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Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 6 Zahlungsauftrag (1) Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service setzt einen entsprechenden Auftrag des zuständigen Trägers der Rentenversicherung voraus (Zahlungsauftrag). (2) Der Zahlungsauftrag hat alle für die Auszahlung und die Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 20 Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner (1) Der Renten Service übernimmt für die Träger der Rentenversicherung auf Verlangenmehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 32 Anspruch auf angemessene Vergütung (1) Der Renten Service hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. (2) Die Vergütung ist angemessen, wenn sie die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 3 Abs. 3) anfallendenmehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2003 4 Wochen testen

OFD Erfurt, Verfügung v. 12.11.2003, S 7100 A - 73 - L 243 1. Sachverhalt Die Personal-Service-Agenturen (PSA) stellen auf Grundlage eines Vertrages ausschließlich vom Arbeitsamt vorgeschlagene arbeitslose Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtige befristete Beschäftigungsverhältnisse ein. Das Arbeitsentgelt und ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

Die Verordnung über die von den Trägern der Sozialversicherung an die Deutsche Bundespost zu zahlenden Vergütungen für das Auszahlen von Renten vom 25. April 1978 (BGBl. I S. 584) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Rentendienst der Deutschen Bundespost vom 18. Juli 1985 (BAnz. S. 8169) werden aufgehoben.mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 1 Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Aufgaben, die die Deutsche Post AG nach § 119 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch kraft Gesetzes für die Träger der Rentenversicherung wahrnimmt (Pflichtaufgaben). (2) Für Aufgaben, die die Deutsche Post AGmehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 17 Anpassungsauftrag (1) Die Durchführung der Anpassung von Geldleistungen durch den Renten Service setzt einen entsprechenden Auftrag der Träger der Rentenversicherung voraus (Anpassungsauftrag). (2) Der Anpassungsauftrag hat die Anpassungsprogramme und alle sonstigen Angaben zu enthalten, die für die Anpassung und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2013 4 Wochen testen

Ich gebe zu, kein Freund einer Zusammenstellung von typischen Fallgestaltungen zu sein, zumal im Familienrecht einmal mehr die Wahrnehmung "jeder Fall ist anders" greift, genau dieses Augenmerk jenseits klassischer Fallgestaltungen gelegen ist und aus meiner Sicht allein zu praxisgerechter Mandatsbearbeitung führen ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

§ 28 Pflicht zur Zahlung monatlicher Vorschüsse 1Der Renten Service erhält von den Trägern der Rentenversicherung zur Auszahlung der Geldleistungen rechtzeitig monatliche Vorschüsse. 2Er hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Deutsche Rentenversicherung Bund und das Bundesamt für Soziale Sicherung ...mehr

Frank Tenbrock
Serie 09.10.2014 WHU-Campus für Controlling 2014

Der Henkel-Konzern nutzt Shared Service Centers intensiv – und sehr erfolgreich. In einer Tour de Force präsentiert Frank Tenbrock, Corporate Director bei Henkel AG & Co.KGaA, die Erfolgsgeschichte „Shared Service Journey @ Henkel“ und verrät einige der Geheimnisse dahinter.mehr

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Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

(1) Die Auszahlung von Geldleistungen durch den Renten Service setzt einen entsprechenden Auftrag des zuständigen Trägers der Rentenversicherung voraus (Zahlungsauftrag). (2) Der Zahlungsauftrag hat alle für die Auszahlung und die Erfüllung der damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben erforderlichen Angaben zu ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

1Der Renten Service führt die Umrechnung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen außerhalb der Rentenanpassung durch, soweit die Träger der Rentenversicherung diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen. 2Erfolgt die Umrechnung des Rentenbestandes durch den Renten Service, informiert er die Rentenbezieher im ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    4 Wochen testen

1Die Berechtigten oder Zahlungsempfänger sollen unmittelbar dem Renten Service mitteilen. 2Die Berücksichtigung von Namensänderungen setzt voraus, daß diese dem Renten Service nachgewiesen werden.mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

(1) 1Der Renten Service übernimmt bei laufenden Auslandszahlungen die Einholung von Lebensbescheinigungen der Berechtigten bei den Zahlungsempfängern, um bei Tod oder Wiederheirat des Berechtigten Überzahlungen zu Lasten der Träger der Rentenversicherung zu vermeiden. 2Die Deutsche Rentenversicherung Bund und der ...mehr

Gesetz aus SGB Office Professional    22.12.2025 4 Wochen testen

(1) 1Der Renten Service stellt die Vorschüsse, die ausgeführten Zahlungen und sonstige für die Festsetzung der weiteren Vorschüsse oder die Abrechnung nach § 227 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch erforderlichen Daten zusammen. 2Zu den sonstigen Date...mehr