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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   22.12.2025 4 Wochen testen

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Um Teilzeit handelt es sich, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Arbeitnehmers im Vergleich zu der Arbeitszeit eines Vollzeit-Mitarbeiters verkürzt ist (vgl. § 2 Abs. 1 TzBfG). Teilzeitarbeit kann in unterschiedlichen Formen geleistet werden, wie z.B. in Form der Abrufarbeit gem. § 12 TzBfG oder im Wege der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   08.09.2016 4 Wochen testen

Auf Antrag des Beschäftigten ist die Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 5 Jahre zu befristen. Nur wenn die/der Beschäftigte keinen Antrag auf Befristung stellt, wird die Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich unbefristet vereinbart. Die Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrags ist grundsätzlich zulässig. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   04.11.2025 4 Wochen testen

Überblick Teilzeitmodelle gehören inzwischen zum "Standardrepertoire" der betrieblichen Praxis. Neben der "klassischen" Form der Teilzeitarbeit mit (ggf. auch ungleichmäßig) verkürzten und/oder verringerten Arbeitstagen sind hier unter anderem die Teilzeitvarianten der Blockteilzeit (z. B. "jede 2. Woche frei") oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2025 4 Wochen testen

§ 15 Abs. 5 Sätze 1 bis 3 BEEG sehen vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst auf "Antrag" des Arbeitnehmers hin innerhalb von 4 Wochen ab dieser Geltendmachung des Teilzeitwunschs über die "Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung" eine Einigung versuchen sollen (sog. Konsensverfahren). In erster Linie ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Bei starrer Teilzeitarbeit (s. hierzu Teilzeitarbeit mit starrer Arbeitszeit) sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend. Unter Beachtung des Tarifvertrages oder von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ergeben sich bei starrer Teilzeitarbeit eine Vielzahl ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Neben dem allgemeinen Anspruch nach § 8 TzBfG enthält § 15 Abs. 5 bis Abs. 7 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) in der am 1.1.2001 in Kraft getretenen Fassung eine abschließende Sonderregelung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs (ab 2.1.2001: Elternzeit genannt) (Einzelheiten s. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.10.2025 4 Wochen testen

Eine vor allem von Arbeitgeberseite bevorzugte Form der flexiblen Teilzeitarbeit ist die sog. Arbeit auf Abruf. Kennzeichnend für diese Arbeitsform ist, dass die Arbeitszeit nicht auf der Grundlage eines bestimmten Arbeitszeitmodells geleistet wird, sondern kurzfristig nach dem jeweiligen betrieblichen Bedarf durch ...mehr

FAQ aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.02.2025 4 Wochen testen

FAQs zum Thema Teilzeitarbeit und Brückenteilzeit: Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Teilzeitbeschäftigung.mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

BAG, Urteil v. 19.12.2018, 10 AZR 231/18 Im Einklang mit § 4 TzBfG kann eine Regelung in einem Tarifvertrag dahin auszulegen sein, dass Teilzeitbeschäftigten für Mehrarbeit – d. h. für die Arbeitszeit, die über die Teilzeitquote hinausgeht, die Arbeitszeit einer Vollzeittätigkeit jedoch nicht überschreitet – ein ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   08.09.2016 4 Wochen testen

Teilzeitarbeit umfasst ein breites Spektrum von Arbeitsverhältnissen und -modellen. Generell wird zwischen fester und flexibler Teilzeitarbeit unterschieden. Teilzeitarbeit mit fester Arbeitszeit Bei fester Teilzeitarbeit (s. hierzu Ziffer 4 Teilzeitarbeit mit fester Arbeitszeit, Vertragsabwicklung) sind Dauer und ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

5.4.1 Zumutbarkeitsgrenze Für Arbeitgeber mit mehr als 45, aber nicht mehr als 200 Arbeitnehmern enthält § 9a Abs. 2 Satz 2 TzBfG eine Zumutbarkeitsgrenze. Sind die dort geregelten Grenzen überschritten, kann der Arbeitgeber den Antrag auf Brückenteilzeit allein mit Verweis auf die Zumutbarkeitsgrenze ablehnen. Der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Bei starrer Teilzeitarbeit sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend. Bei starrer Teilarbeitszeit sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend. Unter Beachtung des Tarifvertrages oder ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   08.09.2016 4 Wochen testen

Bei fester Teilzeitarbeit sind Dauer und Lage der Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt. Die Arbeitszeit ist regelmäßig wiederkehrend. Unter Beachtung des Tarifvertrags oder von Betriebs-/Dienstvereinbarungen ergeben sich bei fester Teilzeitarbeit eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, wie z. B.: verkürzte ...mehr