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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   04.02.2025 4 Wochen testen

Das begünstigungsfähige Vermögen ist in § 13b Abs. 1 ErbStG im Einzelnen aufgeführt.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium   06.02.2025 4 Wochen testen

7.2.1 Vom begünstigungsfähigen zum begünstigten Vermögen Aus dem begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 ErbStG ist das begünstigte Vermögen zu berechnen.[1] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   25.11.2024 4 Wochen testen

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    02.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   4 Wochen testen

Tz. 175 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Übersteigen die Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten (negatives Kap), hat die Kap-Ges das BV mindestens mit 0 EUR anzusetzen (s § 20 Abs 2 S 4 UmwStG). Eine Bw-Fortführung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die Kap-Ges muss die stillen Reserven demnach soweit aufdecken, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.03.2024 4 Wochen testen

1. Vermögenseinsatz: noch nicht ausgezahltes Kapital einer Lebensversicherung Ob eine Lebensversicherung zum einsetzbaren Vermögen im Rahmen der VKH zählt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Die entsprechende Prüfung richtet sich im Wesentlichen nach der jeweiligen Ausgestaltung des zugrundeliegenden Vertrages ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   24.11.2014 4 Wochen testen

Rz. 7 Nach § 115 Abs. 2 ZPO hat der Beteiligte (zunächst) sein Vermögen einzusetzen, soweit ihm dies zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist ab 1.1.2005 nach den Voraussetzungen des § 90 SGB XII zu beurteilen. Zum Vermögen i. S. d. SGB XII gehört das gesamte verwertbare Vermögen. Reicht dies aus, den Prozess zu führen, ist ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    09.02.2023 4 Wochen testen

Rz. 11 Abs. 4 hat zum Ziel, einen gerechten Ausgleich zwischen dem Anspruch der Allgemeinheit auf Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Verwertung und den Interessen der Bedarfsgemeinschaft am Erhalt von bestimmten Vermögensgegenständen zu schaffen. In einem Fall ist Hilfebedürftigkeit objektiv gegeben, weil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2017 4 Wochen testen

Ein volljähriges Kind, das sich im Studium befindet, muss jegliches zu seiner freien Verfügung stehendes Vermögen zur Deckung seines Lebensbedarfs einsetzen. Dies hat sukzessive bis zu dessen vollständigen Verbrauch zu geschehen. Erst danach kommt die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zum Tragen. Die Obliegenheit ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2023 4 Wochen testen

Rz. 11 Soweit zu einem steuerpflichtigen Erwerb neben begünstigtem Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG auch nicht begünstigtes Vermögen gehört, ist eine Aufteilung der insgesamt anfallenden Erbschaftsteuer auf das begünstigte respektive das nicht begünstigte Vermögen vorzunehmen, um so den Teil der Steuer zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.11.2024 4 Wochen testen

1. Allgemeines Gem. § 76 Abs. 1 FamFG, § 115 Abs. 3 ZPO, § 90 SGB XII hat die Antragstellerin neben ihrem verfügbaren Einkommen ihr gesamtes zumutbar verwertbares Vermögen einzusetzen. Es kommt dabei grds. nur das Vermögen der Antragstellerin selbst in Betracht (Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Rn 19 Das G geht von dem Grundsatz aus, dass vorhandenes Vermögen für den eigenen Unterhalt zu verbrauchen ist, bevor der andere Ehegatte auf Unterhalt in Anspruch genommen werden kann. Bloße Affektionsinteressen stehen der Vermögensverwertung grds nicht entgegen (BGH FamRZ 12, 517). Dabei steht nur ein saldierter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 124 Soweit nach §§ 13a, 13c ErbStG begünstigtes Vermögen von Angehörigen der Steuerklasse II oder III erworben wird, wird das Vermögen – soweit es steuerpflichtig ist – durch Gewährung eines Entlastungsbetrags nach Maßgabe des § 19a Abs. 4 ErbStG nur mit dem für Angehörige der Steuerklasse I berechneten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.05.1997 4 Wochen testen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 30.05.1997, 34-S 3111-4/29-16598 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Fragen der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom gewerblichen Betriebsvermögen folgendes: R 135 ...mehr