Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.3 Hinzutritt einer Beschäftigung oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Wird im Laufe eines Jahres neben einer krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung eine Zweitbeschäftigung aufgenommen, aus der ein Entgelt erzielt wird, das – bereits für sich betrachtet – über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, so besteht in der Zweitbeschäftigung ab ihrem Beginn Krankenversicherungsfreiheit. In der ersten Beschäftigung endet die Krankenversicherungsp...mehr

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Elternzeit / 6.3.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden. Bezüglich der melderechtlichen Folgen sind Besonderheiten zu beachten.[1] Speziell auf die Elternzeit-Meldungen wirkt sich ein Minijob während der Elternzeit nicht aus. Für ausschließlich geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber keine ...mehr

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Anmeldung / 2 Meldung nach Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Anmeldung ist auch dann zu erstatten, wenn zuvor wegen des Endes einer Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat z. B. durch unbezahlten Urlaub oder wegen eines Arbeitskampfes von länger als einem Monat eine Abmeldung vorgenommen worden ist und nun die Beschäftigung wieder beginnt. Dagegen erfordert die Aufnahme der Arbeit keine erneute Anmeldung, w...mehr

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Elternzeit / 6.3 Meldung bei Beschäftigung während des Elterngeldbezugs/der Elternzeit

Die während des Elterngeldbezugs oder der Elternzeit ausgeübte Teilzeitbeschäftigung ist sozialversicherungsrechtlich nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Beschäftigung bei dem gleichen oder einem anderen Arbeitgeber handelt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn es sich bei dieser zulässigen Teilzeitbeschäftigung...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 6 Abmeldung

Der Arbeitgeber hat bei Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung den Arbeitnehmer mit der nächsten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach ihrem Ende, mit dem Grund "30" bei der zuständigen Krankenkasse abzumelden.[1] Praxis-Beispiel Meldedaten bei Beschäftigungsende Ein Arbeitnehmer beendet zum 31.1. seine Beschäftigung. Der Arbeitgeber ha...mehr

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Abmeldung / 1 Ende einer Beschäftigung

Das Ende einer versicherungspflichtigen oder geringfügigen Beschäftigung ist mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung zu melden. Die Abmeldung ist spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Beschäftigungsende der zuständigen Einzugsstelle zu übermitteln. Eine Beendigung der Beschäftigung im melderechtlichen Sinne liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer eine bis zu 6 M...mehr

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Pensionär / 2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung ab Erreichen einer Altersgrenze

Rentenversicherungsfreiheit besteht für geringfügig entlohnt beschäftigte Pensionäre, die eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Sie können jedoch seit dem 1.1.2017 auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um (zusätzliche) Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber z...mehr

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Werkstudent / 2.1.5 Beschäftigung von Teilzeitstudierenden und Studierende im Fernstudium

Studierende und Arbeitgeber können im Falle eines Teilzeitstudiums nur vom Werkstudentenprivileg profitieren, wenn das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums ausmacht. Ansonsten gilt die beschäftigte Person nicht als überwiegend studierend, was zur Versicherungspflicht führt. Dies gilt ebenso für ein Teilzeitstudium, das im Rahmen eines Fernstudiums abso...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 4.1 Hinzutritt einer Beschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Besteht in einer Beschäftigung wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherungsfreiheit und erfolgt die Aufnahme einer weiteren Beschäftigung, die für sich alleine betrachtet die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht, so besteht auch für die Zweitbeschäftigung von Beginn an Versicherungsfreiheit.mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 1.2 Vertragsverlängerungen

Die Beschäftigung endet auch dann mit dem letzten Tag, für den Arbeitsentgelt gezahlt wird, wenn der Arbeitgeber ein von ihm gekündigtes Arbeitsverhältnis, nachträglich um die dem Arbeitnehmer noch zustehenden Urlaubstage verlängert und der Arbeitnehmer diese Vertragsverlängerung stillschweigend annimmt. Dabei soll nicht unterschieden werden, ob der Arbeitnehmer den Erholungsurl...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häufigkeit

In seinem Urteil[1] vom 11.5.1993 wies der zuständige 12. Senat des BSG in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es hinsichtlich der Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Umfang der Arbeitseinsätze ankommt, sondern vielmehr darauf, dass "die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeiten übernommen wird" oder "dass...mehr

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Flüchtling / 1.1 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt kann dabei generell unterstellt werden – auch für Flüchtlinge gelten die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Unter dem Begriff des Beschäftigungsverhältnisses wird die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeit...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.4.3 Keine Verpflichtung bei Aufforderung zur Arbeitsleistung

Das BSG[1] hat in einem späteren Verfahren auch eine über 2 Jahre bestehende Tätigkeit einer Putzfrau, die auf Abruf jeden zweiten Mittwoch je 4 Stunden in einer Anwaltskanzlei arbeitete, als regelmäßig und daher als nicht kurzfristig beurteilt. Das Merkmal der Regelmäßigkeit habe sich erst rückwirkend betrachtet durch die Handhabung der Parteien des Arbeitsverhältnisses man...mehr

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Elternzeit / 2.2.1 Ruhende Beschäftigung

Ruht das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit und wird während des ruhenden Beschäftigungsverhältnisses eine Einmalzahlung ausbezahlt, gilt: Die Einmalzahlung ist dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Die Einmalzahlung ist nur dann beitragspflichtig, wenn bereits im lau...mehr

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Student / 6.1 Kurzfristige Beschäftigung

Sofern ein Student während der Vorlesungszeit eine von vornherein auf max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage bzw. in einem landwirtschaftlichen Betrieb auf max. 15 Wochen oder 90 Arbeitstage im Kalenderjahr befristete sog. kurzfristige Beschäftigung ausübt, besteht für diese Beschäftigung in allen Sozialversicherungszweigen Versicherungsfreiheit. Die Höhe des Arbeitsentgelts sowi...mehr

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Meldungen / 5 Geringfügige Beschäftigung

Für geringfügig Beschäftigte – unabhängig davon, ob in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung oder in einer kurzfristigen Beschäftigung – sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. 5.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung In allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 Angaben zu...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 5 Zwischen Schulentlassung und einer betrieblichen Ausbildung

Schulabgänger, die eine kurzfristige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt von mehr als 603 EUR (2025: 556 EUR) im Monat zwischen Schulentlassung und der Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen einer betrieblichen Berufsausbildung ausüben, gehören zum Personenkreis der Erwerbstätigen: Berufsmäßigkeit liegt vor.mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

4.1 Berücksichtigung der Arbeitsentgeltgrenze Sachverhalt Die seit 2022 ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung einer Arbeitnehmerin endet zum 14.11. dieses Jahres. Im November erzielt sie aus dieser Beschäftigung ein Arbeitsentgelt i. H. v. 280 EUR. Am 18.11. nimmt die Arbeitnehmerin eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, die bis Dezember fortbesteht. Für di...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 8 Befristete Beschäftigungen ausschließlich in den Semesterferien

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt während der Semesterferien vom 13.2. bis 13.4. und vom 5.8. bis 8.10. jeweils eine im Voraus auf diese Zeiträume befristete Beschäftigung in einem Supermarkt gegen ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 2.500 EUR aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags jeweils 8 Stunden). Wie ist die Beschäftigung ...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 603 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 603 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalige Einnahmen (u. a. Weihnachts- und Urlaubsgeld), deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Eine Raumpflegerin ...mehr

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Flüchtling / 5 Geringfügige Beschäftigung von Flüchtlingen bzw. Asylbewerbern

Flüchtlinge und Asylbewerber können auch im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (sog. Minijob) eingesetzt werden. Unter die Minijob-Regelung fallen sämtliche Dienstverhältnisse, deren monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.[1] Eine zeitliche Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden besteht nicht. Allerdin...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 4 Vorbeschäftigungszeiten verschwiegen

Sachverhalt Vom 15.11. bis 31.12. wird eine Aushilfskraft als Urlaubsvertretung eingestellt. Insgesamt sind 30 Arbeitstage vereinbart. Das monatliche Entgelt beträgt 330 EUR. Die Aushilfskraft teilt dem Arbeitgeber auf einem Fragebogen mit, dass sie im laufenden Jahr keine Vorbeschäftigungen hatte. Der Arbeitgeber meldet die Aushilfe daraufhin als kurzfristig Beschäftigte mi...mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzfrist... / 5 Arbeitsuchende

Sachverhalt Ein junger Mann, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet, arbeitet ein Wochenende (Samstag und Sonntag für jeweils 50 EUR) als Aushilfe in einem Restaurant. Er war im laufenden Kalenderjahr noch nicht kurzfristig beschäftigt. Die Beschäftigung meldet er ordnungsgemäß bei der Bundesagentur für Arbeit. Der Arbeitgeber geht von einer abgabenfreien kurzfris...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.3 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer übt seit dem 12.1. eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 330 EUR aus. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hat er in dieser Beschäftigung nicht beantragt. Am 1.4. nimmt er eine weitere geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt i. H. v. 240 EUR auf. Der Antr...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 Grundsätzliche Geltung der Vorschriften für Arbeitnehmer

Grundsätzlich gelten Abiturienten als ganz normale Arbeitnehmer, wenn sie nach dem Schulabschluss eine weisungsgebundene Beschäftigung in persönlicher Abhängigkeit aufnehmen. Sonderregelungen gelten nur dann, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes [1] handelt. Typische arbeitsrechtliche Gestaltungsformen im unmittelbaren...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 6 Zwischen Schulentlassung und einem dualen Studium

Die Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten in der Sozialversicherung als zur Berufsausbildung Beschäftigte und sind grundsätzlich versicherungspflichtig.[1] Die wirtschaftliche Stellung des Schulabgängers beruht zu einem erheblichen Teil auf der Ausübung einer Beschäftigung. Daher sind solche kurzfristigen Beschäftigungen vor Aufnahme eines dualen Studiums – mit einem Ent...mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 2.5 Entgeltpunkte (Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung mit Befreiung von der Versicherungspflicht – Opt-out)

Zum 1.1.2013 wurde die bisherige Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit zur vollen Versicherungspflicht für geringfügig entlohnte Beschäftigte) in eine Versicherungspflicht mit Befreiungsmöglichkeit umgewandelt (Wechsel von Opt-in zu Opt-out). D. h., die Versicherungspflicht ist die Regel. Es steht den geringfügig Beschäftigten jedoch f...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2 Berufsmäßigkeit von Schulabgängern

Bei Schulabgängern ist für die Klärung der Berufsmäßigkeit entscheidend, ob sie nach der kurzfristigen Beschäftigung in absehbarer Zeit eine weitere Erwerbstätigkeit aufnehmen werden. Für kurzfristige Beschäftigungen, die zwischen Schulentlassung (z. B. Hochschulreife Abitur) und der Aufnahme eines Studiums ausgeübt werden, gelten im Hinblick auf die Berufsmäßigkeit Besonderh...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 9 Einmalzahlungen bei Störfall und fortbestehender Beschäftigung

Besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt eines Störfalls weiter, kann sich das beitragspflichtige Wertguthaben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Denkbar ist diese Konstellation, wenn z. B. eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte. Für die Beitrag...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.3 Krankenversicherungsfreie Hauptbeschäftigung/Hinzutritt einer oder mehrerer geringfügiger Beschäftigungen

In den Fällen, in denen ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Arbeitnehmer eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnimmt, ist diese geringfügig entlohnte Beschäftigung krankenversicherungsfrei. Sie wird nicht mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet. Allerdings sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu...mehr

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Abfindung / 4 Abfindung bei geringfügig entlohnter Beschäftigung

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen eines in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfreien geringfügig entlohnten Minijobs eine Abfindung, führt dies nicht zum Eintritt von Versicherungspflicht. Hinweis Keine pauschale Lohnsteuer für Abfindungszahlungen bei Minijob Bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen bestimmt sich die Bemessungsgrundlage sowohl be...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 1.3.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sofern ein Arbeitnehmer eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, werden die Hauptbeschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügige entlohnte Beschäftigung nicht zusammengerechnet, jedoch alle weiteren geringfügigen Beschäftigungen. Nur für die erste geringfügige Beschäftigung ist die Lohnsteuerpau...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4 Umwandlung von geringfügig entlohnten Beschäftigungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Ob durch die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns von 13,90 EUR (2025: 12,82 EUR) oder weil der zeitliche Umfang einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nicht ausreicht, um die anfallende Arbeit im Betrieb abzudecken: Wenn die Verdienstgrenze nur knapp eingehalten werden kann, ist es durchaus überlegenswert, Aushilfen auch sozialversicherungspflichtig gegen ein Entg...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.1 Berücksichtigung der Arbeitsentgeltgrenze

Sachverhalt Die seit 2022 ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung einer Arbeitnehmerin endet zum 14.11. dieses Jahres. Im November erzielt sie aus dieser Beschäftigung ein Arbeitsentgelt i. H. v. 280 EUR. Am 18.11. nimmt die Arbeitnehmerin eine neue geringfügig entlohnte Beschäftigung auf, die bis Dezember fortbesteht. Für die Zeit vom 18.11. bis 30.11. beträgt das Arbe...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigungen ohne Werkstudentenprivileg mit Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Beschä...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 4.2 Beginn und Ende innerhalb eines Kalendermonats

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin ist in der Zeit vom 1.12. bis 8.12. gegen ein Arbeitsentgelt i. H. v. 270 EUR als Krankheitsvertretung in einem Supermarkt beschäftigt. Anschließend arbeitet sie vom 11.12. bis 23.12. auf dem Weihnachtsmarkt. In dieser Beschäftigung erzielt sie ein Arbeitsentgelt i. H. v. 440 EUR. Der diesbezügliche Arbeitsvertrag wurde bereits im November ges...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.3 Studenten

Sachverhalt Eine Studentin wird ab 1.1. befristet für 1 Jahr als Aushilfe eingestellt. Der Stundenlohn beträgt 15 EUR und die Arbeitszeit 20 Stunden pro Monat. Pro Arbeitstag sind i. d. R. 2 Arbeitsstunden abzuleisten. Es ergibt sich ein monatliches Entgelt von 300 EUR. Im November erhält die Aushilfskraft Weihnachtsgeld i. H. v. 120 EUR. Die Mitarbeiterin legt eine Immatrik...mehr

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Altersteilzeit / 1.1 Fortbestehen der Beschäftigung

Während der Freistellung von der Arbeit besteht nur dann eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt weiter[1], wenn für diese Zeit Arbeitsentgelt fällig wird. Das Arbeitsentgelt kann mit einer vor oder nach der Freistellung erbrachten Arbeitsleistung erzielt worden sein (Wertguthaben). Bei einer kontinuierlichen Verteilung der Arbeitszeit liegt während des Gesamtzeitraums ein B...mehr

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Meldungen / 5.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

In allen Entgeltmeldungen für geringfügig entlohnt Beschäftigte sind seit dem 1.1.2022 Angaben zur Art der Besteuerung aufzunehmen. Anzugeben sind die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steueridentifikationsnummer des Beschäftigten und die Art der Besteuerung mittels Kennzeichen. Zur Art der Besteuerung sind folgende Kennzeichen zu verwenden: 1 = Pauschalsteuer in Höhe von 2 % 2 =...mehr

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Werkstudent / 2.1.4 Beschäftigung während eines Urlaubssemesters

Lassen sich Studierende für ein oder mehrere Semester beurlauben, nehmen sie innerhalb dieses Zeitraums trotz fortbestehender Immatrikulation nicht am Studienbetrieb teil. Wird währenddessen eine Beschäftigung ausgeübt, ist die Versicherungsfreiheit im Rahmen des Werkstudentenprivilegs regelmäßig ausgeschlossen, da das Erscheinungsbild als Student nicht gegeben ist.[1]mehr

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Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Aspekte

Zusammenfassung Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügig entlohnte Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelte...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 2.1 Freistellung bis zu 10 Jahre

Eine versicherungspflichtige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn Arbeitnehmer auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Abreden (z. B. Tarifvertrag, Sozialplan) von der Arbeit nach Erreichen einer Altersgrenze oder eines anderen individuellen Ereignisses bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder vergleichbarer Bezüge freigestel...mehr

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Rentner / 4.6 Beitragszuschuss aus der Beschäftigung bei privat versicherten Arbeitnehmern und Rentenbezug

Für Beschäftigte, die wegen Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenzen krankenversicherungsfrei, privat krankenversichert und bei Mitgliedschaft in einer Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankengeld hätten (z. B. Bezieher einer Altersvollrente, Arbeitnehmer während der Altersteilzeitarbeit in der Freistellungsphase), wird der Beitragszusc...mehr

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Student / 6.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob)

Üben Studierende neben dem Studium eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei. In der Rentenversicherung gilt Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer kann aber gegenüber seinem Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen.[1]mehr

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Elternzeit / 6.3.3 Krankenkassenwechsel und Beendigung der Beschäftigung während der Elternzeit

Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der abgebenden Krankenkasse eine Ende-Meldung und der aufnehmenden Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.mehr