Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Regelung

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung außergerichtlicher Termine und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Etwas anderes bestimmt ist in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG, wonach die – dort geregelte – 1,2 Terminsgebühr auch entsteht, wenn in einem Ve...mehr

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ZAP 19/2022, Anwaltsmagazin / 4 BRAK-Hauptversammlung befasst sich mit digitalen Herausforderungen

Die Probleme beim beA-Kartentausch, die Digitalisierung der Justiz sowie die weitere Anpassung der Anwaltsgebühren waren zentrale Themen auf der BRAK-Hauptversammlung im September in Stuttgart. Prominent auf der Tagesordnung der Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Anwaltskammern stand u.a. das aktuelle Thema beA-Kartentausch durch die Zertifizierungsstelle der Bunde...mehr

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AGS 9/2017, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung ist nicht begründet. I. Der Sachverhalt als solcher ist unstreitig. Wie im Tatbestand bereits dargelegt, kommt es auf die unterschiedlichen Angaben der Parteien in Bezug auf den Wiederbeschaffungswert und auf die Tatsache, dass vorgerichtlich auch Nutzungsausfall geltend gemacht wurde, nicht an, da auch bei Zugrundelegung der vom Beklagten angesetzten W...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 3. Festsetzung des Gegenstandswerts

Soweit für die Anwaltsgebühren eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswert erforderlich ist, ist dieser Wert auf Antrag des Anwalts, des Auftraggebers oder einer erstattungspflichtigen Partei im gesonderten Verfahren nach § 33 RVG festzusetzen. Die Bewertung folgt dann aber nicht nach den Vorschriften des GKG, ggf. in Verbindung mit denen der ZPO (§ 48 Abs. 1 S. GKG). W...mehr

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ZAP 3/2019, Rechtsstaat als Daueraufgabe – auch für die Anwaltschaft

Eine Daueraufgabe nannte Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley den im Koalitionsvertrag vorgesehenen "Pakt für den Rechtsstaat" in ihrer Rede anlässlich der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestags. Recht hat sie – denn das zentrale Ziel dieses Pakts, das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken, überhaupt zu schaffen oder wiederher...mehr

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ZAP 15/2024, Anwaltsmagazin / 1.1 BRAK kritisiert Länderjunktim zur Gebührenanpassung

Die Bundesrechtsanwaltskammmer hat kritisiert, dass die Bundesländer die vom BMJ geplante Anpassung der Anwaltsgebühren (vgl. dazu ZAP 2024, 659 f.) auch diesmal an eine parallele Erhöhung der Gerichtskosten geknüpft haben. In einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der BRAK-Mitteilungen (2/2024, 65) führt BRAK-Präsident Wessels aus, die Forderung der Länder, eine Steigerung ...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / III. Gerichtsgebühren

Die jeweilige Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen richtet sich nur nach dem Wert der anhängigen Gegenstände. Diese Gebühr deckt auch einen Vergleich über die anhängigen Gegenstände mit ab. Soweit die Parteien bzw. Beteiligten einen Vergleich über nicht anhängige Gegenstände schließen, entsteht aus dem Mehrwert des Vergleichs zusätzlich eine 0,25 Gerichtsgebühr, und zwar i...mehr

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AGS 8+9/2020, Erhöhung des ... / 1 Sachverhalt

Der Kindesvater hatte die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind beantragt. Das FamG hatte nach Einholung eines kinderpsychiatrischen Sachverständigengutachtens und Anhörung der Eltern sowie des Kindes in demselben Termin der Kindesmutter nach §§ 1666, 1666a BGB die elterliche Sorge für das Kind mit dem Teilbereich "Regelung des Umgangs" entzoge...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 11.2 Patzelt, Schwarzwälder Gebührentabelle, 35. Aufl. 2021, Deutscher Anwaltverlag, 80 S., 21,90 EUR

In dem bereits in 35. Auflage erschienenen Standardwerk zur Gebührenabrechnung aus der Hand von RA Georg Patzelt sind alle Änderungen der Kostengesetze durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) berücksichtigt. Dabei sind die einzelnen Gebührentabellen praxisgerecht gestaltet. Die Besonderheit bei den Schwarzwälder Gebührentabellen ist der Umstand, dass der Le...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / 1. Lineare Anhebung aller Gebühren

Der Gesetzentwurf sieht vor, alle Gebührentypen des RVG, also Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren, linear um 10 % zu erhöhen. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG. Bei den Wertgebühren beträgt die Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR zwar nur etwa 9 %. Dafür liegt die geplante Anhebung der Gebühren in den anderen Werts...mehr

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ZAP 4/2025, Anwaltsmagazin / 2 Gute Aussichten für zeitnahe RVG-Anpassung

Sah es nach dem Bruch der Ampel-Koalition zunächst danach aus, als würden praktisch alle aus Anwaltssicht wichtigen Gesetzesvorhaben mit dem Ende der Legislaturperiode sang- und klanglos untergehen (s. auch ZAP 2024, 1106), so gibt es zumindest für die lange angemahnte Anpassung der Anwaltsgebühren jetzt wieder Hoffnung. Im Januar billigte der Bundestag noch eine Reihe von G...mehr

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AGS 9/2017, Geschäftswert e... / 2 Anmerkung

Die sorgfältig begründete Entscheidung des OLG gibt Anlass, umfassender auszuholen: I. Gerichtsgebühr Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins, bzw. deren Ablehnung sowie gegen die Einziehung oder Kraftloserklärung oder deren Ablehnung wird nach Nr. 12220 GNotKG-KostVerz. eine 1,0-Gebühr erhoben – höchstens jedoch 800,00 EUR. Endet das gesamte Verfa...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / a) Überblick

Im erstinstanzlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1, Nr. 3100 ff. VV RVG.mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / III. Schriftlicher Vergleich im sozialgerichtlichen Verfahren: Terminsgebühr

Einer der wesentlichen Streitpunkte bei den Anwaltsgebühren im Sozialgerichtsprozess ist die Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Prozessbevollmächtigten eine Terminsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines schriftlichen Vergleichs anfällt. Nachfolgend sollen neuere Tendenzen in der Rechtsprechung zu dieser Problematik dargestellt werden. 1. Gesetzliche Regelung Nach...mehr

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ZAP 12/2019, Rechtsprechung... / 3. Anwaltliches Gebührenrecht bei Mehrwertvergleichen (PKH)

Kommt es in arbeitsgerichtlichen Verfahren zum Abschluss eines Vergleichs, schließen die Parteien im Interesse einer "Gesamtbereinigung" hierin häufig weitere – in diesem Verfahren nicht anhängige – Regelungsgegenstände ein. Über die Höhe der insofern anfallenden Rechtsanwaltsgebühren (ausführlich zu Anwaltsgebühren bei Mehrwertvergleichen s. N.Schneider, ZAP F. 24, S. 1.645...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 4. Aufhebung und Zurückverweisung

Wird die Entscheidung des Amtsgerichts vom OLG aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen, entstehen die Gebühren erneut (§ 21 Abs. 1 RVG). Allerdings ist die Verfahrensgebühr vor Zurückverweisung auf die Verfahrensgebühr des Verfahrens nach Zurückverweisung anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 6 VV RVG).mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 7. Wertberechnung

a) Bewertungsgrundsätze Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG. Maßgebend ist zunächst der vom Gericht festgesetzte Geschäftswert. Hier ist allerdings zu beachten, dass dieser Geschäftswert für den beteiligten Anwalt gem. § 32 Abs. 1 RVG nur dann gilt, wenn sein Mandant auch am gesamten Verfahrensgegenstand beteiligt ist, also we...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 3. Kosten

Das Wertfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 33 Abs. 9 S. 1 RVG). Im Beschwerdeverfahren wird dagegen eine Festgebühr nach Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. erhoben, wenn die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (§ 1 Abs. 4 GNotKG).mehr

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ZAP 10/2024, Grundlegendes ... / 9. Die Honorarvereinbarung, § 49b Abs. 1 BRAO i.V.m. § 21 BORA

§ 49b Abs. 1 BRAO enthält ein generelles Verbot, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als es das RVG vorsieht. Dieses Verbot wird durch § 21 BORA dahingehend konkretisiert, dass dieses Verbot auch im Verhältnis des Rechtsanwalts zu einem Dritten besteht, der die angefallenen Gebühren begleicht wie namentlich gegenüber einem Rechtsschutzversicherer....mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 1. Erstinstanzliches Verfahren

a) Überblick Im erstinstanzlichen Verfahren richten sich die Gebühren des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1, Nr. 3100 ff. VV RVG. b) Verfahrensgebühr Der Anwalt erhält grundsätzlich eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG. Beispiel 5: Volle Verfahrensgebühr Der Anwalt beantragt mit ausführlicher Begründung für seinen Mandanten die Erteilung eines Erbscheins, der den Mandant...mehr

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ZAP 10/2022, Gebührenstreit... / IV. Gestaffelte Wertfestsetzungen

Gerichte neigen – insb. in Mietsachen dazu – Streitwerte nach Zeitabschnitten festzusetzen. Das ist jedoch einerseits unzulässig, weil Gerichts- und Anwaltsgebühren nicht nach Zeitabschnitten erhoben werden (OLG Bremen NZFam 2022, 180 = MietRB 2022, 79; OLG Nürnberg NJW 2022, 951; OLG München MDR 2017, 243 = NJW-RR 2017, 700 = AGS 2017, 336; LG Mainz AGS 2018, 571 = NJW-Spez...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 2. Streitwertfestsetzung ist unzulässig

Auch hier ist wieder § 63 Abs. 2 GKG zu beachten. Danach hat – wie bereits unter II. ausgeführt – ein Gericht den Streitwert festzusetzen, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Wert richten. Daraus folgt, dass ein Gericht nur dann eine Kompetenz zur Streitwertfestsetzung hat, wenn Gerichtsgebühren anfallen und diese sich nach dem Streitwert berechnen. Im Umkehr...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 3. Rechtsbeschwerdeverfahren

Im Rechtsbeschwerdeverfahren, das zwingend einen am BGH zugelassenen Rechtsanwalt vorsieht, erhält der Anwalt die Gebühren eines Revisionsverfahrens, also nach den Nr. 3206 ff. VV RVG (Vorbem. 3.2.2 Nr. 1a VV RVG). Soweit der vorinstanzliche Anwalt hier auf Seiten des Antragsgegners tätig wird, ohne einen BGH-Anwalt zu bestellen, verdient er eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 4. Praxistipp

Amtswegige Streitwertfestsetzungen in Verfahren, in denen entweder keine Gerichtsgebühren erhoben werden oder sich die zu erhebende(n) Gebühr(en) nicht nach dem Wert richten, sind unzulässig. Werden sie dennoch vorgenommen, sind sie gegenstandslos. Hiergegen sollte unbedingt Beschwerde oder Gegenvorstellung erhoben werden, um den Anschein einer nach § 32 Abs. 1 RVG bindenden...mehr

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ZAP 2/2021, Was bringt das ... / XI. Änderungen bei den Werten

Die Gegenstandswerte nach den §§ 23a bis 31b RVG sind durch das KostRÄG 2021 nicht geändert worden. Jedoch wirken sich Änderungen von Wertvorschriften in den Gerichtskostengesetzen direkt auf die Berechnung der Anwaltsgebühren aus, weil sich der Gegenstandswert im gerichtlichen Verfahren gem. § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wertvorschrifte...mehr

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Gebührenstreitwert: Höhe / 1 Leitsatz

Soll durch Beschluss die Gemeinschaftsordnung geändert werden, ist aber das Interesse der klagenden Partei nicht erkennbar, ist gem. § 23 Abs. 3 RVG der für Anwaltsgebühren maßgebliche Auffangwert von 5.000 EUR anzusetzen. Als Ausgangspunkt für den Streitwert beim Beschluss zum Einbau eines Kaminofens kann man den möglichen Schaden von 100.000 EUR ansetzen, multipliziert mit...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 2. Beschwerde

a) Wertfestsetzung des Amtsgerichts Gegen die Wertfestsetzung des Amtsgerichts nach § 33 Abs. 1 RVG kann gem. § 33 Abs. 3 RVG Beschwerde zum OLG erhoben werden. Die Beschwerde setzt voraus, dass der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder die Beschwerde vom Amtsgericht zugelassen worden ist (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Besch...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / 4. Kostenerstattung

Eine Kostenerstattung findet nicht statt, auch nicht im Beschwerdeverfahren (§ 33 Abs. 2 S. 6 RVG). Autor: Rechtsanwalt Norbert Schneider, Neunkirchen ZAP F. 24, S. 137–152mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 4. Praxistipp

Wird bei einem Vergleich über anderweitig anhängige Gegenstände ein Vergleichsmehrwert festgesetzt, ist wiederum Beschwerde oder Gegenvorstellung zu erheben, da eine solche Wertfestsetzung nicht zulässig ist. Für die Anwaltsgebühren bedarf es in diesem Fall keiner gesonderten Wertfestsetzung, da die Festsetzungen in den jeweiligen Verfahren für den Anwalt wiederum zur Berechn...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / b) Wertfestsetzung des OLG oder BGH

Wertfestsetzungen des OLG oder des BGH im Verfahren nach § 33 RVG sind unanfechtbar.mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 2. Keine Kompetenz der Kostenfestsetzungsorgane für Wertfragen

Der bloße Einwand, dass der Gegenstandswert der Terminsgebühr zu hoch angesetzt sei, wird dem Beklagten nichts helfen, da die Streitwertfestsetzung des Gerichts nach § 32 Abs. 1 RVG zunächst einmal bindend ist. Das Gericht darf im Kostenfestsetzungsverfahren nicht von dem festgesetzten Streitwert abweichen. Wertfragen sind vielmehr im Rahmen der jeweiligen Wertfestsetzungsve...mehr

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AGS 08-09/2018, Vorgerichtl... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte außergerichtlich auf der Grundlage eines von ihr eingeholten Gutachtens Reparaturkosten i.H.v. 3.874,92 EUR netto, Sachverständigenkosten (652,12 EUR), Mietwagenkosten (618,80 EUR), Vermessungskosten (95,32 EUR) und eine Unkostenpauschale (30 EUR), mithin insgesamt 5.271,16 EUR geltend gemacht. Die Beklagte hat den Schaden bis auf die Mietwagenkosten (618,...mehr

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ZAP 9/2019, Probleme der We... / 4. Praxistipp

Erlässt das Gericht eine gestaffelte Wertfestsetzung, sollte stets vorsorglich Beschwerde nach § 68 GKG bzw. Gegenvorstellung nach § 63 Abs. 3 GKG erhoben und darauf hingewiesen werden, dass eine gestaffelte Wertfestsetzung unzulässig ist. Gleichzeitig sollte dem Gericht vorsorglich vorgerechnet werden, welchen (Gesamt-)Streitwert es festzusetzen hat. Ergeben sich für die Anw...mehr

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ZAP 21/2023, Buchreport / 1.1 van Bühren/Held, Unfallregulierung, 10. Aufl. 2023, Deutscher Anwaltverlag, 256 S., 49 EUR

Mit der 10. Auflage der Unfallregulierung von van Bühren und Held liegt eine aktualisierte Fassung des Werks vor, das sich über die Jahre als kompakte und praxisnahe Größe in der Schadenbearbeitung etabliert hat. Das Buch deckt alle relevanten Themen im Zusammenhang mit einer Unfallregulierung im Straßenverkehrsrecht ab und geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein. Das Werk ...mehr

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ZAP 24/2019, Legal Tech – G... / b) Automatisierte Rechtsberatung

Die Kategorie mit den zahlenmäßig häufigsten Legal-Tech-Anwendungen ist die der automatisierten Rechtsberatungsprodukte. Diese wenden sich zumeist an Endverbraucher und haben sich einer häufig vorkommenden, sich wiederholenden und gut strukturierbaren Problemlösung verschrieben. Ihr Ziel ist die (teil-)automatisierte Abwicklung von Fällen. Bekannt geworden sind diese Dienstl...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / c) Terminsgebühr

Hinzukommen kann eine 1,2-Termingebühr nach Nr. 3104 VV RVG. Eine Reduzierung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG kommt nicht in Betracht, da hier eine Säumnisentscheidung nicht möglich ist. Die Terminsgebühr entsteht zum einen, wenn es im Erbscheinsverfahren zu einem gerichtlichen Termin kommt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG). Beispiel 11: Verfahren mit Termin Der Anwalt bea...mehr

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ZAP 13/2018, Anwaltsmagazin / 7 Rechtsstreitigkeiten immer teurer

Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 %. Basis der Analyse sind rund 1,4 Mio. Streitfälle pro Jahr in der Rechtsschutzversicherung. Sie bilden vornehmlich al...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 12.2 Patzelt (Begr.), Schwarzwälder Gebührentabelle, 33. Aufl. 2017, 84 S., Deutscher Anwaltverlag, 21,90 EUR

Über diesen Klassiker der Gebührentabellen braucht man nicht mehr viele Worte zu verlieren – bereits in 33. Auflage gibt der Deutsche Anwaltverlag dieses einzigartige Tabellenwerk heraus. Bis zu einem Wert von 1,3 Mio. Euro finden sich hier sämtliche gängigen Gebührensätze der anwaltlichen Wertgebühren, und zwar bereits ausgerechnet mit Zwischensumme (netto), Umsatzsteuer un...mehr

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ZAP 4/2019, Gebührentipps f... / 3. Gegenstandswert

In den Verfahren, in denen sich die Anwaltsgebühren im Fall der Ablehnung eines Sachverständigen nach dem Gegenstandswert berechnen, ist dieser auf Antrag des beteiligten Rechtsanwalts gem. § 33 RVG festzusetzen. Maßgebliche Wertvorschrift ist für den – ausnahmsweise – für das Ablehnungsverfahren festzusetzenden Gegenstandswert die Regelung in § 23 Abs. 3 S. 2 RVG, wonach si...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 3. Unzureichende lineare Anhebung

Hauptkritikpunkt ist m.E. aber der Grad der linearen Anhebung der anwaltlichen Gebühren um durchschnittlich nur 10 %, die für alle Teile des RVG gilt. Das hört sich zunächst nach viel an. Das ist es aber nicht, wenn man bedenkt, dass die letzte Erhöhung durch das 2. KostRMoG aus dem Jahr 2013 stammt, also fast acht Jahre zurückliegt, und davor die Anwaltsgebühren letztmals 1...mehr

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ZAP 16/2025, Bemessung der ... / b) Argumentation für den Ansatz der Mittelgebühr (im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren)

Muss der Verteidiger bei der Abrechnung zu der Frage Stellung nehmen, warum der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt ist, sollte er wie folgt argumentieren: Für den grds. zulässigen Ansatz der Mittelgebühr spricht zunächst schon die vom RVG vorgenommene Dreiteilung der Gebühren. Wenn der Gesetzgeber zur Begründung dieser Dreiteilung der Gebühren in Bußgeldsachen nämlich u.a...mehr

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ZAP 17/2019, Die Vergütung ... / I. Allgemeines

Im 1. Teil des Beitrags (vgl. Burhoff, ZAP F. 24, S. 1705 ff.) wurden allgemeine Fragen der Anwaltsvergütung im Bußgeldverfahren angesprochen. Im 2. Teil wird im Einzelnen auf die Anwaltsgebühren eingegangen. Der Verteidiger kann auch im Bußgeldverfahren grds. drei Gebühren verdienen. In Teil 5 VV RVG sind nämlich ebenso wie in Teil 4 VV RVG für das Strafverfahren drei Gebüh...mehr

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ZAP 19/2022, Gebührentipps ... / 6. Vorschuss auf Vergütung im gerichtlichen Verfahren

Recht einfach kann der Mandant den mit seinem Vorschuss überzahlten Vergütungsbetrag errechnen, wenn entweder der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert oder der Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren gerichtlich festgesetzt worden ist. Ist eine Festsetzung des Gegenstandswerts nicht erfolgt, kann der Mandant sie nach § 33 Abs. 2 S. 3 RVG selbst bean...mehr

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ZAP 2/2025, Gebührentipps f... / aa) Kostenfestsetzung zutreffend

Nach Auffassung des Kammergerichts war die Festsetzung der außergerichtlichen Kosten des Beklagten weder dem Grunde noch der Höhe nach zu beanstanden. Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hatte hier die von ihm zutreffend berechneten Anwaltsgebühren nach dem vom LG Berlin festgesetzten Streitwert sowie die angefallenen Auslagen geltend gemacht. Diese Kosten waren nach Au...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / 2. Anwaltsvergütung

Für die Vertretung des Gläubigers und auch des Schuldners in einem dieser Verfahren richten sich die’Anwaltsgebühren nach Teil 3 Unterabschnitt 3 VV RVG (s. Vorbem. 3.3.3 Nr. 1 VV RVG). Der Rechtsanwalt erhält somit für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (s. Vorbem.’3 Abs. 2 VV RVG) nach Nr. 3309 VV RVG eine 0,3 Verfahrensgebühr. Außerdem kann dem Anw...mehr

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ZAP 17/2017, Streitwertkata... / A. Allgemeiner Teil

Vorbemerkungen: Bei sozialgerichtlichen Streitverfahren sind gerichtskostenfreie (§ 183 SGG) und gerichtskostenpflichtige (§ 197a SGG) Verfahren zu unterscheiden: Bei gerichtskostenfreien Verfahren (insbesondere für Versicherte, Leistungsempfänger, behinderte Menschen) ist kein Streitwert festzusetzen, und die anwaltlichen Gebühren bemessen sich nicht nach einem festen Wert,...mehr

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ZAP 18/2018, Mehrwertvergle... / 1. Aus Mehrwert fällt eine Gerichtsgebühr an

Fällt aus dem Vergleichsmehrwert eine 0,25-Gerichtsgebühr an (s. oben III.), dann hat das Gericht den entsprechenden Streit-, Verfahrens- oder Geschäftswert des Vergleichs von Amts wegen festzusetzen (§ 63 Abs. 2 GKG; § 55 Abs. 2 FamGKG; § 77 GNotKG). Gegen diese Wertfestsetzung ist die Beschwerde gegeben (§ 68 GKG; § 59 FamGKG; § 83 GNotKG). Sofern das Landgericht als Besch...mehr

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ZAP 15/2020, Gebührentipps ... / b) Ausnahme

Von diesem Grundsatz, wonach sich der Gegenstandswert im Verfahren der PKH auch für das Beschwerdeverfahren nach dem Wert der Hauptsache bemisst, gibt es nach Auffassung des BGH (RVGreport 2020, 186 [Hansens]) jedoch Ausnahmen. In jenem Fall hatte das Prozessgericht der Beklagten auf ihren Antrag in dem Rechtsstreit, in dem es um eine Klageforderung i.H.v. 33.390 EUR ging, P...mehr

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ZAP 3/2018, Kosten in Erbsc... / a) Wertfestsetzung des Amtsgerichts

Gegen die Wertfestsetzung des Amtsgerichts nach § 33 Abs. 1 RVG kann gem. § 33 Abs. 3 RVG Beschwerde zum OLG erhoben werden. Die Beschwerde setzt voraus, dass der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG) oder die Beschwerde vom Amtsgericht zugelassen worden ist (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG). Die Beschwerdefrist beträgt hier nur zwei Wo...mehr

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ZAP 1/2026, Gebührentipps f... / b) Folgeänderung beim RVG

Da Änderungen der Verfahrensgesetze häufig auch Einfluss auf die Anwaltsvergütung haben können, sieht der Gesetzesentwurf in Art. 8 auch eine Änderung des RVG vor. Durch die nachfolgend wiedergegebene Änderung des § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 RVG wird klargestellt, dass durch die Vertretung in dem Verfahren zur Änderung der Kostenentscheidung für den Prozess- und Verfahrensbevollm...mehr