Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sabbatical / 3 Beitragsrechtliche Regelungen

Die Sozialversicherungsbeiträge werden während der Freistellung aus dem Arbeitsentgelt – konkret dem Wertguthaben – entrichtet. Fällig werden die Beiträge im Rahmen von flexiblen Arbeitszeitregelungen erst mit der Auszahlung des Arbeitsentgelts.[1] Sie werden mit den zum Zeitpunkt der Auszahlung maßgebenden Rechengrößen berechnet. Dazu zählen u. a. die Beitragsbemessungsgren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.7 Ehrenamtlich Tätige

Bei den in § 163 Abs. 3 und 4 SGB VI genannten Arbeitnehmern, die ehrenamtlich tätig sind[1], ist die Umlage nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und nicht aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen.mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.3 Verzicht durch den Arbeitnehmer

Hat der Arbeitnehmer auf die Zahlung einer einmaligen Einnahme (z. B. Weihnachtsgeld) im Voraus schriftlich verzichtet, ist die einmalige Einnahme vom Zeitpunkt des Verzichts an bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nicht zu berücksichtigen. Die arbeitsrechtliche Zulässigkeit eines Verzichts ist dabei unerheblich.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragszuschuss / 4.1 Freiwillig krankenversicherter Kurzarbeitergeldbezieher

Diese Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber für das Istentgelt (tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt) einen Beitragszuschuss in Höhe des Arbeitgeberanteils von 7,3 % zzgl. des halben kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes.[1] Der Beitragszuschuss ist aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen. Praxis-Beispiel Zuschussberechnung bei Kurzarbeitergeld für freiwillig GK...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.2 Auswirkungen einer Pflegezeit

Nimmt ein Arbeitnehmer Pflegezeit nach § 3 PflegeZG in Anspruch und lässt sich dabei nur teilweise von der Arbeit freistellen, so tritt mit Beginn der Pflegezeit Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein, sofern das Arbeitsentgelt während der Pflegezeit die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschreitet. Wichtig Keine sofortige Versicherungsfreiheit nach Ende der Pfle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. Ä. sind kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als freien Unterhalt oder mehr als ein geringes Arbeitsentgelt erhalten, das nicht nur zur Befriedigung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse – wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung – ausreicht, sonst sind sie versicherungsfrei; wobei die Beschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 1 Zuflussprinzip

Infographic Die Beitragspflicht von Arbeitsentgelt richtet sich in der Sozialversicherung grundsätzlich nach dem Entstehungsprinzip.[1] Dies bedeutet, dass Beiträge zur Sozialversicherung bereits dann abzuführen sind, wenn der Anspruch auf das Arbeitsentgelt entstanden ist. Auf die tatsächliche Auszahlung des Arbeitsentgelts kommt es grundsätzlich nicht an. Als Besonderheit gi...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 3 Unfallversicherung

Arbeitsentgelte in der gesetzlichen Unfallversicherung sind bereits zu dem Zeitpunkt zu melden, in dem sie erarbeitet wurden.[1] Der Grund hierfür ist, dass die Beiträge für den Zeitraum gezahlt werden sollen, in dem das Risiko eines Arbeitsunfalls besteht. Dies bedeutet für die Meldungen von Arbeitsentgelt, das in ein Wertguthaben eingebracht wird: Bei einer späteren Auszahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.11 Beschäftigte im Übergangsbereich

Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten die für die gesetzliche Rentenversicherung maßgebenden Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlage. In der Rentenversicherung ist bei Beschäftigungen im Übergangsbereich der nach § 163 Abs. 7 SGB VI errechnete Betrag – da...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 2.3.3 Einkommensgrenze bei Studenten

Bei der Feststellung des Gesamteinkommens im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung von Studenten, die eine mehr als geringfügige, aber nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung ausüben (Werkstudenten), ist ebenfalls die allgemeine Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Halbsatz 1 SGB V zu beachten. Bei einer auf Dauer angel...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 3 Beschäftigung im Übergangsbereich

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf einen Betrag zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR, kann der Ferienjob als Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) beurteilt werden. Der Midijobber ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Meldungen / 11.1 Kennziffern im Feld Übergangsbereich

Für Beschäftigungen im Übergangsbereich sind im Feld "Kennzeichen Midijob" folgende Kennzeichen zulässig:mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.3 Beiträge und Zuwendungen für die betriebliche Altersversorgung

Die vom Arbeitgeber für Zeiten des Bezugs von Sozialleistungen übernommenen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, die im Rahmen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder 4a SvEV bzw. des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV nicht dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen sind, können generell als Arbeitsentgelt ausgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um pauschalbesteuerte Aufwendungen für...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.2 Beitragsrechtliche Regelungen

Unabhängig von dem Tatbestand der Versicherungspflicht, sind die Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Es gelten alle Regelungen wie bei der Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs.[1] Aufgrund des Bezugs von Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann jedoch bereits die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung erreicht we...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 1 Entgeltarten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber zahlt seinen Mitarbeitern laufendes wie auch einmaliges Arbeitsentgelt unter diversen Bezeichnungen. Welche der Entgeltarten zählen zu den Einmalzahlungen, welche zum Arbeitsentgelt? Ergebnismehr

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Jobticket / 2 Geldwerter Vorteil unter Berücksichtigung der Freigrenze von 50 EUR bei Barlohnumwandlung

Barlohnzuwendung aus geschuldetem Arbeitsentgelt Ein geldwerter Vorteil aus einem Jobticket ist dem Grunde nach als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen, wenn es sich um eine Barlohnzuwendung aus ohnehin geschuldetem Arbeitsentgelt handelt. Allerdings ist – anknüpfend an das Steuerrecht – der geldwerte Vorteil aus dem Jobticket beitragsfrei in der Sozialversicherung, w...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 1.1 Voraussetzungen

Die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer in den einzelnen Sozialversicherungszweigen setzt eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt voraus. Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat.[1] Es wird nicht vorausgesetzt, dass die Dauer der Arb...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden. Dies aber nur dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Praxis-Beispiel Addition mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 1.10...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3 Entgeltumwandlung

Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsorge verwendet werden, gelten bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nicht als Arbeitsentgelt.[1] 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.6 Bezieher von Kurzarbeitergeld/Saisonkurzarbeitergeld/Transferkurzarbeitergeld

Für die Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen. Das fiktive Arbeitsentgelt wird für die Umlageberechnung nicht herangezogen. Bei Mehrarbeitsvergütungen oder Einmalzahlungen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Besonderheiten bei der Umlageberechnun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenversicherung (beitrag... / 2 Arbeitnehmer im Übergangsbereich

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs (603,01 bis 2.000 EUR) bildet eine abgesenkte Beitragsbemessungsgrundlage die beitragspflichtige Einnahme.[1] Je näher das tatsächliche Arbeitsentgelt am oberen Ende des Übergangsbereichs liegt, desto geringer wird die Minderung der Beitragsbemessungsgrun...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wintergeld / 3.2 Umfang

Die Leistung beträgt für jede geleistete Arbeitsstunde 1 EUR. Das Mehraufwands-Wintergeld wird nur in der Zeit vom 15.12. bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar (also dem 28. bzw. 29.2.) gezahlt. Dabei ist es für den halben Monat Dezember auf maximal 90 und für die Monate Januar und Februar auf jeweils 180 (also insgesamt 450) Arbeitsstunden begrenzt. Durch diese Begr...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.6 Bemessung nach anderen Einheiten

Wenn die Höhe des Arbeitsentgelts monatlich schwankt (z. B. aufgrund eines Akkordtarifs), ist zur Berechnung des Regelentgelts das Arbeitsentgelt der letzten 3 vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Kalendermonate zu berücksichtigen. Liegen in diesem Zeitraum unbezahlte Fehltage oder dauert die Beschäftigung noch keine 3 Monate, wird dieses bei der Berechnung be...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8 Prüfung der Beitragsberechnung und der Beitragsabführung

Die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags erfolgt aus dem Arbeitsentgelt. Die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger entstehen nicht nur für gezahltes, sondern auch für geschuldetes Arbeitsentgelt, das zum jeweiligen Fälligkeitstag nicht ausgezahlt ist.[1] 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitlic...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 730 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.3 Umlagepflichtige Arbeitsentgelte

Für die Umlage des Ausgleichsverfahrens der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit ist Bemessungsgrundlage das Arbeitsentgelt, nach dem die Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildenden bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wären. Wichtig Berücksichtigung des Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit (Beiträge) / 3.1.1 Beitragsabführung bei Anwendung des Blockmodells

Bei einer Altersteilzeit mit diskontinuierlicher Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell) sind die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung ab Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses abzuführen. Während der Arbeitsphase erhält der Arbeitnehmer grundsätzlich lediglich das Arbeitsentgelt entsprechend der Hälfte seiner bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese Regel...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.3 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt seit dem 12.1. eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 330 EUR aus. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat er in dieser Beschäftigung nicht beantragt. Am 1.4. nimmt er eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 240 EUR auf. Der Antr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Haushaltsscheck / 1 Pauschale Lohnsteuer

Für die geringfügig Beschäftigten müssen Steuern gezahlt werden. Der Arbeitgeber hat die Wahl zwischen der einheitlichen Pauschsteuer von 2 %, der pauschalen Lohnsteuer von 20 % oder der Besteuerung nach individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Voraussetzung für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % ist, dass für den geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt Pauschalbeiträge z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 7 Meldungen zur Sozialversicherung

Arbeitgeber haben bei Beginn und Ende der Altersteilzeit Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten.[1] Das Ende der bisherigen Beschäftigung wird mit einer Abmeldung mit Grund "33" und dem bis zum Beginn der Altersteilzeit erzielten Arbeitsentgelt gemeldet. Die Anmeldung zu Beginn der Altersteilzeit erfolgt mit Grund "13". Für Altersteilzeitarbeitnehmer gilt ein besonderer...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 2.1.2 Ruhendes Beschäftigungsverhältnis

Einmalzahlungen sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts nur insoweit zu berücksichtigen, als sie aus der zu beurteilenden Beschäftigung resultieren. Werden hingegen einmalige Einnahmen aus ruhenden Beschäftigungsverhältnissen gezahlt, bleiben sie außer Betracht (z. B. bei Wehrdienst oder Elternzeit).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersteilzeit / 4.4 Regelarbeitsentgelt

Das Regelarbeitsentgelt ist Bemessungsgrundlage sowohl für die Berechnung der Aufstockungsbeträge [1] als auch der zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge.[2] Regelarbeitsentgelt ist das auf einen Monat entfallende sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber im Rahmen des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses regelmäßig zu zahlen hat.[3] Als Regelarbeitsent...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Melde... / 5.1 Vereinfachung des Meldeverfahrens

Zur Vereinfachung des Meldeverfahrens und des Aufwands für den Arbeitgeber wurde folgendes Verfahren empfohlen: Zunächst wurde das Wertguthaben des Rechtskreises abgebaut, dem der Arbeitnehmer zuletzt vor der Freistellungsphase angehörte. Damit wurde erreicht, dass nur einmal ein Wechsel des Rechtskreises erfolgt, der eine Meldung erforderlich macht. War das Wertguthaben des ...mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 8 Rückwirkende Entgeltänderung

Wenn ein an sich gegebener Rechtsanspruch auf Arbeitsentgelt durch Tarif- oder Einzelarbeitsvertrag oder ähnliche Vereinbarung nicht verwirklicht wurde gilt Folgendes: Für die zurückliegende Zeit ist der Beitrag so nachzuzahlen, als wäre das erhöhte Arbeitsentgelt ausgezahlt worden. Dabei spielen die Gründe für die spätere Zahlung (z. B. Rechenfehler, Arbeitsgerichtsurteil, ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.2 Laufendes Nettoarbeitsentgelt

Das Nettoarbeitsentgelt ist vom Arbeitgeber auf der Basis des ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung erzielten Bruttoarbeitsentgelts fiktiv zu ermitteln und entsprechend zu bescheinigen. Der Betrag des beitragsfrei umgewandelten Arbeitsentgelts wird bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts ebenfalls berücksichtigt. Dies erfolgt entsprechend der Syst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.4.3 Unbezahlter Urlaub für mehr als einen Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub dagegen länger als einen Monat, ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entsprechend zu reduzieren. Für Kalendermonate, in denen tatsächlich Arbeitsentgelt nicht erzielt wird, ist kein Mindestbeitrag zu zahlen, sodass eine Aufstockung entfällt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat Wie vorheriges Beispiel, jedoch unbezahlte...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 2 Meldungen

Der Arbeitgeber ist u. a. für die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung verantwortlich. Im Insolvenzfall gilt der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber für die von ihm weiterbeschäftigten bzw. von der Arbeit freigestellten oder von ihm neu eingestellten Arbeitnehmer. In die Entgeltmeldung (Abmeldung bzw. Jahresmeldung) ist für jeden Beschäftigten "das beitragspflichtige Ar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnkonto / 1.4.1 Mindestanforderungen

Die Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags[1] stellt folgende Mindestanforderungen an den Inhalt der Entgeltunterlagen: Den Familiennamen, Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, die Anschrift, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staa...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.1 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Frauen erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen sowie für den Entbindungstag von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen 13 EUR und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten kalendertäglichen Arbeitsentgelt.[1] Bei diesem Zuschuss handelt es sich nach ausdrücklicher Bestimmung des § 1 Abs. 1 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit (rentenrecht... / 3 Rentenberechnung

Für die Rentenberechnung werden Entgeltpunkte nicht nur aus dem laufenden beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sondern auch aus der zusätzlichen beitragspflichtigen Einnahme i. H. v. 80 % des Regelarbeitsentgelts ermittelt. Der Aufstockungsbetrag des Regelarbeitsentgelts für die Altersteilzeit vom Arbeitgeber um mind. 20 %[1] ist selbst kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 2.2.1 Nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter

Steuerfreie Einnahmen aus einer Beschäftigung zählen grundsätzlich nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen existieren diesbezüglich keine abweichenden Bestimmungen.[1] Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 2026 jährlich 3.300 EUR bzw. 275 EUR monatlich. Bei einer anteiligen Inanspruchnahme ist bei geringfügig entlohnten Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sachbezüge / 6.3 SV-Beiträge bei pauschaler Versteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Die Vorschrift des § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Pauschalversteuerung von sonstigen Bezügen. Diese pauschalversteuerten sonstigen Bezüge sind kein Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung, wenn es sich nicht um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt[1] nach § 23a SGB IV handelt. Sonstige Sachbezüge gelten dabei nach § 23a Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamteinkommen / 2.1 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG gehört vor allem das Arbeitsentgelt. Zu beachten sind § 14 SGB IV sowie die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Pfändungen sowie Abtretungen, die das erzielte Arbeitsentgelt mindern, sind bei der Ermittlung des Gesamteinkommens nicht vom Arbeitsentgelt abzusetzen. Einmalige Einnah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr