Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.7.1 Ermittlung der im zugrunde zu legenden Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffmenge

Die Abrechnungszeiträume für Brennstofflieferungen an Vermieter fallen nur selten mit den Zeiträumen zusammen, in denen der Vermieter gegenüber seinen Mietern abrechnet. Daher ermittelt der Vermieter die in einem Abrechnungszeitraum verbrauchte Brennstoffmenge üblicherweise anhand des Brennstoffverbrauches sowie einer oder mehrerer Brennstoffrechnungen. Der Vermieter hat lau...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 2.6 Ausgenommene Gebäude

In den Fällen, in denen die HeizkostenV Ausnahmen vorsieht (§ 11 der HeizkostenV) ist das CO2KostAufG nicht anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien haben eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vereinbart. Die Zahl der Gebäude, die einerseits von der HeizkostenV ausgenommen sind und andererseits durch einen Energieträger mit einem CO2-Preis versorgt werden, dürf...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 4 Ab wann ist das Gesetz anzuwenden?

Das CO2KostAufG ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Es ist auf Abrechnungszeiträume für die Abrechnung der Wärme- und Warmwasserkosten anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2023 beginnen. Abrechnungszeiträume, die bereits 2022 begonnen haben und zum Beispiel im Mai oder September 2023 enden, sind nicht erfasst. Kohlendioxidkosten, die aufgrund des Verbrauchs von Brennstoffmenge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
CO2-Kostenaufteilung / 3.1.2 Vorwegabzug des Vermieteranteils

Nach § 7 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Wohngebäuden bzw. § 8 Abs. 1 CO2KostAufG im Fall von Nichtwohngebäuden ermittelt der Vermieter die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten. Bezüglich des auf ihn selbst entfallenden Anteils hat ein Vorwegabzug zu erfolgen. In der Heizkostenabrechnung ist nach § 7 Abs. 3 CO2KostAufG bzw. § 8 Abs. 3 CO2KostAufG die Anteil...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Richtlinie (EU) 2023/1791 – Energieeffizienzrichtlinie

Hier gelangen Sie zur Richtlinie (EU) 2023/1791.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.7.2 Berechnung der CO2-Emissionen der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffmenge

Ausgangsgröße ist der Energiegehalt des verbrauchten Brennstoffes in Kilowattstunden. Dieser kann, sofern er nicht bereits vorliegt, errechnet werden, indem man etwa für Heizöl die verbrauchte Menge in Litern mit dem Heizwert multipliziert. Achtung Abrechnungen über Erdgas Bei Abrechnungen über Erdgas in kWh ist praktisch immer der brennwertbezogene Energiegehalt angegeben. CO...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 2.4 Mieter versorgt sich selbst

Der Vermieter muss auch einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, wenn sich ein Mieter selbst mit Wärme oder mit Wärme und Warmwasser versorgt. Beispiele dafür sind: Gasetagenheizung, Kohleöfen, Heizöl zum Beispiel in einem vermieteten Einfamilienhaus, Direct oder Full Contracting, bei dem die Wärmelieferung aufgrund eines Wärmelieferungsvertrages zwischen dem Contractor und dem Mie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
GdW: Aufteilung der Kohlend... / 7.7 Wie erfolgt die Aufteilung der CO2-Kosten?

Hinweis Vorgehen des Vermieters Der Vermieter ermittelt die auf den oder die Mieter entfallenden Kohlendioxidkosten, indem er den im Abrechnungszeitraum verursachten Kohlendioxidausstoß (= Brennstoffemissionen) sowie die angefallenen Kohlendioxidkosten berechnet und den auf den Vermieter entfallenden Anteil abzieht. Der Vermieter berechnet sodann den auf den einzelnen Mieter e...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.3 Höheres Kug

Rz. 19 Abs. 2 regelt ein vorübergehend höheres Kug für alle Kug-Berechtigten. Die Abweichung ist für Kug-Bezugszeiträume möglich, die in die Zeit v. 1.6.2020 bis 31.12.2020 fallen, durch Verlängerung der Regelung bis 30.6.2022 (vgl. Rz. 29). Dies ergibt sich aus der Regelung der Berechnung der Bezugsmonate in Abs. 2 Satz 2, dem in Abs. 2 Satz 1 definierten letzten Tag des Ze...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Eingruppierung einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim

Leitsatz Die Tätigkeiten einer Verwaltungskraft in einem Pflegeheim können einen einheitlichen Arbeitsvorgang bilden, der gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert. Das Eingruppierungsmerkmal "vielseitige Fachkenntnisse" fordert im Vergleich zu den "gründlichen Fachkenntnissen" eine Erweiterung des Fachwissens dem Umfang nach. Sachverhalt Die Beklagte betreibt ein Pflegeheim mit über 120 Plätzen, in welchem neben der Langzeitpflege auch eine vorübergehende Pflege angeboten wird. Die Klä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 6.1 Elektronische Rechnung bei öffentlichen Aufträgen

Die Europäische Union will die Elektronische Rechnung (E-Rechnung, X-Rechnung) für die Abrechnung des öffentlichen Auftragswesens verbindlich machen. In Deutschland ist daher die Abrechnung von öffentlichen Aufträgen seit 27.11.2020 nur noch in elektronischer Form möglich. Wie kann man öffentliche Aufträge elektronisch abrechnen? Hierzu muss man sich zunächst bei der zentralen ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rechnung: Kosten sparen mit... / 3.1.1 Kunden

Durch die Umstellung auf elektronische Rechnungen darf der Kundenstamm nicht beeinträchtigt werden. Auch Geschäftspartner, die eine Abrechnung noch in Papierform wünschen, müssen bedient werden können. Auf der anderen Seite kann bei Einführung bzw. Erweiterung der Rechnungsdarstellung auch ein neuer Kundenkreis erschlossen werden.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.1 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers (Abs. 1)

Rz. 13 Die Grundaussage zur Aufzeichnungspflicht trifft Abs. 1 Satz 1. Hiernach hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren. Hierdurch sollen die Versicherungst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / VIII. Abrechnung des Vorschusses

Ist die Vergütungsforderung des Rechtsanwalts später nach § 8 RVG fällig geworden, muss er den Vorschuss abrechnen (§ 10 Abs. 2 RVG).[48] Entsprechendes gilt nach Kündigung des Mandats.[49] Sinnvoll ist die Verrechnung auf Nettobasis (vgl. X., 3.). Bei der Abrechnung ist der Rechtsanwalt – ebenso wie im Rückforderungsprozess das Zivilgericht – in Verfahren nach Teil 4 und 5 V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vorschuss vom ... / 3. Muster: Abrechnung von Vorschusszahlung

Muster in Ihre Textverarbeitung übernehmen Sehr geehrter Herr Klau, nachdem das Verfahren 24 Ds 24 Js 1675/23 (44/24) bei AG Münster rechtskräftig abgeschlossen ist, rechne ich meine Tätigkeiten wie folgt ab, wobei jeweils von der Mittelge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / a) Allgemeines

Rz. 42 Den Rechtsanwalt treffen im Rahmen seiner Tätigkeit diejenigen Pflichten, die sich typischerweise aus seinem Berufsbild ergeben. Hierzu zählen die Verschwiegenheitspflicht (§ 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB), die Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung und insbesondere die Sorgfalts- und Informationspflichten, die dem Rechtsanwalt vor dem Hintergrund der Interessenswahrneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Attestbeschaffung neu gedacht: ARGE goes digital

Die Arbeitsweise der Anwaltschaft verändert sich aufgrund der Digitalisierung wesentlich. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat dies erkannt und stellt ihren Mitgliedern ein weiteres neues – neben der Fastlane – exklusives Tool zur Verfügung: "Fastdoc" für die digitale Einholung von Attesten. Gemeinsam mit der Firma Eucon und dem dortigen Direktor Jörg Halm haben wir ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / b) Beratungsgebühr nach § 34 RVG

Rz. 10 Die Vergütung des Rechtsanwalts für eine Beratung regelt § 34 RVG: § 34 RVG – Beratung, Gutachten und Mediation (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 3. Versicherungsfall

Rz. 14 Der Anspruch auf Rechtsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, ARB 2.4. Hierunter versteht man im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach ARB 2.4.1.ARB das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer bei ihm mitversicherten Person zur Folge hat. In erbrechtlichen Angel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Keine unmittel... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einem Fahrzeugschaden. Der Kl. war Eigentümer des Fahrzeugs SUV der Marke L. Er ist Mitglied des ADAC e.V. Die Bekl. zu 1) ist Haftpflichtversicherer der ADAC SE. Das Fahrzeug erlitt bei der Fahrt auf der Autobahn am 26.6.2021 einen erheblichen Motorschaden, nachdem es zuvor stehen geblieben und ein ADAC-Techniker hinzuge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs 2 EStG)

Rn. 15 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs 2 S 1 EStG wird für die unter s Rn 3–4 umschriebenen haushaltsnahen Tätigkeiten gewährt, die nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern steuerrechtlich selbstständig erbracht werden. § 35a Abs 2 S 1 EStG ist ein Auffangtatbestand für Beschäftigungsverhältnisse, die nicht als Ganzes in einem Hausha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 49). Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 08/2024, Keine unmittel... / 2 Aus den Gründen:

Die Kl. hat gegen die Bekl. zu 1) keinen Anspruch aus § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 7 StVG, § 1 PflVG. a) Das LG hat mit zutreffender und vom Senat geteilter Begründung festgestellt, dass es dem Kl. schon nicht gelungen sei, schlüssig einen Direktanspruch gegen die Bekl. zu 1) als Haftpflichtversicherer des ADAC SE vorzutragen. Mit Recht hat es demgemäß darauf abgest...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Steuern vom Einkommen

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Steuern vom Einkommen, die von rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen Vereinen bei der Unterhaltung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs entrichtet werden müssen, sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben (s. § 10 Nr. 2 KStG, Anhang 3, R 10.1 KStR 2022, Anhang 4). Das Verbot der Abziehbarkeit bedeutet im Falle einer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / a) Bestandsverzeichnis gem. § 260 BGB

Rz. 27 Die Auskunftserteilung nach § 260 BGB ist eine Wissenserklärung und muss grundsätzlich schriftlich erteilt werden, bedarf aber keiner Unterschrift.[57] Sie kann auch in einem Schriftsatz des Rechtsanwalts des auskunftsverpflichteten Erben enthalten sein[58] oder auch durch den hierzu beauftragten Testamentsvollstrecker erteilt werden.[59] Rz. 28 Durch die Auskunftserte...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Dre... / 5 Auswirkung (Vereinfachung), die durch das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft eintritt

Wenn die Voraussetzungen für ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vorliegen, ergeben sich folgende Auswirkungen: Der 1. Unternehmer führt in dem Mitgliedsstaat, von dem aus die Lieferung erfolgt (Abgangmitgliedsstaat) eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung aus. Der Zwischenhändler bewirkt in dem Mitgliedsstaat, in das der Gegenstand gelangt (Ankunftsmitglied...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Innergemeinschaftliches Dre... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Lieferungen aus im anderen EG-Land steuerpflichtigen Lieferungen

Der Unternehmer Vanderfort aus den Niederlanden bestellt beim Unternehmer Krüger aus Essen eine Maschine für netto 20.000 EUR. Herr Krüger bestellt diese Maschine für 17.500 EUR bei seinem Vorlieferanten Herrn John aus Belgien. Der belgische Unternehmer John versendet die Maschine durch eine Spedition unmittelbar an den niederländischen Unternehmer Vanderfort. Herr Krüger ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Lieferung / 2.4 Fiktion eines Reihengeschäfts (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 ist über das sog. Digitalpaket ein fiktives Reihengeschäft – in bestimmten Fällen – eingeführt worden, wenn eine Lieferung über eine elektronische Schnittstelle [1] ausgeführt wird. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle muss dabei den leistenden Unternehmer mit seiner Schnittstelle "unterstützen".[2] Hinweis Umfassende Hinweise der Finanzverwaltung im USt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Steuerpflicht bei Option

§ 9 UStG anwendbar: Der Lieferant könnte bei einem Umsatz, der nach dem oben Gesagten (insbesondere IV. und V.1.) vollständig gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG mehrwertsteuerbefreit wäre, gem. § 9 UStG zur Steuerpflicht optieren. Die Option würde grundsätzlich für den gesamten einheitlichen Vorgang gelten, d.h. für die Übertragung des (Gebäude-)Grundstücks samt VuM, Zubehör etc....mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 1 Geltungsbereich

Das Professiogramm bezieht sich auf folgende wesentlichen Aufgaben- bzw. Tätigkeitsbereiche:[1] Bearbeitung der Zahlungsvorgänge an Kassen der verschiedensten Institutionen wie Ladengeschäfte im Einzelhandel, Supermärkte und Discounter, Bau- und Drogeriemärkte, Kinos und Theater einschließlich Vorverkaufsstellen, Kredit- und Finanzinstitutionen, Restaurants, Bistros und Imbisse, Tan...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf von Kassierern ist gekennzeichnet durch das wiederholende Registrieren der Waren aufgrund ihrer Handhabung mittels Scanner zur Code- oder Preiseingabe in die Registrierkasse einschließlich Messwertanzeigevorrichtungen (Waage) für das Gewicht der Waren, die Berücksichtigung von Bonuskarten (z. B. Payback), das Kassieren des Geldbetrags in Bar oder mittels ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spenden – was ist zu beachten? / 7.1 Aufwandsspenden

Bei Leistungen von Mitgliedern und Förderern des Vereins spricht nach Auffassung der Finanzverwaltung eine tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Leistungen ehrenamtlich und unentgeltlich erbracht werden und somit kein Anspruch auf die Zahlung einer Vergütung besteht. Diese Vermutung ist allerdings widerlegbar. Es muss bei Ansprüchen eine Vereinbarung zwischen Zuwendendem ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.4.2 Ersterwerb aus einer Emission

Rz. 72 Der Ersterwerb von Wertpapieren aus einer Emission ist grundsätzlich als Handelsgeschäft zu qualifizieren (→ AT 2.3 Tz. 3, Erläuterung). Allerdings sind in Abhängigkeit von der Art und der Struktur des Geschäftes Erleichterungen bei der Marktgerechtigkeitskontrolle möglich. So reduziert sich die Marktgerechtigkeitskontrolle z. B. bei einer Emission im Wege der öffentl...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3 Bezug zu erlaubnispflichtigen Geschäften oder sonstigen institutstypischen Dienstleistungen

Rz. 130 In der bis zum 1. November 2007 geltenden Fassung des § 25a Abs. 2 Satz 1 KWG a. F. (jetzt § 25b KWG) wurde der Tatbestand der Auslagerung durch die Bezugnahme auf erlaubnispflichtige Geschäfte (Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen) eingeschränkt.[1] Bankgeschäfte sind in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG, Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG legal definiert. Dam...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.3 Mindestbestandteile des Verlustdatensatzes

Rz. 159 Gemäß Art. 317 Abs. 1 CRR müssen die Institute über Regelungen, Prozesse und Mechanismen zur Einrichtung und kontinuierlichen Aktualisierung eines Verlustdatensatzes verfügen, der für jedes verzeichnete, durch operationelle Risiken bedingte Ereignis die Bruttoverlustbeträge, Rückflüsse aus Versicherungen sowie anderen Quellen, Bezugspunkte und gruppierten Verluste en...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.1 Betriebsstabilität

Rz. 176 Zwar sind mit Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowohl Chancen als auch Risiken verbunden. Die IKT-Risiken bleiben nach Einschätzung der EU-Kommission aber trotz zahlreicher regulatorischer Maßnahmen in erster Linie eine Herausforderung für die "Betriebsstabilität", die Leistungsfähigkeit der Institute und die Stabilität des Finanzsystems in der EU. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.5.1 Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT (BAIT)

Rz. 282 Die Grundsätze des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung[1] enthalten nicht nur Vorgaben für das Risikomanagement (→ Kapitel 2.6.1), sondern betreffen in einem hohen Maße auch die Informationstechnologie. Die IT-relevanten Vorgaben wurden erstmals im November 2017 als Konkretisierung der M...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.10 Anforderungen an Auslagerungen und sonstigen Fremdbezug von IT-Dienstleistungen gemäß BAIT

Rz. 87 Unmittelbar im Anschluss an die Veröffentlichung der fünften MaRisk-Novelle hat die deutsche Aufsicht im November 2017 die "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) vorgelegt.[1] Dieses Rundschreiben gibt auf der Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die technisch-organisatorische Ausstattung der Institute vor, insbesonder...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9. Auslagerungen und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen

Rz. 1 IT-Dienstleistungen umfassen alle Ausprägungen des Bezugs von IT; dazu zählen insbesondere die Bereitstellung von IT-Systemen, Projekte/Gewerke oder Personalgestellung. Die Auslagerungen der IT-Dienstleistungen haben die Anforderungen nach AT 9 der MaRisk zu erfüllen. Dies gilt auch für Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsun...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.9.1 Auslagerungen an Cloud-Anbieter

Rz. 159 Gemäß Tz. 9.1 BAIT müssen auch Cloud-Dienstleistungen die Anforderungen nach AT 9 erfüllen. "Cloud-Dienstleistungen" sind demnach Auslagerungen von IT-Dienstleistungen, die dem Institut durch ein Dienstleistungsunternehmen über ein Netz bereitgestellt werden (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz, Plattformen oder Software) und deren Angebot, Nutzung und Abrechnung dyn...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Zuständigkeit der Abwicklung und Kontrolle (Tz. 1)

Rz. 1 1 Bei der Abwicklung sind auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen sowie daran anschließende Abwicklungsaufgaben durchzuführen. 1.1 Abwicklung im engeren Sinne Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften ist die Abwicklung das Bindeglied zwischen den Händlern des Institutes und den Kontrahenten. Die ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 10. Bestätigungsverfahren bei Handelsgeschäften

Die DK bat um eine Erleichterung hinsichtlich des Bestätigungsverfahrens gemäß AT 2.2.2 Tz. 2 für Geschäfte, bei denen nach internationaler Gepflogenheit (z. B. Hedgefonds) auf solche Bestätigungen verzichtet wird. Das Bestätigungsverfahren ist ein Kernpunkt der MaRisk bei Handelsgeschäften. Es soll sicherstellen, dass beide Seiten das oftmals telefonisch abgeschlossene Gesc...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.3 Funktionen der Abwicklung und Kontrolle

Rz. 23 Im Rahmen der Abwicklung sind zunächst auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen (→ BTO 2.2.2 Tz. 1). Die Abwicklung hat über daran anschließende Abwicklungsaufgaben hinaus insbesondere den unverzüglichen Eingang der Gegenbestätigungen zu überwachen (→ BTO 2.2.2 Tz. 2). Mittlerweile werden die mei...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Laufende Kontrollen

Rz. 47 Die Aufgaben der Abwicklung im weiteren Sinne (→ BTO 2.2.2 Tz. 1) umfassen neben der Ausfertigung der Geschäftsbestätigungen, der Erstellung der Abrechnungen sowie daran anschließenden Abwicklungstätigkeiten auch diverse laufende Kontrollen. Auf bestimmte Kontrollen kann jedoch verzichtet werden, sofern die von den Händlern eingegebenen Abschlussdaten automatisch und ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Abwicklung im weiteren Sinne

Rz. 5 Die Erstellung der Geschäftsbestätigungen sowie der Abrechnungen und die Erledigung der sich daran anschließenden Abwicklungsaufgaben sind Gegenstand der "Abwicklung im engeren Sinne". Die "Abwicklung im weiteren Sinne" betrifft jedoch noch verschiedene andere Aufgaben, die im Wesentlichen Kontrollzwecke erfüllen und sich auf folgende Aspekte beziehen: Zeitnähe und Voll...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abwicklung im engeren Sinne

Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften ist die Abwicklung das Bindeglied zwischen den Händlern des Institutes und den Kontrahenten. Die Abwicklung erstellt auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5) die Geschäftsbestätigungen und leitet diese an den Kontrahenten weiter (→ BTO 2.2.2 Tz. 2). Sie hat ferner die Abrechnungen für die abgeschlossene...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk BTO 2.2 Anforderungen an die Prozesse im Handelsgeschäft

1 Einführung und Überblick Rz. 1 Der Bereich Handel ist naturgemäß für den Abschluss von Handelsgeschäften zuständig. Daneben kann es auch andere Bereiche mit Positionsverantwortung geben (→ AT 4.4.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Minimierung operationeller Risiken müssen dabei vor allem die Konditionen inkl. der Nebenabreden vollständig vereinbart werden (→ BTO 2.2.1 Tz. 1). Diese...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.4.1 Auslandsgeschäfte

Rz. 19 Wenn Gegenbestätigungen bei Auslandsgeschäften nicht eingeholt werden können, hat das Institut auf andere geeignete Weise die Existenz und den Inhalt der Geschäfte zu verifizieren (→ BTO 2.2.2 Tz. 2, Erläuterung). Bis zur zweiten MaRisk-Novelle im August 2009 war die Einholung von Gegenbestätigungen im Auslandsgeschäft nur erforderlich, sofern dies den internationalen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
XBRL (eXtensible Business R... / 2.4 E-Bilanz/ HGB-Taxonomie und EÜR-Taxonomie von XBRL Deutschland

Rz. 32 XBRL Deutschland stellt aktuell eine norm- und verordnungsspezifische E-Bilanz/ HGB-Taxonomie in der Version 6.7 (veröffentlicht am 1.4.2023) zur Verfügung. Die Taxonomie besteht aus einer branchenunabhängigen Kerntaxonomie (de-gaap-ci), Ergänzungstaxonomien für verschiedene verordnungsgebundene Branchen (de-bra) und Spezialtaxonomien für Banken (de-fi), Versicherer (...mehr