Sie suchen in den Themenportalen. Um in Ihren Online-Produkten nach "Gefährdung Kindeswohl" zu suchen, melden Sie sich hier an:

Jetzt anmelden

Sortieren nach

Relevanz Datum
Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.08.2024 4 Wochen testen

Leitsatz (amtlich) 1. Die Auflage an einen Elternteil, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen, kann im Fall der Kindeswohlgefährdung auf § 1666 BGB gestützt werden. 2. Auflagen und Gebote nach § 1666 BGB können grundsätzlich nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG iVm. § 888 ZPO vollstreckt werden, wenn sie hinreichend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

Interview mit Margarethe Bergmann, Ltd. Richterin des Familiengerichts Köln Margarethe Bergmann FF/Schnitzler: Sie sind Leiterin des Familiengerichts Köln, wie viele Richter und Richterinnen sind derzeit in Köln eingesetzt? Bergmann: Beim Familiengericht Köln arbeiten derzeit 24 Familienrichter und -richterinnen, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional    05.03.2020 4 Wochen testen

Rz. 7 Aus der Reihenfolge des Kataloges der Stellen und Einrichtungen in § 81 lässt sich nicht auf die Bedeutung und Intensität der Zusammenarbeit schließen. In Nr. 1 werden die Träger der verschiedenen Sozialleistungen aufgezählt, die mit ihren unterstützenden Hilfesystemen und Angeboten als Kooperationspartner in ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.06.2010 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Rechtsanwaltsgebühren: Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren über Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung Leitsatz (amtlich) Zur Einigungsgebühr (Nr. 1000, 1003 RVG-VV) bei einer Einigung der Beteiligten zur elterlichen Sorge. Normenkette RVG-VV Nrn. 1000, 1003 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.04.2024 4 Wochen testen

Das Eckpunktepapier sieht weiter vor, dass das Familiengericht bei Anhaltspunkten von Gewalt gegenüber dem Kind und/oder dem anderen Elternteil diesen nachzugehen hat und etwaige Gewalt umfassend und systematisch aufzuklären hat.[112] Ferner hat es eine diesbezügliche Risikoanalyse vorzunehmen. Liegt Gewalt vor, soll ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.02.2024 4 Wochen testen

Verfahrensgang Tenor 1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 30.11.2023, Az. 44 F 573/23, wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. 3. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.02.2007 4 Wochen testen

Verfahrensgang Tenor Die Verfahren 1 BvR 217/07 und 1 BvQ 2/07 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Damit erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Gründe Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbesc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.11.2024 4 Wochen testen

Gründe: I. [1] Die Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt für ihre Kinder L. und A. [2] Im Sorgerechtsverfahren des Amtsgerichts Kreuzberg einigten sich die Eltern im Termin am 8.6.2023 auf eine teilweise Abänderung des am 14.1.2022 im Verfahren … ergangenen Umgangsbeschlusses. [3] Ferner hat das Amtsgericht das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2018 4 Wochen testen

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium   17.07.2019 4 Wochen testen

Leitsatz Ein nach § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen. Normenkette § 4 Nr. 16, Nr. 25, § 19 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.03.2023 4 Wochen testen

In vielen Fällen wird sich vor allem die Kindesmutter dagegen schützen wollen, dass ihre gemeinsame Lebensführung mit dem Kind infrage gestellt wird. Sind Eheleute miteinander verheiratet, bietet sich regelmäßig einem Ehepartner diese Möglichkeit des Schutzes nicht. Beide Eheleute werden durch Eheschließung gemeinsam ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2010 4 Wochen testen

FamFG § 157 In Verfahren, in denen ein vollständiger oder teilweiser Entzug der elterlichen Sorge droht, ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Vertretung der betroffenen Eltern in einem Anhörungstermin geboten. (Leitsatz der Redaktion) OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 11.2.2010 – 1 WF 11/10 (AG Dillenburg) ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.03.2023 4 Wochen testen

Bei der seelischen Misshandlung, der Demütigung, erfährt das Kind Ablehnung, wird terrorisiert oder isoliert, in der Entwicklung seines Selbstwertgefühls beeinträchtigt. Es wird von den Eltern abwertend behandelt, psychisch unter Druck gesetzt, verängstigt, überfordert oder zurückgewiesen. Demütigung ist das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2025 4 Wochen testen

Rn 27 Ob eine Kindschaftssache auf Antrag (§ 23) oder vAw auf eine entspr Anregung hin (§ 24) eingeleitet wird, ist insb dem materiellen Recht zu entnehmen (vgl näher Sternal/Schäder § 151 Rz 28 ff; Prütting/Helms/Hammer § 151 Rz 39 ff). Rn 28 Auf Antrag eingeleitet werden insb Verfahren nach §§ 1626a I Nr 3, II BGB ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.07.1999 4 Wochen testen

Leitsatz (amtlich) Für eine Anhörung der Ehegatten im Rahmen des § 613 ZPO zur elterlichen Sorge entsteht keine Beweisgebühr. Orientierungssatz Keine Beweisgebühr für Anhörung zur elterlichen Sorge Normenkette BRAGO § 31 Abs. 1 S. 3; ZPO § 613 Abs. 1 S. 2 Verfahrensgang Tenor Auf die Beschwerde des Bezirksrev...mehr