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§ 4 Betriebsbedingte Kündigung bei Umstrukturierungen au ... / dd) Besonderheiten insbesondere bei der Verlagerung des Arbeitsortes durch Direktionsrecht oder Änderungskündigung
Rz. 123 In der Praxis erscheint die Verlegung von Betriebsstandorten auch ein Mittel zu sein, Arbeitsplätze abzubauen. Verlegt man die Arbeitsstätte örtlich so weit, dass die tägliche Wegstrecke nicht zu bewältigen ist oder – wie bei Teilzeitkräften – außer Verhältnis zur Arbeitszeit steht, so führt allein die Tatsache, dass der Arbeitsort verlegt wird, dazu, dass ein Großte...mehr