Fachbeiträge & Kommentare zu Bremen

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Transport.

Rn 160 Bei der Personenbeförderung auf Straße und Schiene (dazu insg Rebler MDR 11, 457 ff; Filthaut NZV 15, 265 ff; 18, 542 ff, jew mwN) ist allg dafür zu sorgen, dass die Passagiere va beim Anfahren und Anhalten (BGH MDR 72, 226; KG VersR 77, 723, 724; Grenzen: BGH MDR 72, 226; NJW 93, 654, 655; 99, 573, 574; Bremen NJW-RR 11, 1245), beim Ein- und Aussteigen (BGH VersR 69,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele.

Rn 36 III zählt mögliche familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des persönlichen Kindeswohls beispielhaft – nicht abschließend (BGH FamRZ 17, 212, 214; 23, 57) – auf und will die Bandbreite der Gestaltungsmöglichkeiten verdeutlichen, die unterhalb der Schwelle des Sorgerechtsentzugs bestehen (BTDrs 16/6815, 15; Meysen NJW 08, 2673 f; zum Bestimmtheitserfordernis Nürnb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie.

Rn 6 Geschäfte iSd Norm sind Rechtsgeschäfte, die nach ihrer Art objektiv der Deckung des privaten Lebensbedarfs dienen, also einen Bezug zur familiären Konsumgemeinschaft aufweisen, womit an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit iRd §§ 1360, 1360a angeknüpft wird (Bremen FamRZ 10, 1080), soweit sie nach außen in Erscheinung tritt. Übersteigt das Erscheinungsbild die tatsäc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Kaution während des Mietverhältnisses.

Rn 18 Der Mieter darf auf die Kaution nicht einseitig zugreifen, er kann sie weder zurückverlangen noch gg Ansprüche des Vermieters aufrechnen. Es besteht nur ein durch das Vertragsende aufschiebend bedingter Rückzahlungsanspruch. Nach Kündigung darf der Mieter die Kaution nicht ›abwohnen‹ (LG München I WuM 96, 541). Wenn der Vermieter in Vermögensverfall gerät ist der Miete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nachweismakler.

Rn 28 Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags ist mehr als nur die Ermittlung und Weitergabe eines geeigneten, bisher dem Auftraggeber nicht bekannten Vertragsobjekts. Die Ermittlungsmöglichkeit durch den Auftraggeber reicht nicht aus (BGHZ 119, 32, 33). Der Nachweismakler hat den Auftraggeber vielmehr in die Lage zu versetzen, dass zumindest konkrete Verha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsnatur.

Rn 15 Das Umgangsrecht ist ein absolutes Recht iSd § 823 I (AG Essen FamRZ 08, 717; Staud/Rauscher § 1684 Rz 25; J/H/A/Rake § 1684 Rz 19; Grüneberg/Götz § 1684 Rz 2). Es wirkt ggü jedermann, auch ggü dem anderen sorgeberechtigten Elternteil. Umgekehrt gilt dies aber auch für das absolute Recht der elterliche Sorge ggü dem umgangsberechtigten Elternteil (vgl BGH FamRZ 90, 966...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Auslegung.

Rn 8 Im Ausgangspunkt bestimmt sich der Inhalt der Gewinnzusage nach den allg Auslegungsgrundsätzen der §§ 133, 157 (BGH NJW 04, 1652 [BGH 19.02.2004 - III ZR 226/03]; Wagner/Potsch JURA 06, 402). Maßgeblich ist der objektive Erklärungsgehalt, mit zwei Besonderheiten: Rn 9 1. Zum einen gilt nicht der Empfängerhorizont des verständigen Dritten (dazu Grüneberg/Ellenberger § 133...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gebrauchsvorteil.

Rn 2 Der Gebrauch einer Sache oder eines Rechtes besteht in der Ausübung der damit verbundenen Rechte. Im Gegensatz zum Verbrauch geht durch den Gebrauch die Sache oder das Recht nicht unter. Allerdings zehrt der Gebrauch den Wert der Sache auf, wenn diese nur eine begrenzte Gebrauchsdauer hat (Möbel, KfZ, Maschinen). Gebrauchsvorteile einer Sache werden durch deren Besitz v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Eindeutschung nach Abs 1 Nr 5.

Rn 14 Der Anwendungsbereich der sog Eindeutschungserklärung (vgl § 381b VI 19. DA-ÄndVwV v 15.8.07 BAnz Nr 155 v 21.8.07 7279) ist unklar: Eine Ansicht deutet die Wahlmöglichkeit vor dem Hintergrund ihres Ursprungs in § 94 I Nr 3 BVFG, der deutschstämmigen Spätaussiedlern die Gelegenheit gibt, ihren Namen wieder in seiner ursprünglichen deutschen Form zu führen, restriktiv u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wirksam geschlossene Ehe.

Rn 3 § 1361 verlangt eine rechtswirksam geschlossene Ehe (Frankf FamRZ 20, 95; Bremen FamRZ 16, 828; zur ›hinkenden‹ Ehe vgl BVerfG FamRZ 83, 668; BGH FuR 03, 516). Eine Ehe mit verminderten Pflichten gibt es nicht, sodass ein Trennungsunterhaltsanspruch auch bei sog Scheinehen entsteht. Die Motivation für die Eheschließung ist unterhaltsrechtlich unerheblich (BGH FamRZ 89, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Drittstaatenfälle.

Rn 2 Anders steht es bei Drittstaaten, wozu auch nicht an die VO gebundene EU-Staaten gehören (Dörner ZEV 12, 505, 511; vgl Erw 57). Hier kann bei der objektiven Anknüpfung ein renvoi beachtlich sein (zu Mehrrechtsstaaten s Art 36). Dementsprechend kann etwa durch das englische Kollisionsrecht bzgl Mobilien auf das deutsche Recht des Domizils u bzgl deutschen Grundbesitzes a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zeitpunkt (Fälligkeit).

Rn 36 Die Abrechnung und ihre Bestandteile/Ergänzungen sind spätestens im zweiten Quartal des Folgejahres vorzulegen (LG Bremen ZMR 24, 399; aA Zweibr ZMR 07, 728: erstes; LG Koblenz ZWE 24, 376: drittes). ›Kalenderjahr‹ iSv § 28 II 1 ist Ordnungsvorschrift (LG München I ZMR 09, 947).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichterfüllung sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebender wirtschaftlicher Verpflichtungen.

Rn 10 Die schuldhafte Verletzung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden wirtschaftlichen Verpflichtungen ist als Regelbeispiel normiert. Dazu rechnet vorrangig die Verletzung gesetzlicher Unterhaltspflichten wie auch die der Absprachen über Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit (Bremen FamRZ 98, 245).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 672 BGB – Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers.

Gesetzestext 1Der Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod oder den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers. 2Erlischt der Auftrag, so hat der Beauftragte, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist, die Besorgung des übertragenen Geschäfts fortzusetzen, bis der Erbe oder der gesetzliche Vertreter des Auftraggebers anderweit Fürsorge treffen kann; der Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingriffsvoraussetzungen.

Rn 4 § 1 gilt für jede natürliche Person als Opfer von Gewalt oder deren Androhung. Eine besondere Beziehung zwischen Opfer und Täter ist nicht erforderlich. Für die Entscheidung maßgeblicher Zeitpunkt ist der der Entscheidungsreife (Köln FamRZ 12, 645). Rn 5 Hinsichtlich der Rechtsgutsverletzungen hat der Gesetzgeber auf § 823 I zurückgegriffen, weshalb wegen der Bedeutung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auftrag, Dienstvertrag, Werkvertrag.

Rn 10 Der Maklervertrag und der Auftrag unterscheiden sich einerseits im Hinblick auf die Entgeltlichkeit und andererseits dadurch, dass der Beauftragte fremdnützig tätig wird, während der Makler eigennützig handelt (Bremen OLGZ 65, 1965; Grüneberg/Retzlaff Einf § 652 Rz 5). Zum Ausdruck kommt der Unterschied in der fehlenden Verpflichtung des Maklers zur Tätigkeit; dagegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Mitteilung.

Rn 3 Die Mitteilung (AG Bremen ZMR 13, 808) ist bloße Rechtshandlung. Trotzdem finden auf sie analog die Vorschriften über Willenserklärungen Anwendung. Eine besondere Form ist für die Mitteilung nicht vorgesehen. Absender der Mitteilung muss der Vermieter sein. Die Mitteilung eines Dritten genügt, sofern dieser vom Vermieter bevollmächtigt war. Eine durch den Erwerber erfol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ausschluss der Vorfälligkeitsentschädigung (Abs 2).

Rn 3 Der Ausschluss des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung in II Nr 2, der seit dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt, beinhaltet eine zusätzliche Sanktion, sollte der Darlehensgeber den Vorgaben aus § 492 II iVm Art 247 § 7 Nr 3 EGBGB nicht o nicht ausreichend nachkommen. Vgl dazu auch § 494 Rn 9 ff. Die Vertragsangaben über die Berech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff des Versöhnungsversuchs.

Rn 9 Durch die Regelung des II sollen Versöhnungsversuche der Eheleute erleichtert werden. Der grds scheidungswillige Ehegatte soll nicht befürchten müssen, nach einem kurzfristigen Versöhnungsversuch werde die Trennungsfrist neu zu laufen beginnen und nur deshalb von dem Versuch Abstand nehmen (BTDrs 7/650, 114). Rn 10 Der Versuch setzt voraus, dass das Zusammenleben der Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schönheitsreparaturen.

Rn 3 Es gibt keine echte Legaldefinition, so dass zur Begriffsbestimmung – wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist – primär auf § 28 IV letzter Satz der II. BV zurückgegriffen wird (BGH NJW 09, 1408 [BGH 18.02.2009 - VIII ZR 210/08]; Eisenschmid WuM 10, 459; Harsch FS 10 Jahre MietRRefG, 194), in dem es heißt: Schönheitsreparaturen umfassen nur das Tapezieren, Anstreic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Nachträgliche Begründung der gemeinsamen Sorge.

Rn 2 Die Eltern können (unbefristet) nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch Erklärung gem § 1626a Nr 1 oder durch Heirat gem § 1626a Nr 2 den Kindesnamen einverständlich ändern (I 1), allerdings nur mit Zustimmung des Kindes, falls es bereits 5 Jahre alt ist (I 2). Das gilt auch dann, wenn die Namensgebung zuvor nach § 1617a II erfolgt ist (BGH FamRZ 20, 331). Für die N...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Rn 149 Bei Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sind die Regeln über Verkehrspflichten ggü Kindern und Jugendlichen (s.o. Rn 121) zu beachten. Zu vermeiden sind insb Gefahren, die für die konkret in Betracht kommenden Altersgruppen nicht erkennbar sind. Dabei sind die Vorkehrungen an der jeweils jüngsten Altersstufe zu orientieren (BGHZ 103, 338, 340). Zu berücksichtigen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlschlagen der Nacherfüllung.

Rn 8 Soweit die og Entbehrlichkeitstatbestände der Unmöglichkeit und der (berechtigten oder unberechtigten) Nacherfüllungsverweigerung reichen (Rn 3 ff), kommt es auf ein Fehlschlagen der Nacherfüllung für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nicht an. Fehlgeschlagen iSd § 636 ist die Nacherfüllung mithin, wenn Nachbesserungsbemühungen des bisher nicht fristgebunden zur Mäng...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Veranlassung.

Rn 4 Das FamG genehmigt lediglich die Unterbringung oder die unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Dieseselbst kann nur durch den Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts erfolgen (aA Vogel FamRZ 15, 1, 2: auch vAw). Regelmäßig werden das die Eltern sein. Wegen des Grundsatzes der Gesamtvertretung gem § 1629 I 2 Hs 1 müssen beide Eltern die Unterbringung wollen und die Genehmig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 137 Der Umfang der Gebrauchserhaltungspflicht richtet sich nach dem Ist-Zustand der Mietsache bei Vertragsschluss sowie danach, was die Parteien als vertragsgemäß vereinbart haben (dazu ausf Rn 116 ff). Der Vermieter schuldet nicht die Beseitigung von Mängelsymptomen (zB Schimmel, Feuchtigkeit etc), sondern Beseitigung der zu den Mängeln führenden Ursachen, jedenfalls sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälligkeit der Miete.

Rn 2 Zum Zeitabschnitt s bei § 556b. Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt (BGH ZMR 17, 231). Zum Werktag s bei § 193; der Sonnabend ist wohl auch hier nicht als Werktag anzusehen (vgl BGH ZMR 10, 948). In den von § 579 erfassen Fällen ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pflichtverletzung.

Rn 220 In Bezug auf die Pflichtverletzung kommt aufgrund allg Grundsätze (Sphärenbetrachtung, Waffengleichheit im Zivilprozess) eine Beweislastumkehr in denjenigen Bereichen in Betracht, die für Arzt oder Krankenhaus als ›voll beherrschbar‹ angesehen werden, insb beim Einsatz medizinisch-technischer Geräte und Materialien (zB BGH VersR 75, 952, 954; NJW 82, 699 f; 91, 1541, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 1 KSÜ

Zusammenfassung Art 1 KSÜ(1) Ziel dieses Übereinkommens ist es,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Betragsobergrenzen.

Rn 3 Der Einsatz eines Zahlungsinstruments ist nicht ohne Risiko. Um die Risiken des Missbrauchs zu begrenzen und die Parteien vor den Folgen zu schützen, kann die Vereinbarung über die Erteilung der Zustimmung und Autorisierung von Zahlungsvorgängen Betragsobergrenzen enthalten. Solche Vereinbarungen finden sich in Bezug auf die Obergrenzen für Überweisungen mittels Online-...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ausnahme.

Rn 12 Die hM weicht von diesem Ergebnis zurzeit in 2 Fällen ab: Es soll möglich sein, dass ein Raum, der einem sondereigentumsfähigen (etwa: Balkone oder Spitzböden, aber auch Dachterrassen), aber im gemE befindlichen Raum vorgelagert ist, im SonderE steht, wenn der Mitgebrauch am isoliert liegenden gemeinschaftlichen Raum selten ausgeübt werden muss. Bedürften die Miteigentü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bruchteilsgemeinschaft.

Rn 12 Gemeinschaftsrechtliche Ansprüche werden durch das Güterrecht nicht verdrängt (Hamm FamRZ 89, 740). Zum Anspruch auf Nutzungsentschädigung in der Zeit des Getrenntlebens nach § 1361b Abs 3 Stuttg FamRZ 23, 1855; nach Rechtskraft der Scheidung gem § 745 II bei Nutzung einer im Miteigentum stehenden Immobilie BGH FamRZ 17, 693 (694); Karlsr FamRZ 09, 775; KG OLGR 09, 60;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Feststellung der Vaterschaft.

Rn 1 Besteht rechtlich eine Vaterschaft (Hamm FamRZ 22, 1487 bei Zweifeln an der Heiratsurkunde) weder aufgrund einer Ehe noch infolge einer Anerkennung (Celle FamRZ 23, 1724 bei Zweifeln an einer ausländischen Vaterschaftsanerkennung), so ist diese nach Abs 1 gerichtlich festzustellen. Als Vater ist der Mann festzustellen, von dem das Kind genetisch abstammt (§ 1589). Das r...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz: Erlöschen durch Entfernung vom Grundstück.

Rn 1 Das Vermieterpfandrecht erlischt nach § 562a 1 mit der Entfernung der Sachen vom Grundstück, zB wenn Sachen vom Mieter aus den von ihm angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück des Vermieters verbracht werden (Burbulla MietRB 23, 173, Bremen ZMR 14, 30). Die gesetzliche Vorschrift ist unabdingbar. Rn 2 Das Pfandrecht erli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkte Gesamtwirkung.

Rn 4 Möglich ist auch, dass der vertragsschließende Gesamtschuldner endgültig freigestellt wird, der Gläubiger aber weiterhin Ansprüche gg die übrigen Gesamtschuldner behält, allerdings gekürzt um die auf den Begünstigten im Innenverhältnis entfallende Quote; ein Regress gg diesen scheidet aus (BGH NJW 00, 1942, 1943). Beschränkte Gesamtwirkung ist gewollt, wenn in einem Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Struktur.

Rn 14 Die Rechte gem Nr 1–3 sind nicht gleichrangig, vielmehr gebührt der Nacherfüllung der Vorrang (Rn 15); daraus folgt die Notwendigkeit, dass der Käufer idR vor Ausübung der Rechte gem Nr 2 und 3 den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern muss (Rn 16). Unter Beachtung dieser Rangfolge bestimmt sich ihr Verhältnis untereinander nach den Regeln der elektiven Konkurrenz, ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 266 findet keine Anwendung, wenn die Parteienvereinbarung oder das Gesetz etwas anderes bestimmen. Eine abweichende Parteienvereinbarung stellt va der Sukzessivlieferungsvertrag dar (Staud/Bittner/Kolbe § 266 Rz 19; zum Architektenvertrag Fuchs NZBau 19, 25). Bei Dauerschuldverhältnissen, wie zB einem Mietvertrag, ist die Leistung von vornherein periodisch zu erbringe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Abstufung.

Rn 31 Als mildeste Maßnahmen kommen Ermahnungen, Auflagen, Gebote und Verbote in Betracht. So können die Eltern insb angewiesen werden öffentliche Hilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) anzunehmen (Kobl FamRZ 12, 1955; vgl Staud/Coester § 1666 Rz 219 f; Bremen FamRZ 10, 821). Solche Jugendhilfemaßnahmen kann das Gericht auch mit Bindungswirkung für das Jugendamt a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einwendungen aus dem Verhältnis Gläubiger/Altschuldner (Abs 1).

Rn 3 Der Übernehmer hat alle Einwendungen (s § 404 Rn 2), die zum Zeitpunkt der Übernahme begründet (s § 404 Rn 3) gewesen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Vertragsschluss, u zwar wg der Rückwirkung der Genehmigung auch iF des § 415 (Bremen OLGR 96, 356). I 2 schließt die Aufrechnung mit Forderungen des Altschuldners aus, nicht hingegen die mit eigenen Forderungen des Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundverpflichtung.

Rn 6 Dem selbstständigen Schuldversprechen oder -anerkenntnis kann eine Verpflichtung zur Leistung aus jedem privatrechtlichen Schuldverhältnis zugrunde liegen. Ob der Anspruch aus der Grundverpflichtung schon verjährt ist (BGH NJW 73, 1960, 1961) und ob die Verjährung bekannt ist oder nicht (BGH WM 86, 429, 430), ist unerheblich. Grundlage können auch andere unvollkommene V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 18 Grds müssen alle WEigtümer sowohl der Beschl-Fassung nach § 23 III 1 (= der Verfahrensweise), als auch dem jeweiligen Beschl-Antrag jew in Textform zustimmen (LG München I ZMR 15, 799). In der Zustimmung zu einem Beschl-Antrag in Textform liegt idR zugleich die (konkludente) Zustimmung zum schriftlichen Verfahren; umgekehrt gilt dies nicht. Die Abstimmung kann auf eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertragsschluss.

Rn 19 Der Abschluss eines Zahlungsdiensterahmenvertrags richtet sich nach allgemeinen Regeln. Während auf Kundenseite (Zahlungsdienstnutzer) jede natürliche oder juristische Person sowie eine entspr zu behandelnde Personenvereinigung (zB OHG, GbR) stehen kann, ist die Kontoführung den Zahlungsdienstleistern vorbehalten (§ 1 I ZAG). Ein Kontrahierungszwang besteht grds nicht....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Die Zuweisungsentscheidung.

Rn 15 Mit der Zuteilung der Haushaltsgegenstände an einen der Ehegatten wird die an ihnen bestehende Miteigentümergemeinschaft aufgelöst und der begünstigte Ehegatte Alleineigentümer. Einer Übergabe bedarf es hierzu nicht. Rn 16 Durch die Entscheidung sollen möglichst klare Verhältnisse geschaffen werden, weshalb eine Zuteilung von Gegenständen ›soweit vorhanden‹ ebenso unzul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rückgewähr von Leistungen.

Rn 52 Während des Zusammenlebens erbrachte gemeinschaftsbezogene Leistungen oder Zuwendungen können wegen des Verrechnungsverbotes regelmäßig nicht ersetzt verlangt werden (BGH FamRZ 13, 1295; 08, 247, 248), in keinem Fall für Tätigkeiten, die das tägliche Zusammenleben ermöglicht haben, zB im Haushalt. Das gilt auch für Pflegeleistungen (Frankf FamRZ 82, 265), die Übernahme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Ausschluss.

Rn 8 Der Reisende muss keine Entschädigung zahlen, wenn am oder in der Nähe des Bestimmungsorts Umstände iSv Rn 9 auftreten, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen (III 1; Einzelheiten: Ullenboom RRa 21, 155; Binger RRa 21, 207). Der Veranstalter wird durch das Auftreten unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände von seiner Verpflichtung zur Gewährung einer Preism...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formbedürftigkeit.

Rn 5 Formlos möglich sind Vereinbarungen über den Familienunterhalt (§ 1360), über die scheidungsbedingte Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, solange nicht im Einzelfall gesetzliche Formvorschriften zu beachten sind, zB § 311b (Ddorf FamRZ 01, 765), die Erteilung der nach §§ 1365, 1369, 1423–1425 erforderlichen Zustimmung zu Verfügungen des anderen sowie solche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Grds ist auch die Annahme eines Volljährigen zulässig. Ob das anzunehmende Kind bereits die Volljährigkeit erlangt hat, wird nach seinem Heimatrecht, das gem Art 7 I 1 EGBGB zur Anwendung gelangt, bestimmt (Bremen OLGR 06, 510). Da in diesem Fall aufgrund der Volljährigkeit nicht mehr das Wohl des Kindes iSd Familienrechtes im Vordergrund stehen kann, tritt an die Stell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abs 1 Nr 1: Kindeswohldienlichkeit.

Rn 6 Das Umgangsrecht des leiblichen Vaters hat gem I Nr 1 noch eine zusätzliche Voraussetzung. Wie bei § 1685 (dort Rn 6 ff) muss der konkrete Umgang dem Kindeswohl dienen, also förderlich sein (Karlsr FamRZ 15, 1624). Hierzu müssen die von dem Umgang mit dem biologischen Vater zu erwartenden Vorteile für das Kind die zu erwartenden Nachteile eindeutig überwiegen (KG FamRZ ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Art der Ware.

Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mängeln zu rechnen ist (BTDrs 14/6040, 245; krit Erman/Grunewald Rz 7; MüKo/Lorenz Rz 18). Bsp: Kfz: gebrauchsbedingt: LG Hanau NJW-RR 03, 1561 f: div Löcher im Boden bei Wohnmobil; nicht gebrauchsbedingt: Köln ZGS 04, 40: Dauerbruch einer Ventilfeder nach 122.000 km/10 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Auskunftsverpflichteter.

Rn 3 Auskunftsverpflichtet ist jeder Elternteil, regelmäßig – aber nicht nur (BGH FamRZ 17, 378) – derjenige, in dessen Obhut sich das Kind befindet. In entspr Anwendung besteht der Auskunftsanspruch auch ggü Nicht-Elternteilen, wenn sie diesen in ihrer rechtlichen oder tatsächlichen Stellung vergleichbar sind (BGH FamRZ 17, 378: Jugendamt als Ergänzungspfleger, sonst nicht:...mehr