Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsgericht

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AGS 11/2023, Die Anwalts- u... / 1. Anwendungsbereich

Die Verfahrensordnungen sehen in zahlreichen Fällen vor, dass noch das Ausgangsgericht über die Zulassung des Rechtsmittels entscheidet. Ein wichtiger Anwendungsfall ist die Zulassung der Berufung in zivilprozessualen Verfahren (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Die Zulassungsentscheidung ist hier durch das Erstgericht von Amts wegen in dem Endurteil zu treffen, zwar nicht zwingend i...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 2.2 Weisung in unterschiedlichen Rechtsverhältnissen

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen 2 Arten der Weisungsausübung. Zum einen gibt es das hier besprochene arbeitsvertragliche Weisungsrecht gem. § 106 GewO, das einem Arbeitgeber gegenüber eigenen Beschäftigten zusteht. Im Rahmen des arbeitsvertraglichen Weisungsrechts kann eine Führungskraft eigene Beschäftigte inhaltlich, zeitlich und örtlich disponieren bzw. Arbeit un...mehr

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zfs 11/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte gegen das ihm am 14.9.2021 zugestellte Urteil des Arbeitsgerichts Neuruppin am 16.9.2021 Berufung eingelegt und diese – nach Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bis zum 14.11.2021 – mit einem erst am 15.11.2021, einem Donnerstag, bei dem LAG Berlin-Brandenburg eingegangenen Schriftsatz begründet. Die Beklagte hatte gegen dieses Urteil am 6.11.2021 ebe...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.8 Billiges Ermessen

Soweit das Weisungsrecht weder durch gesetzliche noch durch tarifliche oder einzelvertragliche Regelungen begrenzt wird, hat der Arbeitgeber lediglich die Schranke des billigen Ermessens zu beachten, d. h., dass die Entscheidung unter Abwägung der Interessen des Beschäftigten einerseits und der betrieblichen Interessen andererseits erfolgen muss.[1] Hinweis Die Pflicht des Ar...mehr

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Leistungsentgelt / 5.1 Festlegung der Methode

Die Methode, nach der bei einem Arbeitgeber die Leistung der Beschäftigten bestimmt werden soll, sowie die Einzelheiten der Bewertung werden i. d. R. durch die Dienst- oder Betriebsvereinbarung festgelegt. Inhaltliche Vorgaben durch den Tarifvertrag bestehen nicht, es werden lediglich 2 Methoden genannt, die aber im Ergebnis so offen sind, dass alle denkbaren Bewertungsansät...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.2 Anpassungsbedarf bei arbeitsrechtlichen Verträgen und Kooperationsvereinbarungen?

Wesentliche Auswirkungen hat das GeschGehG im Bereich vertraglicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, und zwar unter einer Reihe von Aspekten: Wirksame vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen sind ein wesentlicher Baustein jedes Geheimnisschutzsystems (näher Abschn. 3.3). Daher sind – wirksame – Verschwiegenheits-/Geheimhaltungsklauseln, die vorher wegen eines großzügig...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.1 Stellenausschreibung

Bei der Akquise neuer Mitarbeiter muss der Arbeitgeber auf ein benachteiligungsfreies Verhalten achten. Das fängt mit der Stellenausschreibung an. Allgegenwärtig sind Stellenausschreibungen mit der Jobbezeichnung und dem Zusatz "m/w/d". Die Formulierung ist eine Reaktion auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die rechtliche Existenz des dritten Geschlechts[1] i...mehr

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Datenschutz im kollektiven ... / 2.4 Dokumentations- und Rechenschaftspflichten

Ein weiterer Regelungsbereich der Vorgaben der DSGVO, bei dem eine Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sinnvoll ist, betrifft die Dokumentations- und Rechenschaftspflichten. Wie bereits dargestellt, unterliegen Verantwortliche umfassenden Dokumentationspflichten, etwa nach Art. 30 DSGVO. Dabei haben Unternehmen zudem noch ein ganz erhebliches Eigeninteresse da...mehr

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AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.5 Beförderungen

Statistik als Indiz Dieses Urteil[1] bedeutet für Arbeitgeber, dass sie auf ihre bisherige Beförderungshistorie Acht geben müssen. Haben sie in der Vergangenheit so gut wie ausschließlich Männer für die jeweilige Position befördert, begründet das die Vermutung gem. § 22 AGG, dass künftige Entscheidungen für Männer aufgrund des Geschlechts fallen. An die Statistik stellt das G...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, Streitigkeiten nach den §§ 1-12 BEEG den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zuzuweisen (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG).[1] Das sind typischerweise Streitigkeiten zwischen Berechtigten und den zuständigen Behörden über das Elterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus. Trotz dieser Regelung bleibt der Rechtsweg in Streitigkeiten na...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Rechtswegzuweisung von Streitigkeiten nach §§ 1-12 BEEG (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Rechtsstreite wegen Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus nach den §§ 1-12 BEEG sind den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen. Die Bestimmung ist eine Rechtswegzuweisung i. S. d. § 51 Abs. 1 Nr. 10 SGG. Sie betrifft nur Rechtsstreite über Fragen der im Einzelnen aufgeführten Bestimmungen des BEEG. Die Zuweisung betrifft neben Streitigkeiten über...mehr

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Wiedereinstellungsanspruch ... / 1 Voraussetzungen

Das BAG bejaht den Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung. Der Arbeitnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung auf einer Prognose beruht, z. B. Stilllegungsabsicht, und diese Prognose sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist, z. B. weil es noch zu einem Betriebsübergang kommt, u...mehr

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Ordentliche Kündigung: Form... / 3.4 Zugang unter Abwesenden

Machtbereich des Empfängers und Möglichkeit der Kenntnisnahme Wird eine Kündigung in Abwesenheit des Empfängers abgegeben, wird sie in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.[1] Das Risiko der (nachweisbaren) Übermittlung und Ankunft trägt der Kündigende. Einem Abwesenden ist die Kündigungserklärung zugegangen, wenn sie so in dessen Machtbereich gelangt, dass unter ü...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 2 Darlegungs- und Beweislast

Bei einer betriebsbedingten Kündigung besteht eine abgestufte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die in § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG enthaltene Beweislastregel, wonach der Arbeitgeber die Kündigungstatsachen zu beweisen hat, gilt auch für betriebsbedingte Kündigungen. Darlegungs- und Beweislast für fehlerhafte Sozialauswahl Für den Bere...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.3 Soziale Auswahlkriterien

Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG nach 4 Kriterien – Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers – zu treffen. Alle 4 Kriterien haben das gleiche Gewicht. Maßgeblich ist die objektive Sachlage. Bei der Berücksichtigung von Un...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)

Da die Sozialauswahl in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung begrenzt ist, besteht für die Tarifvertragsparteien bzw. für die Betriebsparteien keine Berechtigung zur Festlegung von Kriterien, die bei einer Sozialauswahl Berücksichtigung finden sollen. Zulässig ist jedoch die Vereinbarung eines Punkteschemas, das ...mehr

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Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.5 Berechtigtes betriebliches Interesse

Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung (nicht Schaffung!) einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt[1], von der Sozialauswahl ausnehmen. Trotz u. U. gegebener Vergleichbarkeit nach arbeitsplatzbezogenen Merkm...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Klage von Arbeitnehmern

Rz. 28 Will ein Antragsteller gegen seinen Arbeitgeber auf Ausstellung einer Bescheinigung klagen, wären dafür nach § 2 Abs. 1 Nr. 3e ArbGG die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, denn es handelt sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Arbeitspapiere.[1] Rz. 29 Für eine solche Klage des Arbeitnehmers vor dem Arbeitsgeri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 4.2 Änderungsschutzklage

Der Arbeitnehmer hat bei einer Änderungskündigung durch den Arbeitgeber neben der oben beschriebenen Möglichkeit, die Änderungskündigung als Ganze im Klagewege anzugreifen, auch die Möglichkeit, das Arbeitgeberangebot für die geänderten Arbeitsbedingungen unter dem Vorbehalt anzunehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht i. S. d. § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.2 Weiterbeschäftigung durch Änderungskündigung

Besteht für einen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr oder nicht mehr in bisherigem Umfang weiterbeschäftigt werden kann, eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz, der Tätigkeiten voraussetzt, die arbeitsvertraglich nicht geschuldet sind, und ist eine einvernehmliche Änderung des Arbeitsvertrags nicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz außerhalb ... / 2 Der verfassungsrechtliche Mindestkündigungsschutz

Greift der allgemeine Kündigungsschutz nach dem KSchG nicht, z. B. in Kleinbetrieben gemäß § 23 KSchG oder vor Erfüllung der Wartefrist gemäß § 1 Abs. 1 KSchG, oder ein besonderer Kündigungsschutz (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte), bedarf die arbeitgeberseitige Kündigung grundsätzlich keines Grundes oder Rechtfertigung. Egal ob betriebs-, personen- und verha...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 2.2 Interessenabwägung

In der zweiten Stufe ist die Interessenabwägung durchzuführen. Dabei muss die Abwägung der Interessen beider Parteien dazu führen, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls angesichts des objektiv geeigneten Kündigungsgrundes die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vertragsgemäßen ...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 5 Umdeutung

Eine außerordentliche Kündigung kann in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden, wenn dies nach den gegebenen Umständen dem mutmaßlichen Willen des Arbeitgebers entspricht und dieser Wille dem Arbeitnehmer erkennbar geworden ist. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn sich im Arbeitsgerichtsprozess herausstellen sollte, dass der Kündigungsgrund für eine ordentliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.3 Kündigungsmöglichkeit

Auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse sind – wie befristete Arbeitsverhältnisse – nur dann ordentlich kündbar, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.[1] Bei Vereinbarung einer unwirksamen auflösenden Bedingung gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.[2] Ist die auflösende Bedingung ausschließlich wegen Nichteinhaltu...mehr

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Außerordentliche Kündigung:... / 7 Beleidigung und Bedrohung

Beleidigungen oder üble Nachrede gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten.[1] Beleidigung während einer Auseinand...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 7 Beleidigungen und Bedrohungen

Beleidigungen gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber Vorgesetzten berechtigen grundsätzlich zur ordentlichen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung. Grobe Beleidigungen können auch eine außerordentliche (fristlose) Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für Bedrohungen des Arbeitgebers oder von Vorgesetzten. Ehrverletzende Äußerungen können allerdings dann als weni...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Verhältnis von Anfechtung und Kündigung

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wie jedes andere Rechtsgeschäft angefochten und damit beendet werden. Das bedeutet, dass eine Anfechtung sowohl wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] als auch wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung [2] unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die rechtswirksame Anfechtung führt wie eine Kündigung zur Beendigung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 24 Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen, vorzeitiges Verlassen

Die wiederholte verspätete oder völlig unterlassene Arbeitsaufnahme oder das vorzeitige Verlassen der Arbeit seitens des Arbeitnehmers rechtfertigt in der Regel nur eine ordentliche Kündigung.[1] Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen eines Arbeitnehmers ist an sich geeignet, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen.[2] Vor dem Ausspruch einer Kündigung ist in der Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 7.4 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 111 Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber sind im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach den §§ 2a, 80 ff. ArbGG zu klären. Macht der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG geltend, kann er nach den §§ 87 Abs. 2, 76 BetrVG die Errichtung einer Einigungsstelle beim Arbeitgeber beantragen. Lehnt der Arbeitgeber dies ab, kann der Betriebsra...mehr

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§ 14 ESRS S3 – Betroffene G... / 2.4 ESRS S3-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können

Rz. 45 Die Angabepflicht verlangt eine Darstellung der formalen Kanäle, die betroffenen Gemeinschaften offenstehen, um Bedenken oder Anliegen direkt an das Unternehmen heranzutragen, und/oder wie es die Bereitstellung solcher Kanäle durch seine Geschäftspartner unterstützt. Umfasst sind auch Darstellungen davon, wie Folgemaßnahmen mit den jeweiligen betroffenen Gemeinschafte...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 12 ESRS S1 – Eigene Beleg... / 2.4 ESRS S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die eigene Arbeitskräfte Bedenken äußern können

Rz. 48 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitnehmern zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unternehmen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 4 Beurteilung von Arbeitnehmern in Personalakten

Der Arbeitgeber darf Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer beurteilen und die Beurteilung in den Personalakten festhalten. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss er seine Beurteilung begründen. Denn der Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, dass er die Gründe erfährt, die für die Beurteilung maßgebend waren. Dabei hat der Beurteilende d...mehr

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Jahressonderzahlung / 1.2 Übergangsregelung zur Jahressonderzahlung in den Jahren 2005 und 2006

Die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Höhe der Jahressonderzahlung in den Jahren 2005 und 2006 sind in § 20 TVÜ-VKA bzw. beim Bund in einem eigenständigen Tarifvertrag geregelt. Hinweis Die Übergangsregelungen zur Jahressonderzahlung 2005 und 2006 haben nach dem 31.12.2009 keine praktische Bedeutung mehr – es sei denn, es sind Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten anhängig...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.1 Zuständigkeit

Rz. 2 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist örtlich ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a ZPO). Diese örtliche Zuständigkeit gilt für alle Miet- oder Pachtverträge über Räume, auch für die mit dem Mieter/Pächter geschlossenen Untermiet- und...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 3 Arztbesuch

Der Arztbesuch zu Untersuchungs- oder Behandlungszwecken löst nur dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aus, wenn anschließend eine Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten attestiert wird (vgl. Arztbesuch). Keine Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn dem Beschäftigten zur Festigung der Gesundheit oder zur Vorbeugung vor zu befürchtender Krankheit eine Badekur v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anzeigepflichten des Arbeit... / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses bestehen für Arbeitnehmer verschiedene Pflichten zur Auskunft bzw. Anzeige gegenüber dem Arbeitgeber - aber auch gegenüber dem Finanzamt und den verschiedenen Sozialversicherungsträgern. Anzeigepflichten können sich aus Gesetz, Kollektivvereinbarung oder dem Individualarbeitsvertrag ergeben. Gesetze, Vorschriften und Rechts...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.6 Mitbestimmung und Arbeitnehmerwünsche

Rz. 113 Da § 7 Abs. 1 BUrlG nach § 13 BUrlG für Arbeitgeber und Betriebsrat unabdingbar ist, kann durch das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nicht in den Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsfestlegung eingegriffen werden, sofern dem nicht dringende betriebliche Gründe oder soziale Gesichtspunkte anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Der Arbeitnehmer ist daher an die Festle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 48 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.1 Klage auf Urlaubsgewährung

Rz. 114 Da der Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurlaubung hat[1], muss er im Konfliktfall seine Ansprüche mit Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen. Unproblematisch zulässig ist die Leistungsklage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum.[2] Beispiel Es wird beantragt, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger 10 Tage Erholungsurlaub in der Zeit vom 12.9.2005 bis 2...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gratifikation: Rückzahlungs... / 1 Überblick

Gratifikationen werden häufig mit einer Rückzahlungspflicht für den Fall gekoppelt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft vorzeitig ausscheidet. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Arbeitgeber grundsätzlich Sonderzahlungen arbeitsvertraglich mit Bindungsklauseln versehen, solange die Zahlungen nicht ausschließlich Gegenleis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.11.5 Festlegung des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer

Rz. 111 Die konkrete Festlegung des Urlaubs zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist als individuelle Maßnahme grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nur dann, wenn es einen Konflikt zwischen Arbeitgeber und beteiligten Arbeitnehmern über die zeitliche Lage des Urlaubs gibt. Nur auf die Festlegung bezieht sich das Mitbestimmungsre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.12.2 Einstweilige Verfügung

Rz. 119 Die Schwierigkeiten der Klage auf Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum führen dazu, dass im Grundsatz trotz aller dogmatischen Begründungsprobleme anerkannt ist, dass ein Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch für einen bestimmten Zeitraum im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann.[1] Der 2. Senat des BAG, der den eigenmächtigen Urlaubsantritt als wicht...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 2 Aus den Gründen:

[7]…“ II. Die gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet. Das LAG hat zu Recht die sofortige Beschwerde zurückgewiesen und den Beschluss des Arbeitsgerichts vom 9.11.2021 aufgehoben. [9] a) Das LAG ist zutreffend davon ausgegangen, dass Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Tit...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.4 Wenn ein bisheriger Arbeitnehmer zum Gesellschafter berufen wird

Liegt der in der Praxis häufige Fall zugrunde, dass ein bisheriger Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt wird, sollte allerdings unbedingt geregelt werden, was mit dem bisherigen Arbeitsverhältnis geschieht. Es kann aufgehoben oder als ruhendes Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden. Wichtig Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln Treffen die Parteien keine Regelung, ist ...mehr

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Einstellung / 13 Mitbestimmung des Betriebsrats

Einstellung Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes bedeutet nicht allein der Abschluss eines Arbeitsvertrages, sondern jede Eingliederung, um zusammen mit den im Betrieb schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebs durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das konkrete Rechtsverhältnis zum Arbeitgeber kommt es dabe...mehr

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Einstellung / 11.2 Anspruch auf Neubescheidung der Bewerbung

Die Auswahlentscheidung hat sich an den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG auszurichten (Leistungsprinzip, Bestenauslese). Diese Kriterien sind: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung. Die Eignung des Bewerbers hebt auf seine Veranlagung ab als auch auf die körperliche Leistungsfähigkeit, Intelligenz, Willensstärke und charakterliche Ausprägung. Der Gesichtspunkt der Befähi...mehr