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Relevanz Datum
Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   25.03.2004 4 Wochen testen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 25.03.2004, 35-S 3839-1/21-12640 R 85a ErbStR 2003 und H 85a ErbStH 2003 enthalten keine Aussage darüber, wie zu verfahren ist, wenn mit dem mehrfach erworbenen Vermögen und ggf. weiterem erworbenen Vermögen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   30.05.1997 4 Wochen testen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 30.05.1997, 34-S 3111-4/29-16598 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zu Fragen der bewertungsrechtlichen Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom gewerblichen Betriebsvermögen folgendes: R 135 ...mehr

Rundschreiben aus TVöD Office Professional   15.07.2025 4 Wochen testen

[1] Als Vermögen gelten insbesondere Mobilien (z.B. Besitz eines Kfz) und Immobilien, Geld, Geldwerte und Forderungen. [2] Soweit die persönlichen Einkünfte der Schwangeren die im Abschnitt 4.2 genannten Einkommensgrenzen nicht überschreiten, ist des Weiteren Voraussetzung für den Leistungsanspruch, dass der Frau ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Haufe Finance Office Premium   13.01.2026 4 Wochen testen

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfuegung v. 13.01.2026, S 3839b.2.1-10/12 St 34 In Fällen einer Erbauseinandersetzung sieht § 28a Abs. 1 Satz 2 ff. ErbStG bei Anwendung der Verschonungsbedarfsprüfung einen Begünstigungstransfer vor. Nach dessen Maßgabe kann ein Erbe für das im Rahmen der Erbauseinandersetzung von ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   09.09.2008 4 Wochen testen

FinMin Baden-Württemberg, Erlaß v. 9.9.2008, 3 - S 3821/9 Nach § 15 Abs. 3 ErbStG sind im Fall des § 2269 BGB und soweit der überlebende Ehegatte an die Verfügung gebunden ist, die mit dem verstorbenen Ehegatten näher verwandten Erben und Vermächtnisnehmer als seine Erben anzusehen, soweit sein Vermögen beim Tode des ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   06.06.1995 4 Wochen testen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 06.06.1995, 35-S 4548-8/2-29982 Nach § 11 Abs. l und 2 des Treuhandgesetzes vom 17. Juni 1990 – TreuhandG – (GB1. I S. 300) waren die in § l Abs. 4 näher bezeichneten staatlich geleiteten Wirtschaftseinheiten bis zum 01.07.1990 in Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Die ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.05.2003 4 Wochen testen

FinMin Saarland, Erlaß v. 20.5.2003, B/5 -2 - 99/2003 - S 3839 Nach § 27 Abs. 3 ErbStG darf die Steuerermäßigung bei mehrfachem Erwerb desselben Vermögens den Betrag nicht überschreiten, der sich bei Anwendung des maßgebenden Ermäßigungssatzes nach § 27 Abs. 1 ErbStG auf die Steuer ergibt, die der Vorerwerber für den ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.04.2008 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 23.4.2008, S 3831 - 1 St 35 N Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.1.2008, C-256/06 Der EuGH hatte über die Vorlage des BFH vom 11.4.2006, II R 35/05, zu entscheiden. Das Gericht sieht in der Bewertung von in anderen EU-Staaten belegenem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen mit ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.01.1998 4 Wochen testen

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen v. 15.01.1998, 34-S 3219b-1/15-306 Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sind der Auffassung, daß das Urteil des FG Brandenburg vom 29.5.1996 -5 K 1327/95 BG- (veröffentlicht EFG 1996 Nr. 22 S. 1081) zur Abgrenzung des Grundvermögens von land- und ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.04.2016 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 28.4.2016, S 3811.1.1 - 10/2 St 34 aus FinMin Bayern 7.3.2008, 34 – S 3812a – 011 – 7439/08 Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 17.1.2008, C-256/06 Der EuGH hatte über die Vorlage des BFH vom 11.4.2006, II R 35/05, zu entscheiden. Das Gericht sieht in der Bewertung von in anderen ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   16.07.2008 4 Wochen testen

OFD Karlsruhe, Verfügung v. 16.7.2008, 3 - S 3831/4 Nach Abstimmung mit den für Bewertung und Erbschaftsteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird zum Urteil des EuGH vom 17.1.2008, Rs C-256/06 wie folgt Stellung genommen: Der EuGH hatte über die Vorlage des BFH vom ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.02.2004 4 Wochen testen

FinMin Brandenburg, Erlaß v. 03.02.2004, 33 - S 3839 - 1/02 R 85a ErbStR 2003 und H 85a ErbStH 2003 enthalten keine Aussage darüber, wie zu verfahren ist, wenn mit dem mehrfach erworbenen Vermögen und ggf. weiterem erworbenen Vermögen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In den Beispielen zu H ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   07.03.2003 4 Wochen testen

OFD Nürnberg, Verfügung v. 7.3.2003, S 3840 - 19/St 33 A Bezug: BMF-Schreiben vom 13.5.1998, 34 – S 3840 – 5 – 23076 Erlöschen der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen auf eine nichtrechtsfähige Stiftung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG Es wurde gefragt, ob die Übertragung von ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2016 4 Wochen testen

LfSt Bayern v. 1.6.2016, S 3812 a.1.1 - 19/4 St 34 Nach §§ 13a, 13b ErbStG begünstigt übertragenes Vermögen unterliegt u.a. den Behaltensregelungen des § 13a Abs. 5 Nr. 1 bzw. Nr. 4 ErbStG. Die unentgeltliche Übertragung des begünstigten Vermögens innerhalb der Behaltensfrist ist im Gegensatz zur (teil)entgeltlichen ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.06.1965 4 Wochen testen

FinMin Nordrhein-Westfalen, Schreiben v. 18.6.1965, S 1301-22-V B 1, BStBl II 1965, 77 Bezug: (Koord. Erl., FinM NW v. 18.6.1965 S 1301-22 V B 1; BStBl. II S. 77) In einem Bericht der Bundesregierung ist bereits darauf hingewiesen, daß Einkommens- und Vermögensverlagerungen in niedrig besteuernde Länder ...mehr