Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / Leitsatz

Die Verpflichtung gegenüber anderen Miterben zur Auskunft über den Bestand und Verbleib des Nachlasses kann unbeschadet eines etwaigen Erbschaftsbesitzers im Einzelfall auch deshalb bestehen, weil der in Anspruch genommene Miterbe bis zum Tode gesetzlicher Betreuer des Erblassers war oder weil er nach dem Erbfall die weitere Abwicklung des Nachlasses übernommen hat. OLG Saarb...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Auskunfts... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht gegen den Beklagten im Wege der Stufenklage Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen zugunsten einer Erbengemeinschaft und dies vorbereitende Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche geltend. Er und der Beklagte sind Abkömmlinge der am 20.10.2018 verstorbenen K., geborene S. (im Folgenden: Erblasserin), die von den Parteien sowie deren Bruder, dem...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Annahme e... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht einen Pflichtteilsanspruch nach ihrem am 26.8.2018 verstorbenen Ehemann H. V. geltend. Am 24.8.1998, sechs Tage vor ihrer Eheschließung, schlossen die am 6.5.1941 geborene Klägerin und der am 5.10.1938 geborene Erblasser einen notariellen Ehe- und Erbvertrag. Sie vereinbarten Gütertrennung, wobei sie nach dem Text der notariellen Urkunde u.a. darüber bele...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Datenschutz

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Ursprünglich wurde unter Datenschutz die Sicherung elektronischer Daten verstanden, also Maßnahmen gegen Verlust, technische Defekte oder Diebstahl. Aufwendungen zur Sicherung von Daten, die mit stpfl > Einnahmen im Zusammenhang stehen, sind > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten. Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Heute wird der Begriff Datens...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und Auskunftspflicht des Kraftfahrtversicherers zu einem Sachverständigengutachten1 Dieser Beitrag ist zur Pflichtfortbildung für Fachanwälte mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO) geeignet. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht können hierzu online unter www.faocampus.de Multiple-Choice-Fragen beantworten und erhalten bei Erfolg eine Bescheinigung über 1 Std. Fortbildung.

Einführung Bei einer Prüfung eines gemeldeten Versicherungsfalls behält es sich der Kasko-Versicherer in den AKB vor, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu begutachten und übernimmt die Kosten eines anderen Sachverständigen nur dann, wenn dessen Beauftragung mit ihm abgesprochen gewesen ist. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Vorausse...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / I. Unterscheidung zwischen Gutachten

Dabei ist zwischen verschiedenen Arten von erstellten Sachverständigengutachten zu unterscheiden. 1. Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe Im Regelfall geht es dabei um Sachverständigengutachten, die erstellt werden, um die Höhe eines eingetretenen Schadens festzustellen. Hier würde der Versicherungsnehmer schlechter gestellt, wenn ihm ein solches Gutachten mit einem ent...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / II. Herausgabepflicht und Güterabwägung

Eine solche Vorlageverpflichtung des Versicherers aus § 242 BGB gilt jedoch nicht schrankenlos, sondern hängt immer von einer Abwägung der gegenseitigen Interessen ab. Besteht bei dem Versicherer nämlich der begründete Verdacht darauf, dass der Versicherungsnehmer versucht, ihn arglistig zu täuschen, indem etwa in betrügerischer Absicht einen Versicherungsfall vorgespiegelt ...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / Einführung

Bei einer Prüfung eines gemeldeten Versicherungsfalls behält es sich der Kasko-Versicherer in den AKB vor, den Schaden durch einen eigenen Sachverständigen zu begutachten und übernimmt die Kosten eines anderen Sachverständigen nur dann, wenn dessen Beauftragung mit ihm abgesprochen gewesen ist. In der Praxis stellt sich dann die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen de...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Abgrenzung zum Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO

Davon zu trennen ist der allgemeine Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO, der andere Inhalte hat und von einem Anspruch aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO und der Ausnahmevorschrift des Art. 15 Abs. 4 DS-GVO zu unterscheiden ist.[23] Für beide Ansprüche gilt aber, dass die geschuldete Auskunft dem Versicherungsnehmer als datenschutzrechtlich Betroffenen die Gelegenheit geben ...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / VI. Auskunftsanspruch gegenüber dem Sachverständigen

Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, ist zu beachten, dass hier auch der eingeschaltete Sachverständige bzw. die insoweit als eigener Rechtsträger handelnde Firma als datenschutzrechtlich Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO eingestuft werden kann, soweit der Sachverständige nicht als angestellter Mitarbeiter der Versicherung, sondern als eigens...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / A. Vorlagepflicht aus § 242 BGB im Kaskofall

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Kasko-Versicherer ist durch ein besonderes Treueverhältnis geprägt, welche den Parteien des Vertrags auch Pflichten auferlegen kann, welche über bestehende Vereinbarungen aus den AKB hinausgehen können.[3] In den betroffenen AKB behält sich nun der Versicherer vor, entweder selbst einen Sachverständigen auf eige...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 2. Gutachten zur Überprüfung des Eintritts des Versicherungsfalls

Hiervon zu unterscheiden sind Sachverständigengutachten, bei denen nicht bzw. nicht nur eine bestimmte Schadenshöhe festgestellt wird, sondern der Ablauf und Eintritt eines Versicherungsfalls und die daraus abgeleiteten Schäden näher überprüft werden. Dies gilt insbesondere für sogenannte unfallanalytische Sachverständigengutachten, mit welchen die Plausibilität eines Unfall...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / B. Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO im Kasko- und Haftpflichtfall

Zu einem solchen im Einzelfall möglichen Herausgabeanspruch eines Gutachtens aus § 242 BGB hat sich mithin bereits eine umfassende Rechtsprechung etabliert. Daneben ist zu beachten, dass sich ein Anspruch auf Erhalt eines solchen Gutachtens als "Kopie" personenbezogener Daten je nach den Umständen des Einzelfalls auch aus Art. 15 Abs. 3 DS-GVO ergeben kann – und zwar sowohl ...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / II. Unterscheidung zwischen Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DS-GVO

In der Sache geht es dabei um keinen Herausgabeanspruch, sondern um einen umfassenden Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO. Soweit es um das Anliegen des Betroffenen geht, unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Einsicht in einen Sachverständigengutachten zu erhalten bzw. dieses selber als Dokument zu erhalten hilft alleine ein möglicher Anspruch nach Art. 15 Abs. 3 DS...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 2. Einwand des Rechtsmissbrauchs

Dabei ist allerdings auch zu beachten, dass ein Anspruch aus Art. 15 DS-GVO nicht dazu geschaffen worden ist, zivilrechtliche Beweislastverteilungen zu verändern oder die Erfolgsaussichten eines vorhergesehenen Zivilprozesses zu verbessern. Erschöpft sich der Auskunftsanspruch beispielsweise darauf, allein die Durchsetzung eines vermögensrechtlichen Anspruchs zu erleichtern,...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / V. Keine Auskunft bei überwiegendem Geheimhaltungsinteresse nach § 29 BDSG

Eine noch umfassendere Ausnahme gegenüber dem Auskunftsanspruch findet sich parallel in der Vorschrift des § 29 Abs. 1 S. 2 BDSG, welche den Anspruch nach Art. 15 DS-GVO einschränken kann.[43] Nach dieser Vorschrift besteht in Verbindung mit Art. 23 DS-GVO ein Auskunftsanspruch des Betroffenen nicht, wenn der Auskunft ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des datenschutz...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Gutachten zur Feststellung der Schadenshöhe

Im Regelfall geht es dabei um Sachverständigengutachten, die erstellt werden, um die Höhe eines eingetretenen Schadens festzustellen. Hier würde der Versicherungsnehmer schlechter gestellt, wenn ihm ein solches Gutachten mit einem entsprechenden Zahlenwerk nicht zur Verfügung gestellt wird, der Versicherer aber selbst über die Höhe des eingetretenen Schadens informiert ist u...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 2. Weitere Beispiele aus der Rechtsprechung

Dies sieht beispielsweise das Oberlandesgericht Saarbrücken[14] genauso: In dem dortigen Fall musste der Versicherer überprüfen, ob, wie behauptet, für die Erstattung der Reparaturkosten eine vollständige und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges unter Bezugnahme auf eine vorgelegte Rechnung tatsächlich erfolgt ist. Durch die Einschaltung eines eigenen Sachverständigen konnt...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / I. Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Gutachten

Voraussetzung für den Anwendungsbereich eines Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DS-GVO ist aber, dass in dem besagten Dokument auch tatsächlich personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers verarbeitet worden sind. Der Begriff der personenbezogenen Daten ist dabei weit zu verstehen, und es ist ausreichend, dass eine Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / IV. Keine Auskunft durch Vorlage einer Kopie gem. Art. 15 Abs. 4 DS-GVO

Auch das Recht auf Erhalt einer Kopie des Gutachtens besteht allerdings nicht schrankenlos, sondern ist ebenfalls einer Güterabwägung nach Art. 15 Abs. 4 DS-GVO unterworfen.[40] Denn dem Erhalt einer Kopie können die Rechte anderer Personen, d.h. sowohl von dritten Personen als auch dem Verantwortlichen selber, im Rahmen einer Güterabwägung entgegenstehen. Insoweit ist insbe...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / 1. Überwiegendes Geheimhaltungsinteresse des Versicherers

Diese Gefahr wird auch in der Rechtsprechung gesehen und es werden entsprechende Ausnahmen zugunsten des Versicherers zu Recht berücksichtigt. So hatte beispielsweise das OLG Hamburg[12] über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Wildunfall behauptet worden ist, durch Untersuchung des eingetretenen Schadens und der vorhandenen Spuren allerdings aus Sicht des Versicherers be...mehr

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zfs 05/2022, Vorlage- und A... / III. Begriff der Kopie i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO

Ob der Begriff der Kopie auch die Vorlage/Einsicht in ein begehrtes Dokument und damit auch ein vollständiges Sachverständigengutachten beinhaltet wird zudem kontrovers erörtert und ist höchstrichterlich noch nicht entschieden. Bzgl. der Auslegung des Begriffs der Kopie i.S.d. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO werden in der Literatur unterschiedlichen Auffassungen vertreten.[31] Einen e...mehr

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AGS 05/2022, Sittenwidrige ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Vergütungsvereinbarungen Die (rechtskräftige) Entscheidung des OLG München bestätigt zunächst die Grundsätze der Rspr. zur Sittenwidrigkeit bzw. zur ungemessen hohen vereinbarten Vergütung (dazu Mayer, in: Gerold/Schmidt, RVG, 25. Aufl., 2021, § 3 Rn 19 ff.; AnwK-RVG/N. Schneider, RVG, 9. Aufl., 2021, § 3 Rn 104 ff.). 2. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Die Entscheidung best...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / h) Auskunftsanspruch

Rz. 191 Flankiert wird der gesetzliche Vergütungsanspruch durch – zunächst im Jahre 2016,[251] dann durch die Urheberrechtsreform in 2021 (in Umsetzung von Art. 19 DSM-RL) – den neuen Auskunftsanspruch (§§ 32d und 32e UrhG). Durch die Urheberrechtsreform wurde die Übergangsregelung des § 133 UrhG, die im Jahre 1971 aufgehoben worden war, wieder aktiviert. Es gilt die Grundre...mehr

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§ 4 Medienrecht / h) Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und öffentliche Sicherheit

Rz. 105 Die Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) ist als Folge der Anschläge vom 11.9.2001 im Jahre 2002 erlassen worden und wurde zunächst durch die Neufassung vom 3.11.2005[108] abgelöst. Seit dem 1.12.2021 gilt nunmehr das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG).[109] Zu unterscheiden sind dabei zwei Grundsatzfragen. Zunächst ist zu entscheiden,...mehr

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§ 2 Urheberrecht / e) Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften und Digital Rights Management

Rz. 347 Nach altem Recht, also bis zum 31.12.2007, regelten die §§ 54b bis 54 h UrhG a.F. Ausnahmetatbestände, Hinweis-, Melde- und Auskunftspflichten und den Durchsetzungsanspruch der Verwertungsgesellschaften.[539] Dieses flächendeckende Pauschalvergütungssystem wurde zwar immer wieder kritisiert, insbesondere im Hinblick auf die theoretisch zielgenaue Erfassung digitaler ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Spannungsverhältnis zwischen Nutzern und Urhebern

Rz. 399 Zwischen Nutzern und Urhebern besteht insofern ein Spannungsverhältnis, als der Urheber ein Interesse an der optimalen Verwertung seiner Werke hat, der Veranstalter aber (als Mittler zu den Nutzern) nicht jede Erlaubnis zur Aufführung einzeln abrufen kann. In der Masse der Veranstaltungen wird es um die Wahrnehmung kleiner Rechte gehen, die von der GEMA verwaltet wer...mehr

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§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / d) Weitere Beteiligung des Urhebers

Rz. 172 Neben dem Anspruch auf angemessene Vergütung steht noch die Regelung über die weitere Beteiligung des Urhebers ( § 32a UrhG), die zunächst den bis zum 30.6.2002 geltenden "Bestsellerparagrafen" (§ 36 UrhG a.F.) ersetzt.[230] Im Unterschied zur entsprechenden früheren Regelung wurde kein grobes Missverhältnis, sondern lediglich zunächst ein auffälliges Missverhältnis z...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IX. Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht Dritter, § 236 FamFG

1. Amtsverfahren (§ 236 Abs. 1 FamFG) a) Adressat der Auskunftsverpflichtung Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst w...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / c) Auskunftsauflage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens (Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, §§ 235 Abs. 2, 236 Abs. 2 FamFG)

Rz. 145 Das FamFG hat mit den §§ 235, 236 FamFG eine neue Form einer rein verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritter geschaffen (siehe § 20 Rdn 1 ff.).mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / II. Adressat der Auskunftspflicht

Rz. 103 Das Gericht kann Antragsteller und Antragsgegner auffordern, Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, sowie über die Einkünfte bestimmte Belege vorzulegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Sinn dieser Regelung ist, möglichst frühzeitig Klarheit über die beiderseitige...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / D. Verfahrensrechtliche Auskunftspflicht, §§ 235, 236 FamFG

Rz. 98 Das FamFG hat mit den §§ 235, 236 FamFG eine neue Form einer rein verfahrensrechtlichen Auskunftspflicht der Beteiligten und Dritter geschaffen.[152] Die Verpflichtung des Familiengerichts auf Antrag nach § 235 Abs. 2 FamFG Auskünfte über das Einkommen und Vermögen beim Unterhaltspflichtigen einzuholen führt zu keiner Durchbrechung des Prinzips der Dispositionsmaxime ...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / I. Auskunftspflichten

Rz. 31 § 220 FamFG normiert die verfahrensrechtlichen Auskunftspflichten. Das Familiengericht kann danach über Grund und Höhe der auszugleichenden Anrechte Auskünfte anfordern, und zwar Rz. 32 Praxistipp: Die Auskunftspflicht besteht auch für den Ehegatten, der s...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Amtsverfahren (§ 236 Abs. 1 FamFG)

a) Adressat der Auskunftsverpflichtung Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / C. Allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB

Rz. 95 In besonderen Fällen wird § 242 BGB eine allgemeine Auskunftspflicht hergeleitet. Dies ist nicht ausgeschlossen, denn § 1580 BGB und § 1605 BGB regeln nur einen Teilbereich.[145] Eine solche Auskunftspflicht ergibt sich aus § 242 BGB als Folge einer besonderen Rechtsbeziehung. Voraussetzung ist, dass der Auskunftbegehrende über das Bestehen oder den Umfang seines Recht...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Antragsverfahren § 235 Abs. 2 FamFG)

Rz. 127 Das Familiengericht muss nach § 235 Abs. 1 FamFG vorgehen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte einer Auskunftspflicht i.S.d. §§ 1605, 1580 BGB nicht nachgekommen ist. Anders als in § 235 Abs. 1 FamFG wird hier also auf einen materiellrechtlichen Auskunftsanspruch zwischen den Beteiligten abgestellt. Rz. 128 Der Antrag unterliegt dem Anwaltszw...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Umfang der Auskunftsverpflichtung des Dritten

Rz. 142 Die Auskunftspflicht Dritter erstreckt sich nur auf die Einkünfte eines Beteiligten, abweichend von § 235 FamFG nicht aber auf das das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.[223] Rz. 143 Dagegen sind Erträge des Vermögens, wie etwa Zinsen, mitzuteilen, denn diese zählen zu den Einkünften.[224] Der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Sti...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Form der Auskunftsverpflichtung

Rz. 146 Auch hier veranlasst das Gericht die Einholung der Auskünfte durch prozessleitende Verfügung; eines förmlichen Beweisbeschlusses bedarf es nicht. Die Auflage ist dem Adressaten zuzustellen, wenn eine Frist gesetzt wurde (§ 113 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO).[228] Die Anordnung kann in jeder Tatsacheninstanz ergehen.[229] Rz. 147 Nach § 235 Abs. 3 FamF...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte § 236 Abs. 4 FamFG

Rz. 153 Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte können einer Auskunftserteilung nicht entgegengehalten werden, denn dem Unterhaltsinteresse gebührt der Vorrang von Geheimhaltungsinteressen.[237] Für die Auskunftsperson gelten die Rechtsfolgen des § 390 ZPO (Auferlegung der Kosten, Festsetzung von Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft im Falle der unberechtigten Weigerung).mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Berechtigtes Interesse

Rz. 201 Ein solches berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu informieren. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes, auf die sich die Auskunftspflicht erstreckt, sind alle für sein Befinden und seine Entwicklung wesentlichen tatsächlichen oder rechtl...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Äußerer Rahmen der Auskunftsverpflichtung

Rz. 108 Das Gericht kann nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft über die Einkünfte, das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, "soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist ". Der äußeren Rahmen für den zulässigen Umfang der gerichtlichen Auskunftsauflage ist damit mindestens so weit zu ziehen wie bei der aus § 1605 BGB ges...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Anfechtbarkeit des Auskunftsverlangens § 236 Abs. 5 FamFG

Rz. 154 Die Beteiligten können die Auskunftsauflage an Dritte nicht anfechten.[238] Daraus wird hergeleitet, dass eine Anfechtbarkeit der Entscheidung für den nicht am Verfahren beteiligten Dritte durch Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG [239] bzw. analoge Anwendung des § 390 Abs. 3 ZPO [240] gegeben ist. Die Gegenansicht führt aus, dass Dritte nur gegen die Verhängung von Zwangs...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Antragsverfahren (§ 236 Abs. 2 FamFG)

Rz. 148 Nach § 236 Abs. 2 FamFG ist das Gericht verpflichtet, die in § 236 Abs. 1 FamFG aufgeführten Auskünfte bei Dritten anzufordern, sofern die Voraussetzungen dieses Abs. 1 erfüllt sind und der andere Beteiligte des Unterhaltsverfahrens dies beantragt. Rz. 149 § 236 Abs. 2 FamFG stellt zwar nach der Gesetzesbegründung eine Parallelregelung zu § 235 Abs. 2 FamFG dar.[231] ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Voraussetzungen des Auskunftsanspruches nach § 1605 BGB

Rz. 6 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Zudem muss der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch fällig sein. Rz. 7 Die gewünschte Auskunft muss für...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft über eigene Unterhaltsansprüche

Rz. 27 Die Auskunftspflicht des volljährigen Kindes erstreckt sich auch auf seine Einkünfte und sein Vermögen, wozu auch ein Anspruch auf Barunterhalt gegen jeden Elternteil gehört.[51]mehr