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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Der Erlass des Bußgeldbescheids setzt voraus, dass die Verwaltungsbehörde in einem summarischen Verfahren auf der Grundlage ihrer eigenen Ermittlungen und unter Berücksichtigung etwaiger Angaben des Betroffenen die Begehung einer Ordnungswidrigkeit bejaht, Verfolgungshindernisse für nicht gegeben und eine Ahndung mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

§ 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG verpflichtet das Rechtsbeschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (vgl. dazu BayObLG NZV 1989, 34). Die Zulassung soll danach erfolgen, wenn nicht zweifelhaft sein kann, dass auch das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Die antragsgemäß nicht auf einen konkreten Termin bezogene Entbindung des Betroffenen von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen gem. § 73 Abs. 2 OWiG wirkt bei Verlegung des Hauptverhandlungstermins fort, sodass ein Entbindungsbeschluss des Gerichts für den neuen Termin nicht erneut beantragt und erlassen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.10.2022 4 Wochen testen

Rz. 279 Diese Bestimmung verpflichtet das Rechtsbeschwerdegericht zur Zulassung der Rechtsbeschwerde auch dann, wenn es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (dazu BayObLG, NZV 1989, 34; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1262 ff.). Die Zulassung soll danach erfolgen, wenn nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Nach § 46 Abs. 1 OWiG gelten im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Vorschriften über das Strafverfahren, also die der StPO, des GVG und des JGG entsprechend (vgl. dazu Burhoff [Hrsg.], Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 4. Aufl. 2015, Rn 3078 ff. [im Folgenden kurz: Burhoff/Bearbeiter, OWi]). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Auch im Bußgeldverfahren haben der Betroffene/Verteidiger ein Akteneinsichtsrecht. Ohne Kenntnis der Akten kann sich der Betroffene im OWi-Verfahren – ebenso wie im Strafverfahren – nicht wirksam verteidigen, wenn er die ihm zur Last gelegten Umstände kennt (für das straßenverkehrsrechtliche Bußgeldverfahren: ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Die Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung richtet sich nach § 73 OWiG. Danach besteht gem. § 73 Abs. 1 OWiG die Pflicht des Betroffenen, in der Hauptverhandlung zu erscheinen (zur Anwesenheitspflicht des Betroffenen Burhoff/Stephan, OWi, Rn 2578 ff.; Burhoff VRR 2007, 250; Krumm DAR 2008, 413; Krenberger ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Wird gegen den Betroffenen keine Geldbuße verhängt, die 250 EUR übersteigt, so schränkt § 80 OWiG die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde in erheblichem Umfang ein. Noch weiter eingeschränkt ist die Rechtsbeschwerde nach § 80 Abs. 2 OWiG, wenn gegen den Betroffenen keine Geldbuße von mehr als 100 EUR festgesetzt worden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence   20.09.2024 4 Wochen testen

Soweit im Verfahren der Steuerfahndung Ordnungswidrigkeitenrecht anzuwenden ist, richten sich die Verarbeitungsregeln für personenbezogene Daten, und damit die Übermittlung an andere Behörden, gemäß AStBV 2023/2024 Nr. 137 Abs. 2 nach den §§ 49a bis 49d OWiG. Diese sind als Spezialvorschriften vorrangig vor den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2020 4 Wochen testen

Von einer schriftlichen Begründung des Urteils darf künftig abgesehen werden, wenn alle zur Anfechtung Berechtigten auf die Einlegung der Rechtsbeschwerde verzichten oder wenn innerhalb der Frist Rechtsbeschwerde nicht eingelegt wird. Die Verzichtserklärung des Betroffenen war bislang auch schon entbehrlich, wenn er ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2020 4 Wochen testen

Das OLG Hamm[12] entschied, dass es sich beim Messprotokoll um "in einer Urkunde enthaltene Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden über Ermittlungshandlungen" handelt, die keine Vernehmung zum Gegenstand habe (§ 256 Abs. 1 S. 5 StPO i.V.m. § 71 OWiG). Es bestehe insoweit für die Verlesung kein Zustimmungserfordernis ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   25.05.2018 4 Wochen testen

Rz. 27 § 384a Abs. 2 AO erstreckt durch seinen Verweis auf § 41 BDSG die Anwendbarkeit des OWiG auch auf Verstöße nach Art. 83 Abs. 4-6 EU-DSGVO im Anwendungsbereich der AO. Folglich ist die Regelung des § 377 Abs. 2 AO, nach der die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze den allgemeinen Regelungen des OWiG vorgehen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.10.2024 4 Wochen testen

Rz. 3 [Autor/Stand] Alle Maßnahmen der FinB, die unmittelbar in die Rechtsstellung von Personen eingreifen, müssen den davon Betroffenen formlos bekannt gemacht werden (§ 50 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Wird durch die Bekanntmachung allerdings eine Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, wie z.B. beim Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG), ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.07.2023 4 Wochen testen

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.07.2023 4 Wochen testen

Schrifttum: Vgl. zunächst die Hinweise vor Rz. 1. Außerdem: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung, NStZ 2019, 383 (Teil 1/2), 447 (Teil 2/2); Brenner, Gewinnabschöpfung, das unbekannte Wesen im Ordnungswidrigkeitenrecht, NStZ 1998, 557; Bublitz, Die Kausalität ...mehr