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Insolvenz

Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsentgelt nur teilweise oder gar nicht mehr erhalten, weil ihr Arbeitgeber insolvent ist, können Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Durch das Insolvenzgeld werden für einen begrenzten Zeitraum die ausstehenden Entgeltansprüche des Arbeitnehmers ersetzt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.mehr

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