Fachbeiträge & Kommentare zu Gehaltsumwandlung

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Aufklärungs- und Unterrichtungspflichten

Rz. 844 Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht beinhaltet die Pflicht des Arbeitgebers zur Aufklärung des Arbeitnehmers, soweit der Arbeitnehmer über Bestehen und Umfang seiner Rechte im Ungewissen ist und der Arbeitgeber die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (BAG v. 14.7.2005 – 8 AZR 300/04, NZA 2005, 1298 = DB 2005, 2...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Prüfungspflicht

Rz. 325 Nach § 16 BetrAVG trifft die Anpassungsprüfungs- und Entscheidungspflicht ausschließlich den Arbeitgeber als Schuldner der Versorgungsleistungen, und zwar auch dann, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht über eine unmittelbare Pensionszusage, sondern im Wege der Direktversicherung oder durch Zuschaltung einer Pensions- bzw. Unterstützungskass...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Verfallbare Anwartschaften – weniger als drei Jahre Betriebszugehörigkeit

Rz. 288 Die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, nach denen eine Anwartschaft unverfallbar wird, sind in § 1b BetrAVG geregelt. Soweit diese Voraussetzungen nicht erreicht werden, liegt eine verfallbare Anwartschaft vor, es sei denn, es besteht ohnehin aufgrund von Entgeltumwandlung sofortige gesetzliche Unverfallbarkeit gem. § 1b Abs. 5 S. 1 BetrAVG. Nach § 1b Abs. 1 S. 1 B...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ii) Gleichbehandlung und Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Rz. 878 Der Arbeitgeber muss bei der Aufstellung einer Ordnung für den Bezug von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten (s. Langohr-Plato, AuR 2006, 144 ff.), hierzu zählt auch eine betriebliche Witwen- oder Witwerversorgung (BAG v. 19.11.2002, NZA 2003, 380). Der Ausschluss einer Gruppe von Arbeitnehmern von ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Ausschluss von befristet Beschäftigten

Rz. 479 Gem. § 4 Abs. 2 TzBfG darf ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechtergestellt werden wie ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (Langohr-Plato, NZA 2016, 1054). Rz. 480 Insoweit ist das BAG bislang davon ausgegangen, dass der Ausschluss nur vorübergehen...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Eigenbeiträge (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG)

Rz. 96 § 1 Abs. 2 Nr. 4 BetrAVG definiert zudem, dass eine betriebliche Altersversorgung auch dann vorliegt, wenn der Arbeitnehmer Beiträge aus seinem Arbeitsentgelt zur Finanzierung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung (= Eigenbeiträge) leistet und der Arbeitgeber mit seiner Versorgungszusa...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zeitwertkonten

Literatur: Wellisch/Liedke/Quast, BB 2005, 1989; Meurs, BB 2019, 2333 Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Zeitwertkonten für Organe der Gesellschaft (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer) ist zu unterscheiden, ob es sich um Fremdgeschäftsführer oder beherrschend bzw. nicht beherrschend beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer handelt. Dabei ist es ohne Bedeutu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.1 Allgemeines

Rz. 314 Führt ein Arbeitgeber gegenüber seinem Personal eine Lieferung oder eine sonstige Leistung aus, kann dies grundsätzlich im Rahmen der folgenden Umsätze erfolgen: Die Leistung des Arbeitgebers erfolgt ohne Gegenleistung durch das Personal, aber im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers.[1] Diese Leistung ist nicht steuerbar. Die Leistung des Arbeitgebers...mehr

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Lohnsteuerliche Behandlung ... / d) Gehaltsumwandlung zugunsten des Job-Tickets

Wird der Arbeitgeberzuschuss für das Deutschland-Ticket durch eine Gehaltsumwandlung finanziert, entfällt die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 15 EStG . Der Arbeitgeber kann aber die Pauschalierung mit dem Steuersatz von 25 % (zzgl. Soli und Kirchensteuer) nutzen (s. unter 4 c). Auch in diesem Fall ist das Deutschland-Ticket beitragsfrei in der Sozialversicherung. Beraterhinweis De...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) vGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6 %

Für die Bestimmung der Obergrenze der Verzinsung von Versorgungskapital ist nicht der Garantiezins von Lebensversicherungen maßgeblich. Eine angemessene Verzinsung des Versorgungskapitals kann auch nicht nach den auf dem Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der Zusage vorherrschenden langfristigen Zinssätzen bestimmt werden. Vielmehr hat sich ein externer Fremdvergleich an der wahrsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2 Entgeltumwandlung

Unter bestimmten Voraussetzungen gelten Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zweck der Altersvorsorge verwendet werden, bundeseinheitlich bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der allgemeinen Rentenversicherung nicht als Arbeitsentgelt.[1] Für die Berechnung des Krankengeldes ist grundsätzlich das im letzten vor Beginn der ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Werden (Teile von) Einmalzahlungen umgewandelt, dann lässt der Arbeitgeber diese bei der Entgeltmeldung unberücksichtigt. Er bescheinigt ausschließlich die beitragspflichtigen (Teile der) Einmalzahlungen. Dadurch ist sichergestellt, dass aus beitragsfrei umgewandelten Einmalzahlungen kein Hinzurechnungsbetrag ermittelt wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / Zusammenfassung

Begriff Neben den Regelfällen der Krankengeldberechnung sind die Besonderheiten bestimmter Versicherungsverhältnisse zu berücksichtigen. Bei Mehrfachbeschäftigten sind unterschiedliche Einkommensarten sowie unterschiedlich ausgestaltete Arbeitsverhältnisse zu beachten. Durch eine Entgeltumwandlung sind Teile des erwirtschafteten Arbeitsentgelts bei der Regelentgeltberechnung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.3 Betriebliche Altersversorgung

Die in diesem Rahmen erbrachten (zusätzlichen) Leistungen des Arbeitgebers z. B. an eine Pensionskasse, Unterstützungskasse oder an ein Versicherungsunternehmen (Direktversicherung) gehören nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen, bleiben also bei der Pfändung unberücksichtigt. Hierzu zählt auch im öffentlichen Dienst die Arbeitgeberumlage zur VBL oder einer ZVK. Eigenleistunge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift gilt für alle Anrechte der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft, unabhängig von dem gewählten Weg für den Ausgleich. Für Zusatzversorgungen des öffentlichen oder kirchlichen Dienstes gelten die allg Bewertungsvorschriften, also § 39 ff. Laufende Versorgungen sind nach der allg Vorschrift des § 41 zu bewerten. § 45 unterliegen damit nur d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fürsorgepflicht.

Rn 99 Die Schadensabwendungspflicht als Teil der Fürsorgepflicht verpflichtet den ArbG, Vorkehrungen zum Schutz von Leben, Gesundheit und Persönlichkeit der ArbN zu treffen (§ 618 Rn 2), iRd Zumutbaren ihre Gegenstände vor Beschädigung zu schützen (BAG NZA 00, 1052) und vor drohenden Gefahren zu warnen (BAG NZA 09, 193 [BAG 28.08.2008 - 2 AZR 15/07]). Der ArbG darf auch selb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Objektive einzelfallabhängige Beurteilung.

Rn 18 Besteht eine Vergütungspflicht, ist die übliche Vergütung für die Dienste zu ermitteln, die der Schuldner leistet. Wenn diese feststeht, muss das zwischen ArbG und Schuldner vereinbarte Arbeitsentgelt damit verglichen und festgestellt werden, ob der Schuldner gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung arbeitet. Erst danach kann das Gericht eine angemessene Vergütun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Aufklärung und Information.

Rn 70 Das deutsche Recht kennt keine generelle Pflicht der Parteien von Schuldverhältnissen zur gegenseitigen Aufklärung (Auskunft, Anzeige, Hinweis, Mitteilung, Offenbarung, Information), und zwar weder vertraglich noch außervertraglich. Das gilt auch für Personen, die fremde Angelegenheiten zu betreuen haben (BGH NJW 88, 1906 f). Jedoch kennt das Gesetz zahllose einzelne T...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.5 Zufluss von Arbeitslohn

Rz. 130 Der Zeitpunkt des Zuflusses von Arbeitslohn ist dafür maßgeblich, wann die LSt entsteht und einzubehalten ist. Die LSt entsteht nach § 38 Abs. 2 S. 2 EStG in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt (R 38.2 LStR 2015). Dann entsteht die LSt als Vorauszahlungsschuld. Hiervon zu unterscheiden ist die Entstehung der Jahreseinkommensteuerschuld des...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.7 Bezüge aus früheren Dienstleistungen (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV)

Rz. 104 Zum Arbeitslohn gehören nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 LStDV Einnahmen aus einem früheren Dienstverhältnis, wie z. B. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen, unabhängig davon, ob sie dem zunächst Bezugsberechtigten oder seinem Rechtsnachfolger zufließen. Bezüge, die ganz oder ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.1 Verbilligter Bezug von Waren und Dienstleistungen

Rz. 86 Preisnachlässe und Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen sind insoweit kein Arbeitslohn, als die Preisnachlässe im normalen Geschäftsverkehr erzielbar sind, weil auch andere Personen als Arbeitnehmer des Verkäufers diesen Vorteil bekommen können. Weitergehende Rabatte, insbesondere solche für Groß- und Dauerkunden, sind im Allgemeinen als Arbeitslohn zu beurt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Pauschalbesteuerung bei Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich von Auswärtstätigkeiten

Rz. 153 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuerpflichtige Vergütungen für Verpflegung bei einer Dienstreise oder einer anderen beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit iSv > R 9.4 LStR (> Reisekosten Rz 20), im In- und Ausland kann der ArbG pauschal mit 25 % besteuern (§ 40 Abs 2 Satz 1 Nr 4 EStG); damit soll der betriebliche Erfassungsaufwand niedrig gehalten werden (Gesetzesbegr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.4 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG

Rz. 164 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Ferner kann der ArbG Bezüge, die dem Grunde nach der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 15 EStG unterliegen, gemäß § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG mit 25 % pauschal versteuern. Die Vorschrift findet auch für die Sachverhalte Anwendung, in denen die Bezüge nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeitslohn gewährt werden (> 162/2). Folglich ist ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 9. Pauschalierung bei der Übertragung von betrieblichen Fahrrädern

Rz. 160 Gem § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 7 EStG besteht die Möglichkeit eine Übertragung von betrieblichen Fahrrädern an den ArbN mit 25 % pauschal zu besteuern (zur Rechtsentwicklung > Rz 59/1). Bei Fahrrädern handelt es sich um Fortbewegungsmittel, die nicht als Fahrzeuge iSd § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 2 HS EStG bewertet werden. Die Pauschalierung findet deshalb (nur) auf Fahrräder und...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Vervielfältigungsregelung

Rz. 262 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Werden die oben bezeichneten Leistungen für die Zukunftssicherung aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses für einen ArbN erbracht, der für die Anwendung von § 40b EStG qualifiziert ist, vervielfältigt sich der Grenzbetrag von 1 752 EUR um die Anzahl der Beschäftigungsjahre (§ 40b Abs 2 Satz 3 EStG). Rz. 263 Stand: EL 134 – ET: 06/2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 7. Pauschalbesteuerung bei der Übereignung von Datenverarbeitungsgeräten oder der Zuschüsse zu den Internetkosten des Arbeitnehmers

Rz. 157 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 § 40 Abs 2 Satz 1 Nr 5 EStG bietet eine Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung mit 25 % des geldwerten Vorteils, wenn Betriebe ihrem ArbN ein Datenverarbeitungsgerät (zum Begriff: > Telekommunikationskosten Rz 2/1) kostenlos oder verbilligt übereignen; das gilt zudem für (technische) Zubehörteile und Software, die jeweils auch gesondert überei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Steuerberater

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Selbständige Steuerberater erzielen regelmäßig stpfl > Einkünfte aus § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Soweit Steuerberater als Angestellte tätig sind, beziehen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG); ihr > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Das gilt auch für den Syndikussteuerberater (> Rz 3). Rz. 2 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Rech...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 10.2 Pauschalierung nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG

Rz. 161/3 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die Pauschalbesteuerung gem § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 1 EStG ist zulässig für geldwerte Vorteile, die im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG oder zu einem Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 EStG; > Reisekosten Rz 78 ff) stehen. Das betrifftmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Abgrenzung der Alt- von der Neuzusage

Rz. 247 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Mit einer Altzusage ist eine Versorgung iSd BetrAV vor dem 01.01.2005 zugesagt worden. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgung erstmals zugesagt wird, bestimmt sich grundsätzlich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des ArbG (zB Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtssystematische Grundlegung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Für den laufenden > Arbeitslohn ermittelt der ArbG die LSt für jeden ArbN individuell nach der > Jahreslohnsteuer (§ 39b Abs 2 EStG; > R 39b.5 LStR; > Lohnsteuertarif); für > Sonstige Bezüge wird sie besonders errechnet (§ 39b Abs 3 EStG; > R 39b.6 LStR). Die LSt wird durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben, belastet also den ArbN. Der ArbN ist S...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung

Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, so werden diese vom Arbeitgeber mitunter (...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.2 Freiwillige Aufstockung bei Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss

Um die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung zu fördern, werden die vermögenswirksamen Leistungen bisweilen vom Arbeitgeber aufgestockt bzw. bezuschusst. Hintergrund sind die durch die Entgeltumwandlung des Beschäftigten eingesparten Sozialversicherungsbeiträge. Bei einer derartigen Zusatzleistung handelt es sich für tarifgebundene Arbeitgeber im Bereich der V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.1 Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA)

Durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18.2.2003wird für die in § 1 genannten Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, ihre eigene Altersversorgung unter Nutzung von ersparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu steigern und auf diese Weise ergänzend für ihre finanzielle Absicherung im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10 Entgeltumwandlung und vermögenswirksame Leistungen

Entgeltumwandlung ist ein Begriff aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Er beinhaltet, dass ein Arbeitnehmer einen Teil seines Brutto-Einkommens in eine von ihm gewählte Form der privaten Altersvorsorge durch den Arbeitgeber einzahlen lässt. Nach § 1a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.197...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 10.2 Zuschusspflicht

Für den Fall, dass der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er gem. § 1a Abs. 1a BetrAVG 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten. Die durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eingeführte Zuschu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Vermögenswirksame Leistungen / 3.2 Anlage im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes

Die Inanspruchnahme der tariflichen Leistung setzt voraus, dass der Abschluss eines gemäß den Bestimmungen des 5. VermBG zugelassenen Anlagevertrags besteht und vom Beschäftigten erfüllt wird.[1] Dabei ist der Beschäftigte in seiner Entscheidung hinsichtlich der Anlageart und des Anlageinstituts oder -unternehmens frei (§ 12 Satz 1 5. VermBG). Allerdings darf der Beschäftigt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für Lohnsteuer – Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthaben

Leitsatz Arbeitslohn (hier: Entlassungsentschädigung) fließt dem Arbeitnehmer auch dann nicht zu, wenn die Vereinbarung über die Zuführung zu einem Wertguthaben des Arbeitnehmers oder die vereinbarungsgemäße Übertragung des Wertguthabens auf die DRV Bund sozialversicherungsrechtlich unwirksam sein sollten, soweit alle Beteiligten das wirtschaftliche Ergebnis gleichwohl eintr...mehr