Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuer

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 121. Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000, BGBl I 2000, 1978

Rn. 141 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Kern des G ist neben einem Ersatz des Wortes "Einnahmen" durch das Wort "Beträge" in § 2 Abs 5a EStG die Änderung von § 51a Abs 2 EStG, dem nach S 1 folgende S eingefügt wurden: "Zur Ermittlung der Einkommensteuer im Sinne des Satzes 1 ist das zu versteuernde Einkommen um die nach § 3 Nr 40 steuerfreien Beträge zu erhöhen und um die nach § 3c...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 64. Steuerreformgesetz 1990 vom 25.07.88, BGBl I 88, 1093 und Gesetz zur steuerlichen Begünstigung von Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, ebenfalls vom 25.07.88, BGBl I 88, 1185

Rn. 72 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Steuerreform 1990 wurde nach monatelangem Streit verabschiedet. Kernstück ist der arbeits- und mittelstandsfreundliche Lohn- und Einkommensteuertarif (vgl Rn 76). Ziel war ein gerechtes und einfacheres Steuersystem, das die berufliche Leistung anerkennt, der wirtschaftlichen Belastung der Familie durch Unterhaltsverpflichtungen besser Rec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 90. 6. Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.01.1994, BGBl I 94, 172

Rn. 110 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war der Gesetzgeber gezwungen, die Parteienfinanzierung auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Mit Wirkung ab 01.01.1994 wurde der Spendenabzug als Sonderausgabe nach § 10b EStG eingeschränkt. Nur noch DM 3 000/DM 6 000 sind als Sonderausgaben abzugsfähig (bisher DM 60 000/DM 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Steuererhebung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 62. Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14.07.1987, BStBl I 87, 523

Rn. 70 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Auf der Währungskonferenz von Paris (Louvre-Abkommen) am 22.02.1987 sowie auf dem Wirtschaftgipfel in Venedig am 09.06.1987 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die wirtschaftlichen Wachstumskräfte weiter zu stärken und zu einer Verstetigung der insgesamt nach oben gerichteten wirtschaftlichen Entwicklung beizutragen. Daraufhin hat die B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 95. Gesetz zur einkommensteuerlichen Entlastung von Grenzpendlern und anderen beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen und zur Änderung anderer gesetzlicher Vorschriften (Grenzpendlergesetz) vom 24.06.1994, BGBl I 94, 1395

Rn. 115 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierzu vorab Hinweis auf das Schreiben des BMF vom 30.06.1994, BStBl I 94, 439, betreffend Verlängerung der Frist für die Inanspruchnahme der degressiven AfA nach § 7 Abs 5 Nr 1 Satz 2 EStG um ein Jahr sowie die Kommentierung im Fachschrifttum, nämlich Gierlich, DB 1994, 1257; Kaefer, BB 1994, 1331; Förster, DStR 1994, 1297, mit einer inform...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 129b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Auch schon für VZ vor 1999 entfällt die Möglichkeit einer Bilanzänderung, so daß im Verlauf einer Betriebsprüfung nicht mehr nachträglich Wahlrechte, zB die Vornahme von Sonderabschreibungen oder Bildung von Rücklagen (§ 6b EStG) nachgeholt werden können, um Betriebsprüfungsmehrergebnisse zu kompensieren. Dies kann auch i...mehr

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Die Unsitte der Nichtanhöru... / c) Kritische Auseinandersetzung mit dem Umfang der Anhörungsmaxime des § 91 Abs. 1 AO

Restriktive Verwaltungsauffassung: Rückenwind bekommen die FÄ und v.a. deren Veranlagungsdienststellen dadurch, dass die Finanzverwaltung insgesamt eine zuweilen immer restriktivere Anhörungspraxis vorgibt. Hierzu widmet sich der Verfasser exemplarisch einer Verfügung der OFD Karlsruhe v. 22.3.2024 – S 0226. § 91 Abs. 1 AO nur für Sachverhalts- und Tatsachenfragen?: Zunächst ...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Der Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 240.000 PLN (ab 1.1.2026; bis 31.12.2024 40.000 EUR). Daneben existiert eine Jahresumsatzgrenze zur Qualifizierung eines Unternehmers als Kleinststeuerzahler für Zwecke von Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Ab 1.1.2026: Die Grenze für die Einstufung als Kleinunternehmer i. S. der Körperschaft-...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Alle Steuerpflichtigen, die in Frankreich MwSt und gleichgestellte Steuern schulden, müssen für MwSt-Zwecke registriert sein. Ausländische Unternehmer müssen in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie dort direkt oder über eine Betriebsstätte Lieferungen von Gegenständen tätigen oder Dienstleistungen erbringen, für die sie in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steuertarif

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Solidaritätszuschlag

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen 2025 ff.

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Corona

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 10 Regelungszweck des § 4 AStG ist die Ausdehnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Fällen des Wegzugs in niedrigbesteuerte Gebiete. § 4 AStG ist dogmatisch eine Vorschrift des ErbStG.[1] Als den bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG steuerpflichtigen Erwerb erweiternde Vorschrift ist der Zweck der Vorschrift in der Vermeidung durch den Gesetzge...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 4 SolZG

• 2024 Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995/2021 ab dem Jahr 2021/Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 reformiert, da die Wiedervereinigung lt. Bundesregierung finanziert ist. Der SolZ wird ab diesem Zeitpunkt nur noch von etwa 10 % der Steuerpflichtigen erhoben. Es stellt sich die Frage, ob das SolZG ab 2021 verfassungsgemäß ist. Dies dürfte zu vernein...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2026

Bergan/Lätsch , Das Steueränderungsgesetz 2025 und weitere steuerliche Änderungen im Überblick, DStR 2026, 185; Kempny, Zur Verfassungswidrigkeit des von der Bundesregierung geplanten „Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter (Aktivrentengesetz)“, BT-Drucks. 21/2673, DStZ 2026, 12; Karg , Steuerliche Implikationen von KI-generi...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 10 EStG (Sonderausgaben)

• 2021 Verzicht auf die Krankheitskostenerstattung zugunsten der Beitragsrückerstattung/§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG Beiträge zur privaten Krankenversicherung stellen Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG dar. Beitragsrückerstattungen führen zur Verminderung des Sonderausgabenabzugs. Demgegenüber sind selbstgetragene Krankheitskosten nicht abzugsfähig. Vor ...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.6 § 4 EStG (Gewinnbegriff im Allgemeinen)

• 2021 Einnahmen-Überschuss-Rechnung/Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen/Zweistufigkeit der Gewinnermittlung/§ 4 Abs. 3 EStG Im Rahmen von § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt als kurzer Zeitraum der Zeitraum vom 22.12. bis 10.1. des jeweiligen Jahres. Geltung hat dies auch dann, wenn das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Auch die Fälligk...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.10 § 6 EStG (Bewertung)

• 2021 Übertragung eines Mitunternehmeranteils sowohl auf eine natürliche Person als auch auf eine Familienstiftung/§ 6 Abs. 3 EStG Vielfach soll im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ein Anteil an einer Mitunternehmerschaft teilweise unentgeltlich auf eine natürliche Person und teilweise unentgeltlich auf eine Familienstiftung übertragen werden. Unproblematisch ist die Anw...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2 Einkommensteuer

2.1 Grundstücks­eigentümer 2.1.1 Erbbauzins Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält.[3] Die Vereinbarung eines wie...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.3 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 6 Die vom Erwerber eines bebauten Grundstücks bzw. eines mit dem Sondereigentum an einer Eigentumswohnung oder einer Teileigentumseinheit verbundenen Miteigentumsanteils am bebauten Grundstück zu tragende Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten. Maßgebend für die Einbeziehung in die AfA-Bemessungsgrundlage ist die Aufteilung im Verhältnis der Verkehrswerte von...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / c) Doppelbelastung mit Erbschaftsteuer und ESt bei Kapitalerträgen

Keine zwingende Unbilligkeit einer Doppelbelastung mit ErbSt und ESt bei Kapitalerträgen: Das FG Münster hat mit Urt. v. 17.2.2021 – 7 K 3409/20 AO (ErbStB 2021, 138 [Weiss]) entschieden, dass die Festsetzung einer Steuer aus sachlichen Gründen unbillig ist, wenn sie zwar dem Gesetzeswortlaut entspricht, aber den Wertungen des Gesetzes zuwiderläuft. Es ist nicht unbillig, we...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2 Erbbauberechtigter

2.2.1 Bilanzierung Wird das Erbbaurecht an einem unbebautem Grundstück bestellt, das der Erbbauberechtigte nach Bebauung betrieblich nutzen will, darf er den Grund und Boden bzw. die Erbbauzinsverpflichtung grundsätzlich nicht aktivieren (Spiegelbild zum Grundstückseigentümer). Das Erbbaurecht als grundstücksgleiches Recht muss er aber im Anlagevermögen unter der Position grun...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5 Bilanzierung

2.1.5.1 Unbebautes Grundstück Gehört das unbebaute Grundstück des Erbbauverpflichteten zu dessen Betriebsvermögen, muss er dieses auch nach Bestellung des Erbbaurechts in seiner Bilanz mit den Anschaffungskosten ausweisen. Folgendes ist aber zu beachten: Bei der vollentgeltlichen Bestellung des Erbbaurechts bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei einer Ve...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1 Grundstücks­eigentümer

2.1.1 Erbbauzins Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält.[3] Die Vereinbarung eines wiederkehrenden Erbbauzinses ...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.2 Erschließungskosten

Die Übernahme von Erschließungskosten durch den Erbbauberechtigten führt zu einem zusätzlichen Nutzungsentgelt für den Grundstückseigentümer.mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.4 Heimfall

Geht das vom Erbbauberechtigten in Ausübung des Erbbaurechts errichtete Gebäude nach Beendigung des Erbbaurechts entsprechend den Bestimmungen des Erbbaurechtsvertrags entschädigungslos auf den Erbbauverpflichteten über, führt dies beim Erbbauverpflichteten zu einer zusätzlichen Vergütung für die vorangegangene Nutzungsüberlassung.[1]mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.5.2 Privatvermögen

Soweit zum Nachlass Privatvermögen gehört, ist die Veräußerung einkommensteuerrechtlich nur dann zu erfassen, wenn die §§ 17, 23 EStG oder § 21 UmwStG zur Anwendung kommen.mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.2.1.1 Teilung ohne Abfindungszahlungen

Einkommensteuerlich ist die Erbauseinandersetzung für den Empfänger von Nachlassteilen grundsätzlich ohne Auswirkung. Bei der Realteilung ohne Abfindungszahlung können weder Anschaffungskosten[1] noch Veräußerungsverluste entstehen. Der übernehmende Miterbe führt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Erblassers fort.[2] Achtung Gewinnrealisierung bei ­Betriebsaufgabe D...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / g) Ausnahmen vom Tarif nach § 32d Abs. 1 EStG in den Fällen des § 32d Abs. 2 EStG

Die Pflicht zur Erklärung von Kapitaleinkünften liegt über die o.g. Fallvarianten hinaus vor, wenn die abgeltende Wirkung des Steuerabzugs und die Anwendung des Tarifs nach § 32d Abs. 1 EStG aufgrund der Ausnahmeregelung des § 32d Abs. 2 EStG verbindlich vorgeschrieben nicht in Betracht kommt. Hiervon sind folgende Konstellationen betroffen: § 32d Abs. 2 Nr. 1 lit. a EStG: Na...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5.1 Unbebautes Grundstück

Gehört das unbebaute Grundstück des Erbbauverpflichteten zu dessen Betriebsvermögen, muss er dieses auch nach Bestellung des Erbbaurechts in seiner Bilanz mit den Anschaffungskosten ausweisen. Folgendes ist aber zu beachten: Bei der vollentgeltlichen Bestellung des Erbbaurechts bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei einer Verpachtung von Grundstücken st...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.2.2 Steuerliche Folgen nach der Teilung

Nach der Erbauseinandersetzung ist hinsichtlich der weiteren Abschreibung zwischen dem unentgeltlich erworbenen Teil des Wirtschaftsguts und dem entgeltlich erworbenen Teil zu unterscheiden. Auf den unentgeltlich erworbenen Teil ist § 11d Abs. 1 EStDV anzuwenden. Der Miterbe führt die von der Erbengemeinschaft vorgenommene Abschreibung anteilig fort. Soweit der Miterbe das Wi...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.4.1 Betriebsvermögen

Wird ein Erbteil verschenkt und gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen, hat der Beschenkte die Buchwerte des Schenkers fortzuführen.[1] Die entgeltliche Übertragung des Erbanteils bedeutet die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils i. S. v. § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, und zwar auch dann, wenn der Erwerber Miterbe ist. Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinn errechnen...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.3 Herstellung des Gebäudes

Der Erbbauberechtigte muss die Aufwendungen für die Errichtung des Gebäudes im Betriebsvermögen als Herstellungskosten aktivieren.[1] Dabei gilt für die Abschreibung gem. § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG die vermutete Nutzungsdauer des Gebäudes. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes weniger als 33 Jahre, können anstelle der Absetzungen nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG die de...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.1 Erbbauzins

Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält.[3] Die Vereinbarung eines wiederkehrenden Erbbauzinses ist jedoch nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 2.2.1 Realteilung

Gehört zum Nachlass nur Betriebsvermögen und wird der Nachlass ohne Zahlung von Abfindungen real geteilt, ist die Aufteilung kein entgeltlicher Vorgang, da es sich weder um einen Tausch von (Miteigentums-)Anteilen an den einzelnen Wirtschaftsgütern des Nachlasses noch um einen Tausch eines Gesamthandsanteils gegen Alleineigentum an den zugeteilten Wirtschaftsgütern handelt. ...mehr