Fachbeiträge & Kommentare zu Gewerbebetrieb

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 28) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Feststellung des Werts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gewinneinkünfte

Tz. 47 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beim land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, beim Gewerbebetrieb und bei der selbständigen Tätigkeit ist der Gewinn Grundlage für die Besteuerung. Diese Einkunftsarten werden auch Gewinneinkünfte genannt. Die Ermittlung des Gewinns hat entweder durch Bestandsvergleich (s. § 5 EStG, Anhang 10) oder durch Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einführung

Rz. 1161 [Autor/Stand] Das steuerliche Betriebsvermögen einer Personengesellschaft besteht zum einen aus den aktiven Wirtschaftsgütern und sonstigen aktiven Ansätzen sowie den Schulden (passiven Wirtschaftsgütern) und sonstigen Abzügen, die zum gemeinschaftlichen Vermögen (Gesellschaftsvermögen; Gesamthandsvermögen) der Personenvereinigung gehören. Darüber hinaus sind in das...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Zu versteuerndes Einkommen und Steuer bei Nichtvorliegen der Steuerbegünstigung bzw. bei Vereinen, die keinen Status der Steuerbegünstigung besitzen

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Zu den Steuersätzen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Erbengemeinschaft mit gewerblichem Unternehmen

Rz. 803 [Autor/Stand] Hinterlässt der gewerbliche Einzelunternehmer mehrere Erben, so werden alle Miterben mit dem Erbfall "geborene" Mitunternehmer.[2] Auch die Erbengemeinschaft, die einen Gewerbebetrieb des Erblassers fortführt, ohne sich in eine Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) umzuwandeln[3], stellt eine Mitunternehmerschaft in der Form eines mit der Personengese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gewinnermittlungswechsel bzw Überführung des Grundstücks in den gewerblichen Bereich

Rn. 90 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wechsel in der Gewinnermittlungsart führen nicht zu Gewinnkorrekturen. Denn der Einsatzwert des § 55 EStG ist im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme stets als Aufwand – beachte jedoch § 55 Abs 6 EStG über die Nichtberücksichtigung von Verlusten – anzusetzen, gleichgültig, welche Gewinnermittlungsart der StPfl hat. Der Fall einer doppelte...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Einkunftsarten

Tz. 34 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Körperschaftsteuerpflichtig sind nach § 2 Abs. 1 EStG (s. Anhang 10): Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (s. § 13ff. EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (s. §§ 15ff. EStG, Anhang 10), Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG), Einkünfte aus Kapitalvermögen (s. § 20 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (s. § 21 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 19 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Bodengewinnbesteuerung war erstmals auf nach dem 30.06.1970 erfolgte Veräußerungen oder Entnahmen anzuwenden, sofern der veräußerte oder entnommene Grund und Boden in dem Wj, in den der 30.06.1970 fiel, zum AV eines luf Betriebs gehört hat; ohne Bedeutung ist dabei die Art der bisherigen Gewinnermittlung (§ 52 Abs 5 S 2 iVm § 52 Abs 25 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Rz. 1099 [Autor/Stand] Eine (ertragsteuerrechtliche) Mitunternehmerschaft ohne Gesellschaftsverhältnis liegt auch im Fall der Treugeberschaft vor.[2] Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses ist häufig bei Verlustzuweisungsgesellschaften anzutreffen. Hierdurch wird zum einen der Eintritt neuer Gesellschafter während der Aufbauphase und zum anderen das Ausscheiden von Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Arnoldt, Gemeinnützigkeit von Vereinen und Beteiligungen an Gesellschaften, DStR 2005, 581; Hartrott, Die Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der privaten Vermögensverwaltung, FR 2008, 1095; Märtens, Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 29.11.2017 – I R 83/15, jurisPR-SteuerR 28/2018 Anm. 5; Meßbacher-Hönsch, Erbschaftsteuerrechtl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Einheitliche und gesonderte Feststellungen

Tz. 67 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Schließen sich mehrere Vereine zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts i. S. v. §§ 705ff. BGB (Anhang 12e) zusammen und werden von ihnen wirtschaftliche Geschäftsbetriebe in der Form von Zweckbetrieben oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit partieller Steuerpflicht unterhalten, sind einheitliche und gesonderte Feststellungen für Zwec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 76 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO und der FGO über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 und 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. § 97 Abs. 1a BewG

Rz. 51 [Autor/Stand] § 97 Abs. 1a BewG trifft Anweisungen dazu, wie der gemeine Wert eines von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung unter Lebenden übergegangenen bzw. übertragenen Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG genannten Personengesellschaft in Relation zu den übrigen Anteilen an dieser Gesellschaft zu ermitteln ist. Dies geschieht ...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / a) Begriff des Landguts

Rz. 296 Voraussetzung für die Privilegierung nach § 2312 BGB ist die geschlossene Zuwendung eines – im Zeitpunkt des Erbfalls[825] – lebensfähigen Landguts (an einen einzigen Erwerber).[826] Eine Legaldefinition des Begriffs "Landgut" enthält das Gesetz nicht.[827] Nach h.M. setzt ein Landgut entsprechend den Regelungen des § 585 Abs. 1 S. 2 BGB voraus, dass auf den in Rede ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Pflichtschenkungen

Rz. 21 Demgegenüber können Schenkungen aufgrund einer sittlichen Pflicht auch einen erheblichen Wert haben;[57] insbesondere fallen hierunter Unterhaltszahlungen für nahe Verwandte[58] und solche mit der Motivation der zusätzlichen Alterssicherung.[59] U.U. kann auch die Zuwendung eines Grundstücks oder eines Nießbrauchs aus Dankbarkeit für unbezahlte langjährige Dienste im ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 13. Nur teilweise gewerblich tätige Personengesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG; Abfärbe- bzw. Infektionsregelung)

Rz. 1006 [Autor/Stand] Ist eine Personengesellschaft nur teilweise gewerblich und im Übrigen freiberuflich (vgl. § 96 BewG), land- und forstwirtschaftlich oder vermögensverwaltend tätig, so gilt die gesamte Tätigkeit der Personengesellschaft nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als Gewerbebetrieb. Die Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG setzt zunächst das Vorliegen einer Personenges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 150 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch das FAG vom 29.08.1969 (BGBl I 1969, 1533) wurde erstmalig ein Instrument geschaffen, bei Störungen des Rohholzmarktes infolge von Naturereignissen den ordentlichen Holzeinschlag unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Holzartengruppen (regional begrenzt bzw bundeseinheitlich) zu beschränken. Da sich das Gesetz in seiner ursprüng...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) GmbH & Co. GbR

Rz. 949 [Autor/Stand] Die GmbH & Co. GbR ist eine GbR (§§ 705 ff. BGB), bei welcher mindestens einer der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft (GmbH) ist. Allein die GmbH fungiert als Geschäftsführerin und Vertreterin der GbR. Rz. 950 [Autor/Stand] Für das Steuerrecht war die GmbH & Co. GbR in der Zeit von 1986 bis etwa Mitte 1999 ein interessantes Gestaltungsmodell, um zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 14. Mehrstöckige Personengesellschaften

Rz. 1026 [Autor/Stand] Bei einer mehrstöckigen Personengesellschaft handelt es sich um eine Personengesellschaft, an der wiederum eine andere Personengesellschaft als Gesellschafterin, meist in Form der OHG oder KG, beteiligt ist. An der zuletzt genannten Personengesellschaft können wiederum weitere Personengesellschaften als Gesellschafter beteiligt sein. Im Rahmen der Ertr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1443 [Autor/Stand] Bei der Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften ist zwischen der Rechtslage vor Einführung des § 97 Abs. 1a BewG und der Rechtslage danach zu unterscheiden. Rz. 1444 [Autor/Stand] Es ist im Wesentlichen zwischen drei Zeitphasen zu unterscheiden, und zwar zwischenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Atypische stille Gesellschaft

Rz. 677 [Autor/Stand] Die stille Gesellschaft ist in den §§ 230 ff. HGB [2] geregelt. Die dortigen Vorschriften regeln das Recht der stillen Gesellschaft nur fragmentarisch. Ergänzend gelten die §§ 705 ff. BGB über die GbR. Die stille Gesellschaft erfordert den vertraglichen Zusammenschluss zwischen dem Unternehmensträger ("Inhaber des Handelsgeschäfts") und einem anderen (de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

1. Vorbemerkung Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Umfang des Betriebsvermögens bei den Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4

1. Allgemeine Grundsätze Rz. 426 [Autor/Stand] Bei den in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG genannten Körperschaften und Vermögensmassen rechnen alle ihnen gehörenden Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen. Dabei ist ohne Belang, ob die genannten Gebilde eine genuin gewerbliche Tätigkeit entfalten oder nicht; denn sie unterhalten ohne Rücksicht auf ihre tatsächliche Betätigu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bärsch/Spengel/Fischer/Stutzenberger, Internationale Unternehmensbesteuerung nach dem Brexit, DB 2019, 1978; Blücher/Spiering, Zum Schicksal der britischen Limited nach dem Brexit, GWR 2023, 97; Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255; Herrmann/Guilliard, Zur Rechtsfähigkeit von "deutschen" LLPs währ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 411 [Autor/Stand] Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sind Unternehmen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören auch diejenigen Kreditunternehmen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist.[2] Unter die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts fallen vor allem die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Beck’sches Handbuch der Genossenschaft, München 2009; Beuthien/Dierkes/Wehrheim, Die Genossenschaft, 2008; Haberger, Die Familiengenossenschaft: (K)ein Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, ZEV 2023, 69; Helios/Strieder, Genossenschaftsrecht – Wiederbelebung einer guten Idee, DB 2005, 2794; Kowanda, Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer- und Schen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Dividendenansprüche

Rz. 471 [Autor/Stand] Hat eine Kapitalgesellschaft Dividendenansprüche gegenüber einer anderen Kapitalgesellschaft, ist für deren Ansatz ab 1993 die bilanzsteuerrechtliche Behandlung maßgebend. Danach ist eine Aktivierung der Dividendenansprüche in der Steuerbilanz erst dann vorzunehmen, wenn diese durch Gewinnverwendungsbeschluss der ausschüttenden Kapitalgesellschaft entst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Förster, Anschaffungsdarlehen beim Erwerb eines Anteils an einer doppelstöckigen Personengesellschaft, DB 2011, 2570; Ley, Ausgewählte Fragen und Probleme der Besteuerung doppelstöckiger Personengesellschaften, KÖSDI 2010, 17148; Ley, Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge bei doppelstöckigen Personengesellschaften, KÖSDI 2011, 17277; Pfützenreuther, Beginn des Gewerbebetriebs de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vorratsaktien

Rz. 506 [Autor/Stand] Auch sog. Vorratsaktien, d.h. noch nicht in den Verkehr gelangte, zur späteren Verwendung bestimmte Aktien, sind beim Betriebsvermögen der AG zu bilanzieren, wenn die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen ist, die Vorratsaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist. Zur Bewertung von Vorratsaktien und wegen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. § 97 Abs. 2 BewG

Rz. 91 [Autor/Stand] § 97 Abs. 2 BewG erfasst als Betriebsvermögen auch alle Wirtschaftsgüter, die den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts, den Vereinen ohne Rechtspersönlichkeit, den nichtrechtsfähigen Anstalten, Stiftungen und anderen Zweckvermögen gehören, soweit diese einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft diene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommanditgesellschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aktiengesellschaft (AG)

Rz. 266 [Autor/Stand] Die AG ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Grundlage im AktG findet. Sie kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden. Sie hat ein in Aktien zerlegtes Grundkapital, das mindestens 50.000 Euro betragen muss (§ 7 AktG). Für die Verbindlichkeiten der AG haftet den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 Abs. 1 S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vorgesellschaften (z.B. Vor-GmbH, Vor-AG)

Rz. 324 [Autor/Stand] In Bezug auf die Entstehung der Kapitalgesellschaften sind zwei Phasen zu unterscheiden: Vor Abschluss des förmlichen Gesellschaftsvertrages oder der Aufstellung der Satzung besteht eine Vorgründungsgesellschaft und danach – bis zur Erlangung der Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Handelsregister – eine Vorgesellschaft.[2] Rz. 325 [Autor/Stand] Die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eigene Anteile

Rz. 491 [Autor/Stand] Die Frage, ob eigene Aktien oder eigene Geschäftsanteile einer Kapitalgesellschaft beim Betriebsvermögen zu erfassen sind, entschied sich ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 nach den Grundsätzen der Bilanzierung. Danach waren bisher eigene Anteile einer Kapitalgesellschaft, sofern sie nicht zur Einziehung bestimmt waren, nach h.M. Wirtschaftsgüter und als solche ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 296 [Autor/Stand] Die GmbH hat ihre gesetzliche Grundlage im GmbHG. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister erlangt. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und bei Gründung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Die GmbH ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Rz. 281 [Autor/Stand] Die Rechtsgrundlage für die KGaA bilden die §§ 278 bis 290 AktG. Die KGaA ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter (= Komplementär) den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter (= Kommanditaktionäre) an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bilitewski, Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SESTEG) – Ein erster Überblick, FR 2007, 57; Brandt, Ein Überblick über die Europäische Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland, BB 2005, 1; Dreßler, EU-Projekte zur Gründung von "Europäischen Gesellschaften" nach gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten national ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Drees, Die Gründung der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) in Deutschland und ihre rechtliche Behandlung vor Eintragung (Vor-SE), Diss. 2006; Mohr, Praxisrelevante Probleme und Gestaltungshinweise bei der GmbH-Gründung; GmbHR 2003, 347; Schuhmann, Vorgesellschaft. Gründungsgesellschaft, unechte Vorgesellschaft im Steuerrecht, GmbHR 1981, 196; Schmidt, Rechtsgrundlagen der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 15. Personengesellschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 Alt. 2 BewG i.V.m. § 1a Abs. 1 KStG

Rz. 1030.1 [Autor/Stand] Art. 7 des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v. 25.6.2021[2] erweiterte den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die in § 1a Abs. 1 KStG aufgeführten Gesellschaften, die von ihrem dort vorgesehenen Recht Gebrauch gemacht haben, wie eine Kapitalgesellschaft der Körperschaf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Anforderungen an den Rechtsträger des Krankenhauses (Nr. 6 Satz 2)

Rz. 631 [Autor/Stand] Eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 Satz 2 GrStG setzt voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich demjenigen, der ihn benutzt, (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrStG) oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 2 GrStG) zugerechnet werden kann. Der Wortlaut der Vorschrift knüpft in seinem Grundfall (§ 4 Nr. 6 Satz 2 Alt. 1 GrS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Er ergibt sich aus dem Zweck der Gesamtregelung über die Aufhebung der Privilegierung der StPfl durch die Vorschriften des Zweiten StÄndG 1971, bei denen nach § 4 Abs 1 S 5 EStG 1969 der Wert des Grund und Bodens bei der Gewinnermittlung außer Ansatz blieb. In Betracht kamen demnach Land- und Forstwirte, Kleingewerbetreibende und selbstständ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Europäische Gesellschaften (SE)

Rz. 306 [Autor/Stand] Gesetzliche Grundlage für die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) sind die EG-Verordnung Nr. 2157/2001 v. 8.10.2001[2], die Richtlinie 2001/36/EG v. 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[3], das SEAG v. 29.12.2004[4] und das SEBG v. 29.12.2004.[5] Rz. 307 [Autor/Stand] Die Europäische Gesellschaft (auch: Europäische Aktien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit – VVaG – (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 396 [Autor/Stand] Die Rechtsverhältnisse der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) sind im Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen v. 12.5.1901[2] (VAG) in der Neufassung v. 1.4.2015[3] geregelt. Der VVaG betreibt ein privates Versicherungsunternehmen in der Form eines rechtsfähigen Vereins mit nicht geschlossener Mitgliederzahl. Er versich...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Personengesellschaft

Rz. 886 [Autor/Stand] Der gesetzliche Tatbestand des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG setzt zunächst das Vorliegen einer Personengesellschaft voraus. Der Begriff der Personengesellschaft in diesem Sinne umfasst Außen- und Innengesellschaften. Erforderlich ist aber, dass die Personengesellschaft zumindest einen persönlich haftenden Gesellschafter hat.[2] Die Fiktion eines Gewerbebetrie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Organschaft

Rz. 451 [Autor/Stand] Die Organschaft (vgl. § 14 KStG) hat nicht zur Folge, dass das Betriebsvermögen der Organgesellschaft (= abhängige Kapitalgesellschaft) dem Organträger zugerechnet wird.[2] Organgesellschaften werden daher als selbstständige (Kapital-)Gesellschaften betrachtet, deren Betriebsvermögen – ab 1.1.2009 – nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG bewertet wird. Rz. 4...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Genussscheine

Rz. 519 [Autor/Stand] Für die Begriffe "Genussrechte" und die eventuell zu deren Verbriefung ausgegebenen "Genussscheine" gibt es keine Legaldefinition. Gleichwohl werden die Begriffe vom Gesetzgeber an verschiedenen Stellen verwendet, so z.B. in den §§ 221 Abs. 3 AktG. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie 17 Abs. 1 Satz 3 und 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Rz. 520 [Autor/Stand] Genussrechte si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. In Betracht kommende Rechtsgebilde

Rz. 1805 [Autor/Stand] Zu den sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts zählen vor allem die rechtsfähigen Vereine (§ 21 ff. BGB), die rechtsfähigen Stiftungen (§ 80 ff. BGB) und die Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Hierzu gehören auch Vereine usw., die nach früherem Landesrecht ihre Rechtsfähigkeit erlangt haben. Rz. 1806 [Autor/Stand] Zweckvermögen sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeine Grundsätze

Rz. 1039 [Autor/Stand] Der Frage der Mitunternehmerschaft ist für die Bewertung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften erhebliche Bedeutung beizumessen. § 97 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 forderte für das Vorliegen eines Gewerbebetriebs bei einer Personengesellschaft, dass die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen waren. Dies galt auc...mehr