Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 94 ist eine abschließende Sonderregelung für den Übergang zivilrechtlicher Unterhaltsansprüche und auf diese bezogene Auskunftsansprüche enthalten. Die Vorschrift dient ebenso wie § 93 der Wiederherstellung des Nachrangs und ist gleichzeitig Folge des Faktizitätsprinzips. Denn an sich hätte der Leistungsberechtigte wegen des Nachrangs der Sozialhilfe bei bestehend...mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 2.2 Voraussetzungen der Nachversicherung (Abs. 2)

Rz. 12 Abs. 2 regelt im Einzelnen die Voraussetzungen für eine Nachversicherung. Ergänzend ist insoweit auch § 186 zu beachten, wonach die Nachversicherungsbeiträge unter bestimmten Voraussetzungen auch an die berufsständische Versorgungseinrichtung entrichtet werden können. Für die Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften im Wege des Versorgungsausgleichs sind di...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.5.2 Ende der Versicherungspflicht (Satz 2)

Rz. 82 Abs. 4 Satz 2 regelt dann das Ende der Versicherungspflicht und ordnet an, dass die Versicherungspflicht mit Ablauf des Tages endet, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind; so z. B. mit dem Tag, an dem die Beschäftigung endet oder auch, wenn die sonstigen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dies kann der Fall sein bei Wechsel der Staatsangehörigkeit, Eintritt d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 16 Die mit dem Inkrafttreten des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 und des Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 verbundene vorübergehende (befristete) Übergangsvorschrift (§ 28 Abs. 5 in der ab 1.4.2024 geltenden Fassung)

Rz. 47 § 28 Abs. 5 BEEG in der ab 1.4.2024 geltenden Fassung enthält eine Übergangsvorschrift für die inhaltlich neu definierte Einkommensobergrenze des § 1 Abs. 8 BEEG, ab der der Anspruch auf Elterngeld kraft Gesetzes ausgeschlossen ist und statuiert gleichzeitig eine eigene, übergangsweise geltende Staffelung dieser Einkommensobergrenze: Für Kinder, die ab dem 1.4.2024 geb...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.6 Verwaltungsvorschriften

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 7 erfassen. Die GRA zu § 7: Freiwillige Versicherung hat den Stand 26.3.2024 (i. d. F. des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwe...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.6 Konkurrenzen

Rz. 153 Hinsichtlich der in Nr. 1 bis 8 genannten Tatbestände ist es möglich, dass ein selbstständig Tätiger die Voraussetzungen mehrerer Tatbestände erfüllt. Nach Ansicht des Gesetzgebers soll insoweit grundsätzlich der allgemeine Grundsatz gelten, wonach die Regelung vorgeht, die im Einzelfall den günstigsten Schutz gewährt (sog. Günstigkeitsprinzip). Ein versicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Sie ist zur Zeit die wichtigste unabhängige Steuereinnahme der Länder und die einzige Steuer, bei der die Länder den Steuersatz selbst festlegen können. Die Grunderwerbsteuer erfasst den Rechtsträgerwechsel von Grundstücken. Liegen solche Rechtsvorgänge vor, lösen sie Grunderwerbsteuer unabhängig d...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 2.3.1.1 Empfänger von Entgeltersatzleistungen (Nr. 1)

Rz. 64 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 schließt die Lücke zu den Versicherungspflichttatbeständen des § 3 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 3a und erfasst durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr. 3 Personen, die die dort aufgezählten Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld oder Arbeitslosengeld) erhalten sowie durch die Verweisung auf § 3 Satz 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 8 Nachvers... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 8 regelt i. V. m. den §§ 181, 197 die früher in §§ 1232, 1403 RVO und §§ 9, 124 AVG erfasste Nachversicherung. Die Vorschrift entspricht – abgesehen vom Aufschub der Nachversicherung in § 184 – im Wesentlichen den o. g. früheren Regelungen. Es wird ergänzend zu § 2 klargestellt, dass Versicherte i. S.d. Gesetzes auch Personen sind, die nachversichert wurden oder für ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 Nr. 16 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Wirkung zum 18.9.2012 in das BEEG eingefügt worden. Sie ist im Laufe des Gesetzgebungsverfahren auf Vorschlag des BT-Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.[2] Sie ist mit Wirkung zum 1.1.2015 neu bekannt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht /   Gliederung

Nachfolgend ist ein Vorschlag zur Gliederung des Lageberichts dargestellt:mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 12 Die mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes verbundene Übergangsvorschrift (§ 27 Abs. 3 in der ab 1.3.2020 geltenden Fassung = § 28 Abs. 3 Satz 1 und 2 in der rückwirkend ab 1.3.2020 geltenden Fassung)

Rz. 41 § 27 Abs. 3 Satz 1 BEEG in der ab 1.3.2020 geltenden Fassung (nunmehr: § 28 Abs. 3 Satz 1 BEEG in der [rückwirkend] ab 1.3.2020 geltenden Fassung) regelt den Zeitpunkt, ab dem die erneuten Änderungen der Elterngeldanspruchsberechtigung für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer in § 1 Abs. 7 BEEG mit dem Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes Anwendung f...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.8 Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht

Rz. 167 Die Versicherungspflicht nach § 2 tritt nur dann ein, wenn keine Versicherungsfreiheit (BSG, Beschluss v. 23.3.2017, B 5 RE 1/17 B) oder Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt (BSG, Urteil v. 24.11.2005, B 12 KR 18/04 R). Versicherungsfreiheit tritt kraft Gesetzes ein (§§ 5, 230). Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist antragsbewährt (§§ 6, 229, 231)...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 82a Verwal... / 2.1.3 Mittel zur Sicherung der Altersversorgung (Satz 2 Nr. 3)

Rz. 6 Zum Verwaltungsvermögen zählen ferner die Mittel, die für künftig zu zahlende Versorgungsbezüge und Beihilfen der Bediensteten und ihrer Hinterbliebenen bereitgehalten werden (Satz 2 Nr. 3). Bei diesen Mitteln handelt es sich um Rückstellungen für Altersversorgungszusagen in Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts der Versorgungsleistungen unterschiedlichster Org...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Veränderung der Belegschaftsstärke

Rz. 10 Eine außerordentliche Betriebsratswahl findet statt, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte[1], mindestens aber um 50, gestiegen oder gesunken ist. Entscheidend ist die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Die Veränderung der Belegschaftsstärke muss eine doppelte Voraus...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift bestimmt die Tatbestände, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) mindern, daneben einen Tatbestand, der zur Verlängerung der Anspruchsdauer führt. In Fällen der Minderung wird der Anspruch verbraucht. Davon zu unterscheiden ist ein Erlöschen des Anspruches, das in § 161 geregelt wird. In den Regelfällen wird der Anspruch durch Erfüllung verbraucht....mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.2.1.1 Der rentenversicherungsrechtliche Begriff des Lehrers

Rz. 40 Deer Begriff des Lehrers ist in einem weiten Sinne zu verstehen, d. h. Lehrer sind Personen, die durch Erteilung von theoretischem oder praktischem Unterricht anderen Personen Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Das BSG hat dargelegt (BSG, Urteil v. 12.10.2000, B 12 RA 2/99 R), dass die Vorschrift alle Selbstständigen erfasst, soweit...mehr

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Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

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Jansen, SGB VI § 2 Selbstän... / 2.10.2 Geringfügig Beschäftigte (Nr. 2)

Rz. 176 Nach Satz 2 Nr. 2 gelten geringfügig Beschäftigte gerade nicht als Arbeitnehmer (vgl. bereits oben Rz. 6). Die Regelung war erforderlich, um das geltende Recht bei der Versicherungspflicht von Selbstständigen aufrechtzuerhalten, da die damals in § 5 Abs. 2 Satz 2 geschaffene Möglichkeit von Geringverdienern, auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten, und die ab 1.1...mehr

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Sauer, SGB III § 139 Sonder... / 2.3 Berufliche Weiterbildung

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine gesetzliche Regelung, mit der die ständige Rechtsprechung des BSG, Verfügbarkeit könne nur angenommen werden, wenn es keiner gestaltenden Entscheidung bedarf, um eine Beschäftigung aufnehmen zu können (vgl. Komm. zu § 138), für die Teilnahme an nicht nach dem SGB III geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen gegenstandslos wird. Die Regelung i...mehr

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Jansen, SGB VI § 4 Versiche... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 86 Dau, Altruismus ist Privatsache: Elterngeldbemessung bei Entwicklungshelfern, jurisPR-SozR 20/2022 Anm. 4. Dombrowsky, Ruhen der Regelaltersrente bei Bezug einer Abgeordnetendiät verfassungsgemäß – Anmerkung zu dem Urteil des BSG vom 18.10.2023 – B 5 R 49/21 R, NZS 2024, 469 . ders., Rentenversicherungspflicht von Verletztengeld eines selbstständigen Unternehmers – Anm. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.1.1.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis – Territorialitätsprinzip

Rz. 12 Das Recht auf freiwillige Versicherung besteht nur für Personen, die grundsätzlich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben – anspruchsberechtigter Personenkreis. Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 SGB IV. Rz. 13 Das Recht zur freiwilligen Versicherung besteht daher entsprechend dem in § 3 SGB IV niedergelegten Territorialitätsprinzip zunächst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ob der Erwerber nach dem Erwerb an der übertragenden Gesam...mehr

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Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.2 Verweis auf Sozialhilfeleistungen

Rz. 10 In § 2 Abs. 2 wird vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Unterhaltspflichtige und andere Sozialleistungsträger ihre eigenen Verpflichtungen nicht deswegen verneinen bzw. verweigern dürfen, weil das SGB XII entsprechende Leistungen bzw. Leistungsmöglichkeiten vorsieht. Dies gilt auch im Hinblick auf Ermessensleistungen anderer Leistungsträger. Klargestellt werden k...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.1 Voraussetzungen des Anspruchsübergangs

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gehen folgende zivilrechtliche Unterhaltsansprüche des Leistungsberechtigten (!) kraft Gesetzes auf den Sozialhilfeträger über: Ehegattenunterhalt nach §§ 1360 ff. BGB, Geschiedenenunterhalt nach §§ 1569 ff. BGB, Unterhalt der Verwandten in gerader Linie nach §§ 1601 ff. BGB (vertiefend zum auf Elternunterhalt in Anspruch genommene Kinder: Klatt, ZFE 20...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 94 Übergang... / 2.2.2 Beschränkungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz (Abs. 1a)

Rz. 10 Mit der durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz zum 1.1.2020 eingefügten Regelung in Abs. 1a wurde die vormals allein im Vierten Kapitel (§ 43 Abs. 5 a. F.) geltende 100.000-EUR-Grenze auf das gesamte SGB XII ausgedehnt (vgl. BSG, Urteil v. 8.12.2022, B 8 SO 4/21 R, Rz. 24). Die bisher in § 43 Abs. 5 Satz 2 a. F. normierte Vermutungsregel, dass das Einkommen der unter...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 10 Die mit der Einführung des Betreuungsgeldes verbundene Übergangsvorschrift (§ 27 Abs. 3 in der vom 1.8.2013 bis 31.12.2019 geltenden Fassung)

Rz. 37 § 27 Abs. 3 BEEG enthielt eine Übergangsvorschrift, die infolge der Einführung des Betreuungsgeldes statuiert wurde. Sie beruhte auf Art. 1 Nr. 17 Buchst. b) des Gesetzes zur Einführung des Betreuungsgeldes (Betreuungsgeldgesetz) v. 15.2.2013[1] und trat am 1.8.2013 in Kraft. § 27 Abs. 3 BEEG enthielt erneut Stichtagsregelungen, die der eindeutigen Abgrenzung des Anwe...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Probezeit (Abs. 3)

Rz. 30 Im Arbeitsvertrag kann nach Abs. 3 eine Probezeit von max. 6 Monaten vorgesehen werden. Die Länge der Probezeit stimmt damit mit der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG überein. Während die Probezeit nach Abs. 3 ausdrücklich vereinbart werden muss, greift der besondere Kündigungsschutz bereits von Gesetzes wegen erst nach 6 Monaten. Für Berufsausbildungsverhältnisse entha...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Kündigungsfristen

Rz. 6 Das KündFG hat 1993 die Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte vereinheitlicht. Die Grundkündigungsfrist beträgt nach Abs. 1 für alle Arbeitnehmer nunmehr 4 Wochen. Die Frist für eine Kündigung durch den Arbeitgeber steigt nach Abs. 2 in insgesamt 7 Schritten auf bis zu 7 Monate. Für Angestellte im Haushalt findet Abs. 2 keine Anwendung. Insofern bleibt es auch n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 3.1 Anwendung in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von 10 Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, gilt dies als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft gerichtetes R...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 2. Herausforderungen des digitalen Steuervollzugs: Zwischen Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Ressourcenknappheit

Effizienzprobleme im Steuervollzug: Der Steuervollzugsauftrag für die Finanzverwaltung entspricht den verfassungsrechtlichen Prinzipien der Gesetz- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, die einfachgesetzlich in den §§ 85, 88 AO kodifiziert sind. Das in der Formulierung des § 85 S. 2 AO zum Ausdruck kommende Sicherstellungsverlangen wird in der Literatur dahingehend kritisiert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 4. Vom Referentenentwurf zum Gesetz: Die Geschichte und die Konsequenzen des neuen § 87a Abs. 1 S. 2 AO

a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / a) Das Jahressteuergesetz 2024: Die umstrittene Priorisierung von ELSTER

Einseitige Fokussierung auf ELSTER: Die Einfügung des neuen Satzes 2 in § 87a Abs. 1 AO durch das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 v. 5.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 387) markiert einen einschneidenden Schritt in der fortschreitenden Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Der Gesetzgeber signalisiert damit eine klare Bevorzugung des ELSTER-Verfahrens als nahezu exklusiven...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / 3. Schriftlichkeit und elektronische Kommunikation

Generalnorm § 87a AO: In der Abgabenordnung ist weder für Anträge des Steuerpflichtigen noch für Verwaltungsakte der Finanzbehörden ein generelles Schrifterfordernis kodifiziert. Insb. dem Grundsatz der Formfreiheit bei Erlass eines Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO) kommt jedoch in praxi geringe Bedeutung zu, da nur die Schriftlichkeit für Dokumentationszwecke tatsächli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / aa) Neugestaltung der digitalen Kommunikationswege für Rechtsberater

Die neue Fassung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO hat weitreichende Konsequenzen, die in verschiedenen Bereichen spürbar werden. So offenbarte die bisherige Untersuchung, dass die vorstehende Kritik v.a. von Seiten der Anwaltschaft und deutlich erkennbar nicht von den steuerberatenden Berufsträgern geäußerte wurde. Da wohl etliche Organe der Rechtspflege in der Vergangenheit das beA...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / b) Die praktischen Auswirkungen im Überblick

aa) Neugestaltung der digitalen Kommunikationswege für Rechtsberater Die neue Fassung des § 87a Abs. 1 S. 2 AO hat weitreichende Konsequenzen, die in verschiedenen Bereichen spürbar werden. So offenbarte die bisherige Untersuchung, dass die vorstehende Kritik v.a. von Seiten der Anwaltschaft und deutlich erkennbar nicht von den steuerberatenden Berufsträgern geäußerte wurde. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / dd) Die Neuregelung und ihre Schwachstellen: Ein kritischer Blick auf offene Fragen

Neben den vorstehenden Implikationen führt die Neuregelung ebenso zu Fragestellungen, die – zumindest gegenwärtig – nicht eindeutig beantwortet werden können. Nach dem noch eindeutigen Wortlaut von § 87a Abs. 1 S. 2 AO sind nur Gerichte und Staatsanwaltschaften ausgenommen sowie die Fälle, in denen die Übermittlung an Finanzbehörden mit einer qualifizierten elektronischen Si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 6.2 Ausweitung der Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz und das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde die Forschungszulage ausgeweitet. Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt Das Forschungszulagengesetz fördert Aufwendungen für Arbeitslöhne, Eigenleistungen eines Einzelunternehmers, Tätigkeitsvergütungen eines Mitunternehmers sowie Entgelte für die Auftrag...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 4.2 Wettbewerbsverbot beim Minderheitsgesellschafter

Wer nur eine Minderheitsbeteiligung hält und demzufolge wenig ausrichten kann, unterliegt grundsätzlich keinem Wettbewerbsverbot. Praxis-Beispiel Kein Wettbewerbsverbot bei Minderbeteiligung Hält z. B. ein Gesellschafter 5 % des Stammkapitals der oben genannten Teletrend GmbH, so spricht nichts dagegen, dass sich dieser Gesellschafter auch an anderen Gesellschaften derselben B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Herausgabe eines Geschenks wegen Rückforderungsrecht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 7 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erlischt die Steuer mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste. Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass die Schenkungsteuer für das später herauszugebende Geschenk überhaupt entstanden war (zur Steuerentstehung § 7 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / cc) Ausgewählte betroffene Anwendungsfälle

Von der Neuregelung in § 87a AO sind verschiedene, in praxi mitunter sehr relevante Anwendungsfälle betroffen (die folgenden Beispiele finden sich bei Küsters/Knoll, DStR 2025, 561, [563 f.]). An allererster Stelle ist der Einspruch zu nennen, da die Einlegung nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch oder durch Erklärung zur Niederschrift möglich ist. Eine ebe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / bb) Fortschrittsbremse ELSTER: Die Kehrseite des Online-Finanzamts

Technische Limitierungen von ELSTER: Die starre Vorgabe, ausschließlich über ELSTER zu kommunizieren, führt zu einer zusätzlichen Belastung der Rechtsanwälte und Notare. Insb. bei komplexen Fällen, in denen umfangreiche Dokumente zu übermitteln sind, wird der Arbeitsaufwand durch die Notwendigkeit mehrerer Übermittlungen erheblich erhöht. Dies kann nicht nur zu den sogleich ...mehr

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Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / 1. Ermittlungsverfahren vor der BuStra, Steufa und den Zollfahndungsdienststellen

In ausschließlichen Steuerstrafverfahren nach § 386 Abs. 2 AO vor der FinBeh. bzw. der Steuer- oder Zollfahndungsdienststelle kann der StB als alleiniger Verteidiger auftreten, denn nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 StBerG gehört zum Berufsbild des StB auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und steuerlichen Bußgeldsachen (vgl. Randt in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote und Nebe... / 1.1 Pflichten des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer unterliegt bei seiner Tätigkeit einer umfassenden Treuepflicht. Danach hat er alles zu tun, was der GmbH nützt, und alles zu unterlassen, was ihr schadet. Daraus ergibt sich ein umfassendes Wettbewerbsverbot. Dies bedeutet, dass der Geschäftsführer weder als Angestellter noch als freier Mitarbeiter oder in einem sonstigen Dienst- oder Beratungsverhäl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote und Nebe... / Einführung

Jedes Unternehmen ist daran interessiert, dass Personen, die über interne Informationen verfügen, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nicht ausnutzen, um mit dem Unternehmen zu konkurrieren. Insbesondere GmbH-Gesellschafter oder GmbH-Geschäftsführer könnten ihre exponierte Stellung oder ihre Kenntnisse – z. B.über mit Kunden vereinbarte Konditionen – zum Nachteil der Gesellschaf...mehr