Fachbeiträge & Kommentare zu Forstwirtschaft

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1 Bewertung des Land- und Forstwirtschaftlichen Vermögens

1.1 Definition des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Die Bewertung von Land- und forstwirtschaftlichem Vermögen ist im Teil B im sechsten Abschnitt des Bewertungsgesetzes niedergelegt.[1] Unter der Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbst gewonnen...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16 Nebenbetriebe (Zeilen 234 bis 241)

2.16.1 Grundlagen Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hier sind die in Punkt 2.15.1 gemachten Erläuterungen entsprechend zu beachten. Wichtig Reingewinn für Nebenbetriebe Dem jeweiligen Reingewinn für die Nebenbetriebe ist bei der Ermittlung eines Einzelertragswerts nur d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6 Bewertung

1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.16.2 Einzelheiten (Zeilen 236 bis 241)

In die Zeilen 236 bis 241 sind für die Nebenbetriebe die entsprechenden Angaben einzutragen. Hierzu gehören der Reingewinn und der Ertragswert des Besatzkapitals. Als Nebenbetriebe kommen in Betracht die Brennerei (Zeile 236), die Forellenräucherei (Zeile 237), das Sägewerk (Zeile 238), die Kompostierung (Zeile 239), der Winzersekt (Zeile 240) und sonstige Nebenbetriebe (Zeil...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18 Vereinfachtes Bewertungsverfahren (Zeilen 246 bis 263)

2.18.1 Grundlagen Wurde Zeile 43 mit Nein beantwortet, müssen die Zeilen zum vereinfachten Bewertungsverfahren ausgefüllt werden. In diesem Fall erfolgt die Ermittlung des Werts für den Grund und Boden auf der Grundlage der Klassifizierung im automatisierten Liegenschaftskataster. Anwendungsfälle für das vereinfachte Bewertungsverfahren sind: bei der Bewertung eines Betriebs, d...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14 Sondernutzungen (Zeilen 204 bis 221)

2.14.1 Grundlagen Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BewG vorliegt. 2.14.2 Sondernutzungen– Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 204 bis 210) Zur Ermittlung des Reingewinns der jeweiligen Sondernutzung sind die entsprechenden Eigentumsflächen...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.17.1 Grundlagen

Bei den sonstigen Wirtschaftsgütern sind die Größe der jeweiligen Eigentumsflächen laut amtlichem Liegenschaftskataster einzutragen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.18.2 Einzelheiten (Zeilen 248 bis 263)

In Zeilen 248 bis 249 sind die jeweiligen Eigentumsflächen der landwirtschaftlichen Nutzung (Grünland/Ackerland) entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben. In den Zeilen 250 bis 262 sind die jeweiligen Eigentumsflächen entsprechend der Klassifizierung im amtlichen Liegenschaftskataster anzugeben. Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit de...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.6 Gemeinschaftliche Tierhaltung (Zeilen 109 bis 110)

Gemeinschaftliche Tierhaltungen sind als land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu erfassen. Entsprechendes ist in der Zeile 110 anzukreuzen. Liegen Anteile an gemeinschaftlicher Tierhaltung vor, so sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.4 Merkmal Tiere (Zeilen 88 bis 108)

In den Zeilen 88 bis 108 sind die Anzahl der am Bewertungsstichtag vorhandenen Tiere eintragen.mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11 Forstwirtschaftliche Nutzung (Zeilen 113 bis 159)

2.11.1 Definition der forstwirtschaftlichen Nutzung Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Wirtschaftsgüter der forstwirtschaftlichen Nutzung sind insbesondere die der Holzerzeugung dienenden Flächen, die Waldbestockung sowie die Wirtschaftsgebäude und die Betriebsmittel. Die Fläche der forstwirtscha...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des sog. Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzterer anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8 Verschonungsmaßnahmen

Es gelten folgende Regelungen: Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und selbstbewirtschaftete Grundstücke i. S. d. § 159 BewG.[1] Begünstigungsfähig ist nur der Wirtschafts...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.1 Definition der landwirtschaftlichen Nutzung

Zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Pflanzen- und Tierproduktion dienen: die Nutzungsarten (Betriebsformen) Ackerbau, Futterbau und Veredlung nach Maßgabe des § 169 BewG, die Betriebsformen Pflanzenbau-Verbund, Vieh-Verbund sowie Pflanzen- und Viehverbund. Wichtig Anbauflächen am Bewertungsstichtag Die Flächen der landwirtschaftlichen Nutzun...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11.4 Forstwirtschaftliche Nutzung – Überbestand (Zeilen 158 bis 159)

In der Zeile 159 ist anzugeben, ob ein Überbestand an umlaufenden Betriebsmitteln vorliegt. Ist dies der Fall, dann sind entsprechende Erläuterungen auf einem gesonderten Blatt vorzunehmen und dieses der Erklärung beizufügen. Wichtig Umlaufende Betriebsmittel Zu dem normalen Bestand an umlaufenden Betriebsmitteln der forstwirtschaftlichen Nutzung gehört auch eingeschlagenes Ho...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.3 Weinbauliche Nutzung – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 167 bis 177)

Bei der weinbaulichen Nutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen. Sofern die Verwertungsformen in einem Betrieb nebeneinander vorkommen, sind die Flächenanteile in Abhängigkeit von der jeweiligen Erntemenge zu ermitteln. In die Zeile 168 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 163 einzutragen. Sonstige am Bewertun...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.1 Definition der weinbaulichen Nutzung

Zur weinbaulichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Trauben sowie der Gewinnung von Maische, Most und Wein aus diesen dienen. Wirtschaftsgüter der weinbaulichen Nutzung sind insbesondere die Flächen zur Erzeugung von Trauben, die Wirtschaftsgebäude und Betriebsmittel, die der Traubenerzeugung, der Gewinnung von Maische und Most sowie dem Ausbau und...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.13.2 Gärtnerische Nutzung – Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 181 bis 189)

In die Zeile 181 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen. In die Zeile 182 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzutragen, die am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre verpachtet oder zur Nutzung überlassen sind. Die Zeile 181 abzüglich Zeile 182 ergibt die zu bewertende Eigentumsfläche in Zeile 183. In...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.2 Sondernutzungen– Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 204 bis 210)

Zur Ermittlung des Reingewinns der jeweiligen Sondernutzung sind die entsprechenden Eigentumsflächen zu Grunde zu legen. In die Zeile 205 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen. In die Zeile 206 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzutragen, die am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre verpachtet ode...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.15.2 Einzelne Nutzungen (Zeilen 222 bis 233)

In die Zeilen 224 bis 233 sind für die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen die entsprechenden Angaben einzutragen. Hierzu gehören der Reingewinn, der Ertragswert des Besatzkapitals sowie die Fläche. Hierbei gilt für die einzelnen sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen folgendes: Binnenfischerei/ Teichwirtschaft/Fischzucht für Binnenfischerei und Te...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.4 Bewertung von Agri-Fotovoltaik-Anlagen

Die Bewertung von Flächen, auf denen Fotovoltaik-Anlagen stehen, die nach der DIN SPEC 91434 Agri-Fotovoltaik-Anlagen der Kategorie I oder II sind, richtet sich nach der jeweils prägenden Nutzung der zu Grunde liegenden (Kategorie I) bzw. im Umgriff befindlichen (Kategorie II) land- und forstwirtschaftlichen Flächen.[1]mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.4 Angaben zu den Betriebswohnungen (Zeilen 275 bis 279)

Der für die Betriebswohnungen jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befinden sich die Betriebswohnungen im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 276 ist der Wert der Betriebswohnungen im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzuge...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20.2 Einzelheiten (Zeilen 286 bis 327)

In den Zeilen 287 bis 308 muss der Durchschnittsbestand der gehaltenen Tiere angegeben werden. Dies sind die Tiere, die über das ganze Wirtschaftsjahr zum Betrieb gehören. Hierbei ist die jeweilige Anzahl (Spalte Durchschnittsbestand in Stück) mit dem gesetzlich festgelegten Umrechnungsschlüssel (Spalte Vieheinheiten je Tier) zu multiplizieren. In den Zeilen 309 bis 327 sind di...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11.1 Definition der forstwirtschaftlichen Nutzung

Zur forstwirtschaftlichen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung und Gewinnung von Rohholz dienen. Wirtschaftsgüter der forstwirtschaftlichen Nutzung sind insbesondere die der Holzerzeugung dienenden Flächen, die Waldbestockung sowie die Wirtschaftsgebäude und die Betriebsmittel. Die Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung umfasst alle Flächen, die dauernd ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11.3 Forstwirtschaftliche Nutzung – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 123 bis 157)

Der Mindestwert für die forstwirtschaftliche Nutzung umfasst den Wert des Grund- und Bodens sowie den Wert der sonstigen Wirtschaftsgüter (sog. Besatzkapital). In die Zeile 124 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 116 einzutragen. Sonstige am Bewertungsstichtag verpachtete oder unentgeltlich zur Nutzung überlassene Flächen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen, s...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.12.2 Weinbauliche Nutzung – Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 160 bis 166)

Der jeweilige Reingewinn der weinbaulichen Nutzung bestimmt sich nach den Eigentumsflächen und der Verwertungsform. Die Flächen der weinbaulichen Nutzung des Betriebs umfasst die im Ertrag stehenden Rebanlagen, die vorübergehend nicht bestockten Flächen sowie die noch nicht ertragsfähigen Jungfelder. Es sind hierbei folgende Verwertungsformen zu unterscheiden: Die Traubenerzeu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.13.1 Definition der gärtnerischen Nutzung

Zur gärtnerischen Nutzung gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Anbau von Gemüse, Blumen- und Zierpflanzen, Obst sowie Baumschulerzeugnissen dienen:[1] Nutzungsteile Gemüsebau sowie Blumen und Zierpflanzenbau Die Fläche der Nutzungsteile Gemüsebau sowie Blumen- und Zierpflanzenbau ist für die Bewertung in Freilandflächen und Flächen unter Glas- und Kunststoffen aufzugliedern....mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.13.3 Gärtnerische Nutzung – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 190 bis 203)

Bei der gärtnerischen Nutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen. In die Zeile 191 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 183 einzutragen. Sonstige am Bewertungsstichtag verpachtete oder unentgeltlich zur Nutzung überlassene Flächen die aus dem Erwerbsvorgang stammen sind in der Zeile 192 aufzuführen. Am Bewertung...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.14.3 Sondernutzungen – Ermittlung des Mindestwerts (Zeilen 211 bis 221)

Bei der jeweiligen Sondernutzung ist zur Ermittlung des Mindestwerts auf die selbst bewirtschaftete Fläche abzustellen. In die Zeile 212 ist die zu bewertende Eigentumsfläche laut der Zeile 207 einzutragen. Sonstige am Bewertungsstichtag verpachtete oder unentgeltlich zur Nutzung überlassene Flächen die aus dem Erwerbsvorgang stammen sind in der Zeile 213 aufzuführen. Am Bewert...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.3 Bewertung des Wohnteils

Die Bewertung des Wohnteils erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten. Ferner ist noch eine Ermäßigung in Höhe von 15 % für Besonderheiten zu beachten. Sie wird gewährt, wenn eine räumliche Verbindung zu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.15.1 Ermittlung Wirtschaftswert

Für die sonstigen land- und forstwirtschaftliche Nutzungen ist der jeweilige Wirtschaftswert durch ein Einzelertragswertverfahren zu ermitteln. Hierbei ist das betriebsindividuelle Ergebnis zugrunde zu legen. Dieses richtet sich nach dem nachhaltig erzielbaren Reingewinn. Er ist aus den Ergebnissen der letzten 5 vor dem Bewertungsstichtag abgelaufenen Wirtschaftsjahre abzule...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.2 Bewertung der Betriebswohnungen

Die Bewertung der Betriebswohnungen erfolgt nach den Grundsätzen, die auch für die Bewertung von Wohngrundstücken gelten. Hierbei ist der zugehörige Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Jedes Gebäude bzw. jedes Gebäudeteil ist gesondert zu betrachten.[1] Eine Wohnung wird nach § 181 Abs. 9 BewG definiert als die Zusammenfassung mehrerer Räume, die in ihrer Gesamtheit so bes...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.3 Umfang des Erwerbs (Zeilen 5 bis 6)

In der Zeile 5 ist die Höhe der Beteiligung des bisherigen Betriebsinhabers anzugeben (entweder mit Zähler und Nenner oder in Prozent). Sollte es sich um ein Einzelunternehmen handelt, dann ist die Eintragung "100 %" vorzunehmen. Von den Angaben in Zeile 5 ausgehend ist in der Zeile 6 der Umfang des Erwerbs von der Zeile 5 (Erwerber) einzutragen. Die Eintragung "100 %" ist auch...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.8 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 37 bis 39)

In der Zeile 38 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts für den Wirtschaftsteil beantragt werden. In diesem Fall ist entweder ein Verkehrswertgutachten oder ein Kaufpreisnachweis beizufügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nach dem Bundesfinanzhof[1] anstelle des Liquidationswerts auch der niedrigere gemeinen Wert angesetzt werden kann (siehe auch Punkt 1.6.1). Hinw...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.5 Anzahl der Beschäftigten, Ausgangslohnsumme sowie Verwaltungsvermögen (Zeilen 20 bis 24)

In der Zeile 21 ist die Anzahl der Beschäftigte im Betrieb oder in der Gesellschaft einzutragen. Bei der Bestimmung der Anzahl der Beschäftigten ist auf die Anzahl der aktiven Arbeitnehmer abzustellen, die am Bewertungsstichtag im zugewendeten Betrieb oder in der Gesellschaft beschäftigt sind. Achtung Einzubeziehende Beschäftigte Es sind hierbei sämtliche Beschäftigte einzubezi...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.10.2 Ermittlung der selbstbewirtschafteten Flächen (Zeilen 45 bis 54)

In die Zeile 46 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen. In die Zeile 47 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzutragen, die am Bewertungsstichtag für mindestens 15 Jahre verpachtet oder zur Nutzung überlassen sind. Die Zeile 46 abzüglich Zeile 47 ergibt die zu bewertende Eigentumsfläche in Zeile 48. In die ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.3 Angaben zum Wirtschaftsteil (Zeilen 266 bis 274)

Der Wert des Wirtschaftsteils ist stets nach den bei der Ermittlung des Mindestwerts zugrunde gelegten Verhältnissen aufzuteilen In der Zeile 267 ist der Grund und Boden der Gesellschaft (Gesamthandeigentum) einzutragen. In der Zeile 268 ist der Grund und Boden des Gesellschafters (Alleineigentum) einzutragen. In der Zeile 269 ist der Grund und Boden der übrigen Gesellschafter ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.20.1 Grundlagen

Zur Abgrenzung der gewerblichen Tierzucht gilt folgendes. Tierbestände gehören in vollem Umfang zur landwirtschaftlichen Nutzung, wenn im Wirtschaftsjahr:mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.19.5 Angaben zum Wohnteil (Zeilen 280 bis 284)

Der für den Wohnteil jeweils gesondert ermittelte Wert ist nach den Eigentumsverhältnissen zu berücksichtigen. Befindet sich das Wohnteil im Eigentum der Gesellschaft, so ist der Wert den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligungshöhe anteilig zuzurechnen. In der Zeile 281 ist der Wert des Wohnteils im Gesamthandseigentum der Gesellschaft anzugeben. Stehen im unmittelbare...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.11.2 Forstwirtschaftliche Nutzung – Ermittlung des Reingewinns (Zeilen 113 bis 122)

Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung ermittelt sich der jeweilige Reingewinn nach den Eigentumsflächen der jeweiligen Baumartengruppe und der übrigen Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung. In die Zeile 114 sind die Eigentumsflächen zum Bewertungsstichtag einzutragen, die aus dem Erwerbsvorgang stammen. In die Zeile 115 sind die Eigentumsflächen aus dem Erwerbsvorgang einzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Ve... / 2.3 Abschnitt B – Vermögen nach dem Stand am Bewertungsstichtag (Zeilen 25 bis 129)

Das ausländische Sachvermögen ist in den Zeilen 26 bis 38 aufzuführen. Dabei sind die gemeinen Werte immer in Euro anzugeben. In den Zeilen 28 bis 29 sind bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, die ausschließlich im Ausland liegen, die Lage des Betriebs und der gemeine Wert anzugeben. In Zeile 30 wird die Summe der Werte aus den Zeilen 28 und 29 gebildet. In den Zeilen 3...mehr

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Steueränderungsgesetz 2025 / 2.8 Verlustabzug bei der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 32c Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG

§ 32c Ab. 5 EStG enthält Tatbestände, die die Tarifermäßigung ausschließen. Ein Ausschlussgrund ist dabei der Verlustrücktrag aus einem Veranlagungszeitraum (VZ) des zweiten Betrachtungszeitraums in einen VZ des ersten Betrachtungszeitraums. Die bisherige Fassung berücksichtigt nicht die Fallkonstellation, in der ein Verlust des ersten VZ des zweiten Betrachtungszeitraums in...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: So... / 5.7 Änderung bei der Sofortmeldepflicht

Arbeitgeber bestimmter Branchen sind verpflichtet, Beschäftigungen spätestens bei deren Aufnahme per Sofortmeldung elektronisch an die Datenstelle der Rentenversicherung zu melden.[1] Davon betroffen sind folgende Branchen: Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe, Schaustellergewerbe, Gebäudereinig...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aktivrentengesetz

Zusammenfassung Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) zugestimmt. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Beschäftigung i. H. v. 2.000 EUR monatlich (§ 3 Nr. 21 – neu – ESt...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 13.4 Hinzurechnungsbesteuerung

Nach §§ 7 ff. AStG unterliegen die Einkünfte von ausländischen Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. KStG, die weder Sitz noch Geschäftsführung im Inland haben, der deutschen Besteuerung, wenn unbeschränkt steuerpflichtige Personen diese beherrschen, d. h. i. d. R. zu mehr als 50 % an ihnen beteiligt sind. Zweck dieser Vorschriften ist es, die V...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.1 Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse

Nach § 96 Abs. 1 SGB III muss der Arbeitsausfall zunächst auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Wirtschaftliche Gründe Nicht alle wirtschaftlichen Gründe für einen Arbeitsausfall führen zu einem Leistungsanspruch, denn das Kurzarbeitergeld soll den Arbeitgeber nicht von allen wirtschaftlichen Risiken entlasten. Vielmehr kommen nur solche allge...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 6)

Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum. Aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 kann der Befreiungsabschlag ebenfalls gewährt werden, wenn das Grundstück in eine...mehr

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Viehbewertung in Landwirtschaft und Forstwirtschaft: Neue Richtwerte ab 2026

Zusammenfassung Das Bundesministerium der Finanzen hat ein neues Schreiben zur Bewertung von Tieren in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben veröffentlicht. Es ersetzt das BMF-Schreiben von 2001 und gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen. Land- und Forstwirte können die Grundsätze aber auch freiwillig für frühere Jahre anwenden. Herstel...mehr