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Mensch vor verschiedenen überdimensionalen Bildschirmen

Für Datenschutz gelten in Deutschland die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), sowie das der DSGVO angepasste Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).mehr

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Übersicht aus TVöD Office Professional   25.03.2026 4 Wochen testen
Beitrag aus TVöD Office Professional   06.11.2025 4 Wochen testen

Video: Datenschutz-Hopping: Tipps zum Umgang mit Datenschutz-Hoppernmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   20.12.2024 4 Wochen testen

(1) 1Die Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach Artikel 58 der Datenschutz-Grundverordnung beziehen sich auf Verstöße gegen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, dieses Gesetzes oder anderer Datenschutzbestimmungen. 2Die Befugnisse nach Artikel 58 der ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   27.08.2025 4 Wochen testen

(1) 1Die oder der Landesbeauftragte für Datenschutz ist Aufsichtsbehörde 2Die Aufsichtsbehörde ist bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landtages des Saarlandes angegliedert und führt die Bezei...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   10.05.2023 4 Wochen testen

(1) 1Der Landtag wählt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landesbeauftragten für den Datenschutz; die [1]Wiederwahl ist zulässig. 2Vorschlagsberechtigt ist jede im Landtag vertretene Fraktion. [2] 3Der Landesbeauftragte für den Datenschutz muss die Befähigung für den Zugang zu ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) 1Beamte, die bis zum 5. Mai 2018 in der beim Präsidenten des Landtages eingerichteten Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz tätig waren, gehen zum 6. Mai 2018 zur Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz über. 2Einer Versetzung bedarf es nicht. (2) Der Landesbeauftragte für ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional   16.01.2025 4 Wochen testen

Rz. 25 Da die Tätigkeit des Beauftragten für den Datenschutz vornehmlich in der Kontrolle des Verwaltungsvollzugs besteht, ist die in § 6 Abs. 3 BDSG vorgeschriebene "unmittelbare Unterstellung" beim Geschäftsführer bzw. bei der Geschäftsführung (§ 36 SGB IV) anzusiedeln. Daraus folgt keine sachliche Abhängigkeit. ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   20.12.2024 4 Wochen testen

(1) 1Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung durch den Verantwortlichen kann unterbleiben, soweitmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) 1Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin. 2Zu diesem Zweck kann sich der Beauftragte für den Datenschutz in Zweifelsfällen an die für die Datenschutzkontrolle bei der verantwortlichen Stelle zuständige Behörde wenden. 3Er kann ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   30.10.2017 4 Wochen testen

(1) 1Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. 2Nicht öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. 3Das Gleiche gilt, wenn ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   21.02.2018 4 Wochen testen

(1) 1 Der Landtag wählt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt den Landesbeauftragten für den Datenschutz; [1]die einmalige Wiederwahl ist zulässig. 2Der Landesbeauftragte muss [2]die Befähigung für den Zugang zu Laufbahnen der Laufbahngruppe 2 unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 des ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   4 Wochen testen

(1) Die von der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz geleitete Behörde überwacht in ihrem Bereich die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 19 bis 25 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG) vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982; 2022 S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes ...mehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   20.12.2024 4 Wochen testen

(1) 1Der Verantwortliche hat vor der Inbetriebnahme von neu anzulegenden Dateisystemen die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu konsultieren, wennmehr

Gesetz aus TVöD Office Professional   18.11.2025 4 Wochen testen

(1) 1Der Verantwortliche hat vor der Inbetriebnahme von neu anzulegenden Dateisystemen die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu konsultieren, wennmehr