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Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   28.09.2015 4 Wochen testen

LSF Sachsen v. 28.9.2015, S 2252 - 115/6-211 Mit Kurzinformation Nr. 58/2014 vom 26.8.2014, S 2252-115/2-211 wurde darüber informiert, dass Aktionäre der Firma Google Inc. vermehrt Einsprüche gegen die Kapitalertragsteuer-Anmeldungen ihrer depotführenden Kreditinstitute einlegen. Grund hierfür war, dass die ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.07.2015 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 8.7.2015, IV C 1 - S 2252/09/10004 :003, BStBl I 2015, 543 Nach den Feststellungen der durch die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vorgenommenen Prüfungen der Kapitalmaßnahmen der Google Inc. und der A.P. Moeller/Maersk A.S. vom April 2014 erfüllen beide Kapitalmaßnahmen die ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   23.03.2016 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 23.3.2016, IV C 1 - S 2252/09/10004 :003, BStBl I 2016, 457 Bezug: BMF-Schreiben vom 8.7.2015, IV C 1 – S 2252/09/10004, Dok 2015/0595296 Im BMF-Schreiben vom 8.7.2015 wurde die Regelung getroffen, dass durch die depotführenden Kreditinstitute gemäß § 43a Absatz 3 Satz 7 EStG eine Korrektur des bei ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   08.05.2015 4 Wochen testen

FinMin Hamburg, Erlaß v. 8.5.2015, S 2252 - 2012/030 - 52 Bezug: EStH 2014, Anhang 19 II, Rz. 88 ff. In mehreren Beiträgen wurde im Fach-Info auf die steuerliche Behandlung von bestimmten Kapitalmaßnahmen hingewiesen. Dieser Beitrag soll eine Kurzübersicht und Zusammenfassung bieten: A.P. Møller – Maersk A/S ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   19.03.2018 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 19.3.2018, IV A 2 - O 2000/17/10001 , BStBl I 2018, 322 Bezug: BMF-Schreiben vom 21.3.2017 – IV A 2 – 0 2000/16/10001 – DOK 2017/0209070 – (BStBl 2017 I S. 486) 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   11.03.2022 4 Wochen testen

BMF, Schreiben vom 11.3.2022, IV A 2 – O 2000/21/10005 :001 (DOK 2022/0185796), BStBl I 2022, 366 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieses Schreibens ergangenen BMF-...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.03.2017 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 21.3.2017, IV A 2 - O 2000/16/10001 , BStBl I 2017, 486 Bezug: BMF-Schreiben vom 14.3.2016 – IV A 2 – 0 2000/15/10001 – DOK 2016/0210799 – (BStBl 2016 I S. 290) 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.03.2019 4 Wochen testen

BMF, Schreiben v. 18.3.2019, IV A 2 - O 2000/18/10001 , BStBl I 2019, 270 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieses Schreibens ergangenen BMF-Schreiben das Folgende: Für S...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   11.03.2020 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse v. 11.3.2020, O 2000, BStBl I 2020, 299 Bezug: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 18. März 2019 (BStBl I S. 271) 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.03.2016 4 Wochen testen

OFD Frankfurt, Verfügung v. 29.3.2016, S 1979 A - 001 - St 54 Die mit der steuerlichen Prüfung befassten obersten Finanzbehörden der Länder haben in den nachstehenden Fällen bestätigt, daß die mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des o.a. Gesetzes geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Die inländischen Aktionäre dieser ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.03.2023 4 Wochen testen

BMF, Schreiben vom 10.3.2023, IV A 2 – O 2000/22/10003 :001 (DOK 2023/0169552), BStBl I 2023, 406 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieses Schreibens ergangenen BMF...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   27.08.2015 4 Wochen testen

OFD Frankfurt, Verfügung v. 27.8.2015, S 1979 A - 1 - St 54 Die mit der steuerlichen Prüfung befaßten obersten Finanzbehörden der Länder haben in den nachstehenden Fällen bestätigt, daß die mit § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des o.a. Gesetzes geforderten Voraussetzungen erfüllt sind. Die inländischen Aktionäre dieser ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.03.2021 4 Wochen testen

Gleichlautende Ländererlasse vom 18.3.2021, O 2000, BStBl I 2021, 391 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder das Folgende: Für ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.03.2019 4 Wochen testen

LSF Sachsen v. 20.3.2019, 212 - S 2303/2/8-2019/11905 (Banner- und Suchmaschinenwerbung, Suchmaschinenoptimierung) Diese Verfügung ersetzt die Verfügung vom 21.2.2019, 212-S 2303/2/8-2019/8202. Entsprechend einer Entscheidung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bitte ich die folgende Auffassung zu ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   18.03.2021 4 Wochen testen

BMF, Schreiben vom 18.3.2021, IV A 2 – O 2000/20/10001 :001 (DOK 2021/0219490), BStBl I 2021, 390 2 Anlagen Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieses Schreibens ergangenen BMF...mehr