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Relevanz Datum
Rundschreiben aus TVöD Office Professional   07.02.2006 4 Wochen testen

Über den Beginn von Arbeitskampfmaßnahmen ist die vorgesetzte Behörde - gegebenenfalls telefonisch, per E-Mail oder per Telefax - sofort zu unterrichten. Gleichzeitig ist die Öffentlichkeit zu informieren. Dabei ist auf schon eingetretene oder noch zu erwartende Erschwernisse aufgrund der Arbeitskampfmaßnahmen ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   07.02.2006 4 Wochen testen

Meldung an die vorgesetzte Behörde und Hinweise zur Erstellung einer Dokumentationmehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   18.06.2007 4 Wochen testen
Rundschreiben aus TVöD Office Professional   03.03.2021 4 Wochen testen

Für jede Beamtin und jeden Beamten ist eine Personalakte zu führen, § 106 Absatz 1 Satz 1 Bundesbeamtengesetz (BBG). Die Personalakte soll einen vollständigen Überblick über die Entwicklung des Dienstverhältnisses im Einzelnen geben. Dadurch ist es möglich, Erkenntnisse für die Personalplanung und den Personaleinsatz ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   04.12.2020 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse vom 4.12.2020, O 2120 1. Allgemeines 1.1 Zweck der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung für die Finanzämter regelt die Grundsätze der Organisation bei den Finanzämtern im Anschluss an das Gesetz über die Finanzverwaltung. 1.2 Verhältnis Bürgerinnen und Bürger – Verwaltung (1) Das ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.01.2004 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 19.01.2004, IV B 4 - S 1320 - 1/04, BStBl I 2004, 66 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die sich in- und ausländische Finanzbehörden bei der Steuererhebung leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Dieses ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.02.2011 4 Wochen testen

FinMin Bayern, Erlaß v. 10.2.2011, 35 - O 2120 - 002 - 801/11 1. Allgemeines 1.1 Zweck der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung für die Finanzämter regelt die Grundsätze der Organisation bei den Finanzämtern im Anschluss an das Gesetz über die Finanzverwaltung. Aufgrund des Abschnitts 5.3 FAGO erlässt das Bayerische ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   16.11.2010 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 16.11.2010, BStBl I 2010, 1315 1. Allgemeines 1.1 Zweck der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung für die Finanzämter regelt die Grundsätze der Organisation bei den Finanzämtern im Anschluss an das Ges...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.01.2002 4 Wochen testen

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 3.1.2002, o.Az. Neufassung der Geschäftsordnung für die Finanzämter (FAGO) Vorbemerkung Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wurden geschlechtsneutrale Formulierungen und Paarformeln nicht durchgängig verwendet und teilweise auf ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.12.2019 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 1.12.2019, S 0720, BStBl I 2019, 1142 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1. Januar 2020 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Dezember 2016 (BStBl 2016 I S. 1338). Hinweis: Die ...mehr

Besprechungsergebnis aus Haufe Steuer Office Excellence   30.03.2009 4 Wochen testen

Dienstbefreiung wird aus wichtigen persönlichen und/oder familiären Gründen ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub durch die Einsatzstelle gewährt. Grundsätzlich hat die/der Freiwillige ihre/seine persönlichen Angelegenheiten außerhalb der Dienstzeit zu erledigen. Aus wichtigem Grund (z.B. notwendige Arztbesuche, ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   22.12.2005 4 Wochen testen

Beschäftigte dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit auch weiterhin nicht annehmen (§ 3 Abs. 2). Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.12.2009 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 23.12.2009, BStBl I 2009, 1532 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 23.12.2009 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 12.1.2009 (BStBl 2009 I S. 210). Hinweis: D...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   07.02.2025 4 Wochen testen

Oberste Finanzbehörder der Länder v. 07.02.2025 - S 0720, BStBl 2025 I, 574 Diese Erlasse treten mit Wirkung vom 1. April 2025 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 16. Oktober 2023 (BStBl 2023 I S. 1798) Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) - AStBV (St) 2025 - ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   14.03.2022 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse vom 14.3.2022, S 0720, BStBl I 2022, 251 Diese Erlasse ergehen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und treten mit Wirkung vom 1. Mai 2022 an die Stelle der Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 1. Dezember 2019 (BStBl 2019 I S. 1142). Einführung (1) Die ...mehr