Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Quebec / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Quebec entsandt, bleibt er in...mehr

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Japan / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Japan entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Portugal / 2.3 Verfahrenshinweise

2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1]. Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlic...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 8 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Bosnien und Herzegowina entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den bosnischen Rechtsvorschriften.mehr

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BR-Beteiligungsrechte: Beru... / 3.4 Bestellung und Abberufung von Ausbildern

In größeren Betrieben ist es die Regel, dass der Arbeitgeber die Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung nicht in Person durchführt, sondern gemäß § 28 Abs. 2 BBiG, § 22 Abs. 2 HandwO für die verantwortliche Vermittlung der Ausbildungsinhalte Ausbilder bestellt. Der Betriebsrat kann der Bestellung gemäß § 98 Abs. 2 BetrVG widersprechen, wenn er die persönliche und fachlich...mehr

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Vietnam / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Vietnam entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Australien / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Australien unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Taiwan / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

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Norwegen / 6.5 Arbeitsunfall

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und in einen Mitgliedsstaat entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls erhalten. Der Leistungsumfang und der Zeitraum richten sich nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltsstaats.[1]mehr

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Israel / 4.1 Zuständigkeiten

Für die Ausstellung der Entsendebescheinigung sind verschiedene Stellen zuständig – abhängig davon, ob für den Arbeitnehmer Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden oder nicht. 4.1.1 Krankenkasse Werden Rentenversicherungsbeiträge abgeführt, ist für die Ausstellung der jeweiligen Entsendebescheinigung die deutsche Krankenkasse zuständig, die als Einzugsstelle fungiert. 4.1....mehr

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Liechtenstein / 1.8 Verfahrenshinweise

1.8.1 Nachweispflichten Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Anrechnung der ausländischen Steuer Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in Liechtenstein und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteuerun...mehr

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Korea / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Korea entsandt, bleibt er in ...mehr

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Sri Lanka / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Sri Lanka entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Saudi-Arabien / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Saudi-Arabien entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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San Marino / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit San Marino besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für ein...mehr

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Indien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Indien entsandt, bleibt er in...mehr

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China / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach China entsandt, bleibt er in ...mehr

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Belarus / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

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Andorra / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Montenegro / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Montenegro bei einem montenegrinischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die montenegrinischen Rechtsvorschriften.mehr

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Belarus / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Belarus unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Türkei / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in der Türkei bei einem türkischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die türkischen Rechtsvorschriften.mehr

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Kosovo / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die im Kosovo bei einem kosovarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die kosovarischen Rechtsvorschriften.mehr

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Brasilien / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Brasilien entsandt, bleibt er...mehr

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Malaysia / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Malaysia besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine ...mehr

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Monaco / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Monaco entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Russland / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Achtung Doppelversicherungen sind möglich Mit Russland besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine ...mehr

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Mexiko / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Mexiko besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine En...mehr

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Japan / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Japan unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Uruguay / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Uruguay entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit den VAE besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine E...mehr

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Malaysia / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Malaysia unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Russland / 2.3 Verfahrenshinweise

2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlich...mehr

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Republik Moldau / 2.1.4 Erneute Entsendung

Sollte eine Person erneut entsandt werden, dann ist wiederum eine Entsendung für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich. Wird eine Person von einem anderen Arbeitgeber erneut entsandt, dann ist ebenfalls eine Entsendung für einen Zeitraum von 24 Monaten möglich. Voraussetzung ist, dass der entsandte Arbeitnehmer mindestens 2 Monate beim neuen Arbeitgeber im Entsendestaat besc...mehr

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Brasilien / 9 Unfallversicherung

Erleidet ein in Deutschland beschäftigter und nach Brasilien entsandter Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, kann er Sachleistungen infolge des Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit erhalten. Der Leistungsumfang und die Zeitraum richten sich nach den brasilianischen Rechtsvorschriften.mehr

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Chile / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Chile unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Mexiko / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung nach Mexiko unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Philippinen / 6 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. 6.1 Pflichtversicherung Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung auf die Philippinen entsandt, blei...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.1.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die VAE unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 9 Entsendung nach Deutschland

Personen, die in Bosnien und Herzegowina bei einem bosnischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die bosnisch-herzegowinischen Rechtsvorschriften.mehr

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China / 1 Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

Nicht-EU-Bürger bedürfen zur Aufnahme einer Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland eines Aufenthaltstitels, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Ausländerbehörde fällt eine gebündelte aufenthaltsrechtliche Entscheidung, die zugleich den Zugang zum Arbeitsmarkt regelt ("one-stop-government"). Die Agentur für Arbeit wird dabei in einem verwaltungsinternen Zust...mehr

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USA / 6.2 Freiwillige Versicherung

Auch die freiwillige Versicherung bleibt bei einer Entsendung in die USA unverändert bestehen. Sollte der Arbeitnehmer eine adäquate anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen, besteht die Möglichkeit, die freiwillige Versicherung zu kündigen. In diesem Fall kann der Versicherte eine Anwartschaftsversicherung abschließen.mehr

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Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.1.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Korea / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Korea entsandt, bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Malaysia / 1.2 Private Krankenversicherung

Ist ein Arbeitnehmer ins Ausland entsandt, ist häufig eine zusätzliche private Absicherung erforderlich. Für die Absicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. So kann beispielsweise eine Reisekranken-, Gruppen-, Restkosten-, Voll- und/oder Krankengeldtageversicherung abgeschlossen werden. 1.2.1 Krankengeldtageversicherung Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland ...mehr

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Katar / 1.1 Gesetzliche Krankenversicherung

Im Bereich der Krankenversicherung muss geprüft werden, ob eine Ausstrahlung vorliegt. Sollte keine Ausstrahlung vorliegen, unterliegt der Arbeitnehmer nicht mehr den deutschen Rechtsvorschriften im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Wichtig Doppelversicherungen sind möglich Mit Katar besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Sollten die Voraussetzungen für eine Ent...mehr

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Republik Moldau / 6.1 Pflichtversicherung

Wird ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Republik Moldau entsandt, verbleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung.mehr

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Türkei / 1.9 Verfahrenshinweise

1.9.1 Nachweispflichten Im Besteuerungsverfahren muss der Arbeitnehmer verschiedene Nachweise erbringen. So sind zur Ermittlung des steuerfreien Arbeitslohns Nachweise über die Ausübung der Tätigkeit in der Türkei und die Dauer des Aufenthalts zu führen.[1] Dies können z. B. Stundenkalender, Terminpläne oder Reisekostenabrechnungen sein. Zudem hat der Arbeitnehmer die Besteue...mehr

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Türkei / 2.3 Verfahrenshinweise

2.3.1 Lohnsteuerabzugsverfahren Der inländische Arbeitgeber ist grundsätzlich zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.[1] Hinweis Wer als inländischer Arbeitgeber gilt Als inländischer Arbeitgeber gilt dabei auch ein Arbeitgeber, der lediglich eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter in Deutschland hat.[2] Als inländischer Arbeitgeber ist auch ein inländischer wirtschaftlich...mehr