Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Problemorientiertes Lernen ... / 2.2 Ziele der Unterweisung gemeinsam klären

Zu Beginn der Unterweisung wird das Thema der Unterweisung vorgestellt. Wie bereits gesagt, sollte es sich um ein Thema handeln, das dem Arbeitskontext der Lernergruppe entnommen ist und keine fremden Themen oder Inhalte enthält. Es wird außerdem der gemeinsame Rahmen geklärt, wie und wie lange an diesem Problem nun gemeinsam gearbeitet werden soll und was das Ziel ist. Das ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss eine Gefährdungs... / 1.4 Folgen von Verstößen

Kommt der Arbeitgeber oder seine Führungskraft den Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Tarifvertrag, Geltungsbereich / 8.2.1 Bisherige Rechtsprechung zur Tarifpluralität

Jahrzehntelang ist die Rechtsprechung von dem Grundsatz ausgegangen, dass es in einem Betrieb nur einen Tarifvertrag geben könne (Grundsatz der Tarifeinheit).[1] Hintergrund der Anwendung dieses Grundsatzes war vor allem, dass die Anwendung mehrerer unterschiedlicher Tarifverträge in einem Betrieb zu administrativem Mehraufwand führt. Im Hinblick auf betriebliche Regelungen ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing, v. Steinau-Steinrü... / 2 Speziellere Sonderregelungen

Rz. 2 § 616 BGB stellt eine allgemeine Regelung dar, welche von zahlreichen Sonderregelungen verdrängt wird. Die Sonderregelungen gelten jedoch meist nur für Arbeitsverhältnisse, weshalb § 616 im Falle von freien Dienstverträgen weiterhin anwendbar bleibt.[1] So wird § 616 BGB z. B. ausgeschlossen von den Normen über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 3.6 Auswahl geeigneter Bodenbeläge

Bei der Planung neuer Arbeitsräume oder beim Umbau, bei Änderung oder Renovierung stellt sich die Frage der Auswahl geeigneter Bodenbeläge. Für die Auswahl ist es wichtig, sich alle Anforderungen bewusst zu machen, denen der künftige Bodenbelag entsprechen soll. Es muss also nicht nur geprüft werden, ob der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutsc...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fußböden – Ausgleit- und St... / 3.5 Grundsatz: Vermeidung gleitfördernder Verunreinigungen

Im Bereich des Arbeitsschutzes sollte es primär immer das Ziel sein, eine mögliche Gefahr zu vermeiden. Dieser Grundsatz gilt auch in Bezug auf das Verhindern von Ausgleitunfällen. Es sollte daher versucht werden, durch die Gestaltung der Arbeitsplätze und Verkehrswege gleitfördernde Verunreinigungen zu vermeiden. Dämpfe lassen sich oftmals am Entstehungsort absaugen. Die Ve...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.4 Verantwortung Arbeitgeber und Führungskräfte

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Zu den Pflichten gehört u. a., dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten seine Arbeitsräu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.3.1 Überblick

Beschäftigte, die kurzzeitige Arbeitsverhinderung in Akutsituationen oder Pflegezeit bzw. Betreuungszeit in Anspruch nehmen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn, bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum ist die Auswahl der r... / 1.2 Hintergrund

Neben den Bewertungsgruppen R 9 bis R 13 nach Anhang 1 ASR A1.5 gibt auch der sog. "Wuppertaler Sicherheitsgrenzwert" Aufschluss über die Sicherheit gegen Ausgleiten. Der Fachbereich Sicherheitstechnik an der Universität Wuppertal beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Thema Gleitsicherheit. Eines der Ergebnisse dieser Forschungsarbeit sind die "Wuppertaler Sicherheitsg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 6.3.8 Besonderer Kündigungsschutz

Während der Inanspruchnahme der Familienpflegezeit und der Nachpflegephase genießt der Beschäftigte besonderen Kündigungsschutz (§ 9 Abs. 3 Satz 1 FPfZG). Eine Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen. In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde für zulässig erklärt werden (§ 9 Abs. 3 Satz 2 FPfZG)....mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vibrationen / 5 Weiterführende Informationen

Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de): Kennwertrechner für Hand-Arm-Vibrationsbelastungen, Broschüre "Schutz vor Vibration", weitere Arbeits- und Handlungshilfen Katalog repräsentativer Lärm- und Vibrationsdaten am Arbeitsplatz KarLA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, www.baua.de: u. a. Merkblatt zu BK 2110mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Vibrationen / Zusammenfassung

Begriff Unter Vibrationen werden alle mechanischen Schwingungen verstanden, die durch Gegenstände auf den menschlichen Körper übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können. Vibrationen treten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln auf. Es werden 2 Arten von Vibrationen unterschieden: Hand-A...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 1 Arbeitsschutz- und Schwerbehindertenrecht

1.1 Arbeitsschutzrecht Bereits seit 1989 waren Arbeitsstätten nach der EG-Arbeitsstättenrichtlinie behindertengerecht zu gestalten, Baustellen mit dem Inkrafttreten der EG-Baustellentrichtlinie 1992.[1] Die ArbStättV nahm diesbezügliche Regelungen im Jahr 2004 auf. Zwar nicht zum originären Arbeitsschutzrecht gehörend, aber ebenfalls aus dem europäischen Kontext stammend, ist ...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 3.5 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

§ 3 a Abs. 2 ArbStättV verlangt von Arbeitgebern, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen, und zwar bei der barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehör...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltung vo... / 1.1 Arbeitsschutzrecht

Bereits seit 1989 waren Arbeitsstätten nach der EG-Arbeitsstättenrichtlinie behindertengerecht zu gestalten, Baustellen mit dem Inkrafttreten der EG-Baustellentrichtlinie 1992.[1] Die ArbStättV nahm diesbezügliche Regelungen im Jahr 2004 auf. Zwar nicht zum originären Arbeitsschutzrecht gehörend, aber ebenfalls aus dem europäischen Kontext stammend, ist die Rahmenrichtlinie "...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / 1.2 Schwerbehindertenrecht

Im Schwerbehindertenrecht hat die Fürsorge des Staates für Menschen mit Behinderungen und deren Tätigwerden in Betrieben eine lange Tradition. Schon die erste Fassung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter im Jahr 1920 enthielt wesentliche Aussagen, die noch im heutigen Schwerbehindertenrecht verankert sind: Arbeitgeber mussten Arbeitsräume, Betriebsvorrichtun...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erzwingbares Einigungsstellenverfahren

Rz. 21 Die Fälle des erzwingbaren Verfahrens sind gesetzlich abschließend geregelt. Hier ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf Antrag von nur einer Seite. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Meinungsverschiedenheiten: Teilnahme von Betriebsratsmitgliedern an Schulungsveranstaltungen [1], sofern es um die zeitliche Lage...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3.2 Gerichtliches Bestellungsverfahren gem. § 100 ArbGG

Rz. 13 Das gerichtliche Bestellungsverfahren ist in § 100 BetrVG geregelt. Bezüglich des unparteiischen Vorsitzenden ist eine Einigung zwischen den Betriebsparteien zu erzielen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht tätig. Erforderlich ist unbedingt ein Antrag einer der Betriebspartner. Dabei muss der Streitgegenstand erläutert werden. Der Antrag muss dem Bestimmtheits...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsgruben / Zusammenfassung

Begriff Eine Arbeitsgrube ist eine Vertiefung unterhalb der Flurebene, von der Arbeiten an der Unterseite von Fahrzeugen durchgeführt werden können. Dabei kann es sich um Straßen- oder Schienenfahrzeuge handeln. Arbeitsgruben können sich im Freien oder aber in Gebäuden befinden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung In folgenden Schriften werden Arbeitsgruben thematisiert:...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Altersgerechte Beleuchtung / 3 Umsetzung einer altersgerechten Beleuchtung im Unternehmen

Zunächst sind eine Standortbestimmung und Zielfestlegung notwendig: Wo steht das Unternehmen beim Thema alternsgerechte Beleuchtung? Wohin will das Unternehmen bei der alternsgerechten Beleuchtung? Die wichtigsten Quellen für die Standortbestimmung sind: Gefährdungsbeurteilung, demografisches Unternehmensprofil, Anhaltspunkte aus der Angebotsvorsorge, nutzen einzelne Mitarbeiter be...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.6 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Rz. 46 Hinsichtlich der Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ist zwischen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen der Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG und § 37 Abs. 7 BetrVG streng zu differenzieren. Der Arbeitgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Teilnahme an Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG nur die Kosten zu tragen, soweit di...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sitz-Steh-Dynamik / 1.1 Dauersitzen ist teuer

Die Missachtung des Lebensprinzips Bewegung schadet der Gesundheit des Einzelnen und kostet die Gesellschaft Milliarden. Zwar haben die ergonomischen Verbesserungen besonders an Arbeitsdrehstühlen in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, dass bestimmte Belastungen (z. B. für den unteren Rücken) reduziert werden konnten. Darüber hinaus ist aber nicht zu erwarten, dass...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin – Besserer Zuga... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitgeber haben die Verpflichtung, Betriebsärzte zu bestellen. Die arbeitsmedizinische Betreuung kann v. a. in Klein- und Kleinstunternehmen selten mit einer vollen Betriebsarztstelle abgedeckt werden. Die Telemedizin kann hier eine sinnvolle Lösung sein, da sie orts- und zeitunabhängig ist. Dieser Beitrag erläutert, was Telemedizin und Telearbeitsmedizin ist und...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin – Besserer Zuga... / 3.1 Anwendungsfälle

Zu den Aufgaben von Betriebsärzten gehört es, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung sowie in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört für Betriebsärzte die Beratung und Untersuchung der Arbeitnehmer sowie die Erfassung und Auswertung der Untersuchungsergebnisse. 3.1.1 Beratung des Arbeitnehmers Ein wesentlich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Telemedizin – Besserer Zuga... / 3.1.4 Beratung des Arbeitgebers

Aufgaben des Betriebsarztes für die Unternehmen sind u. a. die Beratung zu Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Dazu gehören auch die Erfassung der Arbeitsrisiken, die Gefährdungsbeurteilung und die dazu gehörige ärztliche Beratung. Insbesondere können die in § 3 Abs. 1 Satz 1 ASiG, aufgeführten Beratungsthemen telemedizinisch erörtert werden. Hierfür wird eine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.3 Einzelne Sachbereiche

Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung. All diese gesetz...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei Regelungen über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat und ihm bei der Gestaltung Handlungsspielräume verbleiben. Weiter gefasste und auf den Arbeitsschutz allgemein bezogene Mitwirkungsrechte finden sich in § 89 Betr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.2 Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Die Betriebspartner sind zur gemeinsamen Ausfüllung der gesetzlichen Rahmenvorschriften aufgerufen. Dabei haben sie sich auf eine technisch definierte Lösung zu einigen. Nicht mitbestimmungspflichtig sind die für den Arbeitsschutz unerheblichen Aspekte, z. B. Hersteller, Bezugsquelle, Lieferungsbedingungen und unter Umständen Designfragen. Der Betriebsrat kann also grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmarbeitsplatz / 3.2 Unterweisung

Nach Abschn. 5.2 ASR A6 muss die regelmäßige Unterweisung (vor Aufnahme der Arbeit und mindestens jährlich) mindestens umfassen: die Einstellung der Arbeitsmittel und des Mobiliars auf die Körpermerkmale und Fähigkeiten der Beschäftigten (z. B. Tisch-, Stuhl-, Bildschirmanpassung und Software), insbesondere bei nicht persönlich zugeordneten Arbeitsplätzen, bei Bedarf die Berei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmarbeitsplatz / 2.2.1 Arbeitsstuhl

Nach Abschn. 6.3.12 Abs. 2 ASR A6 muss ein Bürostuhl mindestens folgende Anforderungen erfüllen: gepolsterte, atmungsaktive Sitzfläche und Rückenlehne (Rückenlehne kann auch aus netzähnlichem Material bestehen), drehbar und so weit stufenlos höhenverstellbar, dass die Füße vollflächig am Boden abgestellt werden können und sich das Kniegelenk im 90°-Winkel befindet (sogenannte ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5 Arbeitsschutz und Prävention

Als Leiharbeitnehmer in einer fremden Firma zu arbeiten, ist mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial verbunden. So sind dem Leiharbeiter etwa die Räumlichkeiten, Arbeitsprozesse oder internen Regelungen im Kundenbetrieb zunächst nicht bekannt und auch über einen längeren Zeitraum weniger geläufig als dem Personal, das schon jahrelang im Unternehmen arbeitet. Durch das Dreieck...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1 Gefährdungsbeurteilung

Der Verleiher hat die Pflicht, grundsätzlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu sorgen, da er der Arbeitgeber ist. Große Personaldienstleistungsunternehmen haben deshalb eigene Sicherheitsfachkräfte. Sie gehen zu den Kundenbetrieben und schauen sich u. a. die Arbeitsplätze an. Sie beraten die Unternehmer oder Arbeitsschutzfachkräfte im Betrieb. Praxis-Tipp Branch...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.1 Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen

Bei der Gefährdungsbeurteilung sollte auch der Umgang mit vorhersehbaren Betriebsstörungen und Gefährdungen aus der Störungsbeseitigung, wie z. B. die Behebung eines Materialstaus, berücksichtigt werden. Denn gerade in solchen Situationen passieren häufig Unfälle.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 3 Arbeits- und sozialrechtliche Aspekte

Wer einen Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen abgeschlossen hat, ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit ist ein Leiharbeitnehmer so abgesichert wie jeder andere Arbeitnehmer und hat Anspruch auf: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaub, Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz und Kündigungsfristen. Das Leiharbeitsunternehmen muss den vollen A...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.3 PSA und Unterweisung

Meist stellt der Entleiher seinen Leiharbeitern eine Grundausstattung an persönlicher Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung und übernimmt die Grundunterweisung. Vor allem obliegt ihm aber sicherzustellen, dass beim Entleiher Vorschriften und Maßnahmen eingehalten werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 6 Weisungsrecht auch in Sachen Sicherheit

Der entleihende Kundenbetrieb hat das Weisungsrecht und integriert den Leiharbeitnehmer voll in sein Unternehmen. Deshalb liegt bei ihm die Hauptverantwortung in Sachen Arbeitsschutz. Das bedeutet z. B., dass er den Leiharbeitnehmer in seinen Arbeitsplatz einweisen und über besondere Gefahren sowie Schutzmaßnahmen informieren muss.mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 4.1 Branchen und Berufe

Leiharbeit ist eine branchenübergreifende Beschäftigungsform. Früher wurden Leiharbeitnehmer v. a. in saisonabhängigen Branchen, wie Tourismus oder Gastronomie, eingesetzt. Auch der Automobilbau und die Zuliefererbetriebe hatten früh erkannt, dass mit Mitarbeitern auf Zeit konjunkturelle Schwankungen kostengünstig ausgeglichen werden können. 2001 gab es in Deutschland 342.50...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.1 Rolle des Verleihers

Der Verleiher: schließt mit dem Leiharbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, der alle Rechte und Pflichten regelt; vereinbart mit dem Entleiher einen Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit, der höher ist als der Stundenlohn des Leiharbeitnehmers; haftet dafür, dass der Leiharbeitnehmer entsprechend qualifiziert ist; übernimmt i. d. R. keine Gewährleistung für die Qualität der ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 5.1.2 Mutterschutzgesetz

Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu beurteilen, ob der Arbeitsplatz bzw. die Tätigkeiten nach Art, Ausmaß und Dauer für schwangere oder stillende Frauen ohne weitere Schutzmaßnahmen voraussichtlich geeignet sind, nach Umgestaltung der Arbeitsbedingungen voraussichtlich geeignet sind oder nicht geeignet sind. Die entsprechenden Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zeitarbeit / 1.2 Rolle des Entleihers

Der Entleiher: nutzt die Arbeitskraft eines Leiharbeitnehmers. Zwischen den beiden wird kein Vertrag geschlossen. Es bestehen also auch keine arbeitsrechtlichen Ansprüche; hat das Weisungsrecht; ist mitverantwortlich für den Arbeitsschutz; muss dafür sorgen, dass der Leiharbeitnehmer in seinem Betrieb am Arbeitsplatz unterwiesen und bei Bedarf eingearbeitet wird; haftet gegenüber...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2.4 Verstoß gegen die Arbeitssicherheit: Das Einhalten von Lenkzeiten

Bei einem "Vertretungsfall" erhält ein Dritter durch die Handlung des Täters einen Vorteil. Ein klassisches Beispiel für einen Vertretungsfall ist ein Lkw-Fahrer, der seine Lenkzeiten nicht einhält. Der Lkw-Fahrer darf i. d. R. täglich eine Lenkzeit von 9 Stunden nicht überschreiten (Hinweis: 2-mal wöchentlich darf 10 Stunden am Tag gefahren werden). Er fährt täglich 11 Stun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermögensabschöpfung versch... / 2.2 Sachverhalte aus dem Unternehmensalltag

Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, inwiefern sie von einer Vermögensabschöpfung durch die Behörden betroffen sein können und wie sich diese verschärften Regelungen im Unternehmensalltag auswirken. In den meisten Unternehmen sind Korruption, Verstöße gegen Arbeitssicherheit oder Sozialversicherungsbetrug ein häufiges Problem. Durch die Reform ist es Behörden nunmehr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 5.1 Gestaltungsmöglichkeiten

In der Gesetzesbegründung heißt es lediglich, dass das Unternehmen die notwendigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen muss, um eine angemessene Überwachung des Risikomanagements zu gewährleisten.[1] Die Geschäftsleitung hat sich zudem regelmäßig, das heißt zumindest jährlich sowie anlassbezogen, über die Arbeit der zuständigen Person oder Personen zu informieren. Praxis-Tipp B...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 8 Gemeinsame Ausschüsse von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 23 Unabhängig von der Größe der Betriebe können Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsame Ausschüsse bilden. Der gemeinsame Ausschuss ist ein eigenständiges betriebsverfassungsrechtliches Gremium und kein Organ des Betriebsrats.[1] Rz. 24 Sinnvoll ist ein gemeinsamer Ausschuss, wenn komplexe Themen in einem kleineren Kreis von Fachleuten vonseiten des Betriebsrats wie auch d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 19 Ist kein Betriebsausschuss gebildet, können den Ausschüssen keine Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen werden. Sonstige Aufgaben, die dagegen übertragen werden können, beinhalten bloße Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen. Werden bestimmte Fachausschüsse gebildet, könnten diese die Beschlüsse und Betriebsvereinbarungen aus ihrem Fachressort vorber...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 6 Beschwerdeverfahren

Darüber hinaus müssen verpflichtete Unternehmen ein "angemessenes" und einfach zugängliches unternehmensinternes Beschwerdeverfahren vorsehen, an das sich Mitarbeiter mit Beschwerden und Meldungen bezüglich menschenrechts- und umweltbezogener Risiken und Pflichtverletzungen wenden können.[1] Dieses Beschwerdeverfahren soll – so die Mindestanforderung – unternehmensintern alle...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lieferkettensorgfaltspflich... / 3 Menschenrechtliche Risiken am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Compliance

Praxis-Tipp Einbezug von HR Lieferketten-Compliance im Unternehmen sollte regelmäßig nicht nur Aufgabe der Bereiche Einkauf und Beschaffung sein, sondern auch bei einer HR-Abteilung platziert werden, die insbesondere in den zahlreichen personalbezogenen Fragen in Zusammenhang mit dem LkSG unterstützen kann. Die Verantwortung der Verpflichteten für ihre Lieferkette erfasst nic...mehr