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Relevanz Datum
Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 18 Gg die unzulässige Zubehörpfändung ist die Vollstreckungserinnerung gem § 766, dann die sofortige Beschwerde nach § 793 gegeben. Der Rechtsbehelf steht dem Schuldner, jedem dinglich betreibenden Gläubiger und auch dem Zwangsverwalter zu. Sofern Zubehörgegenstände, die der Immobiliarvollstreckung unterliegen, im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   29.07.2025 4 Wochen testen

Bei Zustellung der Normalpfändung ist zunächst der Betrag einzubehalten, der sich aus den Berechnungen nach § 850c ZPO ergibt (Normalpfändungsbereich). Hieran ändert sich bei der nachfolgenden Zustellung der Unterhaltspfändung nichts. Praxis-Tipp Im Normalpfändungsbereich wird der nicht bevorrechtigte Gläubiger durch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2024 4 Wochen testen

a) Pfändung bei Personen, die Landwirtschaft betreiben § 100 (§ 813 Absatz 3 ZPO) (1) Ist der Gerichtsvollzieher mit der Pfändung bei einer Person beauftragt, die Landwirtschaft betreibt, und werden voraussichtlichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.11.2025 4 Wochen testen

Rz. 270 Nach erfolgtem Zuschlag aber vor Durchführung und Abschluss des Verteilungsverfahrens kann die GdWE den Anspruch des ehemaligen Grundschuldinhabers/Eigentümers auf Befriedigung aus dem Erlös pfänden.[129] Die Pfändung wird mit Zustellung an den ehemaligen Eigentümer/Schuldner wirksam. Der Pfändungsbeschluss ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   16.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 16 Das Vollstreckungsverfahren dient ausschließlich der Befriedigung des Vollstreckungsschuldners und darf nicht als willkürliches Druckmittel missbraucht werden. Das Verbot der zwecklosen Pfändung soll den Vollstreckungsschuldner vor schikanöser Behandlung schützen. Dem Vollstreckungsschuldner sollen erkennbar ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 13 Eine unwirksame oder erfolgreich angefochtene Pfändung des Übereignungsanspruchs verhindert ex tunc die Entstehung der Sicherungshypothek, selbst wenn sie eingetragen ist. Die Sicherungshypothek wandelt sich deswegen nicht in eine Eigentümergrundschuld um. Die Sequesterbestellung ist dabei zunächst wirksam, aber ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   15.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 7 § 46 Abs. 1 AO stellt klar, dass die in der Vorschrift bezeichneten Erstattungs- und Vergütungsansprüche abgetreten, verpfändet und gepfändet werden können[1], ohne diese Begriffe näher zu erläutern. Er setzt deren Bedeutung vielmehr als bekannt voraus und knüpft damit an die entsprechenden Rechtsinstitute des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 5 Sobald die Pfändbarkeit eintritt, kann die Sache weggeschafft werden und die Verwertung nach den allgemeinen Regeln erfolgen. Der GV muss die Pfändung vAw aufheben, wenn binnen eines Jahres ab Pfändung die Unpfändbarkeit nicht weggefallen ist (Abs 2).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.02.2026 4 Wochen testen

Rz. 84 Nach h.M. ist zur Wirksamkeit der Pfändung die Eintragung im Grundbuch erforderlich (konstitutiv; §§ 857, 830 ZPO).[73] Eine Zustellung an den Grundstückseigentümer (= Drittschuldner) ist daher nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit der Pfändung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 54 Die Grundschuld wird gepfändet wie die Hypothek (§ 857 Abs. 6 ZPO), also durch Pfändungsbeschluss und Briefübergabe(-wegnahme) beim Briefrecht; oder Pfändungsbeschluss nebst Eintragung im Buch beim Buchrecht. Rz. 55 Auch bei der Sicherungsgrundschuld vollzieht sich die Pfändung des dinglichen Rechts in gleicher ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 106 Die Pfändung einer Forderung führt zu deren Beschlagnahme (Verstrickung) und begründet für den Gläubiger ein Pfändungspfandrecht. Die Pfändung allein gibt dem Gläubiger allerdings noch nicht die Möglichkeit der Befriedigung; dazu ist zusätzlich eine gerichtliche Verwertungsanordnung, d.h. der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 136 Die Pfändung des Anwartschaftsrechts (§ 857 ZPO) setzt voraus:mehr

Gesetz aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2013 4 Wochen testen

1Die Pfändung von Sachen im Gewahrsam des Gläubigers oder eines Dritten (§ 70 Absatz 2) geschieht ebenso wie die Pfändung von Sachen im Gewahrsam des Schuldners. 2Der Sachverhalt, insbesondere die Erklärung des Dritten, ob er zur Herausgabe bereit sei oder nicht, ist im Protokoll zu vermerken. 3Verlangt der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   22.12.2025 4 Wochen testen

Rz. 17 Befindet sich die Sache im Gewahrsam eines Dritten, kann trotz des Eigentums des Vollstreckungsschuldners an der zu pfändenden Sache nur dann eine Pfändung erfolgen, wenn der Dritte zur Herausgabe der Sache bereit ist.[1] Die Herausgabe ist Realakt und unwiderruflich.[2] Verweigert der Dritte die Zustimmung, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   31.10.2025 4 Wochen testen

Rz. 27 Die Übertragbarkeit des Anwartschaftsrechts befähigt nicht nur den Nacherben zur Verwertung durch Veräußerung oder Verpfändung, sondern ermöglicht auch die Pfändung durch Dritte.[82] Die Pfändung geschieht nach § 857 ZPO. Sind Mitnacherben vorhanden, so muss diesen als Drittschuldnern der Pfändungsbeschluss ...mehr