Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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AGS 11/2022, Vergütung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine schöne begründete Entscheidung zu der (umstrittenen) Frage, welche Gebühren für den Terminsvertreter entstehen. Dabei soll hier die Frage dahinstehen, ob die Ansicht des AG betreffend den Terminsvertreter für die Hauptverhandlung zutreffend ist (vgl. dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldverfahren, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 2101). Es ist jedenfalls für ...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / 1. Ausgangsfall

Der in Berlin wohnhafte Kläger hat für einen Zahlungsrechtsstreit über 12.000,00 EUR den Berliner Rechtsanwalt A zum Prozessbevollmächtigten bestellt. Dieser hat bei dem zuständigen Prozessgericht, dem LG Hamburg, die Klageschrift eingereicht. Für den sechs Monate später angesetzten Verhandlungstermin bestellt der Kläger einen Monat vor dem Termin den in Hamburg kanzleiansäs...mehr

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zfs 11/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Abwicklung von Unfällen mit KH-Versicherern Online, 25. November 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Aktuelles zum Sachschaden Online, 30. November 2022 (2,5 Std. FAO) Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten aus anwaltlicher und richterlicher Sicht Online, 02. Dezember 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Fahrverbot in Bußgeldsachen Online, 07. Dezember 2022 (2,5 Std. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1.3 Verhältnismäßigkeit

Rn 9 Aufgrund des Merkmals "erforderlich" in § 21 Abs. 1 Satz 1 hat das Gericht bei allen Maßnahmen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.[18] Das Gericht muss also in jedem Einzelfall vor Verhängung der Sicherungsmaßnahme prüfen, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und durch ein Überwiegen der Sicherungsinteressen der Gläubiger gegenüber den persönlichen Inte...mehr

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AGS 11/2022, Fragen und Lös... / II. Vergütung des Terminsvertreters

Dem Terminsvertreter Rechtsanwalt T ist nach Nrn. 3401, 3100 VV eine Verfahrensgebühr i.H.d. Hälfte der dem Prozessbevollmächtigten angefallen Verfahrensgebühr erwachsen, hier also eine 0,65-Verfahrensgebühr. In dieser Fallvariante ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht nach Nr. 3405 Nr. 2 VV, da Rechtsanwalt T vor Beendigung seines Auftrags einen Termin wahrgenommen hat. ...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / IV. Vergütung: Erstmal Beratung und nur, wenn nicht anders möglich, auch Vertretung

Beratungshilfegebühren sind konzipiert als "Fixgebühren".[39] Sie decken den gesamten anwaltlichen Aufwand von Beginn der Angelegenheit bis zu ihrem Ende ab, und zwar unabhängig des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit. Die Gebühren der Beratungshilfe gelten pauschal, auch wenn die Gebühren für die Tätigkeiten des Rechtsanwaltes nach den üblichen Abschnitten des Gebührenrecht...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der … Antrag … ist nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da die Klage des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung (VG 11 K 401/22) nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt (§ 42 Abs. 2, 1. Alt. VwGO analog). § 45 Abs. 1 S....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zeugen Jehovas

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zeugen Jehovas (selber nennen sie sich "Jehovas Zeugen") sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Gegründet wurden die Zeugen Jehovas in den USA. Nachdem sie sich zunächst als "Ernste Bibelforscher" bezeichneten, erfolgte 1931 ihre Umbenennung in "Jehovas Zeu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Glaubhaftmachung der Schlechterstellung (§ 251 Abs. 2)

Rn 13 § 251 Abs. 2 verlangt, dass der Betroffene die Verletzung seines wirtschaftlichen Interesses glaubhaft (§ 294 ZPO) macht. Eine Frist für die Glaubhaftmachung ist ebenso wenig wie für den Antrag selbst vorgesehen. Sie kann folglich noch im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden.[22] Rn 14 Durch das Erfordernis der Glaubhaftmachung soll verhindert werden, dass das Gericht ...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kröger, Zum Veranlagungsprinzip im ESt-Recht, StuW 1978, 289; Tipke, Zur Abgrenzung der Betriebs- und Berufssphäre von der Privatsphäre im ESt-Recht, StuW 1979, 193; Offerhaus, Zur steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen betrieblich (beruflich) veranlassten und durch die Lebensführung veranlassten Aufwendungen, BB 1979, 617, 667; Görlich, Zur Systematik der Begriffe BA, WK und Au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen

Rn 16 Anstelle eines allgemeinen Verfügungsverbots (s.u. Rdn. 45 ff.) oder eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts (s.u. Rdn. 54 ff.) kann das Gericht einzelne, konkret bezeichnete Verfügungen verbieten (besonderes Verfügungsverbot) oder deren Wirksamkeit an eine Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters binden (besonderer Zustimmungsvorbehalt). Dies kommt aus Gründen de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.5 Rechtsbehelfe

Rn 110 Obwohl die nach § 21möglichen vorläufigen Maßnahmen für den Schuldner einschneidende Eingriffe bedeuten, war zunächst nach Inkrafttreten der InsO grundsätzlich ein Rechtsbehelf gegen den Anordnungsbeschluss nicht gegeben.[295] Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 01.12.2001 dem Schuldner eine umfassende Beschwerdemöglichkeit verscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.1 Inhaltliche Mängel des Plans (§ 250 Nr. 1 Variante 1)

Rn 4 Zunächst kann die Verletzung von Vorschriften über die inhaltliche Ausgestaltung des Insolvenzplans das Gericht veranlassen, die Bestätigung zu versagen. Dabei wird das Gericht allerdings zu beachten haben, dass der Inhalt des (insoweit regelmäßig identischen) Insolvenzplans schon einmal – im Rahmen der Vorprüfung – Gegenstand gerichtlicher Kontrolle gewesen ist (nach §...mehr

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FF 11/2022, Mehrbedarf gleich Mehrarbeit?

Silke Morsch Im Kindesunterhalt geht die Post ab! Dafür sorgt seit einiger Zeit der XII. Senat des BGH. Von der Bemessung des Kindesunterhalts bei gehobenen Einkommen, über den Kindesunterhalt nach den zusammengerechneten Einkünften der Eltern zur Neuberechnung des Betreuungsunterhalts werden viele Details auf den dogmatischen Objektträger gelegt. Alles zweifellos praxisreleva...mehr

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FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 2 II. Die Entscheidung

Grundbuch muss historisch authentisch sein Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) jedoch nicht begründet. Das Grundbuchamt hat den Antrag zu Recht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 GBO zurückgewiesen. Das Grundbuch ist dazu bestimmt, über die das Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben (BGH NJW-RR 2017, 1162). Mit dem Grundb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Antrag (§ 40 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG setzt einen Antrag des ArbG voraus. Sie kann dem ArbG also nicht aufgedrängt werden oder von Amtswegen erfolgen, vgl BFH v 28.02.1975, VI R 28/73, BStBl II 1976, 134, und FG Berlin v 28.05.1990, EFG 1990, 598 rkr. Ohne Antrag ist die LSt vom ArbN (Steuerschuldner) nachzufordern, oder das FA muss einen ...mehr

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AGS 11/2022, Zuständigkeits... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Gebührenrechtslage Den Ausführungen des BVerwG hinsichtlich der gebührenrechtlichen Angelegenheit ist infolge der zum 1.8.2013 in Kraft getretenen Regelung des § 16 Nr. 3a RVG zuzustimmen. 2. Verfahrensrechtslage a) Kostenentscheidung von Amts wegen Allerdings sind grds. gebührenrechtliche Fragen bei Erlass der im Regelfall von Amts wegen (s. § 308 Abs. 2 ZPO; § 161 Abs. 1 Vw...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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AGS 11/2022, Kosten für ein... / III. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg verweist hinsichtlich verschiedener Fragen auf die Gründe des Kostenfestsetzungsbeschlusses und auf das Vorbringen des Beklagten, ohne dies näher zu zitieren. Deshalb kann die Notwendigkeit der Einschaltung des Privatgutachters nicht überprüft werden. Möglicherweise wird die Notwendigkeit auch durch den Prozessverlauf bestätigt, hat die Klägerin doch nach...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Föderalisierung der Grundst... / I. "Bundes-Folgeländer" bei der Grundsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Abweichungsgesetzgebung bei der Grundsteuer obliegt dem Landesgesetzgeber. Ohne eigenen Gesetzgebungsakt besteht Vollidentität mit dem Bundesrecht. Die Länder, die derzeit (s. Rz. 18) bei der Grundsteuer abweichungslos dem Bundesgesetz folgen ("Bundes-Folgeländer") sind: Berlin Brandenburg Bremen Mecklenburg-Vorpomm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Einholung eine... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Nürnberg ist – so leid es mir für den Kläger tut – richtig. Die Voraussetzungen für eine Nichterhebung der Gerichtskosten in der Form des Honorars für den gerichtliche bestellten Sachverständigen waren hier nicht gegeben. Voraussetzungen für die Nichterhebung von Gerichtskosten Nicht jede unrichtige Sachbehandlung seitens des Gerichts führt zur Nichter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch - BGB

Bearbeitet von Dr. Christian Grüneberg u.a. 81. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXVII, 3.257 S., 119,00 EUR Seit vielen Jahren wird diskutiert, ob Personen, die während der Zeit des Nationalsozialismus eine aktive Rolle eingenommen haben, noch Namensgeber wichtiger juristischer Werke sein sollen. Hierzu gehört auch der Palandt. Der Verlag hat sich entschlossen, ab de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zuständigkeit für Gruppen-Gerichtsstand nach § 3a

Rn 14 Abs. 3 wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt. Es ermöglicht den Ländern damit eine insolvenzspezifische Konzentration auf gerichtlicher Ebene, um den Gruppen-Gerichtsstand gem. § 3a innerhalb eines OLG-Bezirks auf ein Insolvenzgericht zu fokussieren. Es handelt sich aber um eine Ermächtigungsnorm, und damit um eine S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist richtig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die 6-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, die für Gegenvorstellungen entsprechend gilt, versäumt, weil er mit den Einzelheiten der Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Streitwertfestsetzungen nicht vertraut war. Streitwertbeschwerde und Gegenvorstellung So manchem Rechtsanwalt sind die Vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 5 Akteneinsicht

Rz. 44 Obgleich vollständige Aktenkenntnis in der Regel Voraussetzung für eine fundierte Stellungnahme sein dürfte, entspricht es ganz herrschender Auffassung, dass § 91 AO keinen allgemeinen Anspruch auf Akteneinsicht beeinhaltet.[1] Grund hierfür dürfte sein, dass anders als in § 29 VwVfG für die außersteuerlichen Verwaltungsverfahren geregelt, eine jederzeitige Akteneinsi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Schieds- und Schlichtungsve... / 2 Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können im Bereich des Handwerks die Handwerksinnungen, im Übrigen die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sog. Schlichtungsausschüsse bilden.[1] Den Schlichtungsausschüssen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl angehöre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.6 Verwaltung des Wohnungseigentums durch Zwangsverwalter

Der Zwangsverwalter rückt in die Stellung des Wohnungseigentümers ein, soweit sich dies ausdrücklich aus seinem Pflichtenkreis ergibt.[1] Er hat gemäß § 152 Abs. 1 ZVG das Recht und die Pflicht, alle Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten und ordnungsgemäß zu benutzen. Daneben spielen unter anderem folge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Höhe des Hebesatzes (§ 16 Abs. 1, Abs. 4 S. 2 GewStG)

Rz. 8 Die GewSt wird nach § 16 Abs. 1 GewStG auf der Grundlage des GewSt-Messbetrags mit einem Prozentsatz – hierbei handelt es sich um den sog. Hebesatz – festgesetzt. Die Höhe des Hebesatzes wird von der zur Erhebung der GewSt berechtigten Gemeinde bestimmt. In der Wahl des Hebesatzes sind die Gemeinden zwar grundsätzlich frei. Es gelten aber gesetzliche Rahmenvorschriften...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.1.2 Maßnahme der Zwangsvollstreckung

Die Eintragung einer Sicherungshypothek ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Es müssen sowohl die Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein, als auch ein nach den Vorschriften und Verfahrensgrundsätzen der Grundbuchordnung zu behandelndes Grundbuchgeschäft.[1] Sowohl die grundbuchlichen als auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen müssen daher vorliegen. Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.4 Koppelungsregelung (§ 16 Abs. 5 GewStG)

Rz. 21 Die Bundesländer werden durch § 16 Abs. 5 GewStG ermächtigt, ihren Gemeinden für die GewSt Höchsthebesätze vorzuschreiben sowie zu bestimmen, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die GrSt und für die GewSt zueinander stehen müssen. Mit dieser Regelung wollte der Gesetzgeber den Ermessensspielraum der Gemeinden bei der Festlegung der Hebesätze eingrenzen. Die Verein...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner.[1] Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.[2] Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 Anfechtung des Hebesatzes

Rz. 22 Im Verfahren gegen den GewSt-Bescheid sind auch Einwendungen des Steuerschuldners gegen den Hebesatz zulässig. In diesem Verfahren kann sowohl geprüft werden, ob der Beschluss der Gemeinde als solcher gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, als auch, ob der Satzungsgeber bei der Bestimmung der Höhe des Hebesatzes die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens beachtet hat...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.2.1 Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen

Voraussetzung für jedes gerichtliche Verfahren ist, dass die sog. allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen. Überblick: Deutsche Gerichtsbarkeit, §§ 18 bis 20 GVG; Zuständigkeit; Rechtsweg (ZPO-Titel), § 13 GVG; Parteifähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und des Hausgeldschuldners, § 50 ZPO; Prozessfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und des Hausge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das Besteuerungsverfahren im Rahmen der GewSt ist zweigeteilt. Es wird grundsätzlich von den FÄ und den Gemeinden durchgeführt. Das Besteuerungsverfahren zerfällt in die Ermittlung und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch den GewSt-Messbescheid und die hierauf beruhende Festsetzung der GewSt durch den GewSt-Bescheid. Hierbei erlassen die FÄ den GewSt-Messbesche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung des Hebesatzes (§ 16 Abs. 2, 3 GewStG)

Rz. 14 Der Hebesatz für die GewSt ist für jedes Haushaltsjahr festzusetzen. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen erfolgt die Bestimmung des Hebesatzes durch ein Hebesatzgesetz, in den übrigen Bundesländern durch einen Beschluss des Gemeinderats, der in einer Satzung von der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht wird. Die Gemeinden können die Hebesä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Ertragshoheit

Rz. 10 Die Ertragshoheit hinsichtlich des vom FA festgesetzten Verspätungszuschlags liegt nach § 14b S. 1 GewStG bei der hebeberechtigten Gemeinde. Keine Bedeutung hat die Regelung wegen der Identität von Verwaltungs- und Ertragshoheit für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für das Bundesland Bremen.[1] Der Hebesatz der Gemeinde ist nach § 14b S. 4 GewStG auf den Vers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung durch GewSt-Messbescheid

Rz. 13 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags erfolgt durch den GewSt-Messbescheid. [1] Erlassen wird er von den FÄ. Bei dem GewSt-Messbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO).. Folgebescheide des GewSt-Messbescheids sind der GewSt-Bescheid (§ 16 Abs. 1 GewStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 155 AO), der Zerlegungsbescheid (§ 188 AO i. V. m. §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Der Verspätungszuschlag ist ein Druckmittel eigener Art. Durch ihn soll der Stpfl. zur Erfüllung seiner steuerlichen Mitwirkungspflichten angehalten und eine zeitnahe Steuererhebung sichergestellt werden.[1] Bei dem Verspätungszuschlag handelt es sich nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 AO um eine steuerliche Nebenleistung. Strafcharakter kommt ihm nicht zu. Geltung hat § 152 AO nac...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Pflichtverletzung: Folgen f... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Für jeden Miteigentumsanteil wird nach § 7 Abs. 1 Satz 1 WEG von Amts wegen ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 WEG das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Angebote einholen! / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG anders! Die Beschlussfassung widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Nach ständiger Rechtsprechung bedürfe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, wenn diese über die Beauftragung eines Werkunternehmers entscheide. Dabei sei in der Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, dass bei einer Auftragsvergab...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.1.3 Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung gegen einen Hausgeldschuldner kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen aus Urkunden stattfinden, wenn sich der Hausgeldschuldner in der Urkunde wegen des zu bezeichnenden Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Für das Hausgeldinkasso sind dabei 2 Wege zu unterscheiden: In Erwerbsverträgen zum Kauf...mehr