Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinsamer Bundesausschuss

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Sommer, SGB V § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Materialien

Rz. 47 Gemeinsamer Bundesausschuss, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an ausgebildete Pflegekräfte im Rahmen von Modellvorhaben, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de. Basche, Die Zukunft der Pflege, RDG 2020 S. 66. Benstetter/Lauerer/Negele/Schmid, Vergütungsidee am Puls der Zeit – Regionale Gesundheitsbudgets...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.3 Vertragsinhalte

Rz. 12 Gegenstand des Versorgungsvertrages sind nach Abs. 1 Satz 1 die in § 40 Abs. 1 bezeichneten ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Was zu diesen Leistungen und deren Durchführung gehört, ergibt sich vorrangig aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.4 Versorgungs- und Vergütungsverträge auf Landesebene bzw. regionaler Ebene (Abs. 4)

Rz. 15 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber das Recht, das vor dem 1.7.1997 aufgrund des § 132 a. F. galt, übernommen. Eine besondere, durch Verwaltungsakt auszusprechende Zulassung zur Versorgung sieht das Gesetz bei häuslicher Krankenpflege nicht vor. Soweit die Krankenkassen zur Gewährung der häuslichen Krankenpflege nicht selbst geeignete Personen anstellen (vgl. Abs. 4 Satz 13...mehr

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Sommer, SGB V § 91b Verordn... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern, zum 2. Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten sowie zum 6. Titel, der mit "Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss" überschrieben ist. Die Überschrift i. V. m. Satz 1 HS 1 der Vorschrift enthält für das BMG die gesetzliche Ermächtigung...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gehört zum 4. Kapitel SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern", zum 2. Abschnitt "Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten" sowie zum 6. Titel "Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss". Während § 92a den Innovationsfonds, die zur Verfügung stehende Fördersumme und die Grundlagen der Förderung von neuen Verso...mehr

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Sommer, SGB V § 29 Kieferor... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hatte die Vorschrift umgestaltet und insbesondere den Zahlungsmodus neu geregelt. Die Neufassung des Abs. 1 Satz 1 und des Abs. 2 durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) machte deutlich, dass bei kieferorthopädischer Behandlung uneingeschränkt das Kostenerstattungsprinzip gilt. Rz. 2 Das GKV...mehr

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Sommer, SGB V § 25 Gesundhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat in Abs. 4 Satz. 2 die Wörter "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" durch die Wörter "Gemeinsamer Bundesausschuss" ersetzt. Dabei handelt es sich um eine Folgeänderung zu § 91. Der Gemeinsame Bundesausschuss ersetzt die bisherigen Normsetzungsgremien und trifft alle versorgungsrelevanten Ent...mehr

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Sommer, SGB V § 28 Ärztlich... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung bei der kieferorthopädischen Behandlung neu bestimmt und eingegrenzt worden. Abs. 2 wurde mehrfach geändert. Nach Satz 1 sind durch Art. 1 des 8. SGB V-ÄndG v. 28.10.1996 (BGBl. I S. 1559) zunächst die Sätze 2 bis 5 wegen der sog. Mehrko...mehr

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Sommer, SGB V § 37a Sozioth... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 37a ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 29.12.1999 (BGBl. I S. 2626) in das SGB V aufgenommen worden. Rz. 2 Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) hat in Abs. 2 die Wörter "Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" durch die Wörter "Gemeinsamer Bundesausschuss" ersetzt. Dies stellt lediglich eine Folgeänderung zu § 91 dar....mehr

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Schell, SGB IX § 42 Leistun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 25 Empfehlungen/Rahmenempfehlungen der BAR (veröffentlicht auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation im Internet unter www.bar-frankfurt.de): Empfehlungen zur medizinisch-beruflichen Rehabilitation in der Neurologie, Empfehlungen zur Neurologischen Rehabilitation von Patienten mit schweren und schwersten Hirnschädigungen in den Phasen B und C, Empfehlung...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004 S. 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016 S. 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 64 Vereinba... / 3 Literatur

Rz. 25 Gemeinsamer Bundesausschuss, Übertragung ärztlicher Tätigkeiten an ausgebildete Pflegekräfte im Rahmen von Modellvorhaben, veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter https://www.g-ba.de. Makoski, Delegation in der Arztpraxis, GuP 2014 S. 135. Riedel, Positiver Befund für Bonustarif, G+G 2014 S. 14. Schmacke, Forschung und Entwickl...mehr

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Jansen, SGG § 70 Beteiligte... / 2.4 Gemeinsame Entscheidungsgremien

Rz. 29 § 70 Nr. 4 wurde durch das 6. SGGÄndG neu gefasst. Infolge der Änderung des § 51 Abs. 2 Satz 1 SGG ist die Verweisung auf diese Vorschrift entfallen. Stattdessen ist nunmehr von gemeinsamen Entscheidungsgremien von Leistungserbringern und Krankenkassen oder Pflegekassen die Rede. Dadurch sind neben den bisher genannten Entscheidungsgremien im Vertragsarztrecht, wie et...mehr