Fachbeiträge & Kommentare zu Europäischer Gerichtshof

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ZAP 12/2016, Rechtsprechung... / 3. Berücksichtigung des Kindeswohls bei Ausweisung

Bei der Ausweisung eines Ausländers stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn er dadurch gezwungen wird, die häusliche Gemeinschaft und den direkten Kontakt zu seinem minderjährigen Kind für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum aufzugeben. Das BVerwG hat in seinem Beschluss vom 21.7.2015 (1 B 26.15, AuAS 2015, 194 f.) dargelegt, dass es bei de...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 10 Rekordeingänge beim EuGH

Der EuGH hat seine Rechtsprechungsstatistik für das Jahr 2016 bekannt gegeben. Danach sind von den im vergangenen Jahr neu eingegangenen Rechtssachen (insgesamt 692) 470 auf Vorabentscheidungsersuchen nationaler Gerichte entfallen. Dies stelle einen Rekordwert in der Geschichte des Gerichtshofs dar. Erledigt hat der Gerichtshof 704 Rechtssachen (+ 14 % im Vergleich zu 2015),...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Deutschland wegen Führerschein-Praxis vor dem EuGH

Weil Deutschland die gemeinsamen EU-Regeln für Führerscheine nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, hat die Kommission am 10. Dezember Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Neben Deutschland wurden auch Österreich, Finnland und Polen verklagt. Diese Staaten stellen – so der Vorwurf – u.a. Führerscheine aus, die nicht die vorgeschriebene Gültigkeitsdauer haben...mehr

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ZAP 3/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Am 11. Januar sind die bisherige Richterin am FG München Dr. Anette Kugelmüller-Pugh und der Richter am Niedersächsischen FG Dr. Alois Nacke zu neuen Richtern am BFH ernannt worden. Frau Dr. Kugelmüller-Pugh war bereits im Anschluss an ihre Referendarausbildung zeitweilig als wissenschaftliche Mitarbeiterin am BFH tätig. Seit August 2011 war sie – unterbrochen durch eine Hos...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / 1. Verfahren vor dem EGMR

Trotz der expliziten Normierung des konventionsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK dauern z.B. die Verfahren der Individualbeschwerde nach Art. 34 EMRK vor dem EGMR oftmals extrem lange (vertiefend s. Heuchemer AnwBl. 2014, 411 ff.). Gesicherte empirische Zahlen existieren nicht, aber eine Verfahrensdauer von fünf Jahren und mehr ist (leider) eher di...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 3 Investitionsgerichtshof in Vorbereitung

In der öffentlichen Debatte über die Freihandelsabkommen der Europäischen Union, etwa mit den USA und Kanada standen vor allem exklusive Schiedsgerichte für ausländische Investoren im Zentrum der Kritik. Die Bundesregierung hat nun darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission ein Konzept für einen multilateralen Investitionsgerichtshof (Multilateral Investment Court – MIC) son...mehr

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ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 3 Mehr Klagerechte für Umweltverbände

Der Deutsche Bundestag hat Ende April die Novelle des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes verabschiedet. Das von Bundesumweltministerin Hendricks vorgeschlagene Gesetzespaket setzt Vorgaben des Europa- und Völkerrechts um, mit denen u.a. die Umweltverbände künftig mehr Klagerechte erhalten sollen. Das Vorhaben verschafft in Zukunft sowohl Behörden und Planungsträgern als auch Bürger...mehr

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ZAP 4/2016, Anwaltsmagazin / Überlange Verfahren in Kindschaftssachen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt die Schaffung eines präventiven Rechtsbehelfes bei überlangen Verfahren in bestimmten Kindschaftssachen vor. Mit einem Diskussionsentwurf, der auch der Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dient (Urt. v. 15.1.2015 – Beschwerde-Nr. 62198/11) verfolgt das Ministerium das Ziel...mehr

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ZAP 1/2016, Neue Düsseldorf... / Neues Formular für die Anrufung des EGMR

Am 1. Januar tritt eine geänderte Fassung des Art. 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Kraft. Die Änderungen betreffen in erster Linie Beschwerden von juristischen Personen und Beschwerdeführern, die anwaltlich vertreten sind. So muss u.a. ab Jahresbeginn ein neues Beschwerdeformular verwendet werden, das von der Internetseite des EGM...mehr

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ZAP 5/2017, Anwaltsmagazin / Anspruch auf Hinterbliebenengeld bei Tötung naher Angehöriger

Personen, die einem durch unerlaubte Handlung getöteten Menschen besonders nahe standen, sollen künftig eine angemessene Entschädigung für das ihnen mit dem Tod zugefügte seelische Leid erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem für solche Fälle ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld eingeführt werden soll. Bislang steht nahen Angehörigen bei einer ...mehr

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Kleinunternehmerregelung bei nachträglich von Betriebsprüfung festgestellter geringer Überschreitung der 17.500-Euro-Vorjahresumsatzgrenze; Billigkeitsregelung?

Leitsatz Wegen der starren Umsatzgrenze von maximal 17.500 Euro Vorjahresumsatz als Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG) schließt auch ein geringfügiges Überschreiten die Anwendung des § 19 UStG aus. Umfang und Umstände des Überschreitens sowie ein Verschulden sind insoweit ohne Bedeutung. Die Kleinunternehmerregelung ist daher nicht anwen...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grenzen der Pflicht zur Vorlage von Rechtsfragen an den Europäischen Gerichtshof

Leitsatz 1. Ein Senat des BFH kann ungeachtet früherer abweichender Entscheidung eines anderen Senats zu einer bestimmten Rechtsfrage ohne Anfrage bei diesem Senat oder Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 2 und 3 FGO und damit ohne Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters in der Sache abweichend entscheiden, wenn dieselbe Rechtsfrage zwischenzeitlich d...mehr

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zerb 7/2016, Die internatio... / Aus den Gründen

Der Senat ist zur Entscheidung des zwischen den Amtsgerichten Pankow-Weißensee und Wedding bestehenden Streits über die örtliche Zuständigkeit berufen (§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 FamFG). Eine "Verweisung" des Verfahrens über die Entgegennahme der Ausschlagung an das Amtsgericht Wedding entbehrt einer gesetzlichen Grundlage. 1. Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Pankow-Weißensee ...mehr

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EuGH-Vorlage zu den umsatzsteuerlichen Auswirkungen von Abschlägen, die ein pharmazeutischer Unternehmer gemäß § 1 AMRabG gewährt

Leitsatz I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel liefert, auf Grundlage der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil Elida Gibbs vom 24.10.1996, C–317/94, EU:C:1996:400, Slg. 1996, I-5339, Rz. 28, 31) und unter Berück­sichtigung des unionsr...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Breuer, Zur Anordnung konkreter Abhilfemaßnahmen, EuGRZ 2004, 257 ders., Urteilsfolgen bei strukturellen Problemen – Das erste "Piloturteil" des EGMR, EuGRZ 2004, 445 ders., Das Recht auf Individualbeschwerde zum EGMR im Spannungsfeld zwischen Subsidiarität und Einzelfallgerechtigkeit, EuGRZ 2008, 121 Broß, Zulässigkeitsanforderungen von Individualrecht...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, EuGH [Rdn 511]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Behinderungsverbot [Rdn 24]

Rdn 25 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 26 1.a) Art. 34 S. 2 EMRK garantiert einen Anspruch auf ungestörte Kommunikation mit dem Gerichtshof. Die Konvention verbietet jeden Eingriff des Staates in das Recht des Einzelnen, beim EGMR eine Beschwerde einzulegen und diese in effektiver Weise weiter zu verfolgen (EGMR [...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Subsidiaritätsgrundsatz [Rdn 306]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Zulässigkeit [Rdn 714]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, EGMR – Aufbau und Besetzung [Rdn 104]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Opfereigenschaft [Rdn 222]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 588]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsmaßstab [Rdn 969]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 367]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Urteil/Rechtswirkungen [Rdn 335]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einstweiliger Rechtsschutz [Rdn 149]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Frist [Rdn 180]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Allgemeines [Rdn 457]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Dringlichkeitsmaßnahmen [Rdn 481]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Einigungsverfahren [Rdn 136]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdegegner [Rdn 72]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Klagegegenstand [Rdn 567]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 612]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Menschenrechtsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 314]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, formale Voraussetzungen [Rdn 417]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 418 Literaturhinweise: Rudolf/von Raumer, Die Beschwerde vor de...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdeschrift, formale Anforderungen [Rdn 80]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Arten [Rdn 1303]

Rdn 1304 Literaturhinweise: s. die Hinweise bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1290. Rdn 1305 1. Zur Gewährleistung des Rechtsschutzes stellen EGGVG, JGG, OWiG, StPO und StVollzG Rechtsbehelfe zur Verfügung, von denen ein Teil wegen seiner besonderen Wirkung als Rechtsmittel bezeichnet wird. Des Weiteren wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen ...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / Verfassungsbeschwerde, Abrechnung [Rdn 456]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Frist [Rdn 545]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 546 Literaturhinweise: Happe, Lauf und Berechnun...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Rechtsmittelverfahren [Rdn 630]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Klageschrift [Rdn 579]

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Teil C: Außerordentliche un... / Nichtigkeitsklage, Urteil [Rdn 680]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, Substantiierungsanforderungen [Rdn 1193]

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 2. Rechtsbehelfe

Gegen die Entscheidung über den Antrag auf Vollstreckbarerklärung kann jede Partei einen Rechtsbehelf einlegen, Art. 50 Abs. 1 EuErbVO. Gegenüber der Kommission wurde im Sinne des Art. 78 EuErbVO das zuständige Gericht benannt (Art. 50 Abs. 2 EuErbVO). In Lettland hat das Regionalgericht (Apgabaltiesa) über die Entscheidungen des Bezirks- bzw. Stadtgericht (Rajona [Pilsēta] ...mehr

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ZErb 06/2016, Auswirkungen ... / 9

Auf einen Blick Der Aufsatz zeigt die Auswirkungen der EuErbVO auf die Regelungen des lettischen Erbrechts auf. Die Zuständigkeit für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten liegt weiterhin bei den Notaren. Das auf grenzüberschreitende Erbfälle anzuwendende Recht wird nun gemäss der Verordnung durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers bestimmt, nachdem bisher gem...mehr

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FF 6/2016, Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen Abstammungsklärungsanspruch

BVerfG, Urt. v. 19.4.2016 – 1 BvR 3309/13 Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Bereitstellung eines Verfahrens zur sog. rechtsfolgenlosen Klärung der Abstammung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater von Verfassungs wegen nicht geboten ist. Der aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht a...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 2 Aus den Gründen:

" … Rechtlicher Rahmen" Unionsrecht Rom-II-Verordnung Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es: “Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [(ABl ...mehr