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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium   15.01.2014 4 Wochen testen

Leitsatz 1. An die zugelassene vereinfachte Einreihung nach den Regeln des Art. 81 ZK ist der Zollschuldner gebunden, wenn er es unterlassen hat, die Ungültigerklärung der Zollanmeldungen gem. Art. 66 ZK i.V.m. Art. 251 ZKDVO zu beantragen und neue Zollanmeldungen abzugeben. 2. Die Vereinfachungsvorschrift des Art. 81 ...mehr