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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Zusammenfassung Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   29.11.2004 4 Wochen testen

OFD Koblenz, Verfügung v. 29.11.2004, S 2342 A - St 3 - 072/04 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Begriff Bei "Ein-Euro-Jobs" handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Für jede Arbeitsstunde wird zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt. Die Bezeichnung "Ein-Euro-Job" hat sich durchgesetzt, obwohl es sich dabei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2026 4 Wochen testen

Flüchtlinge haben ggf. Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Arbeitsgelegenheit (sog. Ein-Euro-Jobs) nach § 16d SGB II ist eine solche Leistung. Sie erfüllt allerdings nicht die Merkmale einer Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Ein-Euro-Jobs werden nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.10.2004 4 Wochen testen

OFD Chemnitz, Verfügung v. 26.10.2004, S2342-92/1-St22 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser Instrumente sind die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Empfänger von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II [1] erhalten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) für bestimmte Tätigkeiten eine Entschädigung für Mehraufwendungen – regelmäßig 1-2 EUR pro Arbeitsstunde. Die für einen sog. Ein-Euro-Job als Mehraufwandsentschädigung gezahlten Vergütungen sind steuerfrei[2] und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der ...mehr

Verwaltungsanweisung aus Deutsches Anwalt Office Premium   15.11.2004 4 Wochen testen

OFD Hannover, Verfügung v. 15.11.2004, S 2342 - 137 - StO 213 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) vom 24.12.2003 (BGBl I S. 2954) wurden neue Instrumente geschaffen, die Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichen sollen. Eines dieser Instrumente sind ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die in der Umgangssprache als Ein-Euro-Jobs bezeichneten Tätigkeiten heißen offiziell Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.[1] Sie betreffen Menschen, die Bürgergeld beziehen. Diese können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit in ...mehr

Entscheidung aus Deutsches Anwalt Office Premium   24.06.2005 4 Wochen testen

Entscheidungsstichwort (Thema) Personalvertretungsrecht des Landes. Einstellungen auf „Ein Euro Basis” ohne Zustimmung des Klägers Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte das Mitbestimmungsrecht des Klägers verletzt hat, indem er ohne Zustimmung des Klägers Ein-Euro-Job Kräfte zur Mithilfe u.a. im Amt … ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der Zuweisung in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

1 Funktion Bei den hier dargestellten "Ein-Euro-Jobs" (Zusatzjobs) handelt es sich um im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeitsgelegenheiten, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung zum Bürgergeld zu zahlen ist. Sie stellen eine verpflichtende Zusatzleistung der Jobcenter für den Fall der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person darf nicht zeitlich unbegrenzt in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung zugewiesen werden. Innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren darf er nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, um die Eingliederung in den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   12.11.2025 4 Wochen testen

Die Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit kann im Kooperationsplan vereinbart werden.[1] Die Ablehnung oder der Abbruch einer Arbeitsgelegenheit ohne wichtigen Grund kann zum Eintritt einer Leistungsminderung führen.[2].mehr