Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Abhängigkeit der Anrechnung von Dividenden-KapESt von konkreter Veranlagung der Dividende

Streitig ist die Anrechnung von Kapitalertragsteuer (KapESt) und Solidaritätszuschlag (SolZ) im Zusammenhang mit einem Bezug von Dividenden rund um den Dividendenstichtag. Das FG entschied: Die Finanzbehörde hat (nur) im Festsetzungsverfahren mit Bindungswirkung für das Erhebungsverfahren darüber zu entscheiden, ob die ausgeschüttete Dividende bei einem konkreten Steuerpflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 4.5 Verzinsung

Führt die Rückgängigmachung zu einer Nachzahlung, ist der Betrag zu verzinsen.[1] § 7g Abs. 3 Satz 4 EStG stellt klar, dass kein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 AO vorliegt und somit die Regelungen des § 233a Abs. 2a AO nicht anzuwenden sind, die den Beginn des Zinslaufs hinausschieben würden. Diese Regelung gilt für IAB, die für nach dem 31.12.2012 endende Wirtschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / III. Einkommensteuer

1. Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtspauschale (§§ 3 Nr. 26, 26a EStG) Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Durch eine entsprechende Ergänzung in §§ 3 Nr. 26, 26a EStG wurde klargestellt, dass – entgegen der Auffassung des BFH (Urteil vom 08.05.2024, VIII R 9/21, BFH/NV 2024, 1077) zu § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) – auch bei einer Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Anmeldung und Abführung an ein unzuständiges Finanzamt

Rz. 33 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ist die LSt bei einem unzuständigen FA in einem anderen Bundesland angemeldet und abgeführt worden, wird das zuständige FA den ArbG hierüber im Einvernehmen mit dem unzuständigen FA unterrichten und auffordern, die LSt zukünftig beim zuständigen > Betriebsstätten-Finanzamt anzumelden und abzuführen. Die an das nicht zuständige FA bereits abg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Abmilderung/Erhöhung der Haftung beim Zuwendungsempfänger

Tz. 37 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In der gesetzlichen Vorschrift des § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 KStG (Anhang 3), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) sind die Haftungstatbestände für den Zuwendungsempfänger geregelt (Aussteller-/Veranlasserhaftung). Der Haftungsbetrag wurde bisher bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer stets auf die ungefähre Höhe der nichtrechtmäßi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 121. Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978

Rn. 141 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Kern des G ist neben einem Ersatz des Wortes "Einnahmen" durch das Wort "Beträge" in § 2 Abs 5a EStG die Änderung von § 51a Abs 2 EStG, dem nach S 1 folgende S eingefügt wurden: "Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr 40 steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 6. Mobilitätsprämie (§ 101 EStG)

Tz. 22 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die bisher vorgesehene zeitliche Befristung der Mobilitätsprämie (ursprünglich 2021–2026) wurde aufgehoben (§ 101 Satz 1 EStG). Damit erhalten Steuerpflichtige mit geringeren Einkünften auch nach 2026 weiterhin die Mobilitätsprämie.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Inhalt der LSt-Anmeldung

Rz. 4 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist grundsätzlich zeitraumbezogen und umfasst sämtliche im fraglichen Zeitraum verwirklichten Sachverhalte aller ArbN, für die LSt einzubehalten oder – bei Pauschalbesteuerung – zu übernehmen ist. In der Anmeldung wird grundsätzlich die LSt für die im Anmeldungszeitraum bezogenen Arbeitslöhne zusammengefasst (vgl § 38a EStG)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Freibeträge für den verbleibenden Verlustabzug und Verluste aus anderen Einkunftsarten

Rz. 47 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Unbeschränkt können beim FA ferner Freibeträge auf der > Bemessungsgrundlage folgender Beträge beantragt werden, wie sie nach § 37 Abs 3 EStG bei der Festsetzung von > Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer zu berücksichtigen sind (§ 39a Abs 1 Satz 1 Nr 5 EStG): Rz. 48 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 die Beträge, die nach Maßgabe des § 10d Abs 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 2. Prämien der Stiftung Deutsche Sporthilfe (§§ 3 Nr. 73 EStG)

Tz. 17 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe für Platzierungen bei Olympischen Spielen oder Paraolympischen Spielen sind ab 2026 bei den Prämienempfängern nach der neu eingeführten Befreiung in § 3 Nr. 73 EStG steuerbefreit.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 3. Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG)

Tz. 18 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die für die Jahre 2021–2026 eingeführte gestaffelte Entfernungspauschale (30 Cent/km für die ersten vollen 20 km; darüber hinaus 38 Cent/km; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 8 EStG, Anhang 10) wurde aufgehoben. Die Entfernungspauschale beträgt (ab dem 01.01.2026) einheitlich 38 Cent/km für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 5. Anhebung der Höchstbeträge für Parteispenden (§§ 10b Abs. 2, 34g EStG)

Tz. 21 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Höchstbeträge, bis zu denen Zuwendungen (Mitgliedsbeiträge und Spenden) an politische Parteien nach § 10b Abs. 2 EStG steuerlich geltend gemacht werden können, sowie die Höchstbeträge für die Gewährung einer Steuerermäßigung für Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählervereinigungen nach § 34g EStG, wurden mit Wirkung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geltungsdauer des Faktors

Rz. 114 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor wird vom FA mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats festgestellt und gilt als > Steuerklassenwechsel (> Rz 112). Wird der Antrag vor Beginn des betroffenen Kalenderjahres gestellt, wird die Steuerklasse mit Wirkung ab dem 01.01. geändert. Die Einreihung in d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 90. 6. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.01.1994, BGBl I 94, 172

Rn. 110 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen, die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Wirkung ab 01.01.1994 wurde der Spendenabzug als Sonderausgabe nach § 10b EStG eingeschränkt. Nur noch DM 3 000/DM 6 000 sind als Sonderausgaben abzugsfähig (bisher DM 60 000/DM 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber

Rz. 2 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 1 Satz 1 EStG ist der ArbG, soweit er nicht nach § 41a Abs 1 Satz 4 EStG befreit ist, zur Anmeldung und Abführung der LSt verpflichtet. ArbG ist derjenige, dem die Arbeitskraft geschuldet wird, § 1 Abs 2 LStDV > Arbeitgeber Rz 20 f. Dies kann jede natürliche oder juristische Person sein, die > Arbeitnehmer beschäftigt, grundsät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 4. Besondere Abzugsfähigkeit von Gewerkschaftsbeiträgen (§ 9a Satz 3 EStG)

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Durch eine Ergänzung des § 9a EStG können ab dem VZ 2026 die Beiträge an Gewerkschaften zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie zum Pauschbetrag bei Versorgungsbezügen und zum Pauschbetrag bei sonstigen Einkünften als Werbungskosten berücksichtigt. Dadurch wird sichergestellt, dass sich diese Beiträge bei jedem Gewerkschaftsmitglied s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Übungsleiterfreibetrag/Ehrenamtspauschale (§§ 3 Nr. 26, 26a EStG)

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Durch eine entsprechende Ergänzung in §§ 3 Nr. 26, 26a EStG wurde klargestellt, dass – entgegen der Auffassung des BFH (Urteil vom 08.05.2024, VIII R 9/21, BFH/NV 2024, 1077) zu § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) – auch bei einer Tätigkeit für eine juristische Person des öffentlichen Rechts als Voraussetzung für die Gewährung eines Übungsleiterpau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. § 41c EStG

Rz. 57 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anmeldung kann der ArbG ferner über eine Änderung des Steuerabzugs nach § 41c Abs 1 EStG erreichen: Nach § 41c Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG ist der ArbG berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher beim ArbN zu viel erhobene LSt zu erstatten oder nicht erhobene LSt nachträglich einzubehalten, wenn ihm > Lohnsteu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Form und Geltungszeitraum des Freibetrags

Rz. 100 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der insgesamt abzuziehende > Freibetrag und der Hinzurechnungsbetrag (> Rz 57) gelten für die gesamte Dauer eines Kalenderjahres (§ 39a Abs 1 Satz 2 EStG). Sie werden längstens für zwei Kalenderjahre berücksichtigt (vgl § 39a Abs 1 Satz 3 EStG). Neben dem insgesamt steuerfrei bleibenden ­Jahresbetrag werden auch die bei monatlicher, erforde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bearbeiterübersicht

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Störfälle

Rz. 70 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Setzt das FA aufgrund unrichtiger Angaben in der LSt-Bescheinigung bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern die > Einkommensteuer des ArbN zu niedrig fest, so haftet der ArbG dem FA gemäß § 42d Abs 1 Nr 3 EStG für die dadurch verkürzte ESt (zu Einzelheiten > Haftung für Lohnsteuer Rz 51, 52). Das gilt uE auch für die Angaben, zu denen der Arb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren, das vordem in § 40 EStG, §§ 17ff LStDV geregelt war, hat seit 1975 seine gesetzliche Grundlage in § 39a EStG; diese Vorschrift wurde durch das EStRG vom 05.08.1974 (BGBl 1974 I, 1769 = BStBl 1974 I, 530) in das EStG eingefügt. Danach ist § 39a EStG mehrfach geändert worden. Rz. 11 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Änder...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Fragen und Antworten zur Re... / 3.10 Ich möchte meinen alten Riester-Vertrag weiterführen. Lohnt es sich für mich, in die neue Förderung zu wechseln?

Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, gilt ein Bestandsschutz. Sie können daher mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden. Nach der bisherigen Regelung setzt sich die Altersvorsorgezulage aus einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro und einer Kinderzulage zusammen. Die Kinderzulage beträgt für jedes vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Eigenständiges Verfahren

Rz. 30 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das LSt-Ermäßigungsverfahren steht als Verfahren neben der Veranlagung zur ESt. Deshalb kann das FA denselben Sachverhalt bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern anders beurteilen als bei der Feststellung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale; eine Bindung an die im LSt-Ermäßigungsverfahren getroffene Entscheidung besteht für eine Veranlagung im Al...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Lohnsteuerabzug hat im Regelfall zur Folge, dass der > Arbeitnehmer, bei dem dieser Abzug vorgenommen wurde, nicht zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet ist (Abgeltungswirkung gemäß § 46 Abs 4 EStG). Vor diesem Hintergrund werden individuelle Verhältnisse, die bei einer gedanklichen Einkommensteuerveranlagung steuerlich bedeuten...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.11 Fotovoltaikanlage

Mit steuerlicher Rückwirkung hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG eingeführt.[1] Diese Norm regelt, dass ab 2022 Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung laut Marktstammd...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.5 Betreuer

Zu unterscheiden sind berufsmäßige und ehrenamtliche Betreuer. Bei mehr als 10 Vormundschaften liegt eine berufsmäßige Ausübung vor. Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen selbstständigen Einkünften. Ein ehrenamtlicher Betreuer erhält eine Aufwandsentschädigung. Diese stellen Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG dar, die nach § 3 Nr. 26b EStG bis zu 3.000 EUR (ab 2026: ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnung / 4 Aufzeichnungspflichten

§ 4 Abs. 3 EStG selbst enthält keine Verpflichtung zur Aufzeichnung von Einnahmen und/oder Betriebsausgaben. Diese ergeben sich jedoch aus § 22 UStG, wobei die Verpflichtung zur Aufzeichnung der vereinnahmten Entgelte unmittelbar auch für die Einkommensteuer gilt.[1] Schließlich trägt der Einnahmen-Überschussrechner wie jeder andere Steuerpflichtige die Beweislast für die Ri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kapitalabfindung und Kapita... / 2 Kapitalzahlungen aus einer Pensions-/Direktzusage oder Unterstützungskasse

Erteilt der Arbeitgeber eine Pensions-/Direktzusage bzw. entscheidet er sich zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse, fließt in der Ansparphase kein Arbeitslohn (auch kein steuerfreier Arbeitslohn) zu. Dies gilt auch in den Fällen der Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation"). Erst die späteren Altersbezüge sind vom Arbeitgeber als...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktivrente / 1.2 Begünstigte Einnahmen

Durch die Aktivrente werden ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit[1] begünstigt. Die Steuerbefreiung ist erstmals auf den laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der für einen nach dem 31. Dezember 2025 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonus u. ä.), die nach dem 31.Dezember 20...mehr