Fachbeiträge & Kommentare zu Beleg

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Kreditkarte/EC-Karte / 6 Umsatzsteuerliche Besonderheiten

Sofern Unternehmer den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, müssen sie nachweisen, dass der Kreditkartenumsatz eine Vorsteuer enthält. Ohne eine ordnungsgemäße Original-Rechnung kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug ablehnen.[1] Kartenzahlungen werden meist so durchgeführt, dass 2 identische Belege mit gesondertem Steuerausweis erstellt werden. Davon dient ein Beleg mit der Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 6 Auskunftspflicht des Unterhaltsverpflichteten

Die Pflicht zur Auskunft über die Höhe der Einkünfte gegenüber dem Unterhaltsberechtigten ist Ausfluss der Unterhaltspflicht und dient der Ermittlung der Höhe des Unterhaltsanspruchs.[1] Sie dient der Vermeidung von Unterhaltsprozessen sowie der Verringerung des Prozessrisikos. Auf Verlangen müssen urkundliche Belege (Lohn- und Gehaltsbescheinigungen, Einkommensteuererklärung...mehr

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Kreditkarte/EC-Karte / 2 Zahlungseingänge per Kreditkarte

Praxis-Beispiel Kreditkartenumsätze Am 16.4. hat der Händler 200 EUR Erlöse über Kreditkarte eingenommen. Die Kreditkartenumsätze werden erst später auf dem betrieblichen Bankkonto gutgeschrieben (z. B. am 24.5.). Außerdem schreiben einige Kreditkartenorganisationen nicht den kompletten Betrag von 200 EUR gut, sondern verrechnen ihre Gebühren und erstatten einen niedrigeren B...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.4 Wenn der Gläubiger Insolvenzantrag stellt

Für den Insolvenzantrag eines Gläubigers (§ 14 InsO) ist erforderlich, dass ein rechtliches Interesse (eine Forderung) an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dargelegt wird, dass eine (nicht völlig unbedeutende) fällige Forderung sowie der Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) glaubhaft gemacht werden. Der antragstellende Gläubiger muss Unterlagen zum Nachwe...mehr

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CO2-Preis: Aufteilung zwisc... / 6 Erstattungsansprüche des Selbstversorgermieters

Wenn sich ein Mieter selbst mit Wärme und Warmwasser versorgt, d. h. wenn er etwa Gas vom Anbieter direkt bezieht, hat er sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter in Höhe des Vermieteranteils an den CO2-Kosten (§§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 2 CO2KostAufG). Wie hoch der Anspruch ausfällt, hat der Mieter aus den in der Rechnung des...mehr

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Insolvenz: So läuft das Ver... / 2.1.1 Zahlungsunfähigkeit

Eine Gesellschaft ist zahlungsunfähig, wenn sie voraussichtlich dauernd und nicht nur vorübergehend außer Stande ist, ihre fälligen Forderungen zu begleichen, also praktisch ihre Zahlungen eingestellt hat. Diese Definition hat der BGH in ständiger Rechtsprechung mit Leben gefüllt und bestimmt, dass von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen ist, wenn eine innerhalb von 3 Woche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.5 Teilentdeckung

Rz. 264 Nach § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO ist die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen, wenn eine der zum Berichtigungsverbund gehörenden unverjährten Steuerstraftaten nicht vollständig, sondern nur teilweise entdeckt worden ist. Die Annahme der Tatentdeckung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Entdecker nicht alle Einzelheiten des Tatge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.9.1 Allgemeines

Rz. 296 Durch § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO in der seit dem 1. 1. 2015 geltenden Fassung hat der Gesetzgeber in dogmatisch problematischer Weise für diejenigen Fälle, die vom Gesetzgeber gem. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 6 AO [1] als Regelbeispiele für das Vorliegen eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung bewertet werden, einen weiteren Sperrgrund geschaffen. § 371...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.8 Disziplinar-, standes- und arbeitsrechtliche Folgen der Selbstanzeige

Rz. 40 Unterliegt der Anzeigeerstatter aufgrund seines Berufsstands einer Disziplinargewalt (z. B. Beamte, Richter, Soldaten) oder standesrechtlichen Bestimmungen (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker) so schließt die Selbstanzeige eine disziplinar- oder standesrechtliche Ahndung der pflichtwidrigen Handlung der Steuerhinterziehung regelmäß...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.1 Beleg

Rz. 23 Der Begriff des Belegs ist identisch mit dem in Nr. 1 (vgl. Rz. 8ff.), wobei es im Rahmen der Nr. 2 nicht auf die Unrichtigkeit des Belegs ankommt. Folglich wird der Tatbestand auch verwirklicht, wenn ein inhaltlich zutreffender Beleg (z. B. Kauf von Benzin zu einem bestimmten Preis) von einem "falschen" Stpfl. verwendet werden soll, um bei ihm nicht angefallene Koste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.1 Beleg

Rz. 8 Als Beleg ist jegliches Schriftstück anzusehen, das geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis für einen steuerlich erheblichen Sachverhalt zu erbringen und einen Aussteller erkennen lässt. Da der Wortlaut des § 379 Abs. 1 AO insoweit keine Einschränkung enthält, handelt es sich um alle Schriftstücke, mit deren Hilfe im Rahmen eines steuerlichen Sachverhalts ein Beweis erbr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1 Ausstellen unrichtiger Belege

2.1.1 Allgemeines Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2 Entgeltliche Weitergabe von Belegen

2.2.1 Allgemeines Rz. 22 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO erfasst allein das entgeltliche In-Verkehr-Bringen von Belegen. Die Regelung bezieht sich nur auf Steuern, nicht auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Auch insoweit ist eine abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs erforderlich. 2.2.1.1 Beleg Rz. 23 Der Begriff des Belegs ist identisch mit dem in Nr. 1 (vgl. Rz. 8ff.), wobei es im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.3 Ausstellen

Rz. 12 Ordnungswidrig handelt, wer den unrichtigen Beleg ausstellt. Dies kann sowohl durch Herstellen eines vollständig neuen schriftlichen Belegs als auch durch Veränderungen an einem bereits existenten Beleg erfolgen. In der letztgenannten Alternative kann § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO allerdings lediglich zur Anwendung kommen, wenn der Urheber selbst die Änderungen vornimmt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.2 In Verkehr bringen

Rz. 24 Ein In-Verkehr-Bringen liegt vor, wenn der einzelne Beleg aus der Verfügungsmacht des Täters so entlassen wird, dass ein anderer tatsächlich in die Lage versetzt wird, sich des Belegs zu bemächtigen und mit ihm nach eigenem Belieben zu verfahren.[1] Der Tatbestand ist hingegen nicht erfüllt, wenn unbeabsichtigt einem anderen die Verfügungsmacht über Belege verschafft ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.2 Taugliche Täter

Rz. 20 Jeder, der einen in tatsächlicher Hinsicht unrichtigen und steuergefährdenden Beleg ausstellt, verwirklicht den Tatbestand des § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO. Folglich handelt es sich bei § 379 Abs. 1 Nr. 1 AO um ein Jedermannsdelikt ("wer"). Es ist nicht erforderlich, dass der Täter selbst Stpfl. ist oder sonstige persönliche Merkmale[1] aufweist. Folglich kommen z. B. auch M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.2 Unrichtigkeit

Rz. 11 Der Beleg muss in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sein, d. h. die durch ihn belegten Angaben müssen von den objektiven Gegebenheiten abweichen. Diese Abweichung kann sich sowohl auf die äußeren Umstände eines Vorfalls (z. B. Ort und Datum) als auch auf den bekundeten Sachverhalt beziehen. Es ist allerdings umstritten, ob § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO ausschließlich Fäll...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.2 Taugliche Täter

Rz. 28 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO ist ebenso wie Nr. 1 ein Jedermannsdelikt, da jeder Anbieter, der entsprechende Belege in Verkehr bringt, Täter sein kann.[1] Insoweit ist es unerheblich, ob das Angebot im Rahmen einer Internetauktion oder auf anderem Wege erfolgt, auch wenn die Norm primär auf den virtuellen Markt zielt, da dort die Entdeckungsgefahr deutlich geringer ist....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.4 Eignung zur Steuerverkürzung oder zur Erlangung eines ungerechtfertigten Steuervorteils

Rz. 14 Die Tathandlung muss in objektiver Hinsicht geeignet sein, steuerliche[1] Folgen in Form einer Steuerverkürzung[2] oder der Erlangung eines nicht gerechtfertigten steuerlichen Vorteils[3] hervorzurufen. Wie sich aus dem Wortlaut ("Möglichkeit") ergibt, ist insoweit die abstrakte Gefahr der Beeinträchtigung ausreichend.[4] Dementsprechend ist es unerheblich, ob die Abs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 25 Das In-Verkehr-Bringen muss entgeltlich erfolgen. Unter Entgelt versteht man nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 9 StGB jede in einem Vermögensvorteil bestehende Gegenleistung. Folglich ist der Tatbestand erfüllt, wenn die Weitergabe aufgrund einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung im Hinblick auf eine vermögenswerte Gegenleistung erbracht wird.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 7 Gemäß § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer in tatsächlicher Hinsicht unrichtige Belege herstellt und hierdurch ermöglicht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Dies kann nach zutreffender Rechtsprechung des BFH auch gegeben sein, wenn vorsätzlich oder leichtfertig für eine Ausfuhrlieferung Rechnungen unterfakturiert e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 22 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO erfasst allein das entgeltliche In-Verkehr-Bringen von Belegen. Die Regelung bezieht sich nur auf Steuern, nicht auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben. Auch insoweit ist eine abstrakte Gefährdung des Steueranspruchs erforderlich. 2.2.1.1 Beleg Rz. 23 Der Begriff des Belegs ist identisch mit dem in Nr. 1 (vgl. Rz. 8ff.), wobei es im Rahmen der Nr. 2 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.1.4 Taterfolg

Rz. 27 Durch das In-Verkehr-Bringen der Belege muss der Täter eine Steuerverkürzung etc. "ermöglichen", sodass eine abstrakte Gefährdung des (inländischen) Steueranspruchs vorliegen muss (vgl. Rz. 6 und 14). Fehlt diese Eignung, ist § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO nicht anwendbar.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8 Konkurrenzen

Rz. 156 Bereits nach allgemeinen Grundsätzen der Konkurrenzlehre wird der Gefährdungstatbestand des § 380 AO vom Erfolgstatbestand des § 378 AO verdrängt, was auch der ausdrücklichen (überflüssigen) Regelung in § 379 Abs. 4 AO entspricht. Wie sich aus § 21 OWiG ergibt, ist § 379 AO darüber hinaus auch subsidiär gegenüber § 370 AO oder sonstigen Straftatbeständen, z. B. § 267...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 379 AO erfasst Handlungen, die noch keine Steuerhinterziehung darstellen und die Schwelle zum Versuch der Steuerhinterziehung noch nicht überschritten haben, jedoch geeignet sind, den späteren Steueranspruch des Fiskus zu gefährden. Folglich könnten ohne § 379 AO die in dieser Norm erfassten Verstöße nicht aufgrund anderer abgabenrechtlicher Bußgeld- bzw. Straftatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.1.5 Eignung zur Verkürzung ausländischer Abgaben

Rz. 15 § 379 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO schützt aufgrund der (erweiternden) Regelung in § 379 Abs. 1 S. 2 und 3 AO auch bestimmte ausländische Fiskalinteressen. Geschützt werden im Einzelnen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben bestimmter Staaten sowie die USt anderer EU-Mitgliedsstaaten. Rz. 16 Der Begriff der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben [1] umfasst auch die Einfuhrumsatzsteuer und bei eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 5 § 379 AO bedroht 19 unterschiedliche Begehungsweisen mit Geldbuße: das Ausstellen unrichtiger Belege[1] die entgeltliche Weitergabe von Belegen[2] das Nichtverbuchen oder unrichtige Verbuchen von Geschäftsvorfällen[3] den Einsatz ordnungswidriger elektronischer Aufzeichnungssysteme[4] das Fehlen einer zertifizierten internen technischen Sicherungseinrichtung bei elektronisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.10.1 Allgemeines

Rz. 65 Durch § 379 Abs. 2 Nr. 1a AO wird ein Verstoß gegen die sich aus § 144 AO ergebenden Aufzeichnungspflichten sanktioniert.[1] Die Aufzeichnungen i. S. d. § 144 AO dienen zur Kontrolle der Betriebsvorgänge beim Unternehmer, da durch sie eine Nachkalkulation möglich wird. Darüber hinaus bildet das Warenausgangsbuch die Grundlage für Kontrollmitteilungen gem. § 194 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 61j § 379 Abs. 1 Nr. 8 AO sanktioniert – ähnlich wie § 379 Abs. 1 Nr. 7 AO – die nicht vollständige Aufbewahrung oder Nichtaufbewahrung der nach § 147a Abs. 1 S. 1 sowie Abs. 2 S. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass auch eine Steuerhinterziehung, hinter die der Bußgeldtatbestand zurücktreten würde, für dieselbe Steuerart und denselben ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB V § 194a Modell... / 2.4 Das Umlageverfahren (Abs. 3a)

Rz. 13 Im Sinne der Verwaltungseffizienz und der Wirtschaftlichkeit hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 12.11.2022 durch Art. 1 GKV-Finanzstabilisierungsgesetz v. 7.11.2022 (BGBI. I S. 1990) den Abs. 3a geschaffen. Die Aufgabe der Festsetzung der erstattungsfähigen Umlagebeträge übernimmt nach Abs. 3a Satz 1 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Dabei hat dieses auch di...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 45b Entlas... / 2.2 Inhalt des Entlastungsbetrages

Rz. 5 Der Entlastungsbetrag ist auf bis zu 125,00 EUR monatlich begrenzt. Dieser Betrag wird i. d. R. nicht auskömmlich sein, um die gewählten Leistungen vollständig zu finanzieren und ist daher im Sinne eines Zuschusses zu verstehen. Rz. 6 Es handelt sich bei der Leistung nach § 45b auch ab dem 1.1.2017 unverändert um einen Kostenerstattungsanspruch, der zum Ersatz von Aufwen...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 220 Forderungen aus Baubetreuung

Die Baubetreuung für fremde Rechnung sowohl wirtschaftlicher als auch technischer Art wird buchmäßig außerhalb des Kontenkreises des eigenen Wohnungsunternehmens abgewickelt. Die Erfassung, Dokumentation und weitere Verarbeitung von Belegen, wie beispielsweise Rechnungen, die in diesem Zusammenhang bearbeitet werden, erfolgt in einem separaten Kontenkreis oder auf andere gee...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86010 Fahr- und Reisekosten

Hierunter sind im Rahmen von Dienstreisen angefallene und vom Unternehmen zu tragende Aufenthalts- und Fahrkosten zu buchen, unabhängig davon, ob sie pauschal als Tage-, Übernachtungs- und Kilometergelder oder aufgrund vorgelegter Belege und Nachweise erstattet werden. Im Zusammenhang mit Dienstreisen anfallende Repräsentationskosten sind nicht hier, sondern auf dem Konto 860...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 34 § 4 Nr. 16 UStG sieht für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung keine besonderen Buch- oder Belegnachweise vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des § 22 UStG sowie der §§ 63ff. UStDV über die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers. Danach müssen u. a. die steuerpflichtigen und die steuerfreien Umsätze eines Unternehmens getrennt aufgezeichnet werden. Von dah...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. g UStG

Rz. 82 Nach § 45b SGB XI (Zusätzliche Betreuungsleistungen) können Versicherte, die die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllen, je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen. Die Kosten hierfür werden ersetzt, höchstens jedoch 125 EUR monatlich (Grundbetrag). Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag entsteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 201 Sc... / 3.2 Während der Prüfungshandlungen entstehender Verdacht einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit

Rz. 37 Keine Regelungen trifft § 201 Abs. 2 AO für den Fall, dass schon während der laufenden Außenprüfung der Verdacht einer Steuerstraftat entsteht oder das Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. Die Rechte und Pflichten des Stpfl. und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.1 Systematische Einordnung

Rz. 1 § 173a AO stellt neben § 175b AO die Anpassung der Änderungsvorschriften der AO an die Modernisierung des Besteuerungsverfahrens durch den Einsatz der elektronischen Datenübermittlung dar.[1] Diese Anpassung ist sehr punktuell erfolgt und regelt nur Schreib- oder Rechenfehler des Stpfl. in § 173a AO sowie die Änderung von Steuerbescheiden bei unzutreffender Verarbeitun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Jobticket, Abrechnung von D... / 9 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen zu Fahrberechtigungen

Der Arbeitgeber hat die steuerfreien Arbeitgeberleistungen nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV im Lohnkonto aufzuzeichnen und nach § 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG in der Lohnsteuerbescheinigung zu bescheinigen. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu den vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrberechtigungen, hat er als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung die vom Arbeitnehmer e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Sinn und Zweck der Mitteilungspflicht nach § 93a AO ist es, die steuerliche Erfassung von Zahlungen im nicht unternehmerischen Bereich sicherzustellen, da diese – insbesondere aufgrund fehlender Kontrollmöglichkeiten im Rahmen von Außenprüfungen, die auf den gewerblichen und freiberuflichen Bereich beschränkt sind – nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie dies im unte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW: Wohneigentum für Famil... / 8 Die Mittelverwendung muss nachgewiesen werden

Nach Abschluss des Vorhabens, spätestens aber 36 Monate nach Vollauszahlung des Kredits, ist gegenüber dem Finanzierungsinstitut nachzuweisen, dass die Mittel programmgemäß verwendet worden sind. Der Nachweis ist gegenüber der KfW zu erbringen. Hierzu sind folgende Maßnahmen erforderlich: Der Energieeffizienz-Experte prüft und bestätigt die förderfähigen Kosten und die produk...mehr

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Güterrecht / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Sachgründungsbericht / 2 Inhalt des Sachgründungsberichts

Sämtliche für die Bewertung maßgeblichen Umstände sind in einen Sachgründungsbericht aufzunehmen. Dieser kann z. B. enthalten: Anschaffungs- und Herstellungspreise gutachterliche Bewertungen Marktpreise Zustand der Sache Nutzungsmöglichkeiten Zum Nachweis der Angemessenheit der Bewertung jedes einzubringenden Gegenstandes haben die Gesellschafter Unterlagen und Belege über den Wer...mehr

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Güterrecht / 3.1.9 Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 50 Besteht Grund zu der Annahme, dass die außergerichtliche oder aufgrund eines Auskunftsbeschlusses erteilte Auskunft nicht richtig und vollständig erteilt wurde, besteht die Möglichkeit, von dem Auskunftsschuldner die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu verlangen. Diese Verpflichtung folgt aus § 260 Abs. 2 BGB. Der Anspruch besteht erst, wenn die Auskunft ert...mehr

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Güterrecht / 3.1 Auskunfts- und Belegansprüche

Rz. 27 Damit die Ehegatten in der Lage sind, den Zugewinn des anderen Ehegatten zu ermitteln, geben ihnen das Gesetz und die Rechtsprechung diverse Auskunfts- und Belegansprüche an die Hand. Bis zum 31.8.2009 umfasste der wichtigste güterrechtliche Auskunftsanspruch des § 1379 BGB nur das Endvermögen. Die Vorlage von Belegen war nicht geschuldet. Die Reform des Zugewinnausgl...mehr

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Güterrecht / 3.1.1.1 Auskunftsanspruch vor der Trennung

Rz. 31 Bereits vor der Trennung der Ehegatten besteht eine wechselseitige Unterrichtungsverpflichtung mit dem Inhalt, sich gegenseitig in groben Zügen über Vermögensbewegungen oder die Verwendung des Einkommens zu unterrichten.[1] Diese Unterrichtungsverpflichtung wird aus § 1353 Abs. 1 BGB hergeleitet. Belege und ausführliche Verzeichnisse können nicht verlangt werden. Empf...mehr

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Güterrecht / 3.1.6 Zurückbehaltungsrecht

Rz. 46 Keiner der Ehegatten kann unter Berufung darauf, dass der andere Ehegatte die geforderten Auskünfte bisher nicht erteilt oder die verlangten Belege bisher nicht herausgegeben hat, die eigene Auskunftserteilung oder Belegvorlage unter Berufung auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB verweigern. Dies entspricht der herrschenden Meinung.[1] Der Sinn und Zweck des Z...mehr

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GmbH: Sachgründungsbericht / Zusammenfassung

Begriff Erbringt ein Gesellschafter der GmbH die Stammeinlage als sog. Sacheinlage (im Gegensatz zur Bareinlage), müssen die Gründer, das heißt alle Gesellschafter, in einem sog. Sachgründungsbericht die Sacheinlage und ihre Werthaltigkeit darlegen und Nachweise und Belege dafür erbringen, dass die Sacheinlage mindestens dem Wert der zu leistenden Einlage entspricht. Gesetze...mehr