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Relevanz Datum
Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.07.2023 4 Wochen testen

a) Allgemeines Rz. 151 [Autor/Stand] Auf die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten (§§ 378–383b AO) finden nach § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich die Verjährungsregeln des OWiG Anwendung. Dies gilt für die Verjährung der Verfolgung einer Steuerordnungswidrigkeit (§ 31 Abs. 1 OWiG) ebenso wie für die Verjährung ihrer ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.03.1972 4 Wochen testen

Leitsatz (redaktionell) Der Freispruch eines Bauunternehmers von der strafrechtlichen Verantwortung für die Herbeiführung eines Arbeitsunfalls hindert den Unfallversicherungsträger nicht, aus demselben Anlaß gegen den Unternehmer eine Ordnungsstrafe wegen grober Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2017 4 Wochen testen

[9] "II. Die Vorlegungsvoraussetzungen des § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG sind erfüllt. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 GVG ist gem. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG für die Rechtsbeschwerde entsprechend heranzuziehen (vgl. BGH, Beschl. v. 12.9.2013 – 4 StR 503/12, BGHSt 59, 4, 8; Göhler/Seitz, OWiG, 16. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.05.2024 4 Wochen testen

Rz. 17 [Autor/Stand] Grundsätzlich gelten gem. § 377 Abs. 2 AO für Steuerordnungswidrigkeiten die Vorschriften des ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Davon abweichend erstreckt § 384a Abs. 2 AO über einen Verweis auf § 41 BDSG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

1. Allgemeines Gemäß § 46 Abs. 1 OWiG gelten die allgemeinen Vorschriften der StPO über Rechtsmittel. Darüber hinaus erklärt § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG die Vorschriften der StPO und des GVG über die Revision ausdrücklich für entsprechend anwendbar. Im Einzelnen gilt: Die §§ 333–335 StPO werden verdrängt durch die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.03.2020 4 Wochen testen

I. Bei erlaubter Abwesenheit 1. Verfahrensgang Rz. 35 Achtung Eine Abwesenheitsverhandlung ist nur nach zulässiger Entbindung des Betroffenen möglich (OLG Dresden zfs 2019, 172). Rz. 36 Erscheint der von der Verpflichtung zum Erscheinen entbundene Betroffene nicht, wird die Hauptverhandlung in seiner Abwesenheit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2014 4 Wochen testen

I. Genügende Entschuldigung Zur Frage des Entschuldigtseins aufgrund einer Auskunft des eigenen Verteidigers hat das LG Potsdam[56] erläutert, dass der Betroffene auf die Auskunft, der Termin werde wegen eines aus Witterungsgründen erst noch zu stellenden Verlegungsantrags nicht stattfinden, jedenfalls dann nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

a) Allgemeines Ebenso wie der Beschuldigte im Strafverfahren kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren nur wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (vgl. Burhoff/Stephan, OWi, Rn 185 ff.; Burhoff, in: Ludovisy/Eggert/Burhoff, Praxis des Straßenverkehrsrechts, 6. Aufl. 2015, § 5 Rn 233 ff. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2021 4 Wochen testen

Rz. 102 Bei einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts gemäß § 79 Abs. 5 S. 1 OWiG ohne Hauptverhandlung fällt keine Zusätzliche Gebühr an.[82] Im Gegensatz zum vergleichbaren Fall des § 72 OWiG im erstinstanzlichen Verfahren ist dies im Rechtsbeschwerdeverfahren nicht vorgesehen, zumal das Gericht auch ohne ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.10.2017 4 Wochen testen

Die Änderungen in Abs. 1 der Vorschrift sind zum einen rein sprachlicher Natur. Im Wortlaut des Paragraphen wurde der "Verfall" durch die Bezeichnung "Einziehung" ersetzt. Der vormals vom Gesetzgeber gemachte Unterschied zwischen der Abschöpfung von Sachen und Rechten einerseits (dann Einziehung) und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2014 4 Wochen testen

Zur Prüfung der Gerichtszuständigkeit, § 68 OWiG, gab es zwei nahezu identische Entscheidungen des VG Augsburg.[6] Dort wendete sich ein Betroffener gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss der Behörde, mit dem diese Bußgelder für Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie Mahngebühren und Vollstreckungskosten hierfür ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.05.2024 4 Wochen testen

Rz. 58 [Autor/Stand] Die gesetzliche Zulässigkeit der Festsetzung einer Verbandsgeldbuße bestimmt sich nach § 30 OWiG (s. dazu eingehend die Ausführungen zu § 377 Rz. 109 ff.) Die isolierte Verbandsgeldbuße ist nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs. 4 OWiG zulässig. Rz. 59 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Auch wenn das OWiG keine § 46 Abs. 2 S. 2 StGB entsprechende Vorschrift enthält, unterfallen § 17 Abs. 3 S. 1 OWiG nicht nur die Umstände, die die Begehung der Ordnungswidrigkeit betreffen, sondern auch solche, die das Nachtatverhalten betreffen. Erscheint ein von fehlender Unrechtseinsicht getragenes Nachtatverhalten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG ist die Rechtsbeschwerde zulässig, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 250 EUR festgesetzt worden ist. Die Festlegung dieser Wertgrenze hat zur Folge, dass die Rechtsbeschwerde gegen Urteile, durch die ein Bußgeld nur bis einschließlich 250 EUR festgesetzt worden ist, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.11.2024 4 Wochen testen

Rz. 14 Wird das Verfahren gegen den Betroffenen vom Gericht nach § 47 OWiG eingestellt, sollte das Gericht auf die Kostenfolge hingewiesen werden. Erfahrungsgemäß werden die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu Unrecht nicht der Staatskasse auferlegt. Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster ...mehr