Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 1.4.3 Tätigkeit in der Schweiz für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen weder in Deutschland noch in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in der Schweiz ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 4.2 Beanstandung von Beiträgen durch den Versicherungsträger

Beanstandet der Versicherungsträger die Rechtswirksamkeit von Beiträgen, so beginnt die 4-jährige Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres der Beanstandung.[1] Die Verjährungsfrist solcher Beitragsrückzahlungsansprüche wird i. Ü. durch eine Beitragsstreitigkeit im Vorverfahren oder im Verfahren vor den Sozialgerichten sowie durch ein Verfahren über einen Rentenanspruch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 3 Verspätete Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung

Auslöser für die Fälligkeit der Lohnsteuer ist die Lohnsteuer-Anmeldung. Sie ist stets bis zum 10. Tag nach Ablauf des Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Eine gesonderte Festsetzung und Anforderung der Lohnsteuer durch das Finan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1 Erstattungsansprüche

Die Vorschrift des § 111 SGB X schafft eine Ausschlussfrist für Erstattungsansprüche der Leistungsträger des Sozialrechts untereinander. Nach den §§ 102 bis 105 SGB X können vielfältige Erstattungsansprüche entstehen. Zur Rechtssicherheit der Leistungsträger regelt § 111 SGB X, dass der Anspruch auf Erstattung ausgeschlossen ist, wenn der Erstattungsberechtigte ihn nicht spä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.4.3 Tätigkeit in Ungarn für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen weder in Deutschland noch in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Ungarn ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.4.2 Tätigkeit in Luxemburg für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

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Lettland / 1.4.3 Tätigkeit in Lettland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen weder in Deutschland noch in Lettland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Lettland ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.4.3 Tätigkeit in den Niederlanden für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für einen weder in Deutschland noch in den Niederlanden ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei einer Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.[1] Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in den Niederlanden ansässig ist.[2] Ist dies nicht der F...mehr

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Schweiz / 1.4.4 Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheide...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 1.4.3 Tätigkeit in Litauen für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen weder in Deutschland noch in Litauen ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Litauen ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland oder i...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.1 Ordentliche Kündigung

Ist eine ordentliche Kündigung möglich, ist die Kündigungsfrist des Arbeitgebers zugrunde zu legen. Dies ist grundsätzlich die Frist – einschließlich des Endtermins (z. B. Monats- oder Quartalsende) – die sich aus dem Gesetz, dem Tarifvertrag bzw. dem Einzelarbeitsvertrag ergibt. Die für den Arbeitgeber maßgebliche Frist gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 1.4.4 Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Finnland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 1.5 Unzulässigkeit

In einer Rechtsvorschrift kann allerdings bestimmt sein, dass die Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist.[1] Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine materiell-rechtliche Frist als Ausschlussfrist gesetzlich geregelt wurde, mithin den Anspruch explizit beschränkt oder sich dies durch Auslegung des Sinn und Zweckes der Vorschrift ergibt.[2] Neben dem Anspruch auf Wiederein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.4.4 Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.4.3 Tätigkeit in Luxemburg für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für einen weder in Deutschland noch in Luxemburg ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei dem in Deutschland ansässigen Arbeitgeber. Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Luxemburg ansässig ist.[1] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich, ob er in Deutschland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.4.4 Tätigkeit in den Niederlanden für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in den Niederlanden für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Niederlande besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, o...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Litauen / 1.4.2 Tätigkeit in Litauen für einen in Litauen ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Litauen für einen in Litauen ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Litauen besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lebensalter / 1 Vollendung eines Lebensjahres

§ 26 Abs. 1 SGB X verweist für die Berechnung des Lebensalters auf die grundsätzliche Geltung der §§ 187 bis 193 BGB. In den dortigen Regelungen wird bestimmt, dass der Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters mitgerechnet wird.[1] Da der Tag der Geburt (ab 0:00 Uhr) der für den Anfang der Berechnung maßgebende Zeitpunkt ist, wird er bei der Berechnung des Lebensal...mehr

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Schweiz / 1.4.2 Tätigkeit in der Schweiz für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in der Schweiz für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Schweiz besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeits...mehr

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Finnland / 1.4.3 Tätigkeit in Finnland für einen in einem anderen Staat ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Finnland für einen weder in Deutschland noch in Finnland ansässigen Arbeitgeber aus, gilt das Gleiche wie bei einer Tätigkeit für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber.[1] Entscheidend ist lediglich, ob der Arbeitgeber in Finnland ansässig ist.[2] Ist dies nicht der Fall, ist es unerheblich,...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 3.2.1 Zeitlich begrenzter Ausschluss

Ist eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber zeitlich begrenzt ausgeschlossen, ist von der Frist auszugehen, die ohne den Kündigungsausschluss maßgebend gewesen wäre. Diese Fallgestaltung betrifft in erster Linie Arbeitnehmer, denen ein besonderer Kündigungsschutz zusteht, wie Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitnehmerinnen während der Schwang...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 6 Vermögenswirksame Leistungen sind Lohn

Vermögenswirksame Leistungen sind Arbeitslohn. Ist der Arbeitgeber zur Lohnersatzleistung verpflichtet, umfasst dieser Anspruch auch die vermögenswirksame Leistung. Dementsprechend hat der Arbeitnehmer bei längerer Erkrankung nach Ablauf der 6-Wochen-Frist für die Entgeltfortzahlung (oder einer evtl. vereinbarten längeren Frist) keinen Anspruch mehr auf weitere Überweisung v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.4.4 Tätigkeit in Luxemburg für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Luxemburg für eine dortige Betriebsstätte[1] des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Luxemburg besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend ist hier, ob der Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lettland / 1.4.2 Tätigkeit in Lettland für einen in Lettland ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für einen in Lettland ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn ...mehr

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Lettland / 1.4.4 Tätigkeit in Lettland für eine dortige Betriebsstätte des Arbeitgebers

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Lettland für eine dortige Betriebsstätte[1] oder feste Einrichtung des Arbeitgebers aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Lettland besteuert.[2] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[3] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[4] Entscheidend...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.4.2 Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber

Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Deutschland und übt seine Tätigkeit in Ungarn für einen in Ungarn ansässigen Arbeitgeber aus, wird der Arbeitslohn im Tätigkeitsstaat Ungarn besteuert.[1] Im Wohnsitzstaat Deutschland ist der Arbeitslohn dann steuerfrei.[2] Andernfalls wird der Arbeitslohn nur in Deutschland besteuert.[3] Entscheidend ist hier, ob der Arbeitslohn von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 3 Fristbeginn

Der Fristbeginn bei der Regelverjährung nach § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB hängt dabei von einer subjektiven und einer objektiven Voraussetzung ab: Subjektiv ist die Kenntnis (bzw. grob fahrlässige Unkenntnis) des Gläubigers über die den Anspruch begründenden Umstände und die Person des Schuldners erforderlich[1]; objektiv muss der Anspruch entstanden und fällig sein.[2] Grund...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Antragstellung / 2 Fristwahrung

Leistungsanträge, die bei einem unzuständigen Träger oder bei einer für die Sozialleistung nicht zuständigen Gemeinde eingegangen sind, gelten am Tage ihres Eingangs bei dieser Stelle als beim zuständigen Leistungsträger gestellt, sofern sich nicht aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Sozialleistungszweige Abweichendes ergibt, z. B. Die Anzeige einer Arbeitsunfäh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 3 Folgen bei Fristversäumnis

Kann die Krankenkasse oben genannten Fristen[1] nicht einhalten, teilt sie dies dem leistungsberechtigten Antragsteller unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt. Damit die Krankenkassen ihrer Pflicht zur zügigen Leistungsentscheidung nachkommen können, si...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entscheidungsfrist (Leistun... / 2.1 Gutachter

Ist für die Entscheidung die Einholung einer gutachtlichen Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes (MD), erforderlich, beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Wenn die Krankenkasse eine solche gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich – das heißt sofort ohne schuldhaftes Verzögern – einzuholen. Der Antragsteller ist hierüber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fortbildung: Auswirkungen a... / 3 Rückzahlung von Bildungsaufwendungen

Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen verpflichtet, vom Arbeitgeber getragene Bildungsaufwendungen zurückzuzahlen, z. B. wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Frist verlässt. Die Auswirkungen hängen von der ursprünglichen Behandlung der Fortbildungskosten ab.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / 1.2 Fristeinhaltung

Würde die Wahrung einer Frist durch die Anhörung nicht möglich sein, so kann von der Anhörung abgesehen werden (z. B. Beanstandung von rechtsunwirksamen Beiträgen nach § 26 Abs. 2 SGB IV oder Rücknahme rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakte nach § 45 Abs. 3 bis 4 SGB X).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Patientenquittung / 1.3 Tages-/Stichtags-/Quartalsquittung

Der Patient entscheidet, ob er eine Patientenquittung sofort nach der Behandlung ausgestellt haben möchte. Es handelt sich dann um die sog. Tagesquittung oder auch Stichtagsquittung. Der Patient kann allerdings auch die Ausstellung einer Quartalsquittung verlangen. Die Tagesquittung ist von Ärzten und Zahnärzten direkt im Anschluss an die Behandlung, die Quartalsquittung spät...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eingliederungshilfe (Kinder... / 5 Zuständigkeitsklärung

Da für die Rehabilitationsleistungen mehrere Rehabilitationsträger zuständig sind[1], muss die Zuständigkeit oftmals erst geklärt werden. Die Frist dafür setzt § 14 SGB IX.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandstätigkeit / Zusammenfassung

Begriff Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland reicht von kurzen, mehrtägigen Einsätzen und Besuchen bis zur Entsendung über mehrere Jahre samt Familie. Dabei bedarf es insbesondere bei längeren Aufenthalten entsprechender Vertragsgestaltung, zumindest der Modifikation bzw. Ergänzung des ursprünglichen Arbeitsvertrags, eventuell auch eines Neuabschlusses, z. B. mit dem Toch...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Verschulden

Auch § 67 SGG setzt voraus, dass kein Verschulden vorliegt an der Verhinderung der Einhaltung der Frist.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rücknahme von Verwaltungsakten / 5 Abgrenzung zum Widerruf/Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung

Im Gegensatz zum Widerruf eines Verwaltungsaktes gemäß § 44 SGB X [1] setzt die Rücknahme eines Verwaltungsaktes voraus, dass der Verwaltungsakt von Anfang an rechtswidrig war. Ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (z. B. Rentenbescheid) kann – wenn er von Anfang an rechtswidrig und begünstigend ist – nach § 45 Abs. 2 SGB X [2] nur bis zum Ablauf von 2 Jahren nach seiner Bekanntg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 11 Insolvenzgeldantrag

Insolvenzgeld wird nur auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist!) beginnt mit Eintritt des Insolvenzereignisses zu laufen. Bei vom Arbeitnehmer unverschuldeter Versäumung der Frist ist der Antrag erneut innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des die Versäumnis begründenden Umstands zu stellen.[1] Für die Einreichung des Antrags ist die Agentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitwirkung des Leistungsber... / 3 Unterlassene Mitwirkung

Sozialleistungsträger können Leistungen ganz oder teilweise versagen oder entziehen, bis die Mitwirkung nachgeholt wird.[1] Der Eingriff ist zulässig, wenn durch die unterlassene Mitwirkung die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert oder deshalb die Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung / 2.1 Verwaltungsverfahren bei der Clearingstelle

Die für die Entscheidung der Clearingstelle notwendigen Angaben und Unterlagen werden von dort schriftlich bei den Beteiligten (Auftragnehmer, Auftraggeber, Dritte) unter Fristsetzung angefordert.[1] Die Frist zur Rückmeldung der erforderlichen Angaben wird jeweils angemessen festgesetzt. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Clearingstelle vor Erlass ihrer Entscheidung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterbrechungsmeldung / 5 Meldefrist

Die Frist für die Abgabe der Unterbrechungsmeldung ist für den Normalfall so bemessen, dass die Meldung erst dann abgegeben werden muss, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die Abgabe der Unterbrechungsmeldung vorliegen. Erst wenn die Beschäftigung einen vollen Kalendermonat ohne Entgeltzahlung unterbrochen worden ist und in dieser Zeit eine Entgeltersatzleistung be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schweiz / 2.3.3 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Entsendung, spätestens am Tag der Entsendung vorliegen. Hinweis Notfallsituationen In Notfallsituationen kann von der Vorlauffrist von 8 Tagen abgewichen werden. Eine Abweichung wird nur in Notfällen oder bei dringenden Reparaturen akzeptiert. Eine dringende Reparatur liegt vor, wenn ein unvorhersehbarer Schaden eingetreten ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktivierungsmaßnahmen / 6 Inanspruchnahme der privaten Arbeitsvermittlung

Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen innerhalb einer Frist von 3 Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf einen AVGS für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung; die Zeit der Arbeitslosigkeit von 6 Wochen muss nicht zusammenhängend vorgelegen haben, sondern kann sich aus vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 2.3 Beteiligungsvertrag und Beteiligungskaufvertrag mit dem Arbeitgeber

Der Beteiligungsvertrag unterscheidet sich vom Beteiligungskaufvertrag hauptsächlich dadurch, dass der Beteiligungsvertrag nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erstmals begründet, während aufgrund eines Beteiligungskaufvertrags bereits bestehende nicht verbriefte Vermögensbeteiligungen erworben werden.[1] Mit einem Beteiligungsvertrag und aufgrund eines Beteiligungskaufve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.5 Absicherung im Krankheitsfall außerhalb der GKV

Eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall außerhalb der GKV schließt die obligatorische Anschlussversicherung aus, wenn die betroffene Person die Voraussetzungen für einen nachgehenden Leistungsanspruch[1] erfüllt und der anderweitige Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall nahtlos oder innerhalb der Monatsfrist beginnt.[2] Um welche Form der Absicherung es sich han...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Obligatorische Anschlussver... / 3 Saisonarbeitskräfte

Für Saisonarbeitnehmer gilt eine Sonderregelung nach der Beendigung der Saisonarbeitnehmertätigkeit[1]. Die Anschlussversicherung kommt in diesen Fällen, im Gegensatz zum Regelfall, nur unter der Voraussetzung einer ausdrücklichen schriftlichen Beitrittserklärung des Betroffenen zustande. Für die Abgabe dieser Erklärung ist eine 3-monatige Frist nach dem Ende der Beschäftigun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4.1.1 Erlöschen von Ansprüchen

Erstattungsansprüche, die wegen Nichteinhaltung der Ausschlussfrist erlöschen, können nicht mehr verjähren. Der Rechtsanspruch ist somit erloschen. Die Ausschlussfrist gilt unabhängig davon, ob der erstattungsberechtigte Kenntnis darüber hat, dass ein anderer Träger erstattungspflichtig ist oder nicht. Die Vorschrift des § 111 SGB X ist somit in gewisser Weise vorrangig vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 4.2 Verjährung

Nach der Vorschrift des § 113 Abs. 1 SGB X verjähren Erstattungsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über dessen Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Rückerstattungsansprüche verjähren in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr