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Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

I. Technische Beschaffenheit des Datenspeichers Rz. 5 Die zur Erfüllung der Anforderungen an ein zuverlässiges und leistungsfähiges maschinelles Grundbuch notwendigen Maßnahmen müssen angemessen umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch davon abgesehen, bestimmte Speichertechnologien vorzuschreiben und Einzelheiten ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   23.08.2021 4 Wochen testen

Rz. 5 Die Digitalisierung im Arbeitgebermelde- und -beitragsverfahren schreitet zunehmend voran. Insbesondere kleinere Betriebe sind den Anforderungen noch nicht gewachsen, vollelektronisch im Dialog erreichbar zu sein, alle Daten/Bescheinigungen, einschließlich der Entgeltdaten elektronisch vorzuhalten und für den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 5 Die zur Erfüllung der Anforderungen an ein zuverlässiges und leistungsfähiges maschinelles Grundbuch notwendigen Maßnahmen müssen angemessen umgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat jedoch davon abgesehen, bestimmte Speichertechnologien vorzuschreiben und Einzelheiten hinsichtlich deren Dimensionierung, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 1 Die Vorschrift in § 62 Abs. 1 GBO knüpft an §§ 3 Abs. 1, 126 Abs. 1 Nr. 2 und 129 Abs. 1 GBO an. § 62 Abs. 2 GBO wurde mit dem DaBaGG angefügt. Auf die Vorschrift wird in § 66 GBO (Sicherung der Daten), § 70 GBO (Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs durch Umstellung), § 74 GBO (Veranlassung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

(1) Die Anlegung eines maschinell geführten Grundbuchs kann auch durch Umstellung erfolgen. Dazu ist der Inhalt des bisherigen Blattes elektronisch in den für das maschinell geführte Grundbuch bestimmten Datenspeicher aufzunehmen. Die Umstellung kann auch dadurch erfolgen, daß ein Datenspeicher mit dem Grundbuchinhalt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2025 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) 1Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei geführt wird. 2Hierbei muss gewährleistet sein, dassmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

(1) Bei dem maschinell geführten Grundbuch ist der in den dafür bestimmten Datenspeicher aufgenommene und auf Dauer unverändert in lesbarer Form wiedergabefähige Inhalt des Grundbuchblatts (§ 3 Abs. 1 Satz 1 der Grundbuchordnung) das Grundbuch. Die Bestimmung des Datenspeichers nach Satz 1 kann durch Verfügung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 7 Erforderlich und ausreichend für die Bestimmung des Grundbuchdatenspeichers ist eine ausdrückliche und grundsätzlich schriftlich [6] niederzulegende Verfügung der zuständigen Stelle (siehe § 126 GBO Rdn 16), d.h. derjenigen Stelle, in deren Verantwortungsbereich der Datenspeicher geführt wird. Nicht notwendig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 2 Zur Bestimmung des Datenspeichers für die elektronischen Grundakten ist § 62 S. 2 und 3 GBV entsprechend anzuwenden (Ausführungen vgl. § 62 GBV Rdn 7 ff.). Dies gilt sowohl für die erstmalige Bestimmung als auch für spätere Änderungen. Die für die Bestimmung zuständige Stelle bestimmen die Landesregierungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 3 § 70 Abs. 1 GBV bietet in S. 2 und 3 zwei verschiedene Vorgehensweisen an, die wie beim Papiergrundbuch das vollständige Erfassen des bisherigen Grundbuchblattes gewährleisten: Rz. 4 Mit der elektronischen Aufnahme des Inhalts des bisherigen Blattes ist dessen optische Erfassung durch Scannen gemeint, bei der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 4 Sicherzustellen sind nach § 71 S. 2 GBV die Vollständigkeit und Richtigkeit des angelegten maschinellen Grundbuchs. Die Einzelheiten richten sich gem. § 71 S. 1 GBV zwingend nach der jeweiligen Anlegungsform (siehe § 67 GBV Rdn 8) und erfassen im Fall der Umschreibung oder Neufassung etwa die Frage, ob alle nach ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

(1) Das maschinell geführte Grundbuch tritt für ein Grundbuchblatt an die Stelle des bisherigen Grundbuchs, sobald es freigegeben worden ist. Die Freigabe soll erfolgen, sobald die Eintragungen dieses Grundbuchblattes in den für die Grundbucheintragungen bestimmten Datenspeicher aufgenommen worden sind. (2) Der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 5 Mit der Freigabe tritt das maschinelle Grundbuch an die Stelle eines Papiergrundbuchblattes. Sie ist der rechtlich entscheidende Akt für den Übergang vom Medium Papier zum elektronischen Grundbuch. Der Inhalt des als solchen eindeutig zu bezeichnenden Grundbuchdatenspeichers ist erst ab diesem Zeitpunkt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 15 Fehlt die Unterschrift im Papiergrundbuch oder soweit erforderlich auch nur eine von ihnen, so ist das Recht nicht entstanden; eine Eintragung im Rechtssinn liegt nicht vor. Das materielle Recht, soweit es eine Eintragung verlangt, sagt zwar nichts darüber, ob diese unterschrieben sein muss. Es ist jedoch ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium   14.05.2025 4 Wochen testen

Leitsatz 1. Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind beziehungsweise die ...mehr