Sie suchen in den Themenportalen. Um in Ihren Online-Produkten nach "Bücher" zu suchen, melden Sie sich hier an:

Jetzt anmelden

Sortieren nach

Relevanz Datum
Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   05.07.2024 4 Wochen testen

Rz. 6 In der AO werden die allgemeinen Begriffe "Bücher" und "Aufzeichnungen" nicht definiert, sondern i. S. d. handelsrechtlichen Sprachgebrauchs vorausgesetzt.[1] Nach § 238 Abs. 1 HGB enthalten die Bücher die Darstellung der einzelnen Handelsgeschäfte und der Vermögenslage.[2] Rz. 7 Die Buchführung ist ein ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   03.12.2014 4 Wochen testen

Rz. 12 Unberührt bleiben die Regelungen der in Abs. 1 und 2 aufgeführten Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches, soweit sie von den Vorschriften des SGB IV abweichen. Dadurch wird klargestellt, dass die Vorschriften der einzelnen Bücher des SGB denen des SGB IV vorgehen. Dies ist an sich eine ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   05.03.2015 4 Wochen testen

Sachverhalt Die EU-Kommission hatte Frankreich und Luxemburg wegen des dort geltenden ermäßigten Steuersatz auf elektronische Bücher verklagt (der Steuersatz in Frankreich beträgt seit dem 1.1.2012 (normal ermäßigt) 5,5 % und in Luxemburg (super ermäßigt) 3 %. Bei den elektronischen (oder digitalen) Büchern handelt es ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium   11.09.2014 4 Wochen testen

Sachverhalt Bei dem Verfahren ging es um die Auslegung von Art. 98 Abs. 2 Unterabs. 1 und Anhang III Nr. 6 MwStSystRL in der Fassung der RL 2009/47/EG. Die Klägerin wandte sich gegen einen Vorbescheid zur Besteuerung der Lieferung von E-Books. Die Klägerin ist im Buchverlagswesen tätig. Ihre Verlagstätigkeit umfasst ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   12.07.2016 4 Wochen testen

Gesetzestext (1) 1Der Antrag auf Eintragung nach Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 ist an das nach § 1 zuständige Gericht zu richten. 2Dieses ersucht die Register führende Stelle um Eintragung, wenn nach dem Recht des Staats, in dem das Hauptinsolvenzverfahren eröffnet wurde, die Verfahrenseröffnung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2025 4 Wochen testen

1 Allgemeines 1.1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 26 trat zum 1.1.2007 in Kraft[1] und blieb von dem Ersten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes v. 17.1.2009 [2] unberührt. Durch das Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012 wurde § 328 Abs. 3 SGB III neben § 331 SGB III mit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   05.07.2024 4 Wochen testen

Rz. 10 Die steuerliche Pflicht zur Führung von Büchern oder Aufzeichnungen[1] ist dem Beteiligten auferlegt, um der Finanzbehörde die zutreffende Sachverhaltsermittlung zu ermöglichen (s. Rz. 1–3). Die Bücher und Aufzeichnungen sollen die gesamten Geschäftsvorfälle dokumentieren und die Vermögenslage darlegen. Soweit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2024 4 Wochen testen

Rz. 4 Da die nach den landesrechtlichen Bestimmungen geführten Bücher als Grundbücher im Sinne der GBO anzusehen sind, bleiben die Eintragungen in den bisherigen Büchern bestehen und behalten ihre Wirksamkeit. Vom Inkrafttreten der GBV an, dem 1.4.1936, sind neue Eintragungen solange in den alten Büchern vorzunehmen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.04.2019 4 Wochen testen

Rn 112 Aus dem Aufgabenprogramm des vorläufigen Insolvenzverwalters folgt die Verpflichtung zur Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere des Schuldners.[297] Darunter fällt das gesamte Rechnungswesen des Schuldners, darüber hinaus aber auch Tagnotizbücher, Kontobücher, Kundenbücher, Lohnlisten, Rechnungen, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   19.01.2026 4 Wochen testen

Rz. 450 Nach § 13 Abs. 1 S. 1 UStDV sind die Bücher im Geltungsbereich der UStG, d. h. im Bundesgebiet zu führen. Sie brauchen also nicht im umsatzsteuerlichen "Inland" geführt zu werden. Es genügt z. B. die Führung in einem Freihafen. Ein ausländischer Unternehmer muss den von der inländischen Betriebsstätte zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium   12.10.2023 4 Wochen testen

Rz. 290 Nach § 17d Abs. 1 S. 1 UStDV sind die Bücher im Geltungsbereich des UStG, d. h. im Bundesgebiet, zu führen. Sie brauchen also nicht im umsatzsteuerlichen Inland geführt zu werden. Es genügt z. B. die Führung in einem Freihafen. Ein ausländischer Unternehmer muss den von der inländischen Betriebsstätte zu ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium   20.05.2010 4 Wochen testen

Leitsatz 1. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die unmittelbar zur Erledigung der dienstlichen Aufgaben dienen. Hierzu können auch Zeitschriften und Bücher zählen, wenn die Literatur ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend beruflich genutzt wird. 2. Die allgemeinen Grundsätze zur steuerlichen Behandlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   05.07.2024 4 Wochen testen

Rz. 11 Die Bücher und Aufzeichnungen sind Beweismittel i. S. v. § 90 Abs. 1 S. 2 AO, die der Beteiligte im Besteuerungsverfahren vorzulegen hat.[1] Die ordnungsgemäße Erfüllung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht wirkt sich insofern zum Vorteil des Beteiligten aus, als dann nach § 158 AO die Ergebnisse der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2021 4 Wochen testen

Rz. 184 Das Gleiche gilt, wenn unbeschränkte Tatbestände der Nr. 1 Buchst. a und d mit einem beschränkten Tatbestand der Nr. 1 Buchst. b oder c zusammentreffen. Beispiel: Der Anwalt fertigt 90 Seiten Aktenauszug aus einer Gerichtsakte (Nr. 1 Buchst. a) und weitere 70 Seiten zur Unterrichtung des Auftraggebers (Nr. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence   01.12.2024 4 Wochen testen

Rz. 9 Gesellschafter und deren Rechtsnachfolger dürfen diese Unterlagen einsehen. Die Gläubiger der Gesellschaft bedürfen zur Einsicht einer Ermächtigung durch das Handelsregistergericht, dem sie ein berechtigtes Interesse hierzu glaubhaft zu machen haben (vgl. OLG Braunschweig GmbHR 1993, 509). Das Einsichtsrecht ...mehr