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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.06.2026 4 Wochen testen

Ausgewählte Literaturhinweise: Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekonto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekonto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekonto – Praxisbsp und ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Gesetzestext Die Grundbücher werden in festen Bänden oder nach näherer Anordnung der Landesjustizverwaltungen in Bänden oder Einzelheften mit herausnehmbaren Einlegebogen geführt. Die Bände sollen regelmäßig mehrere Grundbuchblätter umfassen; mehrere Bände desselben Grundbuchbezirks erhalten fortlaufende Nummern. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) Die Grundakte kann vollständig oder teilweise elektronisch geführt werden. Bei teilweiser elektronischer Führung sind in die beiden Teile der Grundakte Hinweise auf den jeweils anderen Teil aufzunehmen. (2) Mit dem elektronischen Dokument ist in die Grundakte ein Protokoll darüber aufzunehmen,mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

A. Normzweck; Grundsatz Rz. 1 Die Norm enthält Vorschriften über die Gestaltung und Führung der Gebäudegrundbuchblätter. Wegen der funktionellen Vergleichbarkeit von Gebäude- und Erbbaugrundbuch[1] verweist Abs. 1 auf die Vorschriften der §§ 54–59 GBV; diese gelten entsprechend, soweit die Absätze 2–7 nichts ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.11.2025 4 Wochen testen

Rz. 98 Mit der Einführung der Beschluss-Sammlung wird ihre Führung von der organschaftlichen Stellung des Verwalters umfasst. Auch die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Verwalter und GdWE, die als gemischter Vertrag mit Elementen des Auftrags sowie des Dienst- und Werkvertrags anzusehen sind, werden um die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.11.2025 4 Wochen testen

Rz. 97 Die Beschluss-Sammlung ist nach § 24 Abs. 8 S. 1 WEG vom Verwalter zu führen. Das gilt auch dann, wenn er nicht Versammlungsleiter ist.[185] Diese Anordnung kann im Gegensatz zu § 24 Abs. 5 WEG nicht durch einfachen Beschluss der Wohnungseigentümer abgeändert werden. Die Führung der Beschluss-Sammlung kann ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.11.2025 4 Wochen testen

Rz. 105 In der Praxis kann es vorkommen, dass der zur Fortführung der Beschluss-Sammlung Verpflichtete in einer Eigentümerversammlung wechselt, etwa bei Abberufung des Verwalters. Für die Frage, wer die gefassten Beschlüsse etc. in diesem Fall einzutragen hat, kann auf die Grundsätze zur Erstellung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   12.07.2016 4 Wochen testen

Rn 3 Die beim Insolvenzverwalter angemeldete Forderung (vgl. § 174 Abs. 1 Satz 1) nimmt dieser in die Tabelle auf. Bis zum Prüfungstermin wird die Tabelle durch den Insolvenzverwalter geführt. Nach dem Prüfungstermin führt das Insolvenzgericht (Urkundsbeamter der Geschäftsstelle) die Tabelle weiter (Eintragung des ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   10.11.2025 4 Wochen testen

1. Verwalter a) Mehrheitsentscheidung über die Führung der Beschluss-Sammlung? Rz. 97 Die Beschluss-Sammlung ist nach § 24 Abs. 8 S. 1 WEG vom Verwalter zu führen. Das gilt auch dann, wenn er nicht Versammlungsleiter ist.[185] Diese Anordnung kann im Gegensatz zu § 24 Abs. 5 WEG nicht durch einfachen Beschluss der ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   10.09.2025 4 Wochen testen

4.1 Einführung Rz. 44 Grds. ist der Kaufmann in der Wahl seiner Buchführungsform frei. Abs. 4 der Vorschrift lässt explizit eine Belegbuchführung wie auch eine EDV- bzw. Datenträger-Buchführung zu; daneben sind auch klassische Buchführungsformen wie gebundene Bücher oder Loseblatt-Buchführungen zulässig. Es ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2021 4 Wochen testen

Rz. 173 Ist die Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreung bei der Bestellung unterblieben, so kann sie nicht nachgeholt werden. Die nachträgliche rückwirkende Feststellung, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt, ist unzulässig.[282] Das gilt auch, wenn die Feststellung versehentlich unterblieben ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 1 Herkömmlich wird das Grundbuch in verschiedener äußerer Form – ursprünglich als fest gebundener Band, in modernerer Art als Loseblattgrundbuch – auf Papier geführt. Darin liegt die fundamentale Gemeinsamkeit der ansonsten im Laufe der Geschichte des Grundbuchs und nach Rechtssystemen unterschiedlichen Formen der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   24.02.2026 4 Wochen testen

Rz. 33 Die Absätze 3 bis 5 des § 30 TVöD/TV-L/TV-H sind auf Verträge nach § 31 (Führung auf Probe) und § 32 TVöD/TV-L/TV-H (Führung auf Zeit) nicht anwendbar, § 30 Abs. 6 TVöD/TV-L/TV-H. Die §§ 31, 32 sind insoweit speziellere Regelungen für Führungspositionen.[1] Die Regelungen der § 30 Abs. 1 und Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 2 Die Umstellung auf die elektronische Grundakte kann auf unterschiedliche Weise erreicht werden, was eine Flexibilität in der Aktenführung voraussetzt:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   10.09.2025 4 Wochen testen

1 Überblick Rz. 1 § 239 HGB regelt für Kfl. Einzelheiten zur Führung der Handelsbücher; für Nichtkaufleute enthält § 146 AO nahezu inhaltsgleiche Anforderungen. § 239 HGB enthält folgende Regelungen: Abs. 1 regelt die Sprache, in der die Bücher zu führen sind (Rz 5 f.), und benennt Voraussetzungen für die Verwendung ...mehr