Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitnehmer

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.14 Sicherheitsbedenken, Verfassungstreue

Rz. 639 Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht oder der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen können grds. eine verhaltensbedingte Kündigung sozial rechtfertigen. Es können sich in dieser Hinsicht bereits dann Sicherheitsbedenken ergeben, wenn der Arbeitnehmer freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen zu Konkurrenten oder Arbeitnehmern in Konkurren...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 6 Zusatzurlaub

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer teilt seinem Arbeitgeber mit, dass er am 1.12. des aktuellen Jahres den Bescheid erhalten habe, dass er rückwirkend zum 1.6. desselben Jahres als Schwerbehinderter anerkannt worden sei. Er fordert vom Arbeitgeber jetzt den ihm zustehenden Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Der Arbeitgeber teilt ihm mit, dass er nur einen anteiligen Anspruch für ei...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 3 Verlängerung

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat in der Zeit vom 10.6. bis 23.8. Pflegezeit zur Betreuung seiner pflegebedürftigen Mutter. Er will die Pflegezeit ab 30.8. verlängern, weil zu diesem Zeitpunkt die andere Person, die die Pflege ab 24.8. übernimmt, selbst in ärztliche Behandlung geht. Kann der Mitarbeiter die Pflegezeit verlängern? Ergebnis Der Mitarbeiter hat nach dem Pflegezeitges...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.6 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 760 Der Arbeitgeber hat im Kündigungsschutzprozess nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die die Kündigung bedingen. Dazu zählt grds. auch der Umstand, dass eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Da das Fehlen einer anderweitigen Beschäftigungsmöglichkeit jedoch eine negative Tatbestandsvorausse...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1.1 Begriff

Rz. 318 Eine Kündigung kann nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial gerechtfertigt sein, wenn sie durch Gründe, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist (§ 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG). Der Wortlaut gibt nur wenig Anhaltspunkte, um welche Gründe es sich hier handelt. Rz. 319 Die Abgrenzung zur aus dringenden betrieblichen Gründen bedingten Kündigung besteht darin, dass es...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.3 Präventionsverfahren/betriebliches Eingliederungsmanagement

Rz. 305 Weitere Konkretisierungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes stellen die Regelungen des § 167 Abs. 1 SGB IX (Präventionsverfahren) und des § 167 Abs. 2 SGB IX dar (betriebliches Eingliederungsmanagement). Durch das "betriebliche Eingliederungsmanagement" (bEM; vgl. Rz. 587 ff.)[1] sollen mildere Mittel zur Kündigung identifiziert werden.[2] Das Erfordernis eines bEM ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.1 Unternehmerische Entscheidungen – Gestaltungsebene

Rz. 673 Jeder Kündigung geht zwangsläufig eine konzeptionelle unternehmerische Entscheidung voraus, die Auswirkungen auf die Entwicklung des Personalbedarfs hat, denn auch umgekehrt korreliert jede Beschäftigungsmöglichkeit mit der unternehmerischen Entscheidung, eine bestimmte Tätigkeit durch abhängig beschäftigte Arbeitnehmer ausführen zu lassen.[1] Das Erfordernis für ein...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.9 Glaubens- und Gewissensentscheidung

Rz. 572 Ein Arbeitnehmer kann sich aufgrund einer persönlichen Glaubens- oder Gewissensentscheidung daran gehindert sehen, seine Arbeitsleistung zu erbringen oder einzelnen Arbeitsanweisungen Folge zu leisten. Eine solche Entscheidung kann darin bestehen, bestimmte Tätigkeiten aus religiösen Gründen überhaupt nicht zu verrichten, an bestimmten religiösen Festtagen nicht zu a...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.4.4.1 Allgemeines

Rz. 282 Weil ein Blick in die Zukunft stets mit Unsicherheit behaftet ist, kann es vorkommen, dass das Ereignis, das Gegenstand der kündigungsrechtlichen Negativprognose war, nicht eintritt. In solchen Fällen, in denen sich die angestellte Prognose – untechnisch gesprochen – als "falsch" erweist, wird überwiegend ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers befürwortet. ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2.2 Betriebliche Beeinträchtigung, keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

Rz. 529 Des Weiteren muss der personenbedingten Kündigung ein Sachverhalt zugrunde liegen, der zur Nicht- oder Mindererfüllung der vom Arbeitnehmer geschuldeten Leistung und damit zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher Interessen führt.[1] Diese Störungen im Arbeitsverhältnis müssen auf Basis der anzustellenden Prognose dauerhaft oder über einen längeren Zeitrau...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.6 Andere Einkünfte als das Arbeitsentgelt

Rz. 858 Durch die Neufassung des § 1 Abs. 3 KSchG hat der Gesetzgeber klargestellt, dass im Rahmen der Sozialauswahl keine anderen als die in der Vorschrift genannten Kriterien in die Auswahlentscheidung einzubeziehen sind. Damit ist jedoch noch nichts darüber gesagt, ob der Arbeitgeber noch andere Sozialmerkmale berücksichtigen darf (vgl. auch Rz. 849). Nach der Entwurfsbeg...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.16 Tendenzbetrieb

Rz. 643 Tendenzbetriebe stellen besondere Anforderungen an die Loyalität und die Lebensführung ihrer Arbeitnehmer. Tendenzbetriebe sind Betriebe von Trägern, die unmittelbar oder überwiegend politischen, koalitionspolitischen, konfessionellen, karitativen, erzieherischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bestimmungen oder Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäuße...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.2.6 Betriebsbezogenheit der Sozialauswahl

Rz. 813 Die vom Arbeitgeber zu treffende Sozialauswahl ist streng betriebsbezogen und auch bei einer entsprechenden Ausweitung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nicht unternehmensbezogen.[1] Denn die Sozialauswahl hat die Funktion festzulegen, welchen von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern des Betriebs die Kündigung zu treffen hat, wenn das dringende betriebliche Erfo...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.2.1 Gesetzlich vorgeschriebene Form

Rz. 115 Nach § 125 Satz 1 BGB ist die Kündigungserklärung nichtig, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form nicht eingehalten wurde (zur Frage, ob die Berufung auf die Formnichtigkeit im Einzelfall ausgeschlossen ist, vgl. Rz. 120).[1] Rz. 116 Nach § 623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform. Dazu muss die Urkunde nach § 126 Abs. 1 BGB von dem Aussteller eigenhändig durch ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.3 Befristung und auflösende Bedingung

Rz. 55 Nach § 620 Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 und 2 TzBfG endet ein Arbeitsvertrag, der kalendermäßig befristet ist (z. B. für 6 Monate), mit Ablauf der vereinbarten Zeit; ein Arbeitsvertrag, der zweckbefristet ist (z. B. Einstellung zur Schwangerschaftsvertretung), endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen, nachdem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über ...mehr

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Praxis-Beispiele: Verjährung / 2 Ausschlussfrist

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer macht ein Jahr, nachdem er ausgeschieden ist, ihm zustehende restliche Vergütung für geleistete Überstunden geltend. In seinem Arbeitsvertrag war geregelt, dass etwaige Ansprüche innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend zu machen sind und bei Ablehnung nach einer weiteren Frist von 6 Monaten beim Arbeitsgericht einzuklagen sind....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3 Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst

Rz. 764 Das Kündigungsschutzgesetz findet auch auf die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst uneingeschränkt Anwendung. Auch der öffentliche Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag aus betriebsbedingten Gründen daher nur dann kündigen, wenn aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung und der nachfolgenden Umsetzung die Beschäftigungsmöglichkeit entfallen ist und die Kün...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 2 Mehrarbeit

Sachverhalt In einem Unternehmen wird regelmäßig 7 Stunden arbeitstäglich gearbeitet. Die Arbeitszeit ist unterbrochen durch eine oder mehrere Pausen von insgesamt einer Stunde, die Mitarbeiter sind also 8 Stunden täglich im Betrieb anwesend. Nächste Woche sollen alle Beschäftigten täglich eine Stunde länger arbeiten, damit dringende Aufträge zeitgerecht erledigt werden könne...mehr

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Praxis-Beispiele: Verjährung / 1 Abfindung

Sachverhalt In einem Unternehmen standen erhebliche personelle Änderungen an, der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan vereinbart. Nach diesem Sozialplan erhalten alle diejenigen Beschäftigten, die das Unternehmen aus betriebsbedingten Gründen verlassen müssen, eine Abfindung. Einem Mitarbeiter wurde zum 31.12. eines Jahres betriebsbedi...mehr

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Praxis-Beispiele: Pflegezeit / 1 Anspruch auf Pflegezeit

Sachverhalt Eine Mitarbeiterin hat bei ihrem Arbeitgeber 9 Kollegen. Sie beantragt bei ihrem Arbeitgeber eine Freistellung zur Pflege ihrer kranken Mutter. Hat die Mitarbeiterin Anspruch auf Freistellung zur Pflege? Ergebnis Der Anspruch auf Pflegezeit (§ 3 PflegeZG) besteht gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen. In diesem Fall sind nur 10 Mitarbeite...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.3 Sicherung der Beschäftigungsstruktur

Rz. 891 Allgemeines: Eine ausgewogene Personalstruktur besteht in einer Belegschaft, in der nicht nur jede Altersstufe angemessen vertreten ist, sondern in der sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Arbeitnehmer zu finden sind, in der der Anteil der Geschlechter ausgeglichen ist, in der eine angemessene Quote an Ausländern und Schwerbehinderten im Betrieb arbeitet...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.1 Definition, ordentliche und außerordentliche Kündigung

Rz. 1 Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der jeder Vertragspartner auch gegen den Willen des anderen Teils ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung für die Zukunft auflösen kann, vgl. § 620 Abs. 2 BGB. Kündigt der Arbeitnehmer, spricht man von einer Eigenkündigung.[1] Rz. 2 Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.1 AIDS und HIV-Infektion

Rz. 545 Eine AIDS-Erkrankung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen einer personenbedingten Kündigung wegen langandauernder Erkrankung oder häufiger Kurzerkrankung eine ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen. Abzugrenzen hiervon ist der Fall einer HIV-Infektion, die dem Ausbruch der AIDS-Erkrankung vorangeht und zum Teil über viele Jahre zu keiner gesundheitlichen Beeintr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.2 Lebensalter

Rz. 839 Die soziale Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers nimmt mit fortschreitendem Alter zu.[1] Dies liegt vor allem daran, dass es einem älteren Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht nur größere Schwierigkeiten bereitet, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, sondern es ihm regelmäßig auch schwerer fallen wird, sich mit den neuen Arbeitsbedingungen vertraut zu machen. Nichtsdest...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.3 Alter

Rz. 551 Das Erreichen eines bestimmten Lebensalters allein stellt keinen Grund dar, ein Arbeitsverhältnis personenbedingt wirksam kündigen zu können. § 8 Abs. 1 AltTZG regelt zudem, dass die Möglichkeit des Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nicht als eine Tatsache gilt, die eine Kündigung sozial rechtfertigt oder bei der sozialen Auswahl zum Nachteil des A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2.2.1 Kurzarbeit, Abbau von Überstunden o. Ä.

Rz. 717 Es ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber einen Arbeitskräfteüberhang etwa durch den Abbau von Überstunden, das Vorziehen von Werksferien oder die Beendigung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen überbrücken kann. Der Bestand von Überstunden bringt regelmäßig einen ständigen Personalbedarf zum Ausdruck. Das gilt nur dann nicht, wenn die Mehrarbeit erforderlich ist, um eine...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.2 Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Rz. 851 Die Wiedereinstellungschancen des Arbeitnehmers stellen ein Merkmal dar, das im Rahmen der Sozialauswahl grds. berücksichtigt werden kann. Allerdings ist Vorsicht geboten: Der kündigende Arbeitgeber wird aufgrund der Komplexität des Arbeitsmarktes meistens nicht in der Lage sein, die Entwicklung auf dem Stellenmarkt hinreichend konkret zu prognostizieren, und zwar se...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4.5.7 Bezug von Altersrente

Rz. 861 Im Rahmen der Sozialauswahl muss die Möglichkeit des Arbeitnehmers, Frührente zu beantragen, unberücksichtigt bleiben.[1] Denn eine zugunsten eines älteren und länger beschäftigten Arbeitnehmers getroffene Sozialauswahl kann nach Ansicht des LAG Düsseldorf nicht deshalb als fehlerhaft beanstandet werden, weil diesen Arbeitnehmer aufgrund seiner Rentennähe eine Arbeit...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.13 Qualifikationsmängel

Rz. 636 Qualifizierung ist im Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer unabdingbar, um den Entwicklungen seines Arbeitsbereiches gewachsen zu sein. Gesetzliche Fortbildungspflichten sind dabei jedoch eher die Ausnahme.[1] Im Rahmen der regelmäßigen Weiterentwicklung des Arbeitsumfeldes besteht jedoch eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht des Arbeitnehmers, sich fortzubilden, u...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.5 Entlassung

Rz. 75 Früher trennte das BAG scharf zwischen den Begriffen "Kündigung" (= rechtliche Beendigung) und "Entlassung" (= tatsächliche Beendigung), was vor allem im Rahmen von Massenentlassungen nach § 17 KSchG von Bedeutung war.[1] Mittlerweile versteht das BAG jedoch unter dem Begriff "Entlassung" die rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebun...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.18 Verweigerung ärztlicher Untersuchungen

Rz. 653 Der Arbeitgeber hat zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Sicherheit in bestimmten Fällen, etwa bei Verdacht auf Alkoholsucht, ein anerkennenswertes Interesse daran, über den diesbezüglichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers informiert zu werden. Wenn der Arbeitnehmer hierüber keine Auskünfte gibt, kann ein personenbedingter Kündigungsgrund vorliegen, weil der A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.4 Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Rz. 770 Da betriebsbedingte Gründe grundsätzlich nur zu einer ordentlichen Kündigung berechtigen, kommt im Hinblick auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip eine außerordentliche fristlose Kündigung regelmäßig nicht in Betracht. Dem Arbeitgeber ist, wenn aus betrieblichen Gründen die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für alle bzw. einzelne Arbeitnehmer entfällt, selbst im Insolvenz...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.2.3 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Rz. 537 Vor Ausspruch einer personenbedingten Beendigungskündigung ist vor dem Hintergrund des ultima-ratio-Prinzips stets die Möglichkeit einer Änderungskündigung zu prüfen, wenn ein anderer freier Arbeitsplatz dem Arbeitnehmer nicht einseitig im Wege des Direktionsrechts zugewiesen werden kann. Rz. 538 Nach der Rechtsprechung des BAG zur Änderungskündigung [1] ist eine orden...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.1.2 Unternehmerische Entscheidungen – Umsetzungsebene

Rz. 679 Der gerichtlichen Kontrolle nicht entzogen ist die unternehmerische Entscheidung auf der Ebene der Umsetzung. Das Gericht prüft in vollem Umfang, ob der Arbeitgeber tatsächlich eine zur Verringerung des Arbeitsvolumens führende unternehmerische Entscheidung getroffen und umgesetzt hat, ob die Gründe, auf denen sie beruht, existieren und ob die getroffene Entscheidung...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.4 Sozialauswahlkriterien

Rz. 831 Seit Inkrafttreten des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt am 1.1.2004 sind für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen nach § 1 Abs. 3 KSchG 4 Kriterien allein maßgeblich: die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten sowie die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers (vgl. Rz. 801). Schon aus dem Wortlaut der Norm ergibt sich...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.6 Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 562 Wird einem Kraftfahrer die Fahrerlaubnis entzogen, kann dies einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen. Der Verlust des Führerscheins führt zu einem gesetzlichen Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer ohne die Fahrerlaubnis nicht weiter als Kraftfahrer einsetzen, womit es dem Arbeitnehmer rechtlich unmöglich wird, die geschuldete Arbeits...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.3 Verschulden

Rz. 385 Das objektive Verhalten muss nicht nur rechtswidrig, sondern auch verschuldet sein. Schuldloses Verhalten rechtfertigt i. d. R. eine verhaltensbedingte Kündigung nicht.[1] Rz. 386 Der mögliche Verschuldensmaßstab ergibt sich aus § 276 BGB. Hiernach kommen sowohl Fahrlässigkeit als auch Vorsatz in Betracht. Rz. 387 Vorsatz ist das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Er...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 1 Teilzeitanspruch

Sachverhalt Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte seine Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche reduzieren, gleichmäßig verteilt auf die Tage von Montag bis Freitag, jeweils 4 Stunden, beginnend um 8 Uhr. Die Verkürzung soll bereits zum Beginn des folgenden Monats erfolgen. Der Mitarbeiter begründet es damit, dass er sich mehr um seine Familie kümmern wolle. Der Arbeitgeber ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.8 Kündigungsschutzklage bei Vertretungsmängeln

Rz. 163 Ob der Arbeitnehmer nach §§ 4, 7 KSchG innerhalb von 3 Wochen Klage erheben muss, wenn er sich in Vertretungsfällen auf die Unwirksamkeit der Kündigung berufen will, erscheint fraglich. Rz. 164 Im Fall des § 180 Satz 1 BGB erfährt der Arbeitgeber i. d. R. erst durch die Klageschrift von der Kündigung durch den Dritten und wird daher von der Klage überrascht. Im Fall d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.7.5.2.1 Allgemeines

Rz. 882 Neben der Herausnahme von Leistungsträgern sieht § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG eine weitere Möglichkeit zur Einschränkung des auswahlrelevanten Personenkreises bei der Sozialauswahl vor. Im Gegensatz zu der Herausnahme von Leistungsträgern sind für den Ausnahmetatbestand der ausgewogenen Personalstruktur nicht individuelle Eigenschaften der Arbeitnehmer entscheidungserhebl...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.17 Verdachtskündigung

Rz. 651 Nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern bereits der schwerwiegende Verdacht einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung oder zur sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung gegenüber dem verdächtigten Arbeitnehmer bilden. Eine Verdachtskündigung liegt dann vor, wenn und soweit der Arbei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.19 Wehrdienst

Rz. 656 Deutsche Arbeitnehmer dürfen nach § 2 Abs. 1 ArbPlSchG von der Zustellung des Einberufungsbescheids an bis zur Beendigung des Grundwehrdienstes und während der Dauer von Wehrübungen nicht gekündigt werden. Für Arbeitnehmer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gilt derselbe Kündigungsschutz nach Art. 7 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.4.3.4 Verlängerung der Wartezeit

Rz. 260 Da ein Ausschluss oder eine Beschränkung des allgemeinen Kündigungsschutzes weder einzelvertraglich noch kollektivvertraglich zulässig ist (vgl. Rz. 192), kann die Wartezeit nicht vertraglich verlängert werden. Nach Ablauf von 6 Monaten erwirbt der Arbeitnehmer daher das Recht auf den Arbeitsplatz, selbst wenn im Arbeitsvertrag eine längere Probezeit vereinbart wurde....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 541 Die Darlegungs- und Beweislast für die negative Prognose, die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sowie die fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung liegt nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG beim Arbeitgeber. Auch für das Vorliegen von Tatsachen, die bei der Interessenabwägung zur Begründung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berücksichtigt werd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.8 Druckkündigung

Rz. 571 Wird eine Drucksituation zur Rechtfertigung einer Kündigung vorgetragen, ist diese alternativ unter den Gesichtspunkten einer verhaltens- bzw. personenbedingten oder betriebsbedingten Kündigung zu prüfen.[1] Um eine sog. "echte" Druckkündigung handelt es sich beim ernstlichen Verlangen eines Dritten, der unter Androhung von Nachteilen vom Arbeitgeber die Entlassung ei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3 Fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Rz. 725 Die vom Arbeitgeber zu beachtende Rangfolge bei der Durchführung betrieblicher Maßnahmen führt insbesondere dazu, dass eine Versetzung oder eine Änderungskündigung vor Ausspruch einer Beendigungskündigung als mildere Mittel in Betracht kommen können. Es gilt der Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung.[1] Eine Änderungskündigung wiederum ist unter...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.3.2.2 Vergleichbarer Arbeitsplatz

Rz. 742 Ein anderer freier Arbeitsplatz sperrt die Möglichkeit zur Kündigung nur dann, wenn er mit dem bisherigen vergleichbar ist, d. h. eine Weiterbeschäftigung des betroffenen Arbeitnehmers auf diesem Arbeitsplatz möglich ist. Welcher Arbeitsplatz vergleichbar, d. h. gleichwertig ist, richtet sich nach der Ausgestaltung des dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden Arbeitsv...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.5.5.4 Abmahnung

Rz. 306 Im Bereich der verhaltensbedingten Kündigung stellt das Erfordernis einer vorherigen erfolglosen Abmahnung die mit Abstand wichtigste Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung aus, wenn schon eine Abmahnung als milderes Mittel und Reaktion vonseiten des Arbeitgebers geeigne...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.3.3 Sonstige Kriterien

Rz. 444 Die Dauer der Betriebszugehörigkeit spielt nicht nur für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist, sondern auch für die Interessenabwägung eine große Rolle.[1] Sie kann sich zum einen zugunsten des Arbeitnehmers auswirken, vor allem, wenn das Arbeitsverhältnis störungsfrei verlaufen ist.[2] Aber selbst bei langem störungsfreiem Verlauf kann die Dauer der Betriebszu...mehr