Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 7 Umsatzsteuer

Geschäftsführungsleistungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer an die Gesellschaft erbringt, können nach der geänderten Rechtsprechung des BFH[1] umsatzsteuerpflichtig sein. Die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer steht dem jedenfalls nicht entgegen. Demnach kann der Geschäftsführer mit dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Usbekistan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in San Marino um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abfindung: Folgefragen in d... / Zusammenfassung

Überblick Aus Sicht des Arbeitnehmers kommt bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses zumeist der Zahlung einer Abfindung eine ausschlaggebende Bedeutung zu. Die Abfindung dient dabei als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstands. Im Vordergrund steht so vielfach das "Abkaufen des Bestandsschutzes". Der Beitrag befass...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Katar entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katar / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Katar kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendebescheinigung / 2.2.2 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte

Ist der Arbeitnehmer oder selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert, wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an den zuständigen gesetzlichen Rentenversicherungsträger übermittelt. Dieser stellt die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 bzw. den Vordruck E 101 aus.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Betriebsausgaben für Fahrte... / Entscheidung

Der BFH hat die Klage abgewiesen. Die Besteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Büro nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist rechtlich in Ordnung. Grundsätzlich dürfen die Kosten für die Fahrten eines Selbständigen zwischen seiner Wohnung und seinem festen Büro den Gewinn nicht oder nur sehr eingeschränkt mindern. Wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Das Auto wird zu mehr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Deutsche Verbindungsstelle ... / 2.4 Festlegung des anzuwendenden Versicherungsrechts

Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Einstrahlung / 1.3 Abkommensstaaten

Für einen Arbeitnehmer, der aus einem Land entsandt wird, mit dem ein Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen wurde, gelten vorrangig die jeweiligen Abkommensregelungen. Hierbei ist zu beachten, dass es bei den jeweiligen Abkommen über soziale Sicherheit Einschränkungen beim gebietlichen, persönlichen oder sachlichen Geltungsbereich gibt.[1] Wenn die Voraussetzungen e...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.1.2 Kostenerstattung des Arbeitgebers

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Besonderheiten bei der Kostenerstattung für den Arbeitgeber gibt es im Rahmen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit und im Rahmen der Abkommen über Soziale Sicherheit.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.2.3 Leistungen bei Krankheit

Anspruchsgrundlage für den Erhalt von Sachleistungen ist im Anwendungsbereich der Verordnungen (EG) über Soziale Sicherheit die Europäische Krankenversicherungskarte, die sich in der Regel auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte befindet. Hinsichtlich des Leistungsumfanges ist zu beachten, dass die entsandten Personen nur die Sachleistungen in Anspruch nehmen können, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Usbekistan / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Usbekistan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 3.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Ukraine entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rent...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sozialversicherungsabkommen / 2.2 Regelungen in den Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit

Die Verordnungen (EG) über soziale Sicherheit beinhalten Regelungen für Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft und Vaterschaft, Leistungen bei Invalidität, Leistungen bei Alter, Leistungen an Hinterbliebene, Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Sterbegeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Vorruhestandsleistungen, Familienleistungen. Mit den Verordnungen (EG) über sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Monaco entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Taiwan um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vatikanstadt und Heiliger S... / Zusammenfassung

Begriff Die Vatikanstadt und der Heilige Stuhl gehören zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass die Vatikanstadt und der Heilige Stuhl ein Staat sind, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit diesem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Geset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 6.3 Kostenerstattung bei Krankheit

Soweit der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen haben, kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen 2 Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[2], Künstler und Sportler[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Belarus um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Russland / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Russland um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwilli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Exterritorialer Arbeitgeber / 1 Persönliche Lohnsteuerbefreiungen

Diplomaten, konsularische Vertreter, Gesandte und deren Beauftragte Soweit es sich um die oben aufgeführten Vertreter eines Landes handelt, sind diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuerpflicht befreit; deren Einkünfte stellen also keinen Arbeitslohn dar. Typischerweise kommen hierbei 2 Personengruppen in Betracht: Vertreter (Diplomaten, konsularische Vertreter,...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 8... / 3.1 Erwerbstätigkeit

Rz. 3 Dem Arbeitnehmer ist es während seines Urlaubs verboten, eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu verrichten. Erwerbstätigkeit ist eine körperliche oder geistige selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit, die auf den Erwerb von Gegenleistungen, d. h. von Geld oder geldwerten Gütern (Sachwerte) gerichtet ist.[1] Das der Tätigkeit zugrunde liegende V...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.3.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wär...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kasachstan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Taiwan / Zusammenfassung

Begriff Taiwan gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Taiwan ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Taiwan kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Ausstrahlung ist in § 4 SGB IV und die Einstrahlung in § 5 SGB IV gereg...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Vietnam entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.9.2 Lohnsteuerabzugsverfahren

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abfindung: Folgefragen in d... / 7 Tarifliche Ausschlussfrist

Ausschlussfristen[1] können auch Abfindungsansprüche erfassen. Ob ein Abfindungsanspruch einer tariflichen Ausschlussfrist unterfällt, hängt zunächst von dem Inhalt der zugrunde liegenden Tarifnorm ab. Tarifliche Verfallklauseln können einmal auf tarifliche Ansprüche oder sonstige, einzeln aufgeführte Forderungen beschränkt sein. In der Praxis haben sich jedoch Klauseln durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Sri Lanka entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.9.2 Lohnsteuerabzug durch inländischen Arbeitgeber

Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Inländischer Arbeitgeber ist dabei insbesondere ein Arbeitgeber, der im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter hat.[2] Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, werden der Lohnsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Territorialitätsprinzip / 9 Tarifvertragsgesetz (TVG)

Das TVG räumt den Tarifvertragsparteien Rechtsetzungsbefugnisse für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Dies schließt aber nicht jegliche Auslandswirkungen aus. Daher kann ein Tarifvertrag seinen räumlichen Geltungsbereich auf das Ausland erstrecken, wenn es objektive Anknüpfungspunkte wie Staatsangehörigkeit des Unternehmens mit Auslandssitz oder Tätigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sri Lanka / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Sri Lanka kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärzt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere zwische...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.1 Leistungen im vertragslosen Ausland

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Saudi-Arabien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Malta / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere zwische...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vietnam / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Vietnam kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärztli...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entsendebescheinigung / 2.2.3 In Deutschland nicht gesetzlich Krankenversicherte, die Mitglied einer berufsständigen Versorgungseinrichtung sind

Ist der Arbeitnehmer bzw. selbstständig Erwerbstätige nicht gesetzlich krankenversichert und aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Einrichtung von der Rentenversicherung befreit, dann wird der Antrag auf die Ausstellung der Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften an die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
San Marino / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach San Marino entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Abfindung: Folgefragen in d... / 14 Steuern und Sozialabgaben bei Abfindungen

Eine Quelle nachträglichen Ärgers bei Abfindungsvereinbarungen kann eine ohne hinreichende Vorüberlegung vereinbarte "Brutto = Netto-Klausel" für die Abfindungszahlung sein. Hier geht die überwiegende Meinung inzwischen davon aus, dass die Parteien im Normalfall mit einer solchen Vertragsgestaltung nur ausdrücken wollen, dass die Abfindung – soweit dies nach geltendem Recht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kasachstan / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Kasachstan kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ärz...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entsendung: Leistungen und ... / 1.4.5 Kostenerstattung bei Krankheit

Haben der entsandte Arbeitnehmer oder seine Familienangehörigen Leistungen zulasten des Arbeitgebers in Anspruch genommen, so kann sich der Arbeitgeber die Kosten von der Krankenkasse erstatten lassen. Die Krankenkasse kann dem Arbeitgeber die Kosten in der Höhe erstatten, in der diese bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wären.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saudi-Arabien / 1.6 Unfallversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung um eine Ausstrahlung, gelten die deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der Unfallversicherung weiter. Bei einer Beschäftigung in Saudi-Arabien kann eine Sachleistungsaushilfe nicht erfolgen. Dies bedeutet, dass sich der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit mit der Unterstützung seines Arbeitgebers um die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Andorra / 1.4.1 Freiwillige Rentenversicherung

Handelt es sich bei der Beschäftigung in Andorra um keine Ausstrahlung, gilt auch keine Versicherungspflicht im Bereich der Rentenversicherung. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Versicherung als freiwillige Versicherung fortzusetzen. Bei der freiwilligen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, die Beitragshöhe selbst festzulegen. Die Entscheidung, ob eine freiwillig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belarus / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Belarus entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 1 Vorteile des Aufhebungsvertrags

Im Vergleich zur Kündigung bietet der Aufhebungsvertrag im Wesentlichen folgende Vorteile: Der Abschluss des Aufhebungsvertrags entbindet von der Einhaltung der Kündigungsfristen. Der gesamte allgemeine und besondere Kündigungsschutz findet keine Anwendung. Dies bedeutet, dass ein Aufhebungsvertrag beispielsweise mit einer Schwangeren, einem sich in Elternzeit befindlichen Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Monaco / Zusammenfassung

Begriff Monaco gehört zum vertragslosen Ausland. Dies bedeutet, dass Monaco ein Staat ist, in dem die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 nicht gilt. Deutschland hat mit Monaco kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Zentrales Gesetz für das Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht ist das sog. Aufe...mehr