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Relevanz Datum
Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   19.08.2024 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer Dritten zur Arbeitsleistung überlässt, spricht man von Arbeitnehmerüberlassung. Im Gegensatz zum Fremdfirmeneinsatz im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen gehen wesentliche Arbeitgeberpflichten dabei auf den entleihenden Betrieb über. Daher hat bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   21.01.2026 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet man die vorübergehende Überlassung eines Arbeitnehmers (Leiharbeitnehmer) durch einen Unternehmer (Verleiher) an einen Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung. Dabei ist der Leiharbeitnehmer verpflichtet – unter Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses zum ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional   18.09.2025 4 Wochen testen

Die Frage der Verantwortlichkeit für die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb stellt sich auch bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich nicht um die klassische Zweierbeziehung Arbeitgeber-Beschäftigter handelt. Vielmehr ist hier noch ein Dritter Akteur im Spiel, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Nach der seit 1.4.2017 bestehenden Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG ist dieses Gesetz des Weiteren nicht anzuwenden auf Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, wenn diese juristische Personen des öffentlichen Rechts sind und Tarifverträge des öffentlichen Dienstes oder Regelungen der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern desselben Wirtschaftszweiges zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht. Dieser Ausnahmeregelung kommt ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

1 Einführung Will der Arbeitgeber vorübergehende Personalengpässe überbrücken, so hat er – alternativ zur Einstellung von Aushilfen oder zur Aufstockung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten- die Möglichkeit, sog. "Leiharbeitnehmer" einzustellen, wenn die Voraussetzungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung). Seit dem Jahr 2017 enthält das AÜG eine gesetzliche Definition, wann ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit[1] zur Arbeitsleistung überlassen wollen, bedürfen der Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede Arbeitnehmerüberlassung ohne entsprechende Erlaubnis ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Vom Anwendungsbereich des AÜG ist gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG weiter ausgenommen, die Arbeitnehmerüberlassung zwischen Konzernunternehmen im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt wird. Praxis-Beispiel Eine Einrichtung des Gesundheitswesens ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollen, ohne damit Arbeitsvermittlung nach § 113 AFG zu betreiben, bedürfen der Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit (§§ 1, 17 AÜG). Vom Grundsatz her ist jede länger dauernde ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Sofern ein Betrieb beabsichtigt, Leiharbeitnehmer zu beschäftigen, ist er nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG verpflichtet, vor der Einstellung des Leiharbeitnehmers den Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen. Nach der Regelung des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu dieser Einstellung des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.07.2022 4 Wochen testen

Rz. 4 Ein schon vor der Reform verbreiteter Kritikpunkt geht bis heute dahin, dass in Deutschland angeblich Normalarbeitsverhältnisse massenhaft durch prekäre Arbeitsverhältnisse abgelöst würden.[8] Es sei eine fortschreitende Substitution der Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer erkennbar, die zum Lohnverfall ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

Entstehen von Arbeitsverhältnissen beim Entleiher Überläßt ein Verleiher – hier die Kommune – ohne die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis seine Arbeitnehmer einem Entleiher – hier der Krankenhaus-GmbH –, so sind sowohl der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher als auch die Verträge zwischen Verleiher und ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional   19.11.2024 4 Wochen testen

Neben den Voraussetzungen des § 4 TVöD/TV-L für die Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung – also der tariflichen Verpflichtung der Beschäftigten, die Arbeit bei einem Dritten zu erbringen –, ist zu prüfen, ob die Personalüberlassung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung bedarf. 3.1 Definition der ...mehr