Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

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§ 28 Familiensachen / 13. Sonstige Familienstreitsachen

Rz. 112 In sonstigen Familienstreitsachen nach § 266 FamFG gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 113 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 ZPO eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Rz. 114 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist möglich. Rz. 115 Auch eine Einigungsg...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zwangsgeldverfahren

Rz. 34 Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft a...mehr

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§ 28 Familiensachen / gg) Stufenantrag

Rz. 155 Insbesondere in Unterhaltsverfahren kommen häufig Stufenanträge vor, also Verfahren, in denen ein Anspruch auf Rechnungslegung oder Erstellung eines Vermögensverzeichnisses und/oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung mit einem zunächst unbezifferten Leistungsantrag verbunden wird (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). In diesen Fällen liegt eine objektive ...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 1. Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltungsbehörde

Rz. 218 Im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren) vor der Verwaltungsbehörde würde der Anwalt an sich die Gebühren nach Teil 2 Abschnitt 3 VV verdienen, also die der Nrn. 2300, 2301 VV, da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt. Zu beachten ist jedoch Vorbem. 2.3 Abs. 1 VV. Danach sind auch im Verwaltungszwangsverfahren vor der Verwaltun...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

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§ 28 Familiensachen / dd) Wiederkehrende Leistung und fällige Beträge

Rz. 148 Werden neben laufendem zukünftigem Unterhalt zugleich auch fällige Beträge verlangt, so gilt § 51 Abs. 2 FamGKG (früher § 42 Abs. 5 GKG a.F.). Der Wert der bei Einreichung des Antrags fälligen Beträge wird dem Verfahrenswert des Antrags auf zukünftige Leistung hinzugerechnet. Da Unterhalt monatlich im Voraus zu zahlen ist (§ 1612 Abs. 3 S. 1 BGB), sind die Unterhalts...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Untätigkeitsklage

Rz. 188 Wird der Anwalt erstmals mit einer Untätigkeitsklage beauftragt, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3102 VV. Die Rspr. geht von einer unterhalb der Mittelgebühr liegenden Verfahrensgebühr aus.[42] Zum Teil wird nur die doppelte Mindestgebühr angesetzt[43] oder die halbe Mittelgebühr.[44] Rz. 189 Strittig war unmittelbar nach Inkrafttreten des RVG, ob schon allei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.2 Feststellungs-Finanzamt

Rz. 35 Nach § 35b Abs. 2 S. 1 GewStG ist der Verlustfeststellungsbescheid von dem FA zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, das für den Erlass des GewSt-Messbescheids zuständig ist. Letzteres regelt § 22 AO. Danach sind für die Feststellung des Verlusts grundsätzlich zuständig die Betriebs-FÄ oder, wenn die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der GewSt den FÄ – wie in Ber...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung eines Kindes bei freiwilligem Wehrdienst

Leitsatz Ein Kind, das nach der Grundausbildung freiwillig Wehrdienst leistet und sich während dieser Zeit entscheiden möchte, ob es die Offizierslaufbahn mit einer damit verbundenen weiteren Ausbildung bei der Bundeswehr einschlagen oder nach dem freiwilligen Wehrdienst aufhören und einen zivilen Studiengang an einer Hochschule beginnen wird, für den die Bewerbungsfrist ers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anfechtung des Ergebnisses der schriftlichen Steuerberaterprüfung

Leitsatz Bei der gerichtlichen Kontrolle von Prüfungsentscheidungen muss zwischen Fachfragen und prüfungsspezifischen Wertungen unterschieden werden. Bei Letzteren ist den Prüfern allerdings ein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Bewertungsspielraum einzuräumen. Sachverhalt Die Klägerin nahm am schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung mit der Gesamtnote 4,83 teil. Aufg...mehr

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ZErb 11/2022, Einzuhaltende... / 1 Urteil

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 13 und 28 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Zuständigkeit für Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a

Rn 14 Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt. Es ermöglicht den Ländern damit eine insolvenzspezifische Konzentration auf gerichtlicher Ebene, um den Gruppen-Gerichtsstand gem. § 3a innerhalb eines OLG-Bezirks auf ein Insolvenzgericht zu fokussieren. Es handelt sich aber um eine Ermächtigungsnorm, und damit um eine S...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Abweichende Zuständigkeitsregelungen der Länder

Rn 12 Gemäß Abs. 2 besteht für die Bundesländer, die für die Justizorganisation zuständig sind, die Möglichkeit, von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 durch Rechtsverordnung abzuweichen und zusätzliche oder andere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. Die Norm eröffnet damit die Möglichkeit die genannten Varianten auch zu kombinieren. Die Zuständi...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Föderalisierung der Grundst... / I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpomm...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / III. Begründetheit der Beschwerde

Nach Auffassung des LSG München war die Beschwerde der Staatskasse jedoch nicht begründet, da die angegriffene Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung nicht zu beanstanden sei. 1. Zulässigkeit der Erinnerung Entgegen der Auffassung des SG München hat das LSG München die Erinnerung der Staatskasse gegen die Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung als zulässig angesehen. Das LSG hat d...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Höhe des Hebesatzes (§ 16 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 8 Die GewSt wird nach § 16 Abs. 1 GewStG auf der Grundlage des GewSt-Messbetrags mit einem Prozentsatz – hierbei handelt es sich um den sog. Hebesatz – festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird von der zur Erhebung der GewSt berechtigten Gemeinde bestimmt. In der Wahl des Hebesatzes sind die Gemeinden zwar grundsätzlich frei. Es gelten aber gesetzliche Rahmenvorschriften...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung durch GewSt-Messbescheid

Rz. 13 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags erfolgt durch den GewSt-Messbescheid. [1] Erlassen wird er von den FÄ. Bei dem GewSt-Messbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO).. Folgebescheide des GewSt-Messbescheids sind der GewSt-Bescheid (§ 16 Abs. 1 GewStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 155 AO), der Zerlegungsbescheid (§ 188 AO i. V. m. §...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 Anfechtung des Hebesatzes

Rz. 22 Im Verfahren gegen den GewSt-Bescheid sind auch Einwendungen des Steuerschuldners gegen den Hebesatz zulässig. In diesem Verfahren kann sowohl geprüft werden, ob der Beschluss der Gemeinde als solcher gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, als auch, ob der Satzungsgeber bei der Bestimmung der Höhe des Hebesatzes die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens beachtet hat...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das Besteuerungsverfahren im Rahmen der GewSt ist zweigeteilt. Es wird grundsätzlich von den FÄ und den Gemeinden durchgeführt. Das Besteuerungsverfahren zerfällt in die Ermittlung und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch den GewSt-Messbescheid und die hierauf beruhende Festsetzung der GewSt durch den GewSt-Bescheid. Hierbei erlassen die FÄ den GewSt-Messbesche...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung des Hebesatzes (§ 16 Abs. 2, 3 GewStG)

Rz. 14 Der Hebesatz für die GewSt ist für jedes Haushaltsjahr festzusetzen. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen erfolgt die Bestimmung des Hebesatzes durch ein Hebesatzgesetz, in den übrigen Bundesländern durch einen Beschluss des Gemeinderats, der in einer Satzung von der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht wird. Die Gemeinden können die Hebesä...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Ertragshoheit

Rz. 10 Die Ertragshoheit hinsichtlich des vom FA festgesetzten Verspätungszuschlags liegt nach § 14b S. 1 GewStG bei der hebeberechtigten Gemeinde. Keine Bedeutung hat die Regelung wegen der Identität von Verwaltungs- und Ertragshoheit für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für das Bundesland Bremen.[1] Der Hebesatz der Gemeinde ist nach § 14b S. 4 GewStG auf den Vers...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Der Verspätungszuschlag ist ein Druckmittel eigener Art. Durch ihn soll der Stpfl. zur Erfüllung seiner steuerlichen Mitwirkungspflichten angehalten und eine zeitnahe Steuererhebung sichergestellt werden.[1] Bei dem Verspätungszuschlag handelt es sich nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 AO um eine steuerliche Nebenleistung. Strafcharakter kommt ihm nicht zu. Geltung hat § 152 AO nac...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1 Berufung

Die Berufung ist gemäß § 511 Abs. 2 ZPO immer dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung im Urteil zugelassen hat, was gemäß § 511 Abs. 4 ZPO dann der Fall ist, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechtes oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 5 Einschaltung Dritter

Will der Verwalter für eine "Anforderung" Dritte einschalten, z. B. einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen[1], kann er dies unter den Bedingungen des § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG tun. Die Einschaltung eines Inkassounternehmens ist nicht sinnvoll, wenn dem Inkassounternehmen Kenntnisse der Besonderheiten des WEG-Rechtes fehlen.[2] Wird ein Rechtsanwalt gewählt, ist auch bei ...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 1 Einstellung von Versorgungsleistungen ("Versorgungssperre")

Zahlt ein Wohnungseigentümer kein Hausgeld, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[1] den säumigen Miteigentümer von einem Leistungsbezug von Strom, Gas, Wasser, Wärme und ggf. Kabelfernsehen ausschließen und also die Versorgungsleistungen einstellen ("Versorgungssperre").[2] Grundlage dieses Rechtes ist § 273 BGB.[3] Dass ein Entziehungsgrund nach § 17 WEG vorliegt, s...mehr

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§ 4 Arbeitshilfen / V. Bremen

Rz. 5 Dienstanweisung Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessverfahren Stand vom: Version V2/18.1.2021mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Abstandsmessung durch Vorausfahren

Rz. 121 Bei der Abstandsmessung aus einem vorausfahrenden Fahrzeug kann zur Feststellung des zu geringen Abstandes das Beobachten durch die Heckscheibe mittels des Innenspiegels und/oder das Umschauen ausreichen (vgl. a. OLG Bremen, Beschl. v. 24.9.2015 – 1 SsBs 67/15 für eine anschließende Rekonstruktion auf der Standspur). Rz. 122 Allerdings sind besondere Anforderungen an ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Allgemeines

Rz. 135 Hinzuweisen ist zunächst darauf, dass für einen qualifizierten Rotlichtverstoß die bei Rdn 131 gemachten Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der tatsächlichen Feststellungen nicht gelten. Dem OLG ist nämlich bei so geringen Feststellungen nicht die Möglichkeit eröffnet zu prüfen, ob wegen der besonderen Verkehrssituation nicht lediglich ein "einfacher" Rotlichtv...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Überfahren der Haltelinie

Rz. 138 Von entscheidender Bedeutung für den Betroffenen ist beim qualifizierten Rotlichtverstoß, dass das AG bei seiner Zeitberechnung von den richtigen Grundlagen ausgegangen ist, insb. die richtige Stelle zugrunde gelegt hat. Insoweit ist es jetzt einhellige Meinung aller Obergerichte, dass für die Berechnung der Rotlichtzeit von mehr als 1 sec., der Zeitpunkt maßgeblich ...mehr

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§ 1 Messverfahren / 1. Rechtliche Grundlagen der Eichung

Rz. 141 Eine Eichung ist eine behördliche oder auf behördliche Veranlassung erfolgte Prüfung, Bewertung und Kennzeichnung eines Messgeräts. Sie führt zur Erlaubnis, das Messgerät für eine weitere Eichfrist, bestimmungsgemäß verwenden zu dürfen (§ 3, Nr. 5 MessEG). Rz. 142 In Deutschland wird diese Aufgabe durch die Eichbehörden der 16 Bundesländer erledigt, zu deren wichtigst...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Prüffragen

Rz. 12 Soweit nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Rdn 10 ff.) überhaupt noch eine Verteidigungsmöglichkeit besteht (vgl. Rdn 11), muss der Verteidiger, wenn ggf. eine Videomessung eine Rolle spielt, auf der Grundlage der Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, NJW 2009, 3293 = zfs 2009, 589; NJW 2010, 2717 = DAR 2010, 508; DAR 2010, 574) folgende Fragen stellen/prüfen...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Brückenabstandsmessverfahren/VKS

Rz. 104 Die Brückenabstandsmessverfahren (wegen der Einzelheiten der (Abstands-)Messverfahren § 1 Rdn 356 ff.; Burhoff/H.-P. Grün/Eichler u.a., OWi, Rn 99 ff.) werden von der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung als ausreichend zuverlässig angesehen (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1985, 87; Hentschel/König/Dauer/König, § 4 StVO Rn 15 m.w.N.). Das gilt auch für die Modifikati...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / II. Allgemeine tatsächliche Feststellungen

Rz. 129 Handelt es sich nicht um einen "Grenzfall", sondern liegt ein (Rotlicht) Verstoß gegen § 37 StVO vor, stellt sich als Nächstes die Frage, welche Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen im Urteil zu stellen sind (eingehend Burhoff/Burhoff, OWi, Rn 3371 ff.). Rz. 130 Der Verteidiger muss gerade beim Rotlichtverstoß darauf achten, dass das amtsrichterliche Urte...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Nachträgliche Überprüfbarkeit

Rz. 56 Diskutiert wird in der Rechtsprechung inzwischen die Frage, ob die systembedingt nicht mögliche nachträgliche Überprüfbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung, wie es z.B. bei ESO ES 3.0 der Fall ist, der Verwertbarkeit des Messergebnisses grds. entgegensteht. Das ist – in der Vergangenheit – von einigen AG bejaht worden (vgl. u.a. AG Heidelberg, zfs 2018, 412; AG Herfor...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Tabelle: Standardisierte Messverfahren

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 5. Exkurs: Abstandsmessung ohne technische Geräte

Rz. 111 Grds. ist auch eine Messung des eingehaltenen Abstandes nur durch Polizeibeamte ohne technische Geräte zulässig und möglich (auch Krumm, NZV 2004, 374). Dies geschieht meist dadurch, dass die Polizeibeamten durch Beobachtung die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes feststellen, und zwar entweder durch Nachfahren auf einem anderen Fahrstreifen (OLG Düsseldorf,...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG)

Rz. 279 Diese Bestimmung verpflichtet das Rechtsbeschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (dazu BayObLG, NZV 1989, 34; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1262 ff.). Die Zulassung soll danach erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das anderenfalls angerufene ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Grenzfälle

Rz. 124 Sowohl beim allgemeinen als auch beim qualifizierten Rotlichtverstoß ist für den Verteidiger zunächst die Frage entscheidend, ob es sich bei dem seinem Mandanten zur Last gelegten Verkehrsverhalten überhaupt um einen Rotlichtverstoß i.S.d. § 37 StVO handelt oder um einen Grenzfall, bei dem ein Rotlichtverstoß zu verneinen wäre. Dazu gilt (vgl. wegen weiterer Einzelh....mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 2. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 207 Zur Frage der Identifizierung des Betroffenen anhand eines bei dem Verkehrsverstoß gefertigten Fotos hat es in der Vergangenheit umfangreiche Rechtsprechung der OLG gegeben, die inzwischen allerdings z.T. weitgehend überholt ist (vgl. zu dieser Rspr. Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, § 71 Rn 47a m.w.N. und die Nachw. in BGHSt 41, 376 = NJW 1996, 1420 = NZV 1996, 157 = DAR 19...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Verteidigerverhalten bei standardisierten Messverfahren

Rz. 70 Handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, muss sich der Tatrichter nur dann von der Zuverlässigkeit der konkreten Messung überzeugen, wenn auch konkrete Anhaltspunkte für Messfehler gegeben sind (so auch BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455 = DAR 2021, 75 und [früher] schon – unter Hinweis auf u.a. BGHSt 43, 277 – KG, Beschl. v. 5.4.20...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 19 Allgemein ist darauf hinzuweisen/zu achten, dassmehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Einkommensteuererklärungspflicht

Rz. 336 Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 933 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 940) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / II. Gemeinschaftlicher Erbschein, § 352a FamFG

Rz. 37 Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein von einem, mehreren oder sämtlichen Miterben beantragt werden. Wird der Antrag nicht von allen Miterben gestellt, muss dargetan werden, dass alle übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben, § 352a Abs. 3 FamFG . Die Annahme kann durch eigene Erklärung der Miterben, durch Urkunden oder durch eidesstattliche...mehr