Fachbeiträge & Kommentare zu Altersversorgung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Grundlagen

Rz. 225 Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff. ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht. Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, so besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden. Der Dritte h...mehr

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§ 9 Abfindungsvergleich bei... / IV. Vorbehalt zum Anspruch auf Ersatz des Erwerbsschadens

Rz. 57 Ein solcher Vorbehalt ist lediglich erforderlich, sollte kein umfänglicher materieller Zukunftsschadensvorbehalt erklärt werden. Hierbei ist grundsätzlich zwischen drei Konstellationen zu differenzieren:mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.4 Nur aktivierungsfähige Gemeinkosten

Für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung enthält § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht. § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG [1] kodifiziert ein solches Wahlrecht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips auch für die Steuerbilanz. Zuvor rechnet...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.1 Überblick

Die Bestandteile der Herstellungskosten sind in § 255 Abs. 2 – 3 HGB abschließend aufgezählt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Aufwendungen, die zu den Herstellungskosten gehören (Einzelkosten und bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), Aufwendungen, die in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB), und...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.2 Steuerbilanz

Mit § 6 EStG enthält das Steuerrecht eine eigenständige Vorschrift für die Bewertung von Wirtschaftsgütern. Soweit diese lückenhaft ist, greift der Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Über ihn sind die handelsrechtlichen GoB auch steuerrechtlich anzuwenden.[1] Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG können sich durch die eigenständigen B...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1 Praktische Bedeutung

Rz. 5 Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – hat die Mitglieder des Betriebsrats nach § 29 Abs. 2 Satz 3 BetrVG rechtzeitig und unter Mitteilung der Tagesordnung zur Betriebsratssitzung zu laden. Voraussetzung ist also, dass die Mitglieder des Betriebsrats, einschließlich zu ladender Ersatzmitglieder rechtzeitig eingeladen werden, und ihnen ebenso rechtzei...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.2 Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung

Zur weiteren Verbreitung des Sozialpartnermodells wurde § 21 BetrAVG geändert. Der Vorteil des Sozialpartnermodells liegt vor allem aus Sicht des Arbeitgebers darin, dass er für die einmal erteilte Versorgungszusage nicht haftet, wenn der Versorgungsträger aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist, die zugesagte Versorgung vollständig zu erbringen. Das Sozialpartner...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / 1.5.1 Allgemeines

Die Bundesregierung hat am 3.9.2025 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz II)[1] vorgelegt. Der Bundestag hat das Gesetz am 5.12.2025 in der gegenüber dem ursprünglichen Entwurf geänderten Ausschussfassung beschlossen[2], der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Gesetz zugestimmt. Die Neuregelung entspric...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.3 BAV-Förderbetrag

Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung besteht für Arbeitnehmer mit einem geringen Arbeitslohn eine gesonderte steuerliche Förderung. Leistet der Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer mit geringem Einkommen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung, erhält er unter bestimmten Voraussetzungen 30 % seines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] geleisteten Beit...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3 Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

Durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung als Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung weiter ausgebaut und gestärkt werden. Aus lohnsteuerlicher Sicht sind folgende Änderungen von Bedeutung: 6.3.1 Abfindung von Kleinanwartschaften Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können grds. nicht abgefunden werden.[1] Ein...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Zum 1.1.2026 erhöhten sich der gesetzliche Mindestlohn, die Minijobgrenze und auch die Mindestausbildungsvergütung. Neuerungen ergaben sich außerdem bei der betrieblichen Altersversorgung sowie im Hinblick auf die sachgrundlose Befristung von Rentnern, die erleichtert wurde. Weitere Änderungen sind...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.2 Einzahlung Kleinanwartschaft in Rentenversicherung

Der Arbeitgeber kann zukünftig eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung mit Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze zur Zahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnsteuerfrei übertragen, wenn die monatliche Betriebsrente 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB VI nicht überstei...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.3.1 Abfindung von Kleinanwartschaften

Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung können grds. nicht abgefunden werden.[1] Eine Ausnahme hiervon gilt bisher bereits für sog. Kleinanwartschaften.[2] Danach kann der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze eine Kleinanwartschaft abfinden, wenn die monatliche Rente bisher 1 % bzw. bei Einmalzahlung 12/10 de...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 6.1 Aktivrentengesetz

Um das Arbeiten im Alter steuerlich zu fördern, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ab dem 1.1.2026 einen monatlichen Steuerfreibetrag für sozialversicherungspflichtige Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. H. v. 2.000 EUR eingeführt. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, durch steu...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9 Betriebliche Altersversorgung bei Betriebsübergang

Wird der Betrieb vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Erwerber übernommen, gilt § 613a BGB uneingeschränkt. Der Erwerber tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein und haftet unbeschränkt. Im Falle einer Betriebsveräußerung durch den Insolvenzverwalter, also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, haftet der Erwerber nur beschränkt. § 613a BGB, wonach der ...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.8 Betriebliche Altersversorgung

Im Falle der Insolvenzeröffnung stehen Betriebsrentner und Rentenanwartschaftsberechtigte nicht schutzlos da. Vielmehr gibt es eine gesetzliche Insolvenzsicherung. Träger ist der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit mit Sitz in Köln.[1] Ansprüche der Betriebsrentner gegen den Pensions-Sicherungs-Verein Gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG haben Versorgungsempfänger und ihre Hint...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.1 Betriebsrentner

Befindet sich der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits im Ruhestandsverhältnis, ist er also bereits Betriebsrentner, findet § 613a BGB keine Anwendung mehr. § 613a BGB erfasst nur bestehende Arbeitsverhältnisse. Der Betriebserwerber haftet daher nicht für die Betriebsrenten. Die Betriebsrentner sind über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / Zusammenfassung

Überblick Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse keine Auswirkung. Bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt der Arbeitgeber Adressat der Forderungen der Arbeitnehmer und kann auch Kündigungen aussprechen. Bei einem Insolvenzverfahren durch einen Insolvenzverwalter tritt dieser an die Stelle des Arbeitgebers. Eine Kündigung ist im...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifvertragsrecht / 6.2 Normativer Teil des Tarifvertrags

Folgende Regelungen sind zu unterscheiden: Inhaltsnormen Normative Bestimmungen für den Inhalt der einzelvertraglichen Arbeitsverhältnisse; geregelt kann jedoch nur das werden, was nicht gegen höheres Recht verstößt, d. h. in die Individual- und Privatsphäre des Arbeitnehmers (vgl. Art. 1, 2 GG) darf nicht eingegriffen werden.[1] Abschlussnormen Bestimmungen, die den Abschluss n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1.7.9.2 Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell

Hat der Betriebsveräußerer mit dem Arbeitnehmer eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell getroffen, gliedert sich das Arbeitsverhältnis in eine sog. Arbeitsphase und eine sich anschließende Freistellungsphase. Der Betriebserwerber haftet nur für Ansprüche des Arbeitnehmers, wenn die Arbeitsphase nach der Insolvenzeröffnung noch andauert. Fällt der Betriebsübergang dage...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 1 Verfahrensfragen

Gemäß § 1 InsO ist die gemeinschaftliche gleichmäßige Gläubigerbefriedigung das Ziel des Insolvenzverfahrens. Grundsätzlich geht die Insolvenzordnung von der vollständigen Liquidation des Unternehmens aus. Im Blickpunkt steht aber die Sanierung von Unternehmen, zu der zahlreiche Instrumente zur Verfügung stehen. Im Vordergrund steht der Insolvenzplan, bei dessen Ausarbeitung...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.3 Beiträge zur Altersvorsorge

Hierunter fallen in erster Linie die Aufwendungen für die sog. primäre Altersvorsorge, also Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung sowie für die Beamtenversorgung. Auch bei Selbstständigen besteht die unterhaltsrechtliche Möglichkeit, entsprechende Aufwendungen für eine Altersversorgung zu betreiben. Es entspricht inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BGH, dass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 11 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, 23.10.2024, XII ZB 6/24 Nachdem die Oberlandesgerichte Düsseldorf und München mit ihren Entscheidungen zum Selbstbehalt beim Elternunterhalt für einen Hoffnungsschimmer gesorgt hatten, kippt der BGH in seiner Entscheidung nunmehr den pauschalen Ansatz eines Selbstbehaltes in Höhe von 5.000,00 EUR, wie er sich unter Berücksichtigung der Regelungen des Angehörigen Pflege- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.7 Der Wohnvorteil

Eine der am häufigsten in der Praxis auftretenden Fragen ist, wie das mietfreie Wohnen in einer im Eigentum stehenden Immobilie zu bewerten ist. Es handelt sich dabei um einen vermögenswerten Vorteil, der unterhaltsrechtlich wie Einkommen behandelt wird, da Unterhaltspflichtige, die keine monatlichen Mietzahlungen aufbringen müssen, entsprechend mehr Geld für den sonstigen L...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8 Die Leistungsfähigkeit

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen des Elternteils ausreicht, um die Heimkosten zu bezahlen – also bereits keine Bedürftigkeit vorliegt – muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Dann ist die Frage der Leistungsfähigkeit des Kindes kein Thema mehr. Dies ist allerdings in den meisten Elternunterhaltsfällen nicht so, weshalb der Schwerpunkt der Problematiken in aller Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.4.2 Wohnungsrechte

Häufig wird in Übertragungsverträgen ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB zugunsten des Übergebers vereinbart. Wenn der Wohnungsberechtigte dann in ein Pflegeheim zieht, stellt sich regelmäßig die Frage, ob aus dem Wohnungsrecht ein Zahlungsanspruch hergeleitet werden kann. Praxis-Beispiel Die Mutter M hat ihrer Tochter T vor 12 Jahren ihre Immobilie übertragen und sich an der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einzahlung Kleinanwartschaf... / Zusammenfassung

Arbeitgeber können künftig Kleinanwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung lohnsteuerfrei in die gesetzliche Rentenversicherung übertragen, sofern bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
BAV-Förderbetrag: Erhöhung ... / Zusammenfassung

Der steuerliche Förderbetrag für Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Geringverdienern wird ab 2027 erhöht und an die allgemeine Lohnentwicklung angepasst.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einzahlung Kleinanwartschaf... / Das ändert sich

Arbeitgeber dürfen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung bei Erreichen der Altersgrenze lohnsteuerfrei auf die gesetzliche Rentenversicherung übertragen. Voraussetzung: Die monatliche Betriebsrente darf 2 % bzw. bei Einmalzahlung 24/10 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB VI nicht übersteigen. Die späteren Leistungen aus der ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.3 Betriebliche Altersversorgung

Bei einer betrieblichen Altersversorgung handelt es sich nicht um eine Entlassungsentschädigung, wenn der Anspruch unabhängig von Zeitpunkt und Form der Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht und die betrieblichen Leistungen "wie ursprünglich geplant" (z. B. mit Beginn einer Altersrente) ausgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn die Leistungen der betrieblichen Altersversorgu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Krankenversich... / 4 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

(Kranken-)Versicherungen durch Leistungen des Arbeitgebers stellen eine Form der betrieblichen Altersversorgung dar, wenn sie einem vom Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) umfassten Versorgungszweck dienen. Die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung stellt keine Form der betrieblichen Altersversorgung dar, da durch diese keines d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 10 Betriebliche Altersversorgung

Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung werden im Insolvenzfall vom Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) gemäß § 7 Abs. 1 und 2 BetrAVG übernommen. Gesichert sind Rentenansprüche und gesetzlich unverfallbare Anwartschaften. Die Einstandspflicht des PSVaG ist unabhängig von der Beitragszahlung; andererseits begründet die Beitragszahlung allein keinen Ans...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / 9 Betriebliche Altersversorgung

Vermögenswirksame Leistungen können grundsätzlich auch zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden. Unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG sind diese Beiträge steuerfrei. In diesem Fall bestehen für den Arbeitnehmer jedoch keine (zusätzlichen) Ansprüche auf Arbeitnehmersparzulage. Der Arbeitgeber hat in diesen Fällen auch keinen Anspruch auf den s...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 7.2 Sozialversicherung

Übergangsbeihilfen, die als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu betrachten sind, sind gleichermaßen beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Achtung Trennung zwischen Übergangsbeihilfen und betrieblicher Altersversorgung Betriebliche Altersversorgung liegt nur vor, wenn Altersbezüge frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres (bei vor dem 1.1.2012 erteilten Versorgungszusagen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Todesfall / 1.3 Neue Ansprüche

Neue Ansprüche der Erben entstehen nur, soweit das besonders vereinbart war (z. B. betriebliche Altersversorgung als Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen). Der Tod des Arbeitnehmers ist in der betrieblichen Altersversorgung Anspruchsvoraussetzung für das Entstehen eines entsprechenden Versorgungsfalles, der Ansprüche der Hinterbliebenen nach Maßgabe der Versorgung...mehr

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Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.4 Besondere Einnahmen

Unabhängig von der zuvor aufgezeigten Rechtslage gelten folgende Einnahmen ebenfalls nicht als Arbeitsentgelt[1]: steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26 EStG bis zu 3.000 EUR (wie im Jahr 2021) jährlich (sog. Übungsleiterpauschale) und steuerfreie Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten i. S. v. § 3 Nr. 26a EStG bis zu 800 EUR (wie im Jah...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Vermögenswirksame Leistungen / Zusammenfassung

Begriff Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die er für den Arbeitnehmer nach den im Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer (5. VermBG) aufgeführten Anlageformen erbringt. Regelmäßig erfolgt die Anlage aus zusätzlichen Leistungen des Arbeitgebers. Die Verwendung von Teilen des üblichen Arbeitslohns ist auch zuläs...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsnachfolge / 2 Zusammenrechnung von Beschäftigungszeiten

Für die Bemessung des steuerfreien und pauschalierungsfähigen Höchstbetrags für Vorruhestandsleistungen [1] sowie für Beschäftigungszeiten für Dienstjubiläen werden die Zeiten zusammengerechnet, die der Arbeitnehmer im selben Unternehmen des Übereigners und Erwerbers beschäftigt war.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 3.1 Was gehört zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn liegt vor, wenn die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft des Arbeitnehmers anzusehen ist.[1] Zum Arbeitslohn gehören demnach Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst.[2] Zum Arbeitslohn gehören auch[3] Einnahmen im Hinblick auf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 2.1 Auskunfts- und Informationspflichten

In der Rentenversicherung gilt eine erweiterte Renteninformations- und Auskunftspflicht.[1] Danach erhalten alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, eine jährliche schriftliche Renteninformation. Nach Vollendung des 54. Lebensjahres erhalten die Versicherten dann anstelle der Renteninformation alle 3 Jahre eine schriftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsunfähigkeit / 3 Ruhegeld

In der betrieblichen Altersversorgung wird nach den meisten Ruhegeldregelungen Ruhegeld auch dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nicht mehr in der Lage ist. Zum Teil wird in Ruhegeldregelungen in diesem Zusammenhang auch der Begriff Berufsunfähigkeit verwendet, der im Sinne des Sozialversicherungsrechts (siehe unten) ausgelegt werden kann. Dabei kann der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 7.1 Lohnsteuer

Fortlaufend gezahlte Übergangsbeihilfen, die private Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis bis zur Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersversorgung gewähren, sind als laufender Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.[1] Hinweis Steuerfreie Entgeltersatzleis...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsentgelt/-lohn in der... / 2.3 Beitragsrechtliche Bewertung pauschal besteuerter Bezüge

Unter bestimmten Voraussetzungen sind folgende Einnahmen, Beiträge und Zuwendungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen: Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 40 Abs. 2 EStG oder § 40b EStG erheben und die Lohnsteuer wird nicht im Regelbesteuerungsverfahren erhoben. Zu diesen Einnahmen, Beiträgen und Zuwendungen zäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geldwerter Vorteil / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Zur Sozialversicherung gilt für die Beitragsberechnung ein umfassender und weitgehender Entgeltbegriff. Nicht nur Einnahmen und Zuwendungen in Geld sind beitragspflichtige Einnahmen, sondern auch Zuwendungen in Geldeswert.[1] Am häufigsten wird ein geldwerter Vorteil in Form der Sachbezüge gewährt. Grundsätzlich gilt, dass ein geldwerter Vorteil, soweit er steuerpflichtig ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 8 Informationspflicht der Beteiligten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 165 Abs. 5 SGB III verpflichtet, dem Betriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, dem einzelnen Arbeitnehmer unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monatszeitraum, für den Insolvenzgeld gew...mehr