperschaftsteuer

Je nach Zuordnung sind die Gewinn- oder Verlustanteile in den Tätigkeitsbereichen Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu erfassen. Ob es sich beim einzelnen Verein um Einkünfte aus einem steuerbegünstigten Zweckbetrieb oder einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, wird durch das Veranlagungsfinanzamt des Vereins entschieden. Liegt ein wirtschaftlicher ...mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / 4.2 Beteiligung an Zweckbetrieben

Beteiligungen an steuerbegünstigten Zweckbetrieben können nur vorliegen bei Sportveranstaltungen, bei denen die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 und 3 AO vorliegen, kulturellen Veranstaltungen nach § 68 Nr. 7 AO. Sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins sind immer dann ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer im Jahr insgesamt 45.000 Euro (Zweckbetr...mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / 1.1 Anmeldung der Vereinsgemeinschaft

Die Gründung einer Vereinsgemeinschaft ist der für die Gewerbesteuer zuständigen Gemeinde und dem Betriebsstättenfinanzamt anzuzeigen (§ 137 AO). Die Mitteilung hat innerhalb eines Monats ab Gründung zu erfolgen.mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / 4.3 Beteiligung an steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Betreibt die Personengesellschaft (Vereinsgemeinschaft) ein Gewerbe, sind die anteiligen Einkünfte für den beteiligten Verein stets Einkünfte aus Gewerbebetrieb und dem steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen. Hier ist zu klären, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer (§ 64 Abs. 3 AO) überschritten wird. Für die Beurt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereins- und Festgemeinscha... / 5.3 Verlustabzug

Ergibt sich aus der Beteiligung an einem Gewerbebetrieb ein Verlust, ist ein Verlustabzug bei dem betreffenden Verein möglich (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG). Achtung Dauernde Verluste aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben können die Gemeinnützigkeit gefährden (vgl. Tz. 4 zu § 55 Abs. 1 AEAO). Dazu sind zunächst die Verluste aus der Beteiligung, die beim Verein ...mehr

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Vereins- und Festgemeinscha... / Zusammenfassung

Gemeinnützige Vereine schließen sich immer wieder zu gemeinsamen Veranstaltungen zusammen. Gleichgültig, ob es sich dabei um jährlich wiederkehrende Veranstaltungen handelt oder sich die Vereine einmalig zu einem besonderen Jubiläum zusammentun: Neben vielen Vorteilen sind dabei auch bestimmte Regeln zu beachten. Der Beitrag zeigt auf, welche Anforderungen des Finanzamts Sie ...mehr

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Auswirkungen eines Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Kommentar Nachdem sich die Rechtsprechung mehrfach mit der zutreffenden Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer bei einem Gesellschafterwechsel in doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften geäußert hatte, liegt nun auch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung dazu vor. Rechtsprechung des BFH zu doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschafte...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 1 Kurzüberblick § 1a KStG – Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften

Zentraler Punkt des Gesetzes ist die in § 1a KStG geregelte Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften auf Antrag ab 2022 ermöglichen soll, wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hierdurch soll insbesondere d...mehr

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Internationale Aspekte des ... / 2.3 Entnahme = Dividendenbesteuerung

Nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 KStG führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Einnahmen zu Einkünften im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 des EStG, d. h. Entnahmen werden zu Dividenden umqualifiziert. Diese Norm nennt u. a. Einkünfte aus Aktien. Es stellt sich die Frage, ob damit auch Gewinnauskehrungen einer optierenden Personengesellschaft zu einem abkommensrechtlichen Quel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vorwort

Im Jahre 2020 konnte das KStG seinen 100. Geburtstag feiern. Das KStG vom 30. März 1920 ist am 15. April 1920 in Kraft getreten. Dies war nicht die Geburtsstunde der Besteuerung von Körperschaften in Deutschland, hat aber die Grundlage für die eigenständige und (reichs)einheitliche Körperschaftsteuer gelegt. Die Körperschaftsteuer wurde wie kaum eine andere der großen Steuer...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / III. Gewerbesteuer

Rz. 90 Ausschließlich die Tätigkeiten des Hauptgesellschafters bzw. der Hauptgesellschaft können einen Gewerbebetrieb bilden. Nur sie können Schuldner der Gewerbesteuer sein. Die Unterbeteiligten unterhalten nach h.M. keinen Gewerbebetrieb.[159] Es ist daher lediglich der Gewerbeertrag des Hauptgesellschafters zu ermitteln. Eine andere Ansicht knüpft das Vorliegen eines Gewe...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Verkauf von Personengesellschaftsanteilen

Rz. 191 Der Verkauf von Anteilen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften (Mitunternehmeranteil) wird – wie bereits erwähnt – wie ein Asset-Deal besteuert. Der Veräußerungsgewinn entspricht daher dem Verkaufserlös, den der Gesellschafter erzielt, abzüglich des auf ihn entfallenden Anteils an den steuerlichen Buchwerten der Wirtschaftsgüter der G...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (1) Grundsätzliches

Rz. 167 Beim Asset-Deal werden wie gesagt – und sei es aufgrund steuerlicher Fiktion wie bei Personenhandelsgesellschaften – einzelne Wirtschaftsgüter, die zu einem Unternehmen gehören, veräußert.[230] Bei diesen Wirtschaftsgütern handelt es sich regelmäßig um steuerliches Betriebsvermögen. Übersteigt der Kaufpreis die Buchwerte des veräußerten Betriebsvermögens, entsteht ei...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 34 Soweit für die Familiengesellschaft die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt wird, stellt grundsätzlich deren sämtliches Vermögen Betriebsvermögen dar.[48] Auch bei Personengesellschaften wird regelmäßig angestrebt, diese gewerblich auszugestalten bzw. gewerblich zu prägen, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelung d...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. AWH-Standard – Bewertungsansatz und Grundsätze

Rz. 23 Das Ertragswertverfahren (nach IDW S 1) unterscheidet von seinem dogmatischen Ansatz her nicht zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen. Demzufolge ist es auch nicht auf die Spezifika kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. Im Gegenteil: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe und freiberufliche Praxen, verfügen in der Re...mehr

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§ 17 Familienholding / IV. Kapitalgesellschaften

Rz. 25 Alternativ zur OHG bzw. zur KG kommen auch Kapitalgesellschaften als Rechtsform für eine Familiengesellschaft in Betracht. GmbH und AG haben von Gesetzes wegen ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 8 Abs. 2 KStG); ihr Vermögen stellt uneingeschränkt Betriebsvermögen dar. Soweit die jeweiligen Gesellschafter mehr als 25 % des Nennkapitals der Gesellschaft halt...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 3. Besteuerung des Einbringungsgewinns

Rz. 76 Sollte die Einbringung nicht buchwertfortführend – d.h. zum gemeinen Wert oder mit Zwischenwerten – erfolgen, unterliegt der Einbringungsgewinn der Besteuerung. Der Einbringungsgewinn unterliegt beim Einbringenden der Einkommensteuer. Die Tarifermäßigung des § 34 EStG kommt nur zum Zuge, wenn die Einbringung zum gemeinen Wert erfolgt,[55] da sie diesem Fall einer Betri...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Gewerbesteuerrecht

Rz. 81 Die bedeutsamste gewerbesteuerliche Folge der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass die Miet- bzw. Pachteinnahmen wegen der bereits dargestellten Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG werden die Miet- bzw. Pachtzinsen bei Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter dem Gewinn des Betriebsunternehmens zu ...mehr